Wer Sport macht, kann auch arbeiten

19. Juli 2017
Dollarphotoclub_40022150_160503 Polizei Polizeiwagen
Quelle: © Sven Grundmann / Foto Dollar Club

Nimmt ein Polizist an einem Hindernislauf teil, obwohl er sich wegen einer Fußverletzung krank gemeldet hat, kann ihn das seinen Job kosten. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Rauswurf eines Polizisten auf Probe bestätigt. 

Der Polizist hatte sich mit seinem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung gewendet. Das Verwaltungsgericht hat die Einschätzung des Landes Brandenburg als Dienstherrn bestätigt, dass das Verhalten des Polizisten Zweifel an der charakterlichen Eignung begründet. Insbesondere teilt das Gericht die Ansicht, dass die vom Beamten vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch dessen eigenes Verhalten widerlegt wurde.

Verstoß außergewöhnlichen Ausmaßes

Die Schwere der Verfehlung rechtfertigt auch die sofortige Vollziehbarkeit. Erlaubt es die körperliche Verfassung, Sandkuhlen, Tunnel, natürliche Hindernisse, Stolperfallen, Strohballen, schlammiges Wasser, Schlammgraben etc. zu überwinden und dabei Platz 127 von insgesamt 649 Teilnehmern einzunehmen, liegt darin ein Missbrauch der Krankschreibung, der ein besonders außergewöhnliches Ausmaß erreicht. Als zusätzlich erschwerend wertet das Gericht, dass sich der Antragsteller seiner Laufleistung unter Angabe seines Berufes auf Facebook rühmte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

© bund-verlag.de (mst)  
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