Altersdiskriminierung

Wie alt ist zu alt zum Fliegen?

01. Februar 2016

Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass Berufspiloten ab 65 Jahren nicht mehr im Cockpit zum Einsatz kommen dürfen. Das verstößt möglicherweise gegen die Charta der Grundrechte der EU (GRC). Das soll jetzt der Europäische Gerichtshof klären.

Im Ausgangsverfahren hat ein deutscher Flugkapitän geklagt, weil er nach Erreichen des 65. Lebensjahrs im Oktober 2013 in den beiden letzten Monaten des Jahres nicht mehr als Pilot zum Einsatz kam. Die Arbeitgeberin, eine Fluggesellschaft, verwies auf eine EU-Regelung (FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung Nr. 1178/2011), die das Flugverbot ab Vollendung des 65. Lebensjahrs festlegt. Der Pilot forderte für die beiden Monate Verdienstausfall.

EU-Regelung grundrechtswidrig?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat daraufhin die Frage, ob das Berufsverbot wirksam ist, dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. Die deutschen Richter möchten zum einen geklärt wissen, ob die Verordnung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt (Art. 21 Abs. 1 GRC). Des Weiteren soll geklärt werden, ob das Recht auf freie Berufswahl und –ausübung (Art. 15 Abs. 1 GRC) der Verordnung entgegensteht.

Sollte die Regelung mit den Grundrechten vereinbar sein, verlangt das BAG außerdem die Klärung der Frage, ob unter den Begriff des »gewerblichen Luftverkehrs« auch Leerflüge (ohne Passagiere oder Fracht) oder Ausbildungsflüge fallen – die Vorinstanzen hatten das verneint mit dem Ergebnis, dass die Airline ihren Piloten für solche Flüge einsetzen konnte. Dann wäre natürlich als Gegenleistung auch die arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Vergütung angefallen.

Wann ist ein Flug gewerblich

Entscheidend wird also sein, wie der Europäische Gerichtshof das Merkmal »gewerblicher Luftverkehr« interpretiert und ob aus der EU-Verordnung ein Berufsverbot ab einer bestimmten Altersgrenze hergeleitet werden kann.

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Das Verbot der Altersdiskriminierung und der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien« aus der HSI-Schriftenreihe , Bund-Verlag, 113 Seiten, kartoniert, 1. Aufl. 2014, 19,80 Euro, ISBN: 978-3-7663-6389-3

Quelle:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.01.2016
Aktenzeichen: 5 AZR 263/15 (A)
Pressemitteilung des BAG Nr. 4/16 vom 27.01.2016

© bund-verlag.de (mst)

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