Pflegezeit jetzt auch für Soldaten und Beamte

12. Juli 2016
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Quelle: © Dron / Foto Dollar Club

Der Bundestag hat ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamte des Bundes und Soldaten verabschiedet. Damit erhalten auch Staatsdiener einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit. Nehmen sie ihr Recht in Anspruch, erhalten sie künftig einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts.

Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, werden laut Entwurf einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten, und zwar »während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist«, heißt es in einer Mitteilung des Innenausschusses. Damit solle das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auch auf Beamtenverhältnisse und Soldaten übertragen werden. Die Änderungen führen dazu, dass § 92a BBG ersetzt wird durch einen neugefassten § 92a (»Familienpflegezeit mit Vorschuss«) und einen hinzugekommenen § 92b (»Pflegezeit mit Vorschuss«). Art. 10 Abs. 2 enthält eine Folgeänderung des § 76 Abs. 1 Nr. 8 BPersVG, die darin besteht, dass die dort in Bezug genommenen Vorschriften des BBG durch § 92b ergänzt werden.

Weitere Änderungen im Überblick

Der Gesetzentwurf soll ebenfalls das vorübergehende Bestehen zweier Beamtenverhältnisse ermöglichen. Voraussetzung: der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe erfordert die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit. Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen titulierten, aber – mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers – nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen haben, werden künftig einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten. Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss dazu einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag an, mit dem die sogenannte Erheblichkeitsschwelle von 500 Euro auf 250 Euro abgesenkt wird. Damit solle der Kreis der Begünstigten erweitert werden, heißt es laut Mitteilung in der Begründung des Änderungsantrages.

Quelle:

Bundestag.de - Pressemitteilung des Innenausschusses vom 6.7.2016 © bund-verlag.de (mst)
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