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    <title>Nachrichten für Betriebsräte</title>
    <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat</link>
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    <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 12:48:05 GMT</pubDate>
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      <title>Im Amt mit Verantwortung</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Im-Amt-mit-Verantwortung~.html</link>
      <description>Rechte, Pflichten und Befugnisse des Betriebsratsvorsitzes – einen Überblick für eine rechtssichere und gelingende Interessenvertretung gibt Sigrid Britschgi in der AiB 6/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Wie die Rolle der/des Betriebsratsvorsitzenden ausgef&amp;uuml;llt wird, ist zum einen sehr individuell und von der jeweiligen Pers&amp;ouml;nlichkeit abh&amp;auml;ngig. Zum anderen gibt es Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die der Aufgabenstellung eine Struktur geben.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gesetzliche Grundlagen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Betriebsratsvorsitzende f&amp;uuml;hrt die Gesch&amp;auml;fte des Betriebsrats: Das umfasst z. B. das Verfassen von E-Mails und Briefen, die Kontrolle der Einhaltung von Terminen, den Kontakt mit Externen wie&amp;nbsp; Gewerkschaften, Beh&amp;ouml;rden, &amp;Auml;mtern, Beratungsstellen, Rechtsanw&amp;auml;lten etc., &amp;sect; 27 Abs. 3 BetrVG.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Betriebsratsvorsitzende vertreten den Betriebsrat im Rahmen der vom Gremium gefassten Beschl&amp;uuml;sse gegen&amp;uuml;ber dem Arbeitgeber und der Belegschaft, &amp;sect; 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Betriebsratsvorsitzende vertreten den Betriebsrat nach au&amp;szlig;en.&amp;nbsp;Er oder sie ist zur Entgegennahme von Erkl&amp;auml;rungen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat gegen&amp;uuml;ber abgibt, nach &amp;sect; 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG befugt.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Betriebsratsvorsitz legt die Tagesordnung der Betriebsratssitzung fest, &amp;sect; 29 Abs. 2 BetrVG.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;Er oder sie l&amp;auml;dt die Betriebsratsmitglieder, die Schwerbehindertenvertretung und gegebenenfalls die Jugend- und Auszubildendenvertreter zur Betriebsratssitzung ein, &amp;sect; 29 Abs. 2 BetrVG.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorsitzende m&amp;uuml;ssen das Protokoll der Betriebsratssitzung unterzeichnen, &amp;sect; 34 Abs. 1 BetrVG.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Er oder sie leitet die Betriebsversammlung und hat hier auch das Hausrecht, &amp;sect; 42 Abs. 1 BetrVG.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Betriebsratsvorsitz unterschreibt die Betriebsvereinbarungen, &amp;sect; 77 Abs. 2 BetrVG.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Welche Rechte und Pflichten stellvertretende Vorsitzende haben, mehr zur Sitzungsleitung, der Organisation und Kommunikation mit wichtigen Beteiligten und zu vielen weiteren Themen rund um den Vorsitz, erfahrt ihr in der &lt;a href="http://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-25/inhalt/1726-26/zeitschrift/396-2277"&gt;AiB 6/2026&lt;/a&gt;. &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch&amp;nbsp;kein Abo? &lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.aib-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (EMS)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Fri, 19 Jun 2026 09:20:18 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Die Nominierten 2026</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~dbrp-nominierte-2026~.html</link>
      <description>Die Nominierten für den Deutschen Betriebsrätepreis 2026 sind gesetzt. Auch in diesem Jahr stand die Jury vor keiner leichten Aufgabe. Denn die Qualität der eingereichten Projekte und das breite Spektrum an Mitbestimmungsthemen sprechen für sich. Erneut zeigte sich bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen, was Betriebsräte täglich in den Unternehmen leisten und wie wichtig ihre Arbeit für die Durchsetzung von Rechten, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen ist.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die 13-k&amp;ouml;pfige Jury, besetzt mit Expert*innen aus Gewerkschaften, Wissenschaft und prakti-scher Betriebsratsarbeit, hat folgende Projekte nominiert. Die Auflistung erfolgt alphabetisch sortiert innerhalb der drei Preiskategorien &amp;ndash; kleine, mittlere und gro&amp;szlig;e Gremien. Aufgef&amp;uuml;hrt sind das nominierte Gremium, das Unternehmen und der Projekttitel:&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Kleine Gremien:&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat Arkema GmbH, Leuna: &amp;bdquo;Zus&amp;auml;tzliche Gesundheitsvorsorge&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Schwerbehindertenvertretung, K&amp;ouml;rber Technologie GmbH, Hamburg: &amp;bdquo;Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat Sanacorp Pharmahandel GmbH, Langenhagen: &amp;bdquo;Mitarbeitererhalt bis zur Rente&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Mittlere Gremien:&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat BROSE Fahrzeugteile SE &amp; Co. KG, W&amp;uuml;rzburg: &amp;bdquo;W&amp;Uuml;RZBURG BLEIBT! Von dem drohenden Aus zum Innovationsstandort f&amp;uuml;r Luft- und Raumfahrt&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat Maschinenfabrik Alfing Kessler GmbH, Aalen: &amp;bdquo;Wandel gestalten. Zukunft sichern.&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat Steag Power GmbH, Essen: &amp;bdquo;Q-FiT - Karrierechancen und Qualifizie-rungsbedarfe von Frauen in Teilzeit&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Gro&amp;szlig;e Gremien:&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat Airbus Operations GmbH, Hamburg: &amp;bdquo;Entwicklung, Testung und Beglei-tung von Methoden, Prozessen und Werkzeugen f&amp;uuml;r ein neues Arbeitsumfeld und Hybrides Arbeiten&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat AUMOVIO Germany GmbH, Babenhausen: &amp;bdquo;Im Spiel bleiben! Szenarien-basierte strategische Mitbestimmung in Zeiten von Krisen und Transformationsdruck&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betriebsrat Elbkinder - Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, Hamburg: &amp;bdquo;Demokratie und Vielfalt&amp;ldquo;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Am Abend des 16. September 2026 wird gefeiert. Denn dann werden in Berlin auf dem #BR26 die Gold-, Silber- und Bronzepreistr&amp;auml;ger in den drei Kategorien f&amp;uuml;r den Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis ausgezeichnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schirmherrin des bundesweit bekannten Awards, B&amp;auml;rbel Bas, Bundesministerin f&amp;uuml;r Ar-beit und Soziales, hat nicht nur ihr Kommen zur Verleihung zugesagt, sondern sie wird selbst die Urkunden und Troph&amp;auml;en an die Preistr&amp;auml;ger &amp;uuml;bergeben. Auch die Gremien, die nicht aufs Siegertreppchen kommen, erhalten eine von der Bundesministerin unterzeichnete Teilneh-merurkunde&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Informationen zum Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis: &lt;a href="/betriebsrat/deutscher-betriebsraete-preis"&gt;www.dbrp.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das aktuelle #BR26-Programm und alle Highlights: &lt;a href="https://br26.berlin" target="_blank"&gt;br26.berlin&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kontakt: Christof Herrmann, christof.herrmann@bund-verlag.de, 069/795010-49, www.bund-verlag.de&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Deutscher-Betriebsräte-Preis</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 11:50:42 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
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      <title>Arbeitgeber kann Homeoffice auch nach Jahren kippen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Arbeitgeber-kann-Homeoffice-auch-nach-Jahren-kippen~.html</link>
      <description>Eine langjährige Homeoffice-Praxis begründet für sich allein keinen Anspruch, dauerhaft zu Hause zu arbeiten. Ohne betriebliche Regelung bleibt die Festlegung des Arbeitsorts dem Arbeitgeber überlassen.</description>
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      <category domain="Typ">Weiterleitungsmeldung</category>
      <category domain="Themen">MAV-Arbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 07:12:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Neue Perspektiven für Betriebsrätinnen und Betriebsräte</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Neue-Perspektiven-fuer-Betriebsraetinnen-und-Betriebsraete~.html</link>
      <description>Der Bund-Verlag und die University of Labour laden Betriebsratsgremien sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte zu einem Info-Abend zum Thema »Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebsräte« ein.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Was sind die eigenen Perspektiven? Wie l&amp;auml;sst sich das Gremium fachlich st&amp;auml;rken? Diese und weitere Fragen stehen beim Info-Abend im Fokus.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wann:&amp;nbsp;9.7.2026, 18:00 &amp;ndash; 19:00 Uhr&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="http://u-o-l.de/bund" target="_blank"&gt;Hier geht&amp;#39;s zur Anmeldung&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die University of Labour wird erkl&amp;auml;ren, welche neuen akademischen M&amp;ouml;glichkeiten sie f&amp;uuml;r die Entwicklung von Betriebsr&amp;auml;ten und ihren Mitgliedern bietet &amp;ndash; auch den Kolleginnen und Kollegen ohne (Fach-)Abitur. Dabei wird es u.a. darum gehen,&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;wie das berufsintegrative Studium die Praxis des Gremiums st&amp;auml;rkt,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;welche neuen Perspektiven die Studienabschl&amp;uuml;sse auch mit Blick aufs Entgelt er&amp;ouml;ffnen k&amp;ouml;nnen,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;was Du daf&amp;uuml;r auch nach &amp;sect; 37 Abs. 6 BetrVG studieren kannst.&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Wir bitten um eine Anmeldung &amp;uuml;ber &lt;a href="http://u-o-l.de/bund" target="_blank"&gt;u-o-l.de/bund&lt;/a&gt;. Sehr gerne kannst Du diese Einladung auch an deine Betriebsrats-Kolleginnen und -kollegen weiterleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir freuen uns auf den Austausch und &amp;uuml;ber Deine oder Eure Teilnahme!&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Mon, 15 Jun 2026 08:40:29 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Deepfakes: Wenn Gesichter lügen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Deepfakes-Wenn-Gesichter-luegen~.html</link>
      <description>Für die einen eröffnen sie neue Möglichkeiten künstlerischen Ausdrucks, für die anderen bergen sie ein erhebliches Potential zur persönlichen und gesellschaftlichen Schädigung. Deepfakes verändern unsere Wahrnehmung von Realität und Authentizität grundlegend – und machen auch vor den Betriebstoren nicht Halt. Umso dringlicher erscheint daher eine vertiefte arbeitsrechtliche Betrachtung.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Was sind Deepfakes?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Deepfakes sind Medieninhalte wie Fotos, Videos oder Audios, die mithilfe von k&amp;uuml;nstlicher Intelligenz (KI) manipuliert oder vollkommen neu erstellt wurden. Ziel ist es, t&amp;auml;uschend echt wirkende Inhalte zu erzeugen, die von authentischen Aufnahmen kaum zu unterscheiden sind. Die Arten von Deepfakes reichen vom sogenannten Face-Swap, bei dem das Gesicht einer Person mit einem Bild oder Video einer anderen Person ersetzt wird, &amp;uuml;ber das synthetische Nachstellen der Stimme einer Person (Audio-Deepfake), der Manipulation von Mimik und Kopfbewegung einer Person in einem Video (Puppet-Master), dem derartigen Anpassen von Lippenbewegungen, dass sie zu einer anderen Tonspur passen (Lip-Syncing) bis hin zur Erstellung komplett k&amp;uuml;nstlicher und realistischer Gesichter (Gesichtssynthese).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Inwieweit k&amp;ouml;nnen Deepfakes das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis ber&amp;uuml;hren?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis kann durch Deepfakes insbesondere dann ber&amp;uuml;hrt werden, wenn Kriminelle sie gezielt einsetzen, um an sensible Daten zu gelangen, Desinformationen zu verbreiten und damit den Ruf eines Unternehmens zu sch&amp;auml;digen oder f&amp;uuml;r Betrugsdelikte unrechtm&amp;auml;&amp;szlig;ig finanzielle Vorteile zu erlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch im betrieblichen Kontext sind verschiedene Erscheinungsformen denkbar: Dazu z&amp;auml;hlen etwa Deepfakes mit sexuellem oder herabw&amp;uuml;rdigendem Inhalt, die gegen Kollegen gerichtet sind, ebenso wie gegen F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte eingesetzte Deepfakes zur gezielten Rufsch&amp;auml;digung. Auch k&amp;ouml;nnen Deepfakes genutzt werden, um betriebliche Abl&amp;auml;ufe zu manipulieren, beispielsweise durch gef&amp;auml;lschte Anweisungen in Audio- oder Videoform.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Wann werden Deepfakes arbeitsrechtlich relevant?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erf&amp;uuml;llen und dabei die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu ber&amp;uuml;cksichtigen. Daher sind arbeitsrechtliche Ma&amp;szlig;nahmen nur bei einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung zul&amp;auml;ssig. Wenn also ein Besch&amp;auml;ftigter w&amp;auml;hrend seiner Arbeitszeit Deepfakes mit herabw&amp;uuml;rdigenden oder sexualisierten Inhalten erstellt und/oder verbreitet oder hierf&amp;uuml;r betriebliche Ger&amp;auml;te nutzt, liegt aufgrund von Arbeitszeitbetrug und der Verletzung der IT-Richtlinien eine schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzung vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dagegen entzieht sich rein privates Verhalten dem Einfluss- und Interessenbereich des Arbeitsgebers. Deshalb wird au&amp;szlig;erdienstliches Verhalten erst dann arbeitsrechtlich relevant, wenn ein konkreter Bezug zum Arbeitsverh&amp;auml;ltnis besteht und berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeintr&amp;auml;chtigt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So ist der Arbeitnehmer auch au&amp;szlig;erhalb seiner Arbeitszeit verpflichtet, auf die Interessen des Arbeitgebers R&amp;uuml;cksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser R&amp;uuml;cksichtnahmepflicht liegt dann vor, wenn sein au&amp;szlig;erdienstliches Verhalten negative Auswirkungen auf den Betrieb hat oder ein direkter Bezug zum Arbeitsverh&amp;auml;ltnis besteht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, ist keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung gegeben. Das au&amp;szlig;erdienstliche Verhalten muss also vor allem das Ansehen des Arbeitgebers sch&amp;auml;digen, das Vertrauensverh&amp;auml;ltnis oder der Betriebsfrieden nachhaltig st&amp;ouml;ren oder Kollegen betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer nach Feierabend auf seinem privaten Endger&amp;auml;t herabw&amp;uuml;rdigende oder sexualisierte Deepfakes erstellt, ist dieses Verhalten seiner Privatsph&amp;auml;re zuzuordnen und stellt keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Sobald er diese Inhalte aber verbreitet und sie einen Kollegen oder Vorgesetzte betreffen, entsteht eine arbeitsrechtliche Relevanz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Arbeitgeber unterliegt umfassenden Schutzpflichten, um die Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechte seiner Besch&amp;auml;ftigten zu wahren. Wird ein Arbeitnehmer Opfer von Deepfakes und besteht ein betrieblicher Zusammenhang, ist der Arbeitgeber verpflichtet, unverz&amp;uuml;glich geeignete Schutzma&amp;szlig;nahmen zu ergreifen. Dabei k&amp;ouml;nnen auch die von der Rechtsprechung zum Mobbing entwickelten Grunds&amp;auml;tze herangezogen werden. Demnach hat der Arbeitgeber den Betrieb so zu organisieren, dass die Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechte der Besch&amp;auml;ftigten gesch&amp;uuml;tzt werden. Diese Handlungspflicht setzt bereits dann ein, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte f&amp;uuml;r Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechtsverletzungen bekannt werden oder h&amp;auml;tten bekannt sein m&amp;uuml;ssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den erforderlichen Ma&amp;szlig;nahmen z&amp;auml;hlen insbesondere das Unterbinden einer weiteren Verbreitung, etwa durch Sperrung betrieblicher IT-Systeme, sowie die r&amp;auml;umliche und organisatorische Trennung von T&amp;auml;ter und Opfer beispielsweise durch Umsetzung oder Freistellung. Dar&amp;uuml;ber hinaus kommen arbeitsrechtliche Ma&amp;szlig;nahmen von einer Abmahnung bis hin zur au&amp;szlig;erordentlichen K&amp;uuml;ndigung des (mutma&amp;szlig;lichen) T&amp;auml;ters in Betracht. Unterl&amp;auml;sst der Arbeitgeber angemessenen Ma&amp;szlig;nahmen, k&amp;ouml;nnen ihm Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspr&amp;uuml;che des Opfers drohen. Zudem ist der betroffene Besch&amp;auml;ftigte berechtigt, das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis seinerseits nach &amp;sect; 626 BGB au&amp;szlig;erordentlich zu k&amp;uuml;ndigen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Wie sollte der Betriebsrat reagieren, wenn Deepfakes im betrieblichen Umfeld auftauchen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zwar hat in erster Linie der Arbeitgeber klare gesetzliche Handlungspflichten, allerdings muss auch der Betriebsrat als Interessenvertretung der Besch&amp;auml;ftigten sofort handeln, um den Betriebsfrieden zu sichern und die betroffenen Mitarbeiter zu sch&amp;uuml;tzen. So hat der Betriebsrat nach &amp;sect; 80 Abs. 1 BetrVG dar&amp;uuml;ber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze wie das Pers&amp;ouml;nlichkeitsrecht eingehalten werden. Demnach hat er den Arbeitgeber aufzufordern, den Sachverhalt l&amp;uuml;ckenlos aufzukl&amp;auml;ren und die betroffenen Mitarbeiter zu sch&amp;uuml;tzen. Da der Arbeitgeber nach dem AGG zudem verpflichtet ist, Ma&amp;szlig;nahmen gegen Bel&amp;auml;stigung zu ergreifen, kann der Betriebsrat auf die Einhaltung pochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch schwerwiegende Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gegen ein faires und respektvolles Miteinander erheblich gest&amp;ouml;rt, kann der Betriebsrat nach &amp;sect; 104 BetrVG die Entfernung des betreffenden Arbeitsnehmers aus dem Betrieb oder dessen Versetzung verlangen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Lesetipp:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mehr zu &lt;strong&gt;Deepfakes&lt;/strong&gt; lest Ihr im Titelthema der &lt;a href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&lt;/a&gt; 10/2025. Darin findet Ihr folgende Beitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147065/position/_"&gt;T&amp;auml;uschung am Arbeitsplatz &amp;ndash; rechtliche Handlungsm&amp;ouml;glichkeiten&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147066/position/_"&gt;CEO-Fraud und Social Engineering&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147067/position/_"&gt;Eine psychische Belastung f&amp;uuml;r alle Seiten&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147273/position/_"&gt;Deepfakes &amp;ndash; Handlungsoptionen f&amp;uuml;r die Interessenvertretung&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben&amp;nbsp;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&amp;nbsp;gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 10:46:52 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Digitale Souveränität – was können Gremien tun?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Digitale-Souveraenitaet-–-was-koennen-Gremien-tun-~.html</link>
      <description>Die Abhängigkeit von Microsoft 365 ist erschreckend: Legt Microsoft den Schalter um, wäre die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Unternehmen erheblich gestört. Interessenvertreter sollten gegensteuern und auf Open-Source-Lösungen setzen, rät Prof. Dr. Heinz-Peter Höller in der »Computer und Arbeit« 6/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Digital souver&amp;auml;n ist, wer selbstbestimmt im digitalen Raum handeln kann. Das k&amp;ouml;nnen &amp;ouml;ffentliche Verwaltungen und Unternehmen in Deutschland nicht. Sie haben praktisch keinen Einfluss auf die Technologieanbieter und deren Entwicklungsentscheidungen und kaum die M&amp;ouml;glichkeit, Technologie und Anbieter zu wechseln. Diese enorme Abh&amp;auml;ngigkeit, die geostrategische Bedeutung der amerikanischen BigTechs und die konkreten rechtlichen Instrumente der USA verdichten sich zu erheblichen Gef&amp;auml;hrdungen. Amerikanische Beh&amp;ouml;rden k&amp;ouml;nnen auf Daten auch in Europa zugreifen, die bei amerikanischen Unternehmen gespeichert sind.&amp;nbsp;Das gef&amp;auml;hrdet personenbezogene Daten, Unternehmensdaten, Gesch&amp;auml;ftsgeheimnisse, sogar Trainingsdaten und KI-Modelle,&amp;nbsp;im Grunde alles, was aus europ&amp;auml;ischer Sicht sch&amp;uuml;tzenswert ist.&amp;nbsp;Und amerikanische Unternehmen k&amp;ouml;nnen angewiesen werden, Dienstleistungen einzustellen und Zugriffe zu sperren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Abh&amp;auml;ngigkeit im Arbeitsleben&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Im betrieblichen Zusammenhang ist die Abh&amp;auml;ngigkeit ganz besonders deutlich bei B&amp;uuml;rosoftware, Cloud-Diensten und zunehmend bei K&amp;uuml;nstlicher Intelligenz (KI). Die Infrastruktur (und Plattform) auszulagern, keine Rechenzentren mit allem was dazu geh&amp;ouml;rt mehr selbst betreiben zu m&amp;uuml;ssen, das hat Unternehmen und Verwaltungen in die Cloud gezogen. Amazon hat sehr fr&amp;uuml;h aus seinem Kerngesch&amp;auml;ft heraus &amp;uuml;bersch&amp;uuml;ssige Ressourcen an Kunden als Cloud vermietet. Amazon ist der Marktf&amp;uuml;hrer f&amp;uuml;r die Infrastruktur- und Plattform-Cloud. Auf den Pl&amp;auml;tzen folgen Google und Microsoft. Insgesamt liegen 80 % aller Daten der Europ&amp;auml;er in US-Clouds.&amp;nbsp;Die Unternehmen vertrauen ihre Daten und den Betrieb der Infrastruktur diesen Hyperscalern schon allein deshalb an, weil diese zuerst und im gro&amp;szlig;en Stil auf dem Markt waren. Zudem sind sie aufgrund ihrer gigantischen Kapazit&amp;auml;ten und der damit flexiblen Skalierung sehr preisg&amp;uuml;nstig.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mehr lesen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Wie gro&amp;szlig; ist die Abh&amp;auml;ngigkeit von Microsoft 365? Welche Wege aus der Abh&amp;auml;ngigkeit gibt es? Und was k&amp;ouml;nnen Interessenvertreter tun? Mehr dazu lest Ihr in der &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/computer-und-arbeit" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&lt;/a&gt; 6/2026 ab Seite 26. Abonnent*innen k&amp;ouml;nnen den &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2254/asset/150-165570/position/_" target="_blank"&gt;vollst&amp;auml;ndigen Beitrag hier lesen&lt;/a&gt;.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 14:40:20 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>»Betriebsräte verbessern die Arbeitsbedingungen«</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Betriebsraete-verbessern-die-Arbeitsbedingungen~.html</link>
      <description>Im September 2026 bringt ein neues Event Betriebsräte in Berlin zusammen. Hier wird auch der Deutsche Betriebsrätepreis 2026 verliehen. Im Gespräch mit der Zeitschrift »Gute Arbeit« hat DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi den Hintergrund erläutert. Sie freut sich auf Debatten und Gespräche mit vielen Teilnehmer*innen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Das &lt;a href="https://br26.berlin/" target="_blank"&gt;Deutsche Betriebsratsforum #BR26&lt;/a&gt; findet vom 16. bis 17.9.2026 in Berlin statt (Wilhelm Studios, Berlin Wilhelmsruh). Unter Mitwirkung des Bund-Verlags, des DGBs und der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung wird das Forum von der BR Veranstaltungsgesellschaft mbH getragen; es findet in dieser Form zum ersten Mal statt. Wer auf dem Laufenden bleiben will &amp;ndash; etwa zu den aktuellen Fragen des Arbeitsrechts und der Mitbestimmung &amp;ndash; holt sich sein Ticket. &lt;a href="https://br26.berlin/" target="_blank"&gt;Hier geht es zum Programm, den Events und der Anmeldung.&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;em&gt;Gute Arbeit:&lt;/em&gt; DGB, Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung und Bund-Verlag versammeln sich auf einer gemeinsamen Veranstaltungsplattform. Was verbirgt sich hinter dem Format #BR26?&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Yasmin Fahimi:&lt;/em&gt;&amp;nbsp;Betriebsr&amp;auml;te sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um die Belange der Besch&amp;auml;ftigten geht. Sie vertreten nicht nur Interessen, sie gestalten aktiv mit. Und das muss in Berlin Geh&amp;ouml;r finden, im Zentrum der Politik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir zeigen, was Betriebsr&amp;auml;te tagt&amp;auml;glich leisten &amp;ndash; welche Verbesserungen sie ansto&amp;szlig;en, was sie bewegen und wie sie Solidarit&amp;auml;t leben. Genau das ist das Ziel von #BR26: die Arbeit der vielen engagierten Betriebsr&amp;auml;te sichtbar zu machen und ihre Erfolge zu w&amp;uuml;rdigen. Unsere Arbeit sichert Arbeitspl&amp;auml;tze und gesellschaftlichen Frieden, sie ist wichtiger denn je. Aktuell stehen Arbeitnehmerrechte unter Druck, aber wir werden sie entschlossen verteidigen. Deshalb gehen wir dorthin, wo die Entscheidungen fallen: nach Berlin.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Zurzeit h&amp;auml;ufen sich politische Kampagnen gegen Sozial- und Arbeitnehmerrechte.&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Angriffe auf den Achtstundentag oder den Arbeitsschutz sind Beispiele daf&amp;uuml;r: Die gesetzliche, t&amp;auml;gliche Arbeitszeitgrenze und die Arbeitszeiterfassung bilden gemeinsam einen effektiven Schutzschild f&amp;uuml;r die Gesundheit der Besch&amp;auml;ftigten. Die Folgen &amp;uuml;berlanger Arbeitszeiten hingegen sind dramatisch &amp;ndash; das ist arbeitswissenschaftlich erwiesen. Hohe Arbeitsbelastungen brauchen klare Grenzen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die notwendige Zeit zur Regeneration und Erholung haben. Die Auseinandersetzung um die Arbeitszeit wird bei #BR26 ebenso eine Rolle spielen wie Ans&amp;auml;tze zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes, moderne Trends in der Gremienarbeit und vieles mehr.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Es geht auch um St&amp;auml;rke und Zusammenhalt in schwieriger Zeit?&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Ja. Wir werden in Berlin verdeutlichen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verantwortlich f&amp;uuml;r strukturelle Wirtschaftsprobleme, externe Schocks durch Krisen und eine mangelhafte Innovationspolitik. Besch&amp;auml;ftigte mit ihren Familien sind die Opfer dieser Entwicklungen, die teils auf mangelnde Zukunftsstrategien und Tatenlosigkeit zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren sind. Deshalb brauchen wir gerade jetzt starke Betriebsr&amp;auml;te, die mit ihren Gewerkschaften mitbestimmen und gestalten. Es geht um Zusammenhalt und Solidarit&amp;auml;t.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Was genau erwartet die Teilnehmer*innen bei #BR26?&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Ein vielf&amp;auml;ltiges Programm: &amp;Uuml;ber 60 Ausstellende bieten praxisnahe Informationen und gewerkschaftliche Beratung. Mehr als 70 Speakerinnen und Speaker teilen ihr Fachwissen. In rund 70 Foren und Panels geht es um Themen, die f&amp;uuml;r die t&amp;auml;gliche Betriebsratsarbeit z&amp;auml;hlen &amp;ndash; von rechtlicher Beratung &amp;uuml;ber Praxisbeispiele bis hin zu Tipps f&amp;uuml;r Sitzungsleitung, Projektplanung und Strategien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein besonderes Highlight ist nat&amp;uuml;rlich die Verleihung des Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreises, der herausragende Projekte der Gremien auszeichnet.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Welchen Part &amp;uuml;bernimmst du pers&amp;ouml;nlich bei #BR26?&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Ich werde selbstverst&amp;auml;ndlich vor Ort sein, viele Gespr&amp;auml;che f&amp;uuml;hren und freue mich besonders auf den direkten Austausch und inspirierende Beispiele aus der Mitbestimmungspraxis. Im technologischen Wandel und angesichts wirtschaftlicher Turbulenzen sind Betriebsr&amp;auml;te besonders gefordert.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Wie wichtig ist der Austausch gerade jetzt?&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Diskussionen und Austausch sind besonders jetzt unverzichtbar. Aus ganz Deutschland kommen Betriebsr&amp;auml;te zusammen, um ihre Stimme zu erheben &amp;ndash; f&amp;uuml;r gute Arbeit, faire Bedingungen und eine starke Mitbestimmung. Sie stehen f&amp;uuml;r praktische Solidarit&amp;auml;t in den Betrieben, f&amp;uuml;r Taten statt Worte, und verbessern die Arbeitsbedingungen. Nur gemeinsam k&amp;ouml;nnen wir den Wandel gestalten. #BR26 ist die Gelegenheit, den Betriebsr&amp;auml;ten den R&amp;uuml;cken zu st&amp;auml;rken.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Weitere Informationen&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Interessierte lesen das ungek&amp;uuml;rzte Interview in &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit"&gt;&amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; 4/2026 (S. 24 f.). Das Titelthema der Ausgabe im Archiv der Zeitschrift lesen: Atypische Arbeitszeiten &amp;ndash; Entlastung bei Nacht- und Schichtarbeit. F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit"&gt;&amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Interview</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 10 Jun 2026 12:35:04 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Mehr Klarheit beim Lohn</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Mehr-Klarheit-beim-Lohn~.html</link>
      <description>Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie eröffnet neue Möglichkeiten für mehr Entgeltgerechtigkeit. Wie der Betriebsrat Beschäftigte unterstützen, Entgeltstrukturen prüfen und den Dialog mit dem Arbeitgeber konstruktiv gestalten kann, ist zu lesen in AiB 6/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Auch wenn der genaue deutsche Gesetzestext bei Redaktionsschluss noch nicht feststeht, sollte der Betriebsrat aktiv werden. Ma&amp;szlig;geblich daf&amp;uuml;r sind die Leitlinien der Richtlinie und die allgemeinen Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei geht es nicht nur um einzelne Auskunftsanspr&amp;uuml;che, die Richtlinie zielt vielmehr auf mehr Transparenz im gesamten Verg&amp;uuml;tungssystem. Entgeltstrukturen sollen nachvollziehbar, &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fbar und geschlechtsneutral ausgestaltet sein. Arbeitgeber sollen also nicht erst auf Beschwerden reagieren, sondern ihre Systeme von vornherein so aufstellen, dass ungerechtfertigte Entgeltunterschiede m&amp;ouml;glichst gar nicht erst entstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gerade deshalb sollte der Betriebsrat fr&amp;uuml;hzeitig t&amp;auml;tig werden. Rechtlich kann er daf&amp;uuml;r vor allem seine Informationsrechte nach &amp;sect; 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nutzen. Geht es um Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, steht vor allem &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG im Fokus. Bei leistungsbezogenen Entgelten kann zus&amp;auml;tzlich &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG einschl&amp;auml;gig sein.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Vor der Einstellung ansetzen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Schon bei Stellenausschreibungen und Einstiegsgeh&amp;auml;ltern zeigt sich, wie ernst Entgelttransparenz im Betrieb genommen wird. Der Betriebsrat kann hier fr&amp;uuml;h ansetzen und Ausschreibungspraxis sowie Einstiegslogiken kritisch pr&amp;uuml;fen. Die Richtlinie geht jedoch noch weiter. Sie verlangt, dass Bewerbende Informationen &amp;uuml;ber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erhalten. Au&amp;szlig;erdem darf nach der bisherigen Verg&amp;uuml;tung der Bewerbenden nicht mehr gefragt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Betriebsrat ist hier besonders gefordert: bei der Gestaltung von Stellenausschreibungen, bei transparenten Einstiegsregelungen und bei der Frage, ob fr&amp;uuml;here Geh&amp;auml;lter von Bewerbenden noch als Referenz dienen. Wo das geschieht, werden bestehende Ungleichheiten h&amp;auml;ufig schlicht weitergetragen.&lt;br /&gt;Mehr zu Entgeltregeln, gleicher und gleichwertiger Arbeit und was der Betriebsrat jetzt konkret tun sollte, erfahrt ihr in der &lt;a href="http://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-25/inhalt/1726-26/zeitschrift/396-2277"&gt;AiB 6/2026&lt;/a&gt;. &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mehr zu den beiden n&amp;auml;chsten Schritten, wie ein ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig;er Beschluss zum Seminarbesuch aussieht und was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber sich beim Seminarbesuch quer stellt, erfahrt ihr in &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-25/inhalt/1726-26/zeitschrift/396-2277/asset/150-166481/position/_"&gt;AiB 6/2026 ab Seite 28&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch&amp;nbsp;kein Abo? &lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.aib-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (EMS)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 10:37:07 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>5 Fragen zum Robomobbing im Betrieb</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~5-Fragen-zum-Robomobbing-im-Betrieb~.html</link>
      <description>»Robomobbing« kann Druck auf Beschäftigte durch digitale Systeme meinen, aber auch feindseliges Verhalten von Menschen gegenüber Maschinen. Was dahinter steckt und was Betriebs- und Personalräte tun können, zeigt dieser Überblick.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Was ist Robomobbing &amp;ndash; und in welchen Formen kommt es vor?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Begriff wird doppelt verwendet: Gemeint sein kann feindseliges Verhalten von Menschen gegen&amp;uuml;ber Maschinen, Robotern oder KI-Systemen. Im arbeitsrechtlichen Zusammenhang geht es vor allem um die Belastung oder Benachteiligung von Besch&amp;auml;ftigten durch algorithmische Systeme, etwa durch &amp;Uuml;berwachung, Rankings, automatisierte Arbeitssteuerung oder Personalentscheidungen. F&amp;uuml;r Betriebs- und Personalr&amp;auml;te steht meist diese zweite Variante im Mittelpunkt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Woran erkennt man Robomobbing?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Robomobbing zeigt sich vor allem in intransparenten Bewertungen, automatischen Sanktionen, permanenter Kontrolle und dauerhaftem Leistungsdruck. Typisch sind wiederkehrende Muster und der Eindruck, Entscheidungen seien kaum nachvollziehbar oder anfechtbar.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;In einem weiteren Sinn kann der Begriff auch feindseliges Verhalten von Menschen gegen&amp;uuml;ber Maschinen oder KI-Systemen meinen, etwa St&amp;ouml;rung, Besch&amp;auml;digung oder gezielte Missachtung.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;Im Folgenden wird sich aber nur auf die erste, mitbestimmungsrechtlich relevantere Variante bezogen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Was sind dabei die Risiken?&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Datenschutz (DSGVO)&lt;/strong&gt;: Risiken entstehen vor allem durch intransparente &amp;Uuml;berwachung, automatisierte Bewertungen und Datennutzung ohne klare Grenzen oder ausreichende Rechtsgrundlage.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Arbeitsrecht&lt;/strong&gt;: Der Arbeitgeber muss Besch&amp;auml;ftigte vor &amp;uuml;berm&amp;auml;&amp;szlig;igem Leistungsdruck, permanenter Kontrolle und psychischen Belastungen sch&amp;uuml;tzen. Bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung &amp;uuml;berwachen k&amp;ouml;nnen, greift zudem die Mitbestimmung nach &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bzw. &amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG.&amp;nbsp;Auch bei algorithmischen Vorgaben bleibt der Arbeitgeber verantwortlich; Entscheidungen m&amp;uuml;ssen rechtm&amp;auml;&amp;szlig;ig, sachlich begr&amp;uuml;ndet und verh&amp;auml;ltnism&amp;auml;&amp;szlig;ig sein.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Antidiskriminierung (AGG):&lt;/strong&gt; KI-Systeme k&amp;ouml;nnen bestehende Ungleichheiten verst&amp;auml;rken; auch scheinbar neutrale Kriterien k&amp;ouml;nnen zu mittelbarer Benachteiligung f&amp;uuml;hren.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;4. Welche Rechte haben Besch&amp;auml;ftigte &amp;ndash; und welche Schutzpflichten treffen den Arbeitgeber?&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Rechte der Besch&amp;auml;ftigten:&lt;/strong&gt; Besch&amp;auml;ftigte haben Anspruch auf Information &amp;uuml;ber den Einsatz solcher Systeme und d&amp;uuml;rfen belastende Bewertungen oder Entscheidungen &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen lassen. Hinzu kommen Schutzrechte gegen Diskriminierung, &amp;uuml;berm&amp;auml;&amp;szlig;ige &amp;Uuml;berwachung und unzumutbare psychische Belastung.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Pflichten des Arbeitgebers:&lt;/strong&gt; Der Arbeitgeber muss Systeme so einsetzen, dass Besch&amp;auml;ftigte nicht unangemessen belastet oder benachteiligt werden. Er muss Risiken fr&amp;uuml;h erkennen, Beschwerden ernst nehmen und, wo Mitbestimmungsrechte greifen, den Betriebs- oder Personalrat rechtzeitig einbeziehen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;5. Was k&amp;ouml;nnen Betriebs- und Personalr&amp;auml;te tun?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Betriebs- und Personalr&amp;auml;te k&amp;ouml;nnen ihre Beteiligungs-, Informations- und Kontrollrechte nach dem BetrVG bzw. dem BPersVG nutzen, um den Einsatz solcher Systeme fr&amp;uuml;hzeitig zu pr&amp;uuml;fen und mitzugestalten. Bei technischen Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung &amp;uuml;berwachen k&amp;ouml;nnen, greifen besonders &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und &amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG. Wichtig ist, Funktionsweise, Datengrundlagen und Folgen f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte genau zu pr&amp;uuml;fen. Bei komplexen Anwendungen k&amp;ouml;nnen Sachverst&amp;auml;ndige hinzugezogen werden. Zudem sollten Betriebs- oder Dienstvereinbarungen klare Regeln zu Transparenz, Schutz, Kontrolle und Beschwerdem&amp;ouml;glichkeiten festlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (kb)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 10:09:24 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Knieverletzung beim Basketball ist kein Arbeitsunfall</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Knieverletzung-beim-Basketball-ist-kein-Arbeitsunfall~.html</link>
      <description>Wer sich bei einer freiwilligen betrieblichen Sportveranstaltung verletzt, hat keine Aussicht auf Anerkennung der Verletzung als Arbeitsunfall. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Hannover.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Das war der Fall&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Schiffsarzt hatte sich w&amp;auml;hrend des Endspiels eines freiwilligen Basketballturniers f&amp;uuml;r Crewmitglieder auf einem Kreuzfahrtschiff am Knie verletzt. Weil das Turnier arbeitgeberseitig organisiert war, ging der Kl&amp;auml;ger von einem Arbeitsunfall aus. Als Schiffsarzt sei er auch in seiner Freizeit in st&amp;auml;ndiger Bereitschaft. Au&amp;szlig;erdem habe sich mit dem besonders rutschhemmenden Bodenbelag der Sporthalle eine schiffstypische Gefahr verwirklicht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das&amp;nbsp;Sozialgericht (SG) Hannover sah das anders: Es fehlte der&amp;nbsp;ausreichende Zusammenhang mit der versicherten T&amp;auml;tigkeit als Schiffsarzt. Zum Unfallzeitpunkt erbrachte er weder eine geschuldete Haupt- oder Nebenpflicht aus seinem Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis als Schiffsarzt noch durfte er annehmen, dass er eine solche Pflicht beim Basketballspielen erf&amp;uuml;llen w&amp;uuml;rde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Turnier sei auch weder als versicherter Betriebssport noch als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzusehen. Es hatten lediglich rund zehn Prozent der Besch&amp;auml;ftigten teilgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch eine besondere schiffstypische Gefahr habe sich nicht verwirklicht. Der in der Sporthalle verwendete rutschhemmende Bodenbelag stelle keine Besonderheit dar, die den Unfall wesentlich gepr&amp;auml;gt habe. Vergleichbare Bodenverh&amp;auml;ltnisse k&amp;ouml;nnten auch in Sporthallen an Land bestehen &amp;ndash; es sei daher beim Verletzungsverlauf vom allgemeinen Lebensrisiko auszugehen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 10:09:01 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>»Ausgehöhlte Tarifbindung – der Gesetzgeber muss aktiv werden«</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Ausgehoehlte-Tarifbindung-–-der-Gesetzgeber-muss-aktiv-werden~.html</link>
      <description>Nur 41 % der Beschäftigten arbeiteten 2024 mit Branchentarifvertrag, 1996 waren es noch 67 %. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Betriebe mit Tarifbindung von 45 auf 21 %. Den Trend verstärken Arbeitgeberverbände mit der Mitgliedschaft ohne Tarifbindung  (OT-Mitgliedschaft): Ohne Tarifvertrag und Tarifbindung werden Leistungen des Verbands genutzt. Olaf Deinert hat das Thema in seinem Gutachten zur Tarifbindung behandelt. Wir haben bei ihm nachgefragt.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Sie haben ein Gutachten zur OT-Mitgliedschaft und den Folgen geschrieben. Worum geht es?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mit der sinkenden Tarifbindung erodieren tarifliche Leistungen des Arbeitgebers sowie die gesamte Entgeltstruktur. Wer mit ausgehandelten Tarifvertr&amp;auml;gen unzufrieden war, schloss im Arbeitgeberverband die OT-Mitgliedschaft ab. Nun sehen wir die Auswirkungen: Mitglieder ohne Tarifbindung nutzen die Lobbyarbeit der Verb&amp;auml;nde, Fortbildungen und Rechtsberatung, k&amp;ouml;nnen aber Tarifvertr&amp;auml;ge missachten.&lt;br /&gt;Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erkennt diese Praxis an. Voraussetzung ist: In der Satzung eines Verbands steht, dass OT-Mitglieder bei allen tarifbezogenen Fragen wie Wahlen zu Tarifkommissionen, Abstimmungen &amp;uuml;ber Tariffragen oder Arbeitskampfma&amp;szlig;nahmen nicht beteiligt sind. In der Praxis entsteht eine gewaltige Grauzone: OT-Mitglieder werden oft bei Haustarifkonflikten beraten. Ohne gesetzliche Korrektur droht die weitere Aush&amp;ouml;hlung der Tarifbindung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Entspricht das der Funktion eines Arbeitgeberverbands?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nein. Arbeitgeberverb&amp;auml;nde schlie&amp;szlig;en Tarifvertr&amp;auml;ge f&amp;uuml;r ihre Mitglieder ab, das ist ihre zentrale Aufgabe. Die OT-Mitgliedschaft ist das Einfallstor zum Umgehen der Tarifbindung. Das ist f&amp;uuml;r die Tarifautonomie und juristisch problematisch, denn daf&amp;uuml;r besteht keine ausreichende gesetzliche Basis: Ma&amp;szlig;geblich f&amp;uuml;r die Tarifbindung ist die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband; das wird mit OT-Mitgliedschaften unterlaufen und ist keine Ausnahme mehr.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gibt es Zuw&amp;auml;chse bei den OT-Mitgliedschaften?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ja, und einen weiteren R&amp;uuml;ckgang der Tarifbindung. Die Arbeitgeberverb&amp;auml;nde argumentieren, dass sie nur mit OT-Mitgliedern ihre Verb&amp;auml;nde stabilisieren k&amp;ouml;nnten. Daraus folgt, dass sie verst&amp;auml;rkt Lobbyarbeit f&amp;uuml;r ihre Interessen betreiben &amp;ndash; gegen die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Gewerkschaften. Angeblich h&amp;auml;tten OT-Mitglieder eine N&amp;auml;he zur Tarifpolitik, was zum Erhalt des Fl&amp;auml;chentarifvertrags beitrage. Das sehe ich anders: Nichts spricht daf&amp;uuml;r, dass OT-Mitglieder das Tarifsystem stabilisiert h&amp;auml;tten; eher das Gegenteil. Seit diese Option in den 1990er Jahren geschaffen wurde, geht es mit der Tarifbindung bergab.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Was folgt daraus? Ihr Fazit?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die OT-Mitgliedschaft hat den massiven R&amp;uuml;ckgang der Tarifbindung befeuert &amp;ndash; als eine Art &amp;raquo;Einstieg in den Ausstieg&amp;laquo;. Ein Treiber waren die Gerichte. Das Tarifvertragsgesetz kn&amp;uuml;pft die Tarifgebundenheit allein an die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband an, es kennt keine Differenzierung zwischen verschiedenen Formen der Mitgliedschaft. Die Rechtsprechung widerspricht der gesetzlichen Regelung. Das Gesetz erm&amp;ouml;glicht nicht, dass die Tarifvertragsparteien Formen der Mitgliedschaft gestalten, die von dieser Rechtsfolge ausgeschlossen sind. Auch die Berufung auf die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz &amp;ndash; GG) zieht nicht, denn diese wurde gesetzlich ausgestaltet. F&amp;uuml;r mich ist der Gesetzgeber in der Pflicht, die Rechtsprechung einzufangen.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Das Gutachten &amp;ndash; Lesetipp&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Prof. Dr. Olaf Deinert: Rechtsfragen der OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Hugo Sinzheimer Institut (HSI), HSI-Schriftenreihe Band 61, Februar 2026. &lt;a href="http://www.hugo-sinzheimer-institut.de"&gt;www.hugo-sinzheimer-institut.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Weitere Informationen&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Das Interview erschien im Magazin der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 5/2026, Titelthema: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice.&amp;nbsp;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (BE)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Interview</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 06:52:24 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Keine Entschädigung für konfessionslose Bewerberin</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Keine-Entschaedigung-fuer-konfessionslose-Bewerberin~.html</link>
      <description>Die Kirchenzugehörigkeit kann Einstellungsvoraussetzung sein, wenn diese nach der Art der Tätigkeit mit Blick auf das Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Das war der Fall&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bei der Klage auf Entsch&amp;auml;digung aufgrund einer Benachteiligung wegen der Religion stand eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin in Teilzeit (60 %) im Mittelpunkt. Gegenstand der T&amp;auml;tigkeit sollten unter anderem die Bearbeitung von Antirassismus-Themen, Stellungnahmen und Fachbeitr&amp;auml;ge sowie die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegen&amp;uuml;ber der Politik, der &amp;Ouml;ffentlichkeit und Menschrechtsorganisationen sein.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Arbeitgeber verlangte von den Bewerbern die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) angeh&amp;ouml;renden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die abgelehnte konfessionslose Bewerberin verlangte mit ihrer Klage die Zahlung einer Entsch&amp;auml;digung nach &amp;sect; 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in H&amp;ouml;he von rund 10.000 Euro.&amp;nbsp;&lt;br /&gt;Das Arbeitsgericht hatte der Kl&amp;auml;gerin eine Entsch&amp;auml;digungssumme von rund einem F&amp;uuml;nftel des geforderten Betrags zugesprochen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Gerichtshof der Europ&amp;auml;ischen Union im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens befragt &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Kirchenmitgliedschaft-nicht-immer-zwingend~.html?highlight=C-414/16"&gt;(EuGH v. 17. April 2018 &amp;ndash; C-414/16)&lt;/a&gt; und den Beklagten am 25. Oktober 2018 (Az.: 8 AZR 501/14) zu einer Entsch&amp;auml;digung von rund 4000 Euro unter Zur&amp;uuml;ckweisung der Revision der Kl&amp;auml;gerin im &amp;Uuml;brigen verurteilt hatte, hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 29. September 2025 (Az.: 2 BvR 934/19) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an das BAG zur&amp;uuml;ckverwiesen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der kirchliche Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der Kl&amp;auml;gerin eine Entsch&amp;auml;digung gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 15 Abs. 2 AGG zu zahlen, da keine unzul&amp;auml;ssige Benachteiligung wegen der Religion vorliegt.&amp;nbsp;Die im Grundsatz indizierte Benachteiligung (Ausschluss bei fehlender oder anderslautender Religionszugeh&amp;ouml;rigkeit) war nach &amp;sect; 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BAG stellt klar: &amp;raquo;Diese Bestimmung erlaubt in unionsrechts- und verfassungskonformer Auslegung gem&amp;auml;&amp;szlig; Art. 4 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG und Art. 4 GG iVm. Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, wenn die Kirchenzugeh&amp;ouml;rigkeit nach der Art der T&amp;auml;tigkeit oder den Umst&amp;auml;nden ihrer Aus&amp;uuml;bung eine wesentliche, rechtm&amp;auml;&amp;szlig;ige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft darstellt bzw. die Kirchenzugeh&amp;ouml;rigkeit im Hinblick auf die konkrete T&amp;auml;tigkeit f&amp;uuml;r die Wahrung des religi&amp;ouml;sen Selbstverst&amp;auml;ndnisses geeignet, erforderlich und angemessen ist.&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 &amp;ndash; 4 Sa 157/14, 4 Sa 238/14&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Themen">MAV-Arbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, MAV</category>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 10:09:17 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Neue Berufskrankheit Parkinson</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Neue-Berufskrankheit-Parkinson~.html</link>
      <description>Eine Lichtblick für Beschäftigte und schwer erkrankte Menschen in der Landwirtschaft und weiteren Branchen. Am 27.5.2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Berufskrankheit  »Parkinson durch Pestizide« in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen und damit anzuerkennen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene können aber bereits jetzt die Anerkennung beantragen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Diese Entscheidung hat Konsequenzen f&amp;uuml;r den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie f&amp;uuml;r das Pr&amp;auml;ventionshandeln der betrieblichen Arbeitsschutzakteure, aber auch der Unfallversicherungstr&amp;auml;ger. F&amp;uuml;r im Arbeitsschutz t&amp;auml;tige Personen (Beauftragte, Interessenvertretungen) in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in verwandten Bereichen ergeben sich neue Pflichten bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, beim Entwickeln und Umsetzen von Schutzma&amp;szlig;nahmen und bei der Anzeige einer Berufskrankheit (BK).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;BK Parkinson: M&amp;ouml;gliche Betroffene&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zur Personengruppe, bei der die &amp;raquo;BK Parkinson&amp;laquo; (BK-Nummer 2110) anerkannt werden kann (nach &amp;sect; 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII) z&amp;auml;hlen Besch&amp;auml;ftigte, die Pestizide &amp;uuml;ber viele Jahre direkt, eigenst&amp;auml;ndig und h&amp;auml;ufig angewendet haben. Konkret betroffen sind T&amp;auml;tigkeiten beim&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Mischen, Ansetzen oder Bef&amp;uuml;llen von Pestiziden&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Ausbringen von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden&lt;/li&gt;&lt;li&gt;sowie bei der St&amp;ouml;rungsbeseitigung an Ger&amp;auml;ten w&amp;auml;hrend des Betriebs, die diese Gefahrstoffe bearbeiten oder ausbringen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Besonders exponierte Berufsgruppen sind&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Landwirt*innen, insbesondere im Weinbau, deren Besch&amp;auml;ftigte&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Arbeitnehmer*innen im Garten- und Landschaftsbau&lt;/li&gt;&lt;li&gt;sowie in Baumschulen, Pflanzenschutzbetrieben, in der kommunalen Gr&amp;uuml;nfl&amp;auml;chenpflege und auf Golfanlagen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Laut der wissenschaftlichen Empfehlung im Gemeinsamen Ministerialblatt belegen zahlreiche tierexperimentelle und epidemiologische Studien, dass Pestizide aus drei Funktionsgruppen eine Parkinson-Erkrankung verursachen k&amp;ouml;nnen: Fungizide, Insektizide und Herbizide.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Voraussetzungen f&amp;uuml;r die Anerkennung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Im Berufskrankheitenrecht wird nach Forschungsergebnissen in der Regel eine bestimmte Expositionsdauer oder-intensit&amp;auml;t festgelegt, ab wann die Schwelle als erreicht gilt, die eine BK ausl&amp;ouml;sen kann. F&amp;uuml;r das Entstehen der BK Parkinson wird das kumulative Dosisma&amp;szlig; von 100 trendkorrigierten Anwendungstagen je Pestizid-Funktionsgruppe zugrunde gelegt. Ein Anwendungstag liegt vor, wenn an einem Kalendertag mindestens 30 Minuten lang Pestizide direkt angewendet, gemischt oder bef&amp;uuml;llt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die 100 Anwendungstage m&amp;uuml;ssen innerhalb einer einzigen Funktionsgruppe wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide erreicht werden. Eine Addition &amp;uuml;ber verschiedene Gruppen hinweg ist nicht zul&amp;auml;ssig. M&amp;ouml;glich ist ein solcher Nachweis nat&amp;uuml;rlich nur, wenn Arbeitgeber und (selbstst&amp;auml;ndige) Landwirte die Anwendungstage sorgf&amp;auml;ltig dokumentieren. Allein diese Voraussetzung wird die Anerkennung einer BK in vielen F&amp;auml;llen erschweren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zus&amp;auml;tzlich wird ein im Anerkennungsverfahren ein Zeittrend-Korrekturfaktor ber&amp;uuml;cksichtigt. Denn Expositionsintensit&amp;auml;ten haben sich im Laufe der Jahrzehnte ver&amp;auml;ndert, etwa durch verbesserte Traktorkabinen oder technische Schutzsysteme. Anwendungstage aus fr&amp;uuml;heren Jahren k&amp;ouml;nnen dadurch st&amp;auml;rker gewichtet werden als neuere. Ein Extremereignis (Maschinendefekt, geplatzter Verbindungsschlauch) mit stofflichem Direktkontakt kann f&amp;uuml;r die BK-Anerkennung relevant sein, auch wenn 100-Anwendungstage nicht erreicht werden. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;In der Langfassung des Beitrags, der geplant in der Zeitschrift &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/gute-arbeit-testen?wkz=HP_E_2600_T" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; 9/2026 erscheint, geht es au&amp;szlig;erdem um Pflichten bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, Schutzma&amp;szlig;nahmen und um die Pers&amp;ouml;nliche Schutzausr&amp;uuml;stung. Die Zeitschrift bietet regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Informationen zu Berufskrankheiten und dem Berufskrankheitenrecht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;I. Krieger, A. Schneider: Gefahrstoffe &amp;ndash; Sicher mit System im Arbeitsschutz. &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 5/2026 (S. 29 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Titelthema 11/2025: 100 Jahre Neue Berufskrankheitenrecht &amp;ndash; Wege zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Mit vier Fachbeitr&amp;auml;gen (S. 8-24).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV</category>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 09:24:08 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Wählerliste bleibt – Gericht schützt Arbeitnehmervertretung</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Waehlerliste-bleibt-–-Gericht-schuetzt-Arbeitnehmervertretung~.html</link>
      <description>Will ein Arbeitgeber die Wählerliste für eine Betriebsratswahl per Eilverfahren ändern lassen, ist das ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Beschäftigten. Denn dadurch könnten Arbeitnehmer vorübergehend ohne Betriebsrat dastehen. Die Entscheidung des Gerichts: Eine spätere Anfechtung der Wahl ist der schonendere Weg.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Der Arbeitgeber betreibt neben der Zentrale in K&amp;ouml;ln deutschlandweit mehrere Service-Center. Auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung, wonach alle Betriebsst&amp;auml;tten einen einheitlichen Betrieb bilden und daher f&amp;uuml;r alle Betriebe ein unternehmenseinheitlicher Betriebsrat gebildet wurde, nahmen die Arbeitnehmer aus allen Standorten an einer gemeinsamen Betriebsratswahl teil.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die im M&amp;auml;rz 2026 stattfindende Betriebsratswahl versandte der Wahlvorstand im Januar 2026 das Wahlausschreiben samt W&amp;auml;hlerliste an die gesamte Belegschaft. In dieser W&amp;auml;hlerliste waren alle Wahlberechtigten aus allen Betriebsteilen des Arbeitgebers aufgef&amp;uuml;hrt. Gegen diese W&amp;auml;hlerliste erhob der Arbeitgeber Einspruch und beantragte gerichtlich, neun Au&amp;szlig;enstandorte von der Liste zu streichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Er ist der Auffassung, diese Standorte seien r&amp;auml;umlich weit entfernt. Daher seien sie als selbstst&amp;auml;ndige Betriebsteile im Sinne des &amp;sect; 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu qualifizieren. Mangels Zuordnungsbeschluss seien auch die dort besch&amp;auml;ftigten Mitarbeiter nicht wahlberechtigt. Au&amp;szlig;erdem sei die Betriebsvereinbarung unwirksam, da f&amp;uuml;r unternehmensweite Regelungen nicht der &amp;ouml;rtliche Betriebsrat, sondern gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 50 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zust&amp;auml;ndig sei.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Gericht hat die Korrektur der W&amp;auml;hlerliste abgelehnt. Insoweit h&amp;auml;lt es die Wahlanfechtung f&amp;uuml;r das mildere Mittel. Der Arbeitgeber konnte insbesondere nicht glaubhaft machen, dass die vom Wahlvorstand aufgestellte W&amp;auml;hlerliste mit hinreichender Sicherheit tats&amp;auml;chlich fehlerhaft ist.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Betriebsvereinbarung war wirksam&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Au&amp;szlig;erdem ging das Arbeitsgericht von der Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus. Gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 3 Abs. 2 BetrVG kann ein unternehmenseinheitlicher Betriebsrat in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben oder selbstst&amp;auml;ndigen Betriebsteilen gebildet werden. Das ist dann m&amp;ouml;glich, wenn keine tarifliche Regelung oder kein anderer Tarifvertrag gilt und die Betriebe oder Betriebsteile als rechtlich selbst&amp;auml;ndig gelten. In einem solchen Fall kann die Bildung durch eine Betriebsvereinbarung getroffen werden, egal, ob in diesen Betrieben oder Betriebsteilen bereits ein eigener Betriebsrat existiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entscheidend ist insofern, dass der aktuell bestehende Betriebsrat, welcher die Betriebsvereinbarung im Jahr 2022 abgeschlossen hat, die demokratisch legitimierte Arbeitnehmervertretung s&amp;auml;mtlicher Arbeitnehmer ist. Damit darf er Betriebsvereinbarungen abschlie&amp;szlig;en, die f&amp;uuml;r alle Besch&amp;auml;ftigten gelten. Dabei ist nicht entscheidend, welche Betriebsstruktur dem Unternehmen zugrunde liegt. Er repr&amp;auml;sentiert die Gesamtheit der Arbeiterschaft des Unternehmens. Dies gilt selbst dann, wenn bei der damaligen Wahl die Betriebsstruktur verkannt worden sein sollte. Da aber die damalige Wahl nicht aufgrund einer Anfechtung f&amp;uuml;r unwirksam erkl&amp;auml;rt wurde, bildet der vermeintliche selbst&amp;auml;ndige Betriebsteil eine mit dem Hauptbetrieb betriebsverfassungsrechtlich Betriebseinheit.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Rechtsfolgenabw&amp;auml;gung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zudem sind die Folgen einer Korrektur der W&amp;auml;hlerliste gegen die Folgen einer Wahlanfechtung im regul&amp;auml;ren Beschlussverfahren abzuw&amp;auml;gen. Insoweit w&amp;uuml;rde eine Korrektur der W&amp;auml;hlerliste bedeuten, dass rund 100 Besch&amp;auml;ftigte f&amp;uuml;r l&amp;auml;ngere Zeit nicht betriebsverfassungsrechtlich vertreten w&amp;auml;ren. Bei einer Walanfechtung w&amp;uuml;rden alle Arbeitnehmer durch den unternehmenseinheitlichen Betriebsrat bis zum Ergebnis der Wahlanfechtung vertreten bleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr&amp;auml;ftig. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde beim Landesarbeitsgericht K&amp;ouml;ln eingelegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Themen">Betriebsratswahl, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:21:10 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Technostress erkennen und vorbeugen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Technostress-erkennen-und-vorbeugen~.html</link>
      <description>Der Arbeitsort außerhalb der Arbeitsstätte verändert die Arbeitsorganisation. Digitale, mobile Arbeit verlangt ein Umdenken der Führungskräfte, die neue Methoden der Interaktion praktizieren und »moderne« Belastungen in den Blick nehmen müssen. In »Gute Arbeit« 5/2026 schreiben Professor Stefan Süß und Tim Rademaker darüber, dass Führungskräfte mit ihrem Team dem Phänomen »Technostress« zu Leibe rücken müssen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mobile Arbeit kann psychische Belastungen ausl&amp;ouml;sen &amp;ndash; etwa durch Multitasking, Informationsflut, technische St&amp;ouml;rungen, komplexe IT-Tools und Entgrenzung. F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte m&amp;uuml;ssen die Arbeitsbedingungen und die damit einhergehenden Belastungen beachten, denn auch ortsflexible Arbeit ist gesundheitsf&amp;ouml;rderlich zu gestalten. Im Team k&amp;ouml;nnen zum Beispiel mit der F&amp;uuml;hrungskraft Kommunikationsregeln und Unterst&amp;uuml;tzung vereinbart werden. Eine gute, vorgelebte Arbeitskultur ist der zentrale Hebel f&amp;uuml;r gute F&amp;uuml;hrung auf Distanz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Neuartige, intensivere Belastungen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mit der digitalen Transformation ver&amp;auml;ndern sich nicht nur der Arbeitsort und die Arbeitsabl&amp;auml;ufe; vielmehr entstehen auch neue psychische Belastungskonstellationen. Dazu z&amp;auml;hlen die beschleunigte Kommunikation, erh&amp;ouml;hte Informationsmengen, h&amp;auml;ufige Arbeitsunterbrechungen, Unsicherheiten durch fehlende Sichtbarkeit (Austausch, soziale Kontakte) oder &amp;Uuml;berforderung im Umgang mit den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Gerade das Homeoffice verdient besondere Aufmerksamkeit, weil dort Kommunikation fast nur noch digital vermittelt wird und klare Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben oft fehlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zentrale Merkmale digitaler Arbeit, etwa Beschleunigung, Informationsflut, Selbstorganisationsdruck und Entgrenzung zeigen sich dort oft deutlicher als im Betrieb. Zudem entfallen soziale und organisatorische Unterst&amp;uuml;tzungsstrukturen &amp;ndash; wie der direkte Austausch mit Kolleg*innen und Vorgesetzten oder der unmittelbare Zugang zu einem Helpdesk: alles Faktoren, die im B&amp;uuml;ro eher niederschwellig zug&amp;auml;nglich sind.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zentrale Rolle der F&amp;uuml;hrungskraft&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Regeln und Normen zur IKT-Anwendung sind daher gefragt. Hier kommt neben F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;ften den Interessenvertretungen eine besondere Bedeutung zu: Zum k&amp;ouml;nnen sie die Rahmenbedingungen digitaler Arbeit beeinflussen bzw. mitbestimmen, etwa indem sie entscheiden, welche Technologien wie angewendet werden. Zum anderen pr&amp;auml;gt das Verhalten der F&amp;uuml;hrungskraft die Qualit&amp;auml;t der digitalen Interaktion, die Klarheit von Erwartungen sowie den Umgang mit Erreichbarkeit und Belastungen. Ein von der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung gef&amp;ouml;rderten Projekts hat diese Aspekte untersucht: Es ging insbesondere darum, digitale Arbeit entlastender zu gestalten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Beispiel: Techno-Overload&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Digitale Technologien haben das Potenzial, Arbeitsprozesse und Kommunikation zu beschleunigen sowie die Arbeits- und Informationsmenge zu erh&amp;ouml;hen. Im Homeoffice tritt dieser Stressor h&amp;auml;ufig in Form der hohen Taktung digitaler Meetings auf, etwa weil Wegezeiten entfallen und digitale Meetings st&amp;auml;rker sachorientiert ablaufen. Aufgrund der niedrigschwelligen Teilnahme sind sie leichter in freie Kalenderslots einzutragen, wodurch Terminfolgen enger getaktet und Pausen zwischen Besprechungen seltener werden. Hier k&amp;ouml;nnen und sollten Gestaltungsma&amp;szlig;nahmen greifen, die am besten verbindlich geregelt werden. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Prof. S. S&amp;uuml;&amp;szlig; und T. Rademaker? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Gesundheitsschutz &amp;ndash; Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;J. Brandt, H. Gie&amp;szlig;en, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;T. Rademaker, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;: Technostress erkennen und vorbeugen &amp;laquo; (S. 17 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und&amp;nbsp;Abonnenten von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge der Zeitschrift zu (ab 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:10:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>So funktioniert die Mitbestimmung im digitalen Betrieb</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~So-funktioniert-die-Mitbestimmung-im-digitalen-Betrieb~.html</link>
      <description>Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung führt der Einsatz von IT und KI in der Arbeitswelt zunehmend zu grundlegenden Veränderungen. Stefan Dieker zeigt im Titelthema der »Computer und Arbeit« 5/2026, welche Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte dem zuständigen Betriebsratsgremium zustehen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Bei der Einf&amp;uuml;hrung und Nutzung von IT-/KI-Systemen hat der Betriebsrat einen allgemeinen Informationsanspruch gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect;&amp;nbsp;80 Abs.&amp;nbsp;2 Satz&amp;nbsp;1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Danach hat der Arbeitgeber den Betriebsrat zur Durchf&amp;uuml;hrung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.&amp;nbsp;&lt;strong&gt;Rechtzeitig&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;bedeutet, dass der Betriebsrat die Informationen so fr&amp;uuml;hzeitig erh&amp;auml;lt, dass er die entsprechende gesetzliche Aufgabe ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig; erf&amp;uuml;llen kann. Insofern darf der Betriebsrat nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.&lt;strong&gt;&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Umfassend&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;ist die Information, wenn der Betriebsrat von allen Tatsachen Kenntnis erlangt, die er zur ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig;en Erf&amp;uuml;llung seiner Aufgaben ben&amp;ouml;tigt. Dem Arbeitgeber wird insoweit die Pflicht zur Pr&amp;uuml;fung auferlegt, ob er Informationen besitzt, auf die der Betriebsrat zur Erf&amp;uuml;llung seiner gesetzlichen Aufgaben angewiesen ist.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zusatzrechte f&amp;uuml;r KI&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Hinsichtlich der Einf&amp;uuml;hrung von KI hat der Gesetzgeber neben dem bereits erw&amp;auml;hnten allgemeinen Informationsanspruch ein zus&amp;auml;tzliches Unterrichtungs- und Beratungsrecht in &amp;sect;&amp;nbsp;90 Abs.&amp;nbsp;1 Nr.&amp;nbsp;3 BetrVG verankert. Nach erfolgter Information muss der Arbeitgeber dann gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect;&amp;nbsp;90 Abs.&amp;nbsp;2 BetrVG auf Verlangen des Betriebsrats mit diesem &amp;uuml;ber die vorgesehenen Ma&amp;szlig;nahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer*innen, vor allem auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer*innen, so rechtzeitig beraten, dass Vorschl&amp;auml;ge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung ber&amp;uuml;cksichtigt werden k&amp;ouml;nnen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mehr lesen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Was bedeutet in diesem Zusammenhang &amp;raquo;rechtzeitig&amp;laquo;? Wie l&amp;auml;uft die&amp;nbsp;Mitbestimmung bei der Einf&amp;uuml;hrung oder &amp;Auml;nderung von IT-/KI-Systemen? Und wie sind die&amp;nbsp;Mitbestimmungsrechte bei Outsourcing? Mehr dazu lest Ihr im vollst&amp;auml;ndigen Titelbeitrag von Stefan Dieker in der Ausgabe 5/2026 von &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/computer-und-arbeit" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;. Au&amp;szlig;erdem gibt es eine&amp;nbsp;Checkliste zur ersten Unterrichtung &amp;uuml;ber IT- und/oder KI-Systeme. Abonnent*innen k&amp;ouml;nnen den &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2232/asset/150-164832/position/396-2232_150-164832_4_1" target="_blank"&gt;Beitrag hier lesen&lt;/a&gt; und finden die &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2232/asset/150-166213/position/396-2232_150-166213_4_1" target="_blank"&gt;Checkliste hier&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Au&amp;szlig;erdem im Titelthema der &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/computer-und-arbeit" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; 5/2026:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2232/asset/150-164769/position/396-2232_150-164769_4_2" target="_blank"&gt;10 Top-Entscheidungen zur IT-Mitbestimmung&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2232/asset/150-164966/position/396-2232_150-164966_4_3" target="_blank"&gt;Wo kann der Betriebsrat mitreden?&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Noch &lt;strong&gt;kein Abo&lt;/strong&gt;?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Thu, 28 May 2026 06:00:59 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Transkriptionssoftware sicher regeln</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Transkriptionssoftware-sicher-regeln~.html</link>
      <description>Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfasst zunehmend auch die betriebliche Kommunikation. Meetings werden nicht mehr nur durchgeführt, sondern häufig aufgezeichnet und mittels Transkriptionssoftware automatisiert verschriftlicht, ausgewertet und archiviert. Worauf müssen Interessenvertretungen achten? Das verrät Michael Gebhardt in der »Computer und Arbeit« 5/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Moderne Systeme erm&amp;ouml;glichen inhaltsbezogene Analysen, etwa zur Identifikation bestimmter Begriffe oder Kommunikationsmustern. Diese Entwicklung wirft erhebliche datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Fragen auf. Denn hinter einer Transkription steht technisch regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die geeignet ist, das Verhalten und die Leistung von Besch&amp;auml;ftigten zu &amp;uuml;berwachen. Betriebs- und Personalr&amp;auml;te sind daher gefordert, die Einf&amp;uuml;hrung solcher Systeme aktiv mitzugestalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Transkriptionssoftware wandelt gesprochene Sprache aus Audiodaten automatisiert in Text um. Dabei werden regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig nicht nur Gespr&amp;auml;chsinhalte verarbeitet, sondern auch Metadaten wie Zeitpunkte, Dauer, Teilnehmer oder Gespr&amp;auml;chskontexte.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Technisch ist zwischen verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden:&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Aufzeichnung mit anschlie&amp;szlig;ender Transkription (Speicherung von Audio/Video und Text),&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Live-Transkription ohne dauerhafte Audiospeicherung,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Automatisierte Inhaltsanalyse (z. B. Keyword-Erkennung, Sentiment-Analyse, Compliance-Pr&amp;uuml;fungen).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Vor allem bei IP-basierten Kommunikationsdiensten werden Gespr&amp;auml;chsdaten zentral verarbeitet&amp;nbsp;&amp;ndash; teilweise cloudbasiert und unter Einsatz KI-gest&amp;uuml;tzter Analyseverfahren. Dadurch entstehen neue &amp;Uuml;berwachungs- und Kontrollpotenziale. Transkripte sind regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig durchsuchbar, dauerhaft speicherbar und systematisch auswertbar&amp;nbsp;&amp;ndash; deutlich einfacher als fl&amp;uuml;chtige Gespr&amp;auml;chsinhalte. Systeme k&amp;ouml;nnen zudem oftmals so konfiguriert werden, dass bestimmte Kommunikationsmuster (z. B. beleidigende Begriffe oder Hinweise auf Gesch&amp;auml;ftsgeheimnisse) automatisiert erkannt werden. Damit sind sie objektiv geeignet, Leistungs- und Verhaltenskontrollen von Besch&amp;auml;ftigten durchzuf&amp;uuml;hren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Datenschutzrechtliche Bewertung und Grenzen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Verarbeitung von Transkripten stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und unterliegt den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Zul&amp;auml;ssig ist die Aufzeichnung und Transkription folglich nur, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mehr lesen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Welche Rechtsgrundlagen kommen f&amp;uuml;r eine Transkription in Betracht? Was ist mit privaten Gespr&amp;auml;chen und heimlicher Transkription? Und wie sieht die Mitbestimmung aus? Das erfahrt Ihr im vollst&amp;auml;ndigen Beitrag von&amp;nbsp;Michael Gebhardt in der &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/computer-und-arbeit" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; 5/2026. Abonnent*innen k&amp;ouml;nnen den &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2232/asset/150-164834/position/_" target="_blank"&gt;vollst&amp;auml;ndigen Beitrag hier lesen&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch &lt;strong&gt;kein Abo&lt;/strong&gt;?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben&amp;nbsp;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Personalrat, Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 06:00:44 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Die Betriebsratssitzung erfolgreich strukturieren</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Die-Betriebsratssitzung-erfolgreich-strukturieren~.html</link>
      <description>Immer wieder klagen Betriebsratsgremien über ausufernde Sitzungen, zu viele Tagesordnungspunkte und reges »Kommen und Gehen«. Das muss nicht sein! In »Betriebsrat und Mitbestimmung« 5/2026 gibt Euch Dr. Christiane Jansen zehn Tipps für erfolgreich strukturierte Betriebsratssitzungen.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Tipp 1: Aussagekr&amp;auml;ftige Einladung mit Tagesordnung (&amp;sect;&amp;nbsp;29&amp;nbsp;Abs.&amp;nbsp;2 BetrVG)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Einladung zur Sitzung mit Angaben zu Ort und Zeit muss rechtzeitig durch den Betriebsratsvorsitz erfolgen. Verhinderte Betriebsratsmitglieder m&amp;uuml;ssen sich umgehend unter Angabe von Gr&amp;uuml;nden beim Vorsitz abmelden, der das n&amp;auml;chste Ersatzmitglied einladen muss. Mit einer detaillierten Tagesordnung, in der die Themen und geplanten Beschl&amp;uuml;sse erkennbar sind, k&amp;ouml;nnen sich die Betriebsratsmitglieder auf die Sitzung vorbereiten. F&amp;uuml;r die Tagesordnung gibt es keine Formvorschriften, eine Textform ist aber empfehlenswert. Die Betriebsratsmitglieder sollten zeitgleich mit der verschickten Tagesordnung auch Zugang zu den erg&amp;auml;nzenden Unterlagen und Informationen erhalten. So haben alle denselben Kenntnisstand und k&amp;ouml;nnen sich in der Sitzung schneller eine Meinung f&amp;uuml;r den Beschluss bilden. Dar&amp;uuml;ber hinaus ist eine rechtzeitige und detaillierte Tagesordnung eine wesentliche Voraussetzung f&amp;uuml;r eine ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig;e Beschlussfassung (BAG 15. 4. 2014&amp;nbsp;&amp;ndash;&amp;nbsp;1 ABR 2/13).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 2: Kurzfristige &amp;Auml;nderungen der Tagesordnung vermeiden&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Oft reichen Arbeitgebervertretungen (z. B. Abteilungs- und Bereichsleitungen) aus Unachtsamkeit oder aus Unkenntnis &amp;uuml;ber die internen Abl&amp;auml;ufe des Gremiums noch w&amp;auml;hrend der laufenden Betriebsratssitzung Antr&amp;auml;ge &amp;uuml;ber personelle Einzelma&amp;szlig;nahmen oder Mehrarbeit ein. Der Betriebsrat sollte daher den Arbeitgeber und seine Vertretungen dar&amp;uuml;ber informieren, bis zu welchem Tag und Uhrzeit der Betriebsrat f&amp;uuml;r die n&amp;auml;chste Sitzung Antr&amp;auml;ge entgegennimmt und, dass alle sp&amp;auml;ter eingegangenen Antr&amp;auml;ge erst auf der n&amp;auml;chsten Sitzung oder in einer au&amp;szlig;erordentlichen Sitzung behandelt werden. Besonders dringende Themen vor oder w&amp;auml;hrend der Sitzung kann der Betriebsrat jederzeit mit einem Heilungsbeschluss (alle anwesenden Betriebsr&amp;auml;te m&amp;uuml;ssen einstimmig f&amp;uuml;r die Aufnahme in die Tagesordnung stimmen), auch w&amp;auml;hrend der laufenden Sitzung, auf die Tagesordnung setzen (BAG 15. 4. 2014&amp;nbsp;&amp;ndash;&amp;nbsp;1 ABR 2/13).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 3: Jahresplanung f&amp;uuml;r einen besseren &amp;Uuml;berblick&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sind Betriebsratsmitglieder an der Betriebsratsarbeit kurzfristig verhindert, k&amp;ouml;nnen Ersatzmitglieder oft nicht mehr rechtzeitig nachgeladen werden. Eine analoge oder digitale Jahresplanung f&amp;uuml;r das gesamte Betriebsratsgremium kann helfen, die Anwesenheit in der Betriebsratsarbeit zu verbessern. In die Planung werden alle turnusm&amp;auml;&amp;szlig;igen Termine des Betriebsrats&amp;nbsp;&amp;ndash; z. B. Monatsgespr&amp;auml;che mit dem Arbeitgeber, Wirtschaftsausschusssitzungen, Betriebsversammlungen, Sitzungen des Gesamtbetriebsrats (GBR) oder des Konzernbetriebsrats (KBR)&amp;nbsp;&amp;ndash; und die planbaren Abwesenheitszeiten (Urlaub, weite Dienstreise, Seminare, Sabbatical) der ordentlichen Betriebsratsmitglieder eingetragen. So ist auf einen Blick erkennbar, wann und wie viele Betriebsratsmitglieder an der Sitzungsteilnahme verhindert sind und in welcher Anzahl und Reihenfolge die Ersatzmitglieder einzuladen sind. Diese k&amp;ouml;nnen so fr&amp;uuml;hzeitig ihre F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte &amp;uuml;ber die Abwesenheit aus der Abteilung informieren und eine Sitzungsteilnahme damit sicher erm&amp;ouml;glichen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mehr lesen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Sieben weitere Tipps&lt;/strong&gt; f&amp;uuml;r erfolgreiche Betriebsratssitzungen und eine &lt;strong&gt;Checkliste &lt;/strong&gt;zur Sitzung findet Ihr im vollst&amp;auml;ndigen Beitrag von Dr. Christiane Jansen in &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/betriebsrat-und-mitbestimmung" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Betriebsrat und Mitbestimmung&amp;laquo;&lt;/a&gt; 5/2026. Abonnent*innen k&amp;ouml;nnen den &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-55/inhalt/1726-56_archive/zeitschrift/396-2235/asset/150-164787/position/_" target="_blank"&gt;Beitrag hier lesen&lt;/a&gt;&amp;nbsp;und finden die &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-55/inhalt/1726-56_archive/zeitschrift/396-2235/asset/150-165635/position/396-2235_150-165635_3_1" target="_blank"&gt;Checkliste hier&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch&amp;nbsp;&lt;strong&gt;kein Abo&lt;/strong&gt;?&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/infodienst-br-mitbestimmung-testen?wkz=HP_E_2600_T" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben von &amp;raquo;Betriebsrat und Mitbestimmung&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="color:#ff0000"&gt;&lt;strong&gt;Tipp:&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&amp;nbsp;Jede*r Testabonnent*in erh&amp;auml;lt jetzt als&amp;nbsp;&lt;strong&gt;&lt;span style="color:#ff0000"&gt;Geschenk&lt;/span&gt; &lt;span style="color:#ff0000"&gt;ein&amp;nbsp;Sonderheft&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;span style="color:#ff0000"&gt;&lt;strong&gt;&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;mit den&amp;nbsp;&lt;strong&gt;100&amp;nbsp;wichtigsten Fragen und Antworten zur Betriebsratsarbeit&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;gratis!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 27 May 2026 06:00:24 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Mobile-Arbeit-mitbestimmt-gestalten~.html</link>
      <description>Arbeit unterwegs, im Homeoffice und im Büro mit Desksharing bringt Flexibilität, kann aber auch Schattenseiten infolge negativer Beanspruchungen mit sich bringen. In »Gute Arbeit« 5/2026 erläutert Gabor Hill: Gute Büroausstattung endet nicht im Betrieb. Unter Umständen besteht Anspruch auf gesundheitsgerechte Ausstattung im Homeoffice.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mobile Arbeit ist beliebt, birgt aber auch Risiken, die bislang betrieblich kaum auf der Agenda stehen, etwa soziale Isolation, schlechte Kommunikation, Defizite im F&amp;uuml;hrungsstil und Technostress. Zudem gilt: Je gr&amp;ouml;&amp;szlig;er die &amp;raquo;Dosis&amp;laquo; an (mobiler) Bildschirmarbeitszeit, umso umfassender muss die Ausstattung auch ortsunabh&amp;auml;ngig gesundheitsgerechte Arbeit erm&amp;ouml;glichen. Die mitbestimmte Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung hilft der Interessenvertretung bei der Durchsetzung von Ma&amp;szlig;nahmen f&amp;uuml;r die ergonomische Bildschirmarbeit.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;K&amp;ouml;rperliche und psychische Beschwerden&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Reihe physischer, visueller und psychischer Beschwerden entstehen aus einer Kombination bestimmter Belastungen: eine starre (ung&amp;uuml;nstige) K&amp;ouml;rperhaltung, intensives Fokussieren der Augen und der Aufmerksamkeit auf den Bildschirm sowie unergonomische Arbeitsmittel und Umgebungsfaktoren. Zu den h&amp;auml;ufigsten Beanspruchungsfolgen z&amp;auml;hlen Beschwerden des Bewegungsapparats (R&amp;uuml;cken, Nacken, Schultern, Arme, H&amp;auml;nde), Augenprobleme (Computer-Vision-Syndrom oder Office-Eye) sowie mentale Ersch&amp;ouml;pfung und Stressbelastung. Daraus k&amp;ouml;nnen sich ernste, langwierige Erkrankungen und Beschwerden entwickeln, wenn die Arbeit und die Ausstattung nicht (pr&amp;auml;ventiv) gesundheitsf&amp;ouml;rderlich gestaltet werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Arbeitsschutz h&amp;auml;lt nicht Schritt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r den menschlichen Organismus ist es unerheblich, an welchem Arbeitsort die Belastungsfaktoren auf ihn einwirken und Beschwerden verursachen. Das Arbeitsschutzrecht hat aber mobile Formen der B&amp;uuml;ro- und Bildschirmarbeit sowie negative gesundheitliche Auswirkungen f&amp;uuml;r die Besch&amp;auml;ftigten bisher nicht konsequent aufgegriffen. Der Begriff der &amp;raquo;Arbeitsst&amp;auml;tte&amp;laquo; als Arbeitsort dient Arbeitgebern oft als Vorwand, andere Orte zur Leistungserbringung arbeitsschutzrechtlich auszuklammern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die private Wohnung ist nach Art. 13 Grundgesetz (GG) unverletzlich. Arbeitgeber und F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte folgern f&amp;auml;lschlicherweise daraus, dass Pr&amp;auml;vention hinter der Wohnungst&amp;uuml;r nicht mehr zu ihrer Verantwortungssph&amp;auml;re geh&amp;ouml;rt. In der Folge arbeiten Millionen Besch&amp;auml;ftigte regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig ungesch&amp;uuml;tzt und sogar in Vollzeit unter sehr ung&amp;uuml;nstigen Bedingungen. Die genauere Betrachtung des Anspruchs der Arbeitnehmer*innen auf eine gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes ist daher erforderlich, und zwar unter Beteiligung der Interessenvertretung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Bezugspunkt Arbeitsschutzrecht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Weg der Interessenvertretungen zur Arbeitsgestaltung f&amp;uuml;hrt &amp;uuml;ber das ArbSchG. Es gilt f&amp;uuml;r private Arbeitgeber gleicherma&amp;szlig;en wie f&amp;uuml;r den &amp;ouml;ffentlichen Dienst. Die mitbestimmte Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung (&amp;sect;&amp;sect; 3, 5, 6 ArbSchG) ist der korrekte Weg, Gef&amp;auml;hrdungen und Belastungen zu ermitteln und bei Bedarf zu mindern.&lt;br /&gt;Auch f&amp;uuml;r das Homeoffice sind inzwischen Handlungshilfen auf dem Markt, um eine Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung durchzuf&amp;uuml;hren (etwa von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am besten beginnt Arbeitsschutz mit der Planung von Bildschirmarbeitspl&amp;auml;tzen und der Anschaffung des Equipments (wie Arbeitsmittel). Das ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) so vorgesehen. In beiden F&amp;auml;llen (ArbSchG und BetrSichV) ist der Betriebsrat zwingend in der Mitbestimmung (vgl. &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz &amp;ndash; BetrVG). Und in beiden F&amp;auml;llen ist nicht vom Arbeitsort die Rede. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Gabor Hill? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Gesundheitsschutz &amp;ndash; Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;J. Brandt, H. Gie&amp;szlig;en, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;T. Rademaker, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;: Technostress erkennen und vorbeugen &amp;laquo; (S. 17 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und&amp;nbsp;Abonnenten von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge der Zeitschrift zu (ab 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 08:15:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>SBV-Wahl stark und rechtssicher machen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~SuI-2026-05-SBV-Wahl-stark-und-rechtssicher-machen~.html</link>
      <description>Die SBV-Wahl ist ein sensibler Prozess. Viele Beschäftigte zögern, sich zu beteiligen, da sie ihre Beeinträchtigungen dadurch sichtbar machen und Stigmatisierung befürchten. Aber die Vorteile einer SBV überwiegen bei weitem. Worauf bei der Wahlvorbereitung zu achten ist, lest Ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 5/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2026 finden bundesweit die turnusgem&amp;auml;&amp;szlig;en Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. In vielen Betrieben wird dieses Wahlverfahren noch immer untersch&amp;auml;tzt. Es ist von zentraler Bedeutung f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung: Als demokratisches Verfahren und als Weichenstellung daf&amp;uuml;r, wie ihre Interessen in den kommenden vier Jahre vertreten werden.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Dieser Beitrag richtet den Blick auf den Wahlprozess selbst &amp;mdash; und darauf, wie aus einer formalen Wahl eine starke Interessenvertretung entsteht. Denn eine gut vorbereitete und rechtssichere Wahl schafft die Grundlage f&amp;uuml;r eine wirksame SBV. Es lohnt sich daher ein Blick auf einige Regeln und Neuerungen, die 2026 bei der Wahl zur SBV eine wichtige Rolle spielen.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Was eine starke Wahl ausmacht:&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Barrierefreiheit&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Transparente Information&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Sichtbare Vorbilder&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Ausreichend Stellvertretungen&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Pers&amp;ouml;nliche Ansprache&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Klare Darstellung der SBV-Aufgaben&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Sicher durchgef&amp;uuml;hrtes Wahlverfahren&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Unterst&amp;uuml;tzung durch den Betriebs-/Personalrat&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;strong&gt;Grunds&amp;auml;tze der SBV-Wahl&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Die Wahl der SBV erfolgt auf Grundlage der &amp;sect;&amp;sect;&amp;nbsp;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;177&lt;/span&gt;&amp;nbsp;und&amp;nbsp;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;182&lt;/span&gt;&amp;nbsp;SGB&amp;nbsp;IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch&amp;nbsp;&amp;ndash; Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Die SBV-Wahl folgt eigenen Regeln, die sich von denen der Betriebsrats- oder /Personalratswahl unterscheiden: (...)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Den vollen Beitrag von Gesine Thomas und Bettinna Fl&amp;uuml;s lest ihr in &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; 5/2026. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Weitere Themen in dieser Ausgabe:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Aktuelle Urteile zum AGG &amp;ndash; Teil 1 (Pascal Goffart)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Arbeitshilfe: &amp;Uuml;berblick &amp;uuml;ber das vereinfachte und f&amp;ouml;rmliche Wahlverfahren&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;LAG D&amp;uuml;sseldorf, v. 18.11.2025, 3 SLa 138/25: Stressbedingte Kopfschmerzen glaubhaft machen (Christian K&amp;ouml;hler)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://infodienst-sbv.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 07:00:04 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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