Arbeiten 4.0

Arbeit nach Wahl statt Acht-Stunden-Tag

30. November 2016
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Quelle: fotomek_Dollarphotoclub

Wahlarbeitszeit ist das Zauberwort. Beschäftigte sollen ihre Arbeitszeiten flexibel selbst bestimmen, mittags früher gehen und abends home office dranhängen können. Die Wahlarbeitszeit soll zunächst in einer zweijährigen Experimentierphase erprobt werden – vorausgesetzt die Tarifpartner sind einverstanden. Das schlägt das Weißbuch Arbeit 4.0 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor. Auch der Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit soll leichter werden. Betriebsräte werden dadurch immer wichtiger.

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Mobiles Arbeiten von unterwegs und zuhause aus ist inzwischen weit verbreitet. Die Flexibilität kann vielen Beschäftigten nutzen. Sie können Beruf und Familie besser vereinbaren und ihre Arbeitszeiten an ihre individuellen Lebensbedürfnisse besser anpassen. Das nun von Ministerin Nahles präsentierte Weißbuch Arbeit 4.0 ist das Ergebnis eines Dialogprozesses mit Experten, Tarifpartnern und Bürgern, der bereits 2015 gestartet wurde.

Die Kernpunkte des Vorschlags für ein Wahlarbeitszeitgesetz:


  • Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden soll nicht überschritten werden dürfen.
  • Auch müssen bestimmte Ruheregelungen eingehalten werden.

  • Die Arbeitnehmer sollen außerdem ein Erörterungsrecht bekommen. Das heißt, ihr Chef muss mit ihnen über die Einteilung der Arbeitszeit verhandeln und darf Wünsche wie beispielsweise einen späteren Arbeitsbeginn nur mit guten Gründen ablehnen.
  • Doch auch der Arbeitsort soll flexibler gewählt werden können. So könnten Arbeitnehmer zum Beispiel mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie mittags früher nach Hause gehen, um ihre Kinder zu sehen. Abends könnten sie dafür noch mal zwei Stunden Homeoffice dranhängen und im Gegenzug auf Spätschichtzulagen verzichten.
  • Die Wahlarbeitszeit soll nur für Beschäftigte in tariflich gebundenen Betrieben gelten – das sind in Deutschland laut Gewerkschaft ver.di 60 Prozent aller Beschäftigten

Der Wechsel zwischen Teil- und Vollzeit soll erleichtert werden. Dazu wird das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geändert. Wer eine volle Stelle hatte und dann für eine gewisse Zeit seine Arbeitszeit reduziert, soll ein Rückkehrrecht auf die volle Stelle bekommen.

Mehr Qualifizierung

Die Qualifizierung wird zudem wichtiger. Weil lebenslanges Lernen im Zeitalter der Digitalisierung immer wichtiger wird, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig nicht nur wie bisher Erwerbslosen bei der Arbeitssuche helfen, sondern in jeder Geschäftsstelle auch Weiterbildungsberatung für Beschäftigte anbieten. Ein Erwerbstätigkeitskonto soll sowohl Qualifizierung als auch Flexibilität fördern. Jeder Beschäftigte bekäme ein Startguthaben, mit dem Weiterbildungsphasen oder familiär bedingte Auszeiten finanziert werden könnten.

Quellen:

Zeit-online.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 29.11.2016

© bund-verlag.de (fro)

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