Psychische Belastungen

Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit nutzen

25. September 2017
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Quelle: © Picture-Factory / Foto Dollar Club

Stress und psychische Belastungen bei der Arbeit führen häufig zu langandauernder Krankheit. Nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung und des Krankengeldes ist die Rückkehr ins Erwerbsleben oft ausgeschlossen. Dann bleibt nur noch eine geringe Erwerbsminderungsrente. Eine rechtzeitige Rehabilitation kann das verhindern. Mehr dazu sagt Ihnen Hans Nakielski in der »Sozialen Sicherheit« 9/2017 .

Die gesetzliche Rentenversicherung hat 2015 rund 142.000 medizinische Rehabilitationen wegen psychischer Erkrankungen bewilligt. Das waren etwa 60 Prozent mehr als 2005. Fast jede fünfte Reha der Rentenversicherung wird heute wegen psychischer Störungen gewährt.

Reha startet oft erst zu spät

Doch gerade bei diesen Erkrankungen, die nicht zuletzt wegen der steigenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz stark zunehmen, gibt es häufig Probleme, bevor es zu einer Reha kommt: Zum einen startet die Reha oft erst zu spät, wenn die Störung bereits »chronifiziert« ist.  Zum anderen muss vorher die Zuständigkeit mit der Krankenversicherung abgeklärt werden. Denn diese ist für die Krankenbehandlung, also die akute medizinische Intervention, zuständig. Im Gegensatz dazu liegt der Schwerpunkt bei der medizinischen Reha, die die  Rentenversicherung gewährt, auf der »Störungsbewältigung«. Sie soll zu einer »bestmöglichen Teilhabe am Arbeitsleben« führen, wie es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund heißt.

Was für die Bewilligung einer Reha ausschlaggebend ist

Für die Bewilligung einer Reha durch die DRV ist ausschlaggebend, in welchem Umfang durch die psychische Störung »die Erwerbsfähigkeit verändert oder sogar gefährdet ist«. Neben der »Reha-Bedürftigkeit« müssen auch eine positive Prognose des Medizinischen Dienstes hinsichtlich des Erhalts der Erwerbsfähigkeit und die »Reha-Fähigkeit«  des Erkrankten vorliegen. Wer etwa wegen einer ausgeprägten Antriebsstörung die therapeutischen Angebote nicht wahrnehmen kann, wird kaum eine Reha bewilligt bekommen. Der Erfolg von Rehabilitationen bei psychischen Erkrankungen wurde zuletzt 2012 ermittelt. Danach standen zwei Jahre nach einer psychosomatisch-psychotherapeutischen Reha 72 Prozent der Rehabilitanden wieder fest im Erwerbsleben, nur 13 Prozent bezogen die Erwerbsminderungsrente.

Psychische Belastungen bei der Arbeit sind das Titelthema der »Sozialen Sicherheit«

Ausführlicher über Erwerbsminderungsrenten und Rehabilitationen der DRV bei psychischen Erkrankungen sowie die zunehmenden Krankheitstage wegen solcher Erkrankungen berichtet der verantwortliche Redakteur Hans Nakielski im Heft 9/2017 der »Sozialen Sicherheit«. Das Titelthema dieser Ausgabe beschäftigt sich in mehreren Beiträgen umfassend mit psychischen Belastungen bei der Arbeit und mehr Schutz vor Überforderungen.

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