Schichtarbeit

So lassen sich Belastungen abbauen

19. Januar 2017
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Quelle: © rdnzl / Foto Dollar Club

Schichtarbeit belastet den Organismus und das soziale Leben der Beschäftigten. Sie verkürzt die Lebenserwartung und steigert das Krebsrisiko. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse empfehlen ergonomischere Schichtpläne. In der »Guten Arbeit« (GA) 1/2017 berichten die Experten Thomas Langhoff und Rolf Satzer über die Belastungen und was dagegen zu tun ist.

Die schlechte Nachricht zuerst: Um Schichtarbeit besser zu gestalten, reicht das Wissen darüber bei den meisten Arbeitsschutzakteuren in den Betrieben nicht aus. So lautet ein Ergebnis, das ein Projekt der Hans-Böckler-Stiftung zutage gefördert hat (s.u., Hintergrund). Nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 ArbZG) sind gesicherte arbeitswissenschaftliche Gestaltungsregeln bei der Schicht- und Nachtarbeit umzusetzen. Und nach ArbSchG (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG) müssen bei der Gefährdungsbeurteilung körperliche und psychische Belastungsfaktoren auch durch den Faktor Arbeitszeit berücksichtigt werden. Das passiert in der Praxis viel zu selten.

Praxistipp für Schichtarbeit

Bei Schichtarbeit gilt: Nicht immer ist das Bessere der Feind des Guten. Schichtarbeitskräfte sind »Gewohnheitstiere«: Sie haben ihr Arbeits- und Privatleben rund um die fest »verankerten« Schichtpläne organisiert und lassen sich nur ungern alles wieder umwerfen. Daher gilt: Beteiligung, Aufklärung, Transparenz und Überzeugungsarbeit sind bei Änderungen in Schichtsystemen extrem wichtig. Mit von oben verordneten Eingriffen in Schichtpläne können Arbeitgeber und Betriebsräte ihr blaues Wunder erleben! Außerdem ein zentraler Erfolgsfaktor: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse dürfen nur im betrieblichen Kontext angewandt werden, damit sie wirken. Nicht jede Regel wirkt in jedem Schichtsystem hilfreich und entlastend. So sind etwa vorwärtsrollierende Schichtfolgen nur in kurzzyklischen Schichtsystemen (bis max. drei Tage pro Zyklus) sinnvoll.

Lange Nachtschichtzyklen extrem belastend

Wenn das bekannt ist: Warum sind gesundheitlich riskante Schichtpläne, die rückwärts rollieren und Zyklen mit fünf, sechs Nachtschichten hintereinander beinhalten, immer noch beliebt? Einerseits erleben Schichtarbeitende subjektiv eine Art Gewöhnungseffekt: Nach drei Nachtschichten stellt sich das Gefühl ein: »Jetzt schaffe ich auch noch die nächsten drei.« Andererseits wirken steuerfreie Nachtschichtzulagen als Anreiz. Der Gewöhnungseffekt an Nachtzyklen ist weder arbeitsmedizinisch noch biologisch bestätigt: Nachweislich sinkt die Schlafqualität, steigt der Erholungsbedarf danach immens. Die Freizeit nach der Nachtschicht ist oft zu kurz bemessen. Und besonders negativ: Die Unfallhäufigkeit steigt bereits nach der dritten Nachtschicht rapide an, die Qualitätseinbußen im Produktionsprozess nehmen zu.

Mindestens drei freie Tage nach der Nachtschicht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schlägt im Rahmen gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse vor: »Mindestens zwei freie Tage nach der Nachtschichtphase«. Das Böckler Projekt »GeSCHICHT« kommt nach Analysen und Befragungen (Erhebung der Gesundheit/des Wohlbefindens der Betroffenen) zum Schluss: Die Freizeit sollte auf mindestens drei Tage nach der Nachtschicht erweitert werden. Zudem hat sich im Zuge des Projekts bewährt: Ist der Schichtzyklus fünftägig, benötigen die Beschäftigten ebenso viele Erholtage wie die vorherige Nachtschicht gedauert hat: also fünf freie Tage. Erst dann sei nachhaltige Erholung möglich. Aber: Nachtschicht-Zyklen von fünf und mehr Tagen seien möglichst (schrittweise) auszumerzen: als Risiko für die Arbeitssicherheit und die Gesundheit.

Initiativen und Mitbestimmung

Im Projekt wurden Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG untersucht. Heraus kam: Belastungen aus der Arbeitszeitgestaltung bleiben weitgehend unbeachtet, obwohl das Arbeitgeberpflicht ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG). Interessenvertretungen müssen auf Vollständigkeit pochen und initiativ werden! Über die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann der Betriebsrat (BR) die Gestaltung der Schichtarbeit nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen erzwingen. Außerdem liegt das Thema Ernährung im Argen, obwohl Schichtarbeit das Magen-Darm-System stark beeinträchtigt. Leichte und gesunde Ernährung nachts, während des biologisch reduzierten Stoffwechsels, ist im Sinne der Prävention unverzichtbar. Das wird unterschätzt und im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu Unrecht vernachlässigt.

Hintergrund zum Projekt

Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt »Zukunftstaugliche Gestaltung der Schichtarbeit in der Produktion« - GeSCHICHT – läuft demnächst aus. Untersucht und bewertet wurden die Arbeitsrealität und Belastungen in Schichtsystemen. GeSCHICHT findet in Kooperation mit 15 Betrieben, Schichtarbeitskräften und der IG Metall Baden-Württemberg statt. Im Frühjahr 2017 erstellt das Projekt GeSCHICHT eine Handlungshilfe für Betriebsräte und Praktiker/innen. Erkenntnisse und Erfahrungen werden für die Praxis aufbereitet – auch für die Mitbestimmung und Initiativen. Und GeSCHICHT hat das START-Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG um ein Modul für die Schichtarbeit erweitert - mit Gestaltungslösungen. Auch das wird im ersten Quartal 2017 veröffentlicht. Mehr dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen

Der ausführliche Beitrag von Professor Thomas Langhoff und Rolf Satzer über neue Empfehlungen für bessere Schichtarbeit mit vielen Erkenntnissen und Tipps für die Praxis: in »Gute Arbeit« 1/2017 (S. 24ff). Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent(inn)en der Zeitschrift können im Archiv auf alle Ausgaben und Beiträge ab 1/2012 kostenfrei zugreifen: www.gutearbeit-online.de. Noch kein Abonnent der »Guten Arbeit« (GA)? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen! © bund-verlag.de (BE)
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