Sozialversicherung

So arbeitet der Widerspruchsausschuss

06. Januar 2017
Unterschrift Vertrag Vereinbarung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag Dollarphotoclub_87438799
Quelle: Rido_Dollarphotoclub

Wer mit einer Entscheidung der Sozialversicherung nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Bei der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung werden jedes Jahr über 800.000 Widersprüche abgearbeitet. Letztlich entscheiden darüber Widerspruchsausschüsse. Wer wirkt dort mit? Wie arbeiten diese Ausschüsse? Wie erfolgreich sind die Widersprüche? Das Titelthema der »Sozialen Sicherheit« 12/2016 beleuchtet diese und weitere Fragen.


Widerspruchsausschüsse sind Institutionen der sozialen Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist die Nachprüfung von Widersprüchen, die Versicherte gegen Bescheide der Sozialversicherung eingelegt haben. Erst danach kann – bei Ablehnung des Widerspruchs – vor einem Sozialgericht eine Klage erhoben werden. Etwa 1.000 bis 1.200 Widerspruchsausschüsse gibt es aktuell bei 165 Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Ihre Mitglieder sind ehrenamtlich tätige Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber und zum Teil auch hauptamtliche Mitglieder aus der Verwaltung der Sozialversicherungsträger (je nach Satzung mit oder ohne Stimmrecht).

Die Widerspruchsausschüsse dienen nicht nur der Selbstkontrolle der Verwaltung. Sie haben auch eine Rechtsschutzfunktion und – für die Gerichte – eine Filter- und Entlastungsfunktion. Trotz ihrer wichtigen Aufgaben waren die Ausschüsse bisher für die Öffentlichkeit und Wissenschaft eher »blinde Flecken«. Wie sie sich zusammensetzen, wie sie arbeiten, wie das Zusammenspiel zwischen Haupt- und Ehrenamt funktioniert – zu diesen und vielen andere Fragen gab es bislang keine Untersuchungen.

Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse

Das änderte sich jetzt durch das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte und über zwei Jahre dauernde Forschungsprojekt »Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse in der Sozialversicherung – Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse«. Erstmals wurden in einer breit angelegten Umfrage Mitglieder der Widerspruchsausschüsse befragt. Darüber hinaus wurden Satzungen analysiert und Gerichtsakten nach zusätzlichen Informationen über das vorangegangene Widerspruchsverfahren ausgewertet. Einige Ergebnisse:

  • Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind zumeist männlich (77 %), 50 Jahre und älter (87 %) und als Arbeitnehmer oder Selbstständige aktiv ins Erwerbsleben integriert (56 %). 39 % der Mitglieder haben aber das Erwerbsleben schon beendet und sind im Renten- bzw. Pensionsstatus.
  • Von den Vertretern der Arbeitgeber sind 29 % bei einem Arbeitgeber- oder Unternehmensverband, von den Versichertenvertretern arbeiten 20 % bei einer Gewerkschaft oder einer anderen Arbeitnehmerorganisation.

  • In acht von zehn Widerspruchsausschüssen sitzen gleich viele Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten, in mehr als jedem zweiten Ausschuss ebenso viele Hauptamtliche.
  • In den meisten Sitzungen (34 %) werden 21 bis 30 Fälle behandelt, in 22 % der Sitzungen geht es um 31 bis 40 Fälle und in 26 % der Sitzungen sogar um 41 und noch mehr Fälle.

  • Die Sitzungsdauer beträgt mehrheitlich zwei bis drei Stunden; 56 % der Widerspruchsausschüsse treffen sich ein- bis zweimal im Monat.
  • Von den 2014 etwa 822.000 erledigten Widersprüchen in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung wurde knapp die Hälfte (44,8 %) abgelehnt. Ein Drittel war ganz oder teilweise erfolgreich und etwas mehr als ein Sechstel wurde zurückgenommen.
Mehr zu den Widerspruchsausschüssen und Widerspruchsverfahren lesen Sie im Titelthema der »Sozialen Sicherheit« 12/2016. Den Beitrag von Armin Höland »Forschungsprojekt beleuchtet blinden Fleck in der Selbstverwaltung« lesen Sie hier. Noch kein Abonnent der »Sozialen Sicherheit«? Jetzt zwei Ausgaben kostenfrei testen! © bund-verlag.de (HN)
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