Steht das neue Gesetz wieder auf der Kippe?
Wie berichtet (
aib-web.de, 22.02.2016
), sah es noch am Wochenanfang so aus, als könnte der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium im März ins Parlament eingebracht werden. Obwohl die Regelungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen auf Druck der Wirtschaft noch einmal abgeschwächt worden waren, hatten auch die Gewerkschaften Zustimmung zum »Minimalkompromiss« (so der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hoffmann) signalisiert.
Denn der Gesetzesentwurf hätte geholfen, die Leiharbeit und den Einsatz von Dienstleistern auf Werkvertrags-Basis auf Kosten der Belegschaften zu verringern: Der Entwurf sah u.a. vor:
- eine allgemein formulierte Definition des Arbeitnehmerbegriffs
- Beschränkung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Betrieb auf 18 Monate
- Nach spätestens neun Monaten müssen Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammbeschäftigte
Dann folgte allerdings der Rückschlag: Zuerst meldete die CSU-Landesgruppe im Bundestag noch Gesprächsbedarf bei der Reform an und kritisierte, die Regelung ginge über den Koalitionsvertrag hinaus. (
CSU Landesgruppe, PM vom 25.02.2016
). Dem schloss sich dann auch die CDU an.
Der Rückschlag rief sowohl bei den Gewerkschaften als auch bei der SPD Empörung hervor. Der Vorstoß der CDU/CSU gegen den Kompromiss sei »offen gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet« sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske (
ver.di Pressemitteilung vom 24.02.2016
).
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verurteilte die Blockade in einer Rede vor 350 Betriebs- und Personalräten, die 24. Februar bei der SPD-Bundestagsfraktion zu Gast waren – passenderweise, um das Thema Leiharbeit und Werkverträge zu diskutieren. Sie sei nicht bereit, an dem vorliegenden Entwurf »auch nur ein Komma zu ändern«, sagte die Ministerin. Denn er enthalte »viele gute Kompromisse im Sinne der Betroffenen« (
SPD-Bundestagsfraktion, Meldung v. 24.02.2016
).
Es bleibt daher zu hoffen, dass die Politik sich bald auf eine Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einigt – gerade im Vorfeld der kommenden Wahlen.
© bund-verlag.de (ck)
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