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    <title>Nachrichten für Betriebsräte</title>
    <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat</link>
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    <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 18:42:38 GMT</pubDate>
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      <title>Leuchttürme der Mitbestimmung ausgezeichnet</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Leuchttuerme-der-Mitbestimmung-ausgezeichnet~.html</link>
      <description>Die Gewinner*innen stehen fest: Der Deutsche Betriebsrätepreis 2026 wurde erstmals in Berlin auf dem #BR26 verliehen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;(Frankfurt/Berlin). &amp;ndash; Der Deutsche Betriebsr&amp;auml;tepreis 2026 geht in diesem Jahr an insgesamt acht Betriebsratsgremien und eine Schwerbehindertenvertretung. Erstmals wurde die bundesweit bedeutendste Auszeichnung f&amp;uuml;r betriebliche Mitbestimmung feierlich in Berlin &lt;a href="https://betriebsratsforum.berlin/"&gt;auf dem Betriebsratsforum #BR26&lt;/a&gt; verliehen. DGB-Chefin Yasmin Fahimi z&amp;auml;hlte zu den ersten Gratulantinnen. Hier trafen sich am 16. und 17.9.2026 &amp;uuml;ber 800 Teilnehmende aus betrieblicher Praxis, Gewerkschaft, Politik und Wissenschaft zum Austausch und zur Vernetzung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Expertenjury w&amp;auml;hlte in diesem Jahr aus zahlreichen Bewerbungen insgesamt neun Preistr&amp;auml;ger in den Kategorien kleine, mittlere und gro&amp;szlig;e Betriebsrats-/Mitbestimmungsgremien aus und vergab je Kategorie eine Auszeichnung in Gold, Silber und Bronze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Kategorie kleine Betriebsratsgremien (1-7 Mitglieder) erhielt die &lt;strong&gt;Schwerbehindertenvertretung der K&amp;ouml;rber Technologies GmbH, Hamburg, den Goldpreis&lt;/strong&gt; f&amp;uuml;r die Einf&amp;uuml;hrung eines Inklusionssystems f&amp;uuml;r Menschen mit Behinderung. &lt;strong&gt;Silber ging an den Betriebsrat der Sanacorp Pharmahandel GmbH, Langenhagen&lt;/strong&gt;, f&amp;uuml;r weitreichende Ma&amp;szlig;nahmen zum Gesundheitsschutz. F&amp;uuml;r die Einf&amp;uuml;hrung zus&amp;auml;tzlicher Gesundheitsvorsorge wurde der &lt;strong&gt;Betriebsrat der Arkema GmbH, Leuna, mit Bronze&lt;/strong&gt; ausgezeichnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit &lt;strong&gt;Gold &lt;/strong&gt;in der Kategorie mittlere Gremien (9-15 Mitglieder) wurde der &lt;strong&gt;Betriebsrat der Maschinenfabrik ALFING Kessler GmbH, Aalen&lt;/strong&gt;, geehrt. Unter dem Titel &amp;bdquo;Wandel gestalten. Zukunft sichern.&amp;ldquo; trug das Gremium wesentlich zur erfolgreichen Transformation bei. Der &lt;strong&gt;Betriebsrat der STEAG Power GmbH, Essen&lt;/strong&gt;, setzte den Fokus auf Qualifizierung f&amp;uuml;r teilzeitarbeitende Frauen und ging mit der &lt;strong&gt;Silberauszeichnung &lt;/strong&gt;von der B&amp;uuml;hne. Die &lt;strong&gt;Bronze-Troph&amp;auml;e nahm der Betriebsrat der BROSE Fahrzeugteile SE &amp; Co. KG, W&amp;uuml;rzburg&lt;/strong&gt;, entgegen. Er verhinderte nicht nur Schlie&amp;szlig;ungspl&amp;auml;ne, sondern er&amp;ouml;ffnete neue Zukunftsperspektiven.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis in &lt;strong&gt;Gold &lt;/strong&gt;f&amp;uuml;r gro&amp;szlig;e Gremien (ab 17 Mitglieder) erhielt der Betriebsrat der &lt;strong&gt;Airbus Operations GmbH, Hamburg&lt;/strong&gt;. Die Betriebsr&amp;auml;te initiierten ein Projekt zur Gestaltung neuer, hybrider B&amp;uuml;rokonzepte. F&amp;uuml;r seine bilderstarke Plakataktion gegen Diskriminierung wurde der &lt;strong&gt;Betriebsrat der Elbkinder &amp;ndash; Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH&lt;/strong&gt; mit &lt;strong&gt;Silber &lt;/strong&gt;ausgezeichnet. &lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt; erhielt der &lt;strong&gt;Betriebsrat der AUMOVIO Germany GmbH, Babenhausen&lt;/strong&gt;, f&amp;uuml;r die Entwicklung von Szenarien zur Standorterhaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Deutsche Betriebsr&amp;auml;tepreis ist eine Initiative der Zeitschrift &amp;bdquo;Arbeitsrecht im Be&amp;shy;trieb&amp;ldquo; aus dem Bund-Verlag, Frankfurt, und wird seit 2009 j&amp;auml;hrlich vergeben. Preisw&amp;uuml;rdig sind Mitbestimmungs-Initiati&amp;shy;ven, die zur Verbesse&amp;shy;rung von Arbeitsbedin&amp;shy;gungen, zum Erhalt von Arbeitspl&amp;auml;tzen oder zur nachhaltigen Bew&amp;auml;ltigung der Transformation f&amp;uuml;hren. Schirmherr des bundesweit vielbeachteten Awards ist das Bundesministerium f&amp;uuml;r Arbeit und Soziales.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/die-preistraeger-2026" target="_blank"&gt;Weitere Informationen zu den Preistr&amp;auml;ger-Projekten und allen Nominierten auf dbrp.de&lt;/a&gt; und in der Fachzeitschrift &amp;bdquo;Arbeitsrecht im Betrieb&amp;ldquo;. Die Bewerbungsphase f&amp;uuml;r 2027 ist gestartet.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Die Preistr&amp;auml;ger*innen&lt;/h2&gt;&lt;div&gt;&lt;h2&gt;Kleine Gremien (1-7 Mitglieder)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gold&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/schwerbehindertenvertretung-koerber-technologie-gmbh" target="_blank"&gt;Schwerbehindertenvertretung K&amp;ouml;rber Technologies GmbH, Hamburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Silber&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-sanacorp-pharmahandel-gmbh-langenhagen" target="_blank"&gt;Betriebsrat Sanacorp Pharmahandel GmbH, Langenhagen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Mitarbeitererhalt bis zur Rente&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-arkema-gmbh-leuna" target="_blank"&gt;Betriebsrat Arkema GmbH, Leuna&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Zus&amp;auml;tzliche Gesundheitsvorsorge&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mittlere Gremien (9-15 Mitglieder)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gold&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-maschinenfabrik-alfing-kessler-gmbh-aalen" target="_blank"&gt;Betriebsrat Maschinenfabrik ALFING Kessler GmbH, Aalen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Wandel gestalten. Zukunft sichern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Silber&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-steag-power-gmbh-essen" target="_blank"&gt;Betriebsrat STEAG Power GmbH, Essen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Q-FiT - Karrierechancen und Qualifizierungsbedarfe von Frauen in Teilzeit&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-brose-fahrzeugteile-se-co-kg-wuerzburg" target="_blank"&gt;Betriebsrat BROSE Fahrzeugteile SE &amp; Co. KG, W&amp;uuml;rzburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: W&amp;Uuml;RZBURG BLEIBT! Von dem drohenden Aus zum Innovationsstandort f&amp;uuml;r Luft- und Raumfahrt&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gro&amp;szlig;e Gremien (ab 17 Mitglieder)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gold&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-airbus-operations-gmbh-hamburg" target="_blank"&gt;Betriebsrat Airbus Operations GmbH, Hamburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Entwicklung, Testung und Begleitung von Methoden, Prozessen und Werkzeugen f&amp;uuml;r ein neues Arbeitsumfeld und Hybrides Arbeiten (einschlie&amp;szlig;lich Desk-Sharing)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Silber&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-elbkinder-vereinigung-hamburger-kitas-ggmbh-hamburg" target="_blank"&gt;Betriebsrat Elbkinder &amp;ndash; Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, Hamburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Demokratie und Vielfalt&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-aumovio-germany-gmbh-babenhausen" target="_blank"&gt;Betriebsrat AUMOVIO Germany GmbH, Babenhausen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Im Spiel bleiben! Szenarienbasierte strategische Mitbestimmung in Zeiten von Krisen und Transformationsdruck&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Deutscher Betriebsr&amp;auml;tepreis 2026 &amp;ndash; Die Jury&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Dr. Claudia Bogedan&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrerin der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung (HBS)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Albena Chipkovenska&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Referentin f&amp;uuml;r Tarif- und Beamtenpolitik beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Prof. Dr. Olaf Deinert&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Professor f&amp;uuml;r B&amp;uuml;rgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Georg-August-Universit&amp;auml;t G&amp;ouml;ttingen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Thomas Fischer&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leiter der Grundsatzabteilung beim DGB-Bundesvorstand&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Dr. Gr&amp;eacute;gory Garloff&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Referatsleiter Arbeitsrecht und Arbeitsschutz der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gastst&amp;auml;tten (NGG)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Peter Kippes&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Bereichsleiter Funktionsbereich Betriebspolitik beim IG Metall Vorstand&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Stefan Soltmann&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leiter der Abteilung Betriebspolitik bei der IGBCE&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Eva-Maria Stoppkotte&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Verantwortliche Redakteurin der Zeitschrift &amp;bdquo;Arbeitsrecht im Betrieb&amp;ldquo;, Volljuristin mit Schwer&amp;shy;punkt Arbeitsrecht und Mediatorin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Rebecca St&amp;uuml;demann&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Preistr&amp;auml;gerin Deutscher Betriebsr&amp;auml;tepreis in Gold 2025&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Rainald Thannisch&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leitung Bereich Mitbestimmung bei der ver.di-Bundesverwaltung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Tobias Tigges&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Gesamtbetriebsratsvorsitzender SMS group GmbH, Hilchenbach, Preistr&amp;auml;ger beim Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis 2025 &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Johanna Uekermann&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrerin der EVA Akademie, der Bildungs- und Beratungsgesellschaft der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Klaus Ulrich&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leiter des Referats Mitbestimmung bei der Industriegewerkschaft-Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; Bund-Verlag GmbH, Christof Herrmann, Presse- und &amp;Ouml;ffentlichkeitsarbeit, Tel. 069/795010-49&lt;br /&gt;christof.herrmann@bund-verlag.de, &lt;a href="http://www.bund-verlag.de"&gt;www.bund-verlag.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Pressemitteilung</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Deutscher-Betriebsräte-Preis</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV</category>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 18:00:38 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Die Informationsdienste stellen sich vor</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Die-Informationsdienste-stellen-sich-vor~.html</link>
      <description>Save the date: Am 22.9.2026 um 14.00 Uhr stellen wir allen Interessierten die Informationsdienste  des Bund-Verlags in einer Online-Konferenz (Microsoft Teams) vor - hier können Sie sich anmelden!</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Seit 2017/2018 erg&amp;auml;nzt der Bund-Verlag seine etablierten Fachzeitschriften zu Mitbestimmung, Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Informationsdienste. Diese bieten Mitgliedern von Betriebsr&amp;auml;ten, Personalr&amp;auml;ten und Schwerbehindertenvertretungen schnelle, verl&amp;auml;ssliche und praxisnahe Fachinformationen. Ihre Titel lauten:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion (SuI)&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Arbeitsschutz und Mitbestimmung (AuM)&amp;laquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Betriebsrat und Mitbestimmung (BeMi)&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Jeder Informationsdienst umfasst neben der monatlichen Printausgabe ein hilfreiches Online-Paket mit weiterer Fachliteratur, Rechtsprechung und Arbeitshilfen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am &lt;strong&gt;Dienstag, 22.9.2026&lt;/strong&gt; stellen wir &lt;strong&gt;um 14:00 Uhr&lt;/strong&gt; die Informationsdienste mit ihren jeweiligen Online-Datenbanken vor. Lernen Sie unsere Angebote kennen und erfahren Sie, wie Sie die Inhalte optimal f&amp;uuml;r Ihre Arbeit nutzen. Weitere Informationen und die Anmeldung &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/veranstaltungen/2026-09-22-infodienste"&gt;finden Sie hier!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir freuen uns auf Sie!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ihre Informationsdienst-Redakteur*innen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Leslie Apelt&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Jessica Vogelsang&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Christian K&amp;ouml;hler&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la, jv, ck)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 13:16:36 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Kritik am Arbeitsschutzabbau durch das BMAS</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Kritik-am-Arbeitsschutzabbau-durch-die-Bundesregierung~.html</link>
      <description>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit Monaten einen sogenannten Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. In der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026 ordnet Thorsten Schäfer das Thema fachlich ein.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Das vom BMAS vorgelegte &amp;raquo;Konzept f&amp;uuml;r einen effizienten und b&amp;uuml;rokratiearmen Arbeitsschutz&amp;laquo; beansprucht, den Arbeitsschutz zu modernisieren, zu digitalisieren und st&amp;auml;rker an der tats&amp;auml;chlichen Gefahrenlage auszurichten. Stellungnahmen aus Fachorganisationen der Arbeitsmedizin, von Fachkr&amp;auml;ften f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit (ihren Verb&amp;auml;nden) und den Gewerkschaften zeigen demgegen&amp;uuml;ber eine weitgehend &amp;uuml;bereinstimmende Gegenposition: Der angek&amp;uuml;ndigte &amp;bdquo;B&amp;uuml;rokratieabbau&amp;ldquo; betreffe nicht nur entbehrliche Formalien, sondern zentrale Elemente der Pr&amp;auml;ventionsarchitektur wie die Sicherheitsbeauftragten (Sibe), die Verbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung und die betriebliche Beteiligung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Arbeitsschutz-R&amp;uuml;ckbau: Kritik aus den Fachgebieten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Arbeitsmedizinische Perspektive&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die Skepsis gegen&amp;uuml;ber den BMAS-Vorhaben besonders nachvollziehbar, weil die Pr&amp;auml;vention systematisch als vorausschauende Erkennung, Bewertung und Begrenzung gesundheitlicher Risiken verstanden wird. Eine Orientierung des Arbeitsschutzes ausschlie&amp;szlig;lich auf &amp;bdquo;tats&amp;auml;chliche Gefahrenlagen&amp;ldquo; steht hierzu in Spannung. Arbeitsmedizinische Vorsorge ziele auf latente, kumulative und langfristig wirksame Belastungen ab, die fr&amp;uuml;hzeitig erkannt abgebaut werden m&amp;uuml;ssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Perspektive der Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stellungnahmen aus dem Bereich der Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit und ihrer Verb&amp;auml;nde liegen in zentralen Punkten auf dieser Linie. Der Verband f&amp;uuml;r Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hebt hervor, dass insbesondere die Bestellung der Sicherheitsbeauftragte keine entbehrliche Formalie sei, weil diese betriebsnahe Gef&amp;auml;hrdungen wahrnehmen, die Sicherheitskommunikation f&amp;ouml;rderten und als niedrigschwellige Ansprechpartner in den Arbeitsbereichen mit den Besch&amp;auml;ftigten und Vorgesetzten im Verbund wirkten. Die Anhebung der Besch&amp;auml;ftigtenzahl als Schwelle zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten st&amp;ouml;&amp;szlig;t auf erhebliches Unverst&amp;auml;ndnis, da in der Praxis Unsicherheiten und h&amp;ouml;here Gef&amp;auml;hrdungen drohten, jedoch kaum mit Kosteneinsparungen zu rechnen sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Selbstverwaltung der Unfallversicherung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommt die Kritik am geplanten politischen Zugriff auf das autonome Regelwerk der Unfallversicherung. Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit und ihre Verb&amp;auml;nde sehen in der Selbstverwaltung einen wesentlichen Grund daf&amp;uuml;r, dass Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften branchennah, fachlich fundiert und an realen betrieblichen Bedingungen orientiert entwickelt werden k&amp;ouml;nnen. Ein staatlich forcierter Regelr&amp;uuml;ckbau verschiebt dieses Gleichgewicht zulasten fachlicher Expertise.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kritik aus den Gewerkschaften&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gewerkschaftliche Kritik am Abbau von Arbeitsschutzstandards bezieht auch die Perspektive der Interessenvertretungen ein, die etwa qua Betriebsverfassungsgesetz eine starke Position bei der Mitgestaltung im Arbeits- und Gesundheitsschutz innehaben. Die Gewerkschaftsunterlagen bewerten die BMAS-Vorhaben als arbeitsschutzpolitisch hoch problematisch und sprechen von der Gefahr eines &amp;bdquo;Arbeitsschutzes zweiter Klasse&amp;ldquo;, insbesondere f&amp;uuml;r kleine und mittlere Unternehmen (KMU).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die Gr&amp;uuml;nde: &lt;/strong&gt;Bereits heute sei der Vollzug des Arbeitsschutzrechts unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilungen entspr&amp;auml;chen den gesetzlichen Anforderungen; die gesetzlich vorgesehene Mindestbesichtigungsquote von f&amp;uuml;nf Prozent der Betriebe in einem Jahr werde in allen Bundesl&amp;auml;ndern deutlich unterschritten, meist mit Quoten unter 2,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei ein weiterer R&amp;uuml;ckbau von Arbeitsschutzstandards das falsche Signal: Ein schwacher Vollzug im Arbeitsschutz sei nicht durch weniger verbindliche Anforderungen zu kompensieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders kritisch bewerten Stellungnahmen und Unterlagen die beabsichtigte Schw&amp;auml;chung der DGUV Vorschrift 1 und den Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die branchennah entwickelten Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften gelten als wesentliches Bindeglied zwischen abstrakter Normsetzung und betrieblicher Praxis; ihr Verlust an Verbindlichkeit w&amp;uuml;rde Pflichten relativieren, Handlungssicherheit reduzieren und die Gefahrsteuerung schw&amp;auml;chen. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44/zeitschrift/396-2300"&gt;Den umfassenden Beitrag von Thorsten Sch&amp;auml;fer in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026 lesen (S. 25-28)&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026, Titelthema: &amp;raquo;Mehr Fairness, mehr Chancen &amp;ndash; Gleichstellung in der Arbeitswelt&amp;laquo;, dazu vier Fachbeitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox f&amp;uuml;r Interessenvertretungen (S. 8-11).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 05:54:34 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Wann gilt ein Trauma als Unfallfolge?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Trauma-als-Unfallfolge~.html</link>
      <description>Treten nach einem Arbeitsunfall psychische Störungen auf, ist genau zu ermitteln, ob diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf weitere Verletztengeldzahlungen.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Das war der Fall&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nach einem schweren (anerkannten) Arbeitsunfall beim Abladen von Betonteilen im September 2021, bei dem sich der Besch&amp;auml;ftigte die Hand quetschte, was einen l&amp;auml;ngeren Krankenhausaufenthalt mit anschlie&amp;szlig;ender Reha-Behandlung zur Folge hatte, wurden eine posttraumatische Belastungsst&amp;ouml;rung, eine mittelgradige depressive Episode sowie eine chronische Schmerzst&amp;ouml;rung mit somatischen und psychischen Faktoren festgestellt. Rein physisch, aus handchirurgischer Sicht, w&amp;auml;re der Besch&amp;auml;ftigte laut &amp;auml;rztlichem Befund Ende Januar 2023 in seiner Funktion als Polier mit den T&amp;auml;tigkeiten des Maurers, Krankf&amp;uuml;hrers und Baumaschinenf&amp;uuml;hrers wieder arbeitsf&amp;auml;hig gewesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein von der Unfallkasse in Auftrag gegebenes orthop&amp;auml;disch-unfallchirurgisches Erstes Rentengutachten vom M&amp;auml;rz 2023 ergab, dass die gesch&amp;auml;tzte Minderung der Erwerbsf&amp;auml;higkeit (MdE) f&amp;uuml;r den Zeitraum M&amp;auml;rz bis Ende Dezember 2023 bei 20 Prozent, danach unter 10 Prozent liege. Der Zustand k&amp;ouml;nne durch Physiotherapie und Ergotherapie weiter verbessert werden. Ein Versuch einer Wiedereingliederung scheiterte. In deren Rahmen hatte der Verletzte ge&amp;auml;u&amp;szlig;ert, dass er derzeit nicht arbeiten und sich nicht vorstellen k&amp;ouml;nne, eine m&amp;ouml;gliche Qualifizierung zu durchlaufen, weil ihm die notwendige Konzentration fehle. Auch sei eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter aufgrund des geringen Verdiensts keine Alternative.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daraufhin stellte die Unfallkasse per Bescheid die Zahlung des Verletztengeldes zum 8. April 2023 ein. U.a. hiergegen erhob der Besch&amp;auml;ftigte Klage. Voraussetzung des Anspruchs auf Verletztengeld ist nach &amp;sect; 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, dass der Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunf&amp;auml;hig ist, die sog. unfallbedingte Arbeitsunf&amp;auml;higkeit, oder wegen einer Ma&amp;szlig;nahme der Heilbehandlung eine ganzt&amp;auml;gige Erwerbst&amp;auml;tigkeit nicht aus&amp;uuml;ben kann (Nr. 1) und unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunf&amp;auml;higkeit Anspruch (u.a.) auf Arbeitsentgelt hatte (Nr. 2). Verletztengeld wird dabei von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunf&amp;auml;higkeit &amp;auml;rztlich festgestellt wird oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsma&amp;szlig;nahme, die den Versicherten an der Aus&amp;uuml;bung einer ganzt&amp;auml;gigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit hindert (&amp;sect; 46 Abs. 1 SGB VII) und endet grunds&amp;auml;tzlich mit dem letzten Tag der (versicherungsfallbedingten) Arbeitsunf&amp;auml;higkeit oder der Hinderung an einer ganzt&amp;auml;gigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit durch eine Heilbehandlungsma&amp;szlig;nahme (&amp;sect; 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VII).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Gerade diese unfallbedingte Arbeitsunf&amp;auml;higkeit &amp;uuml;ber den 8. April 2023 hinaus hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-W&amp;uuml;rttemberg mangels Kausalzusammenhangs abgelehnt. Die handchirurgischen Gesundheitsst&amp;ouml;rungen waren nach Einsch&amp;auml;tzung des LSG zu diesem Zeitpunkt ausgeheilt, was auch &amp;auml;rztlich festgestellt worden war. Zudem war die Arbeitsf&amp;auml;higkeit attestiert sowie die Vollbelastung und der vollst&amp;auml;ndige Einsatz der Hand im Alltag empfohlen worden. Mehrere Gutachten kamen zu diesem Ergebnis. Die Ausf&amp;uuml;hrungen im Rentengutachten zum Zustand der Hand &amp;uuml;berzeugten das Gericht nicht: hier w&amp;auml;ren weitere detaillierte Er&amp;ouml;rterungen n&amp;ouml;tig gewesen, so das LSG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Rahmen eines station&amp;auml;ren Klinikaufenthalts im Dezember 2022 diagnostizierte chronische Schmerzst&amp;ouml;rung mit somatischen und psychischen Faktoren wertete das Gericht als nicht unfallurs&amp;auml;chlich. Ausl&amp;ouml;ser hierf&amp;uuml;r seien &amp;bdquo;Sorgen um die berufliche Zukunft, aus Sicht des Kl&amp;auml;gers fehlendes Verst&amp;auml;ndnis des Arbeitgebers f&amp;uuml;r seine Situation und eine finanzielle Belastung aufgrund laufender Kredite f&amp;uuml;r das Haus&amp;ldquo; gewesen, nicht jedoch der Arbeitsunfall als solcher. Die Erkrankung beruhe daher &amp;bdquo;auf Kr&amp;auml;nkung, Entt&amp;auml;uschung und Zukunftssorgen, also nicht auf dem Unfall", stellt das Gericht fest. Auch die depressive Episode sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleiches gilt nach LSG-Einsch&amp;auml;tzung f&amp;uuml;r die diagnostizierte posttraumatische Belastungsst&amp;ouml;rung (PBS). Diese hat das Gericht nicht gelten lassen &amp;ndash; sie lag aus Sicht des LSG gar nicht vor: Der Unfall sei nicht geeignet gewesen, eine PBS hervorzurufen. Zudem wertete das Gericht das Verhalten des Besch&amp;auml;ftigten, wie zum Beispiel die ausgebliebene Schilderung von tiefgreifender Verzweiflung oder Entsetzen, als Indiz daf&amp;uuml;r, dass keine PBS vorliegen konnte. Dazu kam, dass auch das Verhalten bei verschiedenen Untersuchungs- und Begutachtungssituationen das Gericht nicht von dauerhafter Bewegungseingeschr&amp;auml;nktheit der Hand &amp;uuml;berzeugen konnte, weswegen eine weitere Zahlung von Krankengeld nach dem 8. April 2023 nicht erforderlich war.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, MAV-Arbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:59 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Schwierige Gespräche meistern</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Schwierige-Gespraeche-meistern~.html</link>
      <description>Unterschiedliche Interessen und emotionale Situationen gehören zur Betriebsratsarbeit dazu. Wer schwierige Gespräche gut vorbereitet, klar kommuniziert und verbindliche Lösungen anstrebt, schafft die Grundlage für konstruktive Zusammenarbeit. Wie das gelingt erfahrt ihr von Frank Baschab in der AiB 9/26 ab Seite 58.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Gespr&amp;auml;che zu f&amp;uuml;hren mit einem als schwierig einzusch&amp;auml;tzenden Gespr&amp;auml;chspartner oder Thema ist nicht sonderlich beliebt, geh&amp;ouml;rt aber zu dem wesentlichen Handwerkszeug f&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te. Das Wichtigste beim F&amp;uuml;hren schwieriger Gespr&amp;auml;che ist eine klare innere Ausrichtung, ein guter Rahmen sowie die F&amp;auml;higkeit, Emotionen zu regulieren. Schwierige Gespr&amp;auml;che scheitern weniger an den Inhalten, sondern eher an aufkommenden Emotionen, auf der Beziehungsebene und an fehlender Vorbereitung. Aus diesem Grund sind die folgenden Punkte wichtige Hilfen f&amp;uuml;r das F&amp;uuml;hren schwieriger Gespr&amp;auml;che.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r das Gespr&amp;auml;ch ist zun&amp;auml;chst eine klare Zielsetzung besonders wichtig. Bevor man in ein schwieriges Gespr&amp;auml;ch geht, sollte man ein einziges, klares Ziel setzen: M&amp;ouml;chte ich etwas kl&amp;auml;ren, verstehen, ver&amp;auml;ndern, Grenzen setzen oder angeh&amp;ouml;rt werden? Ein Gespr&amp;auml;ch ohne Ziel kann in alle Richtungen gehen und wird schnell emotional, diffus oder eskaliert. Nach der Zielkl&amp;auml;rung erfolgt die Vorbereitung des eigentlichen Gespr&amp;auml;chs. Die gute Vorbereitung reduziert Stress und erh&amp;ouml;ht die eigene Souver&amp;auml;nit&amp;auml;t, denn man hat sich bereits vorher Gedanken gemacht, was man ansprechen m&amp;ouml;chte, welche Beispiele hilfreich sein k&amp;ouml;nnten und wie das Gegen&amp;uuml;ber m&amp;ouml;glicherweise reagiert. Erst anschlie&amp;szlig;end l&amp;auml;sst sich der richtige Zeitpunkt und ein guter Rahmen besser und einfacher planen. Stress, L&amp;auml;rm oder Zeitdruck verschlechtern die Gespr&amp;auml;chsqualit&amp;auml;t enorm. Ein wirklich schwieriges Gespr&amp;auml;ch kann nicht zwischen T&amp;uuml;r und Angel gef&amp;uuml;hrt werden, sondern braucht einen ungest&amp;ouml;rten Raum und ausreichend Zeit.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Beginn des Gespr&amp;auml;chs hilft ein klarer und ruhiger Einstieg. Ein Gespr&amp;auml;chseinstieg, der die m&amp;ouml;glicherweise bislang gute Beziehung w&amp;uuml;rdigt und eine gute Gespr&amp;auml;chsatmosph&amp;auml;re schafft, f&amp;ouml;rdert Orientierung und Sicherheit. Deshalb ist es wichtig, die Beziehungsebene zu beachten. Schwierige Gespr&amp;auml;che verlaufen nicht linear und planbar von A bis Z, sondern sie oszillieren. Hilfreich kann sein, eine pers&amp;ouml;nliche Wertsch&amp;auml;tzung auszudr&amp;uuml;cken, nicht unn&amp;ouml;tig anzugreifen, aber sich auch nicht zu Rechtfertigungen zwingen zu lassen. Herausfordernde Gespr&amp;auml;che scheitern dann, wenn Emotionen &amp;uuml;berhandnehmen. Beide Parteien befinden sich dann in einem Kampfmodus, was den Verstand tr&amp;uuml;bt und vern&amp;uuml;nftige L&amp;ouml;sungen erschwert, wodurch es letztlich nur ums Gewinnen geht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So wichtig ein guter Einstieg ist, so wichtig ist auch der Ausstieg. Ein klarer Abschluss verhindert, dass nichts nachgl&amp;uuml;ht. Wichtig ist hierbei die Zusammenfassung der gemeinsamen Ergebnisse und Vereinbarungen. Aber auch das Benennen dessen, was noch offen ist, sowie die Kl&amp;auml;rung der n&amp;auml;chsten Schritte oder Termine.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie gelingt es, emotionale Situationen zu entsch&amp;auml;rfen? Wie geht man mit Machtspielen oder Manipulationsversuchen um? Und warum sind klare Vereinbarungen am Ende eines Gespr&amp;auml;chs so wichtig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der &lt;strong&gt;AiB 9/2026&lt;/strong&gt; zeigen wir, worauf es in anspruchsvollen Gespr&amp;auml;chen ankommt, welche Fehler vermieden werden sollten und wie eine strukturierte, empathische Gespr&amp;auml;chsf&amp;uuml;hrung zum Erfolg f&amp;uuml;hrt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch kein AiB-Abo, dann holt euch ein kostenloses Testabo hier: &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T"&gt;https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ems)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 06:15:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Klüger überwachen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Klueger-ueberwachen~.html</link>
      <description>Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einstellungsrichtlinien gehören zu den Unterlagen, die der Betriebsrat regelmäßig im Blick behalten muss. KI kann hier unterstützen, indem sie umfangreiche Texte vorsortiert und auffällige Stellen markiert. So erhält das Gremium schneller Hinweise darauf, welche Passagen genauer geprüft werden sollten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beschreibt eine zentrale Daueraufgabe des Betriebsrats. Er muss dar&amp;uuml;ber wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften, Tarifvertr&amp;auml;ge und Betriebsvereinbarungen tats&amp;auml;chlich eingehalten werden. In der Praxis bedeutet das, regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig zu pr&amp;uuml;fen, ob vereinbarte Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Arbeitsalltag auch umgesetzt werden. Diese Kontrolle ist wichtig, aber oft zeitaufwendig &amp;ndash; besonders dann, wenn viele Unterlagen, Regelwerke oder Einzelf&amp;auml;lle ber&amp;uuml;cksichtigt werden m&amp;uuml;ssen. Genau hier kann KI unterst&amp;uuml;tzen. Sie kann gro&amp;szlig;e Textmengen vorsortieren, auff&amp;auml;llige Formulierungen markieren und Hinweise darauf geben, welche Stellen das Gremium genauer pr&amp;uuml;fen sollte. Die Bewertung bleibt weiterhin Aufgabe des Betriebsrats. Die KI kann aber helfen, schneller einen &amp;Uuml;berblick zu gewinnen und m&amp;ouml;gliche Problemstellen gezielter in den Blick zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Regelwerke im Abgleich&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&amp;Auml;ndert sich ein Tarifvertrag, m&amp;uuml;ssen auch interne Richtlinien, Arbeitsanweisungen und bestehende Betriebsvereinbarungen neu gepr&amp;uuml;ft werden. Sie m&amp;uuml;ssen im Licht der ge&amp;auml;nderten Regelung gelesen und daraufhin &amp;uuml;berpr&amp;uuml;ft werden, ob sie noch passen oder angepasst werden m&amp;uuml;ssen. Bei mehreren hundert Seiten Regelwerk kann eine solche Aufgabe schnell un&amp;uuml;bersichtlich werden und im Arbeitsalltag leicht untergehen. KI kann hier unterst&amp;uuml;tzen, indem sie zwei Textfassungen miteinander vergleicht, abweichende oder veraltete Formulierungen markiert und eine &amp;Uuml;bersicht der Stellen erstellt, die das Gremium genauer pr&amp;uuml;fen sollte.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gleichbehandlung bei Einstellung und Weiterbildung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG verpflichtet den Betriebsrat, die tats&amp;auml;chliche Gleichstellung von Frauen und M&amp;auml;nnern bei Einstellung, Besch&amp;auml;ftigung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu f&amp;ouml;rdern. In der Praxis bedeutet das, dass der Betriebsrat auch darauf achten muss, ob bestimmte Formulierungen, Kriterien oder Anforderungen einzelne Gruppen faktisch benachteiligen k&amp;ouml;nnen. KI kann dabei unterst&amp;uuml;tzen, indem sie Stellenanzeigen, Auswahlkriterien oder Weiterbildungsrichtlinien auf auff&amp;auml;llige Formulierungen pr&amp;uuml;ft &amp;ndash; zum Beispiel auf Anforderungen, f&amp;uuml;r die kein erkennbarer sachlicher Grund besteht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Vorsicht ist geboten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine KI-Auff&amp;auml;lligkeitsliste ersetzt keine Rechtspr&amp;uuml;fung. Ob ein Passus tats&amp;auml;chlich gegen eine Vorschrift verst&amp;ouml;&amp;szlig;t, ist und bleibt eine juristische Frage. Ein Fehlalarm k&amp;ouml;nnte beim Arbeitgeber Glaubw&amp;uuml;rdigkeit kosten und ein &amp;uuml;bersehener echter Versto&amp;szlig; k&amp;ouml;nnte tr&amp;uuml;gerische Sicherheit erzeugen. Somit ist immer zu beachten, dass Auff&amp;auml;lligkeiten der Anfang einer Pr&amp;uuml;fung im Gremium sind, nicht deren Ergebnis.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ey)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 06:00:18 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Nach Startschwierigkeiten – eher zufriedene Azubis</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Nach-Startschwierigkeiten-eher-zufriedene-Azubis~.html</link>
      <description>Der Zugang zur Berufsausbildung bleibt für viele junge Menschen schwierig. Doch ist der Einstieg einmal geschafft, sind stolze 90 Prozent der Auszubildenden recht zufrieden, 87 Prozent würden denselben Beruf erneut wählen. Diese Ergebnisse hat die repräsentative Studie »Ausbildungsperspektiven 2026« der Bertelsmann Stiftung ermittelt.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die befragten Azubis bewerten auch einzelne Aspekte der Ausbildung positiv: 86 Prozent erleben die Atmosph&amp;auml;re in ihrem Team h&amp;auml;ufig oder fast immer als gut. 85 Prozent geben an, regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Neues zu lernen; 83 Prozent empfinden ihre Aufgaben als sinnvoll; 79 Prozent haben h&amp;auml;ufig oder fast immer Spa&amp;szlig; bei der Arbeit und beim Lernen. Ausbildung hat demnach kein Imageproblem, doch es besteht Handlungsbedarf auf mehreren Feldern:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die Zahl der ausbildenden Betriebe sinkt: Das Angebot an Ausbildungspl&amp;auml;tzen sank um f&amp;uuml;nf Prozent. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertr&amp;auml;ge ging um zwei Prozent auf rund 476.000 zur&amp;uuml;ck &amp;ndash; und das im Fachkr&amp;auml;ftemangel.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Insbesondere junge Menschen mit niedriger Schulbildung zweifeln &amp;nbsp;&amp;ndash; zu Recht &amp;ndash; an ihren Chancen auf dem Ausbildungsmarkt. 38 Prozent glauben nicht daran, einen Ausbildungsplatz zu finden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Es gibt Barrieren beim Zugang zur Ausbildung und Probleme bei der beruflichen Orientierung. 2025 gingen laut Berufsbildungsbericht rund 84.000 Bewerber*innen bei der Ausbildungssuche leer aus, ein Anstieg von &amp;uuml;ber 19 Prozent.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Schulnoten z&amp;auml;hlen mehr als Motivation und Potenzial&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Trotz des guten Images der Ausbildung ist der Ausbildungsmarkt nicht ausgeglichen, Betriebe und junge Menschen finden oft nicht zusammen: Rund 54.400 Ausbildungsstellen blieben unbesetzt. Das sind zwar 22 Prozent weniger als 2024, ist aber kein Zeichen f&amp;uuml;r eine bessere Vermittlung: Bewerber*innen und freie Ausbildungspl&amp;auml;tze befinden sich oft nicht in derselben Region oder passen berufsfachlich nicht zusammen. Hinzu kommen Auswahlverfahren, bei denen Schulnoten und formale Abschl&amp;uuml;sse teils st&amp;auml;rker gewichtet werden als die Motivation, die praktischen F&amp;auml;higkeiten und die Entwicklungspotenziale junger Menschen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jungen Menschen mit niedriger Schulbildung sch&amp;auml;tzen ihre Chancen trotz des Fachkr&amp;auml;ftemangels sehr pessimistisch ein, was fatal ist: Die Ausbildung die beste Weichenstellung f&amp;uuml;r den Einstieg in ein ausk&amp;ouml;mmliches, gutes Berufsleben. Wer ohne Abschlusses dasteht, handelt sich nachhaltige Probleme ein: 2025 lag die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Berufsabschluss bei 21 Prozent, bei Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung lediglich bei vier Prozent.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wege aus der Ausbildungsmisere&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Quote der ungelernten Arbeitskr&amp;auml;fte ist dringend zu senken, denn schlie&amp;szlig;lich steckt Deutschland im Fachkr&amp;auml;ftemangel, auch wenn die Krisendebatten zurzeit davon ablenken; und es erwachsen aus der Summe ungelernter Arbeitskr&amp;auml;fte gesamtgesellschaftliche Kosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt: Der Einstig in die Berufsausbildung sollte so niedrigschwellig wie m&amp;ouml;glich gestaltet werden. Zug&amp;auml;nge wie Einstiegsqualifizierungen, l&amp;auml;ngere Praktika und Programme wie die Assistierte Ausbildung seien auszubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitgeber sollten die Auswahlverfahren st&amp;auml;rker an Kriterien wie pers&amp;ouml;nliche Kompetenzen und praktische F&amp;auml;higkeiten orientieren statt allein an Schulnoten. Gleichzeitig ben&amp;ouml;tigen Unternehmen verl&amp;auml;ssliche Unterst&amp;uuml;tzung, wenn sie junge Menschen ausbilden, die am Start nicht alle Anforderungen erf&amp;uuml;llen. Die Zufriedenheit der Azubis sei ein ermutigendes Signal, die Berufsausbildung zu f&amp;ouml;rdern und besser zu flankieren. Dazu geh&amp;ouml;rt auch eine verbesserte Berufsorientierung: Es existiert zwar eine F&amp;uuml;lle von Informationen, doch mehr als die H&amp;auml;lfte der Befragten findet sich nur schwer zurecht. Es mangelt an pers&amp;ouml;nlicher Beratung und zum Beispiel an regionalen Netzwerken zwischen Schulen, Betrieben, Arbeitsagenturen und Jugendberufsagenturen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Hintergrund&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Studie wurden 1.763 junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren sowie 1.325 Auszubildende im Alter von 15 bis 25 Jahren repr&amp;auml;sentativ befragt (Online-Befragung Anfang M&amp;auml;rz bis Mitte April 2026). Ausbildungsmarktdaten: Berufsbildungsbericht 2026, Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur f&amp;uuml;r Arbeit, Analysen des Bundesinstituts f&amp;uuml;r Berufsbildung, &lt;a href="http://www.bertelsmann-stiftung.de"&gt;www.bertelsmann-stiftung.de&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beate Eberhardt (Redaktion &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;, &lt;a href="http://www.gutearbeit-online.de"&gt;www.gutearbeit-online.de&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">JAV, Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 11:45:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Gehen, wechseln, bleiben</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Gehen-wechseln-bleiben~.html</link>
      <description>Umstrukturierungen erfordern klare Perspektiven. Freiwilligenprogramme, Transfergesellschaften und Retention-Boni können dabei wichtige Orientierung bieten. Was dabei zu beachten ist, erfahrt ihr in der AiB 9/26 ab Seite 18 von Ruben Zeman und Sophie Böxkes.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Ein freiwilliger Austritt kann finanziell attraktiv sein, der Wechsel in eine Transfergesellschaft neue Perspektiven er&amp;ouml;ffnen und ein Retention-Bonus das vor&amp;uuml;bergehende Bleiben honorieren. Welcher Weg sinnvoll ist, h&amp;auml;ngt von der pers&amp;ouml;nlichen Situation und der konkreten Ausgestaltung z. B. auf die finanzielle Situation nach dem Austritt ab. Betriebsr&amp;auml;te sollten deshalb darauf achten, die Wahlm&amp;ouml;glichkeiten der Besch&amp;auml;ftigten zu sichern und den Entscheidungsdruck durch eine ausreichend lange Bedenkzeit zu reduzieren.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Faire Chancen beim freiwilligen Austritt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Freiwilligenprogramme dienen dazu, einen Personalabbau einvernehmlich umzusetzen. Besch&amp;auml;ftigte erhalten finanzielle Anreize, freiwillig aus dem Arbeitsverh&amp;auml;ltnis auszuscheiden. F&amp;uuml;r Arbeitgeber ist das attraktiv, weil sie K&amp;uuml;ndigungsschutzprozesse vermeiden und den Personalabbau besser planen k&amp;ouml;nnen. F&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te liegt hierin ein wichtiger Hebel: Wer dem Arbeitgeber Planungssicherheit verschafft, braucht im Gegenzug gute Konditionen und ausreichend Zeit f&amp;uuml;r eine informierte Entscheidung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zun&amp;auml;chst muss gekl&amp;auml;rt werden, wer das Angebot nutzen darf. Der Betriebsrat sollte dabei besonders schutzbed&amp;uuml;rftige Besch&amp;auml;ftigtengruppen ber&amp;uuml;cksichtigen. Hierzu z&amp;auml;hlen vor allem &amp;auml;ltere und schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen. F&amp;uuml;r sie kann der Personalabbau eine besondere soziale H&amp;auml;rte darstellen, da sie auf dem Arbeitsmarkt regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig schwerer zu vermitteln sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daneben sollte ausgehandelt werden, wie viel Bedenkzeit den Besch&amp;auml;ftigten einger&amp;auml;umt wird, um etwaige Angebote (etwa den Abschluss eines Aufhebungsvertrags) sorgf&amp;auml;ltig zu pr&amp;uuml;fen. Es ist Aufgabe des Betriebsrats, die Besch&amp;auml;ftigten vor &amp;uuml;berm&amp;auml;&amp;szlig;igem Druck zu sch&amp;uuml;tzen und sicherzustellen, dass diesen gen&amp;uuml;gend Bedenkzeit einger&amp;auml;umt wird, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Als Orientierung sollte mindestens eine Bedenkzeit von 14 Tagen, bei komplexeren Programmen von 21 Tagen, einger&amp;auml;umt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine fundierte Entscheidung setzt voraus, dass f&amp;uuml;r die Besch&amp;auml;ftigten klar erkennbar ist, welche Anreize mit dem freiwilligen Ausscheiden verbunden sind. Attraktiv wird das Angebot zum einen durch unmittelbare finanzielle Anreize wie Abfindungen oder Sprinterpr&amp;auml;mien. Zum anderen k&amp;ouml;nnen erg&amp;auml;nzende Ma&amp;szlig;nahmen, etwa der Wechsel in eine Transfergesellschaft, dazu beitragen, die Folgen des Arbeitsplatzverlustes abzufedern. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags und einer damit verbundenen Abfindung kann neben der M&amp;ouml;glichkeit bestehen, in eine Transfergesellschaft zu wechseln.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Br&amp;uuml;cke in eine neue Besch&amp;auml;ftigung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Transfergesellschaft soll Besch&amp;auml;ftigte beim &amp;Uuml;bergang aus ihrem bisherigen Arbeitsverh&amp;auml;ltnis in eine neue Besch&amp;auml;ftigung unterst&amp;uuml;tzen. Im Mittelpunkt stehen Qualifizierung, berufliche Neuorientierung, Bewerbungstraining und Vermittlung. W&amp;auml;hrend der Transferzeit erhalten die Besch&amp;auml;ftigten Transferkurzarbeitergeld. Das Transferkurzarbeitergeld betr&amp;auml;gt grunds&amp;auml;tzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Bei Besch&amp;auml;ftigten, die die Voraussetzungen f&amp;uuml;r den erh&amp;ouml;hten Leistungssatz erf&amp;uuml;llen &amp;ndash; z. B., wenn auf der elektronischen Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist &amp;ndash;, sind es 67 %. H&amp;auml;ufig wird die Leistung durch den Arbeitgeber aufgestockt. Die maximale Bezugsdauer betr&amp;auml;gt zw&amp;ouml;lf Monate. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit m&amp;ouml;glichst zu vermeiden und die Chancen auf eine neue Besch&amp;auml;ftigung zu verbessern. Gerade bei schwierigen Vermittlungsbedingungen kann eine professionelle Begleitung neue berufliche Perspektiven er&amp;ouml;ffnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Worauf der Betriebsrat achten sollte und wann es sich f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte zu bleiben lohnt, erfahrt ihr in der &lt;strong&gt;AiB 9/2026 ab Seite 18&lt;/strong&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch kein AiB-Abo, dann holt euch ein kostenloses Testabo hier: &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T"&gt;https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ems)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 06:13:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Nominierte stehen fest</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Nominierte-stehen-fest~.html</link>
      <description>Lernt die Nominierten des Deutschen Betriebsrätepreises 2026 kennen und erfahrt im Podcast „Mitbestimmer*in“, wie ihre Projekte Mitbestimmung, Vielfalt und Wandel im Betrieb gestalten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die Nominierten f&amp;uuml;r den &lt;strong&gt;Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis 2026&lt;/strong&gt; stehen fest. Mit ihren Projekten zeigen sie eindrucksvoll, wie Mitbestimmung Besch&amp;auml;ftigte st&amp;auml;rkt, Unternehmen zukunftsf&amp;auml;hig macht und gesellschaftliche Verantwortung &amp;uuml;bernimmt. Von innovativen L&amp;ouml;sungen f&amp;uuml;r Gesundheit und Inklusion &amp;uuml;ber erfolgreiche Transformationsprozesse bis hin zu Demokratie- und Vielfaltsinitiativen: Die nominierten Betriebsr&amp;auml;te und Interessenvertretungen stehen exemplarisch f&amp;uuml;r das Engagement und die Gestaltungskraft betrieblicher Mitbestimmung in Deutschland.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In unserem Podcast &lt;strong&gt;&amp;bdquo;Mitbestimmer*in&amp;ldquo;&lt;/strong&gt; stellen wir die Nominierten und ihre Projekte vor und geben spannende Einblicke in erfolgreiche Betriebsratsarbeit aus der Praxis. Weitere Folgen unseres Podcasts sowie aktuelle Informationen, Praxistipps und wichtige Inhalte f&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te findet ihr auf &lt;a href="https://aib-web.de/"&gt;www.aib-web.de&lt;/a&gt;. Dort erwartet euch alles rund um Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit und die Herausforderungen der Arbeitswelt von heute und morgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Podcast findet ihr unter &lt;a href="https://aib-web.de/home/podcast-mitbestimmerin"&gt;https://aib-web.de/home/podcast-mitbestimmerin&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ems)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Deutscher-Betriebsräte-Preis</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 05:49:10 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Damit die Botschaft ankommt</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Damit-die-Botschaft-ankommt~.html</link>
      <description>Ein Aushang, ein Intranet-Beitrag, ein Newsletter – dieselbe Nachricht braucht in jedem Kanal eine andere Länge, und nicht jede Kolleg*in liest sie auf Deutsch. KI hilft, ein Thema passend für jeden Kanal aufzubereiten und in die Sprachen der Belegschaft zu übersetzen, damit die Botschaft wirklich ankommt und nicht nur veröffentlicht wird.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Betriebsratsarbeit ist nur so wirksam, wie sie bekannt ist. Eine gute Einigung zur Schichtplanung n&amp;uuml;tzt wenig, wenn ein Teil der Belegschaft sie gar nicht mitbekommt oder sie zwar liest, aber nicht versteht. Kommunikation ist deshalb keine Nebenaufgabe, sondern Teil der eigentlichen Arbeit, f&amp;uuml;r die im Alltag trotzdem selten Zeit bleibt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Ein Thema, mehrere L&amp;auml;ngen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Text f&amp;uuml;rs Schwarze Brett muss innerhalb von zehn Sekunden erfasst werden k&amp;ouml;nnen, ein Intranet-Beitrag darf Hintergrundinformationen liefern und ein Newsletter-Absatz erz&amp;auml;hlt die Geschichte dahinter. Anstatt drei Texte einzeln zu schreiben, kann man das Kernanliegen einmal formulieren und die KI anschlie&amp;szlig;end die Varianten ableiten lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Beispiel: Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitgeber eine Regelung zu mobiler Arbeit vereinbart. Der Aushang fasst das in einem Satz zusammen: &amp;raquo;Ab sofort sind bis zu zwei Homeoffice-Tage pro Woche m&amp;ouml;glich. Details sind im Intranet zu finden.&amp;laquo; Der Intranet-Beitrag erg&amp;auml;nzt die Eckpunkte: Wer ist antragsberechtigt, welche Fristen gelten und wo liegt das Formular? Der Newsletter-Text ordnet die Regelung zus&amp;auml;tzlich ein und beantwortet gleich die Frage, die erfahrungsgem&amp;auml;&amp;szlig; zuerst gestellt wird: Was ist mit Teilzeitkr&amp;auml;ften? So entstehen aus einem Sachverhalt drei stimmige, aufeinander abgestimmte Texte statt dreier separater Schreibprojekte. Die Kernbotschaft bleibt dabei &amp;uuml;ber alle Kan&amp;auml;le konsistent, statt sich bei jeder Neuformulierung leicht zu verschieben.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Reichweite &amp;uuml;ber Sprachgrenzen hinweg&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der st&amp;auml;rkste Hebel liegt in der &amp;Uuml;bersetzung. Wichtige Mitteilungen, beispielsweise zu einer neuen Betriebsvereinbarung, zur Sprechstunde oder zu Fristen, erreichen nur die Kolleg:innen, die sie auch verstehen. KI &amp;uuml;bersetzt schnell und zuverl&amp;auml;ssig in die im Betrieb gesprochenen Sprachen. Das ist etwas, was sich Betriebsr&amp;auml;te in der Praxis oft schon lange gew&amp;uuml;nscht haben, sich aber aus Zeitgr&amp;uuml;nden selten leisten konnten. Wo m&amp;ouml;glich, sollte eine muttersprachliche Kollegin oder ein Kollege die &amp;Uuml;bersetzung gegenlesen, denn gerade bei Begriffen mit fester arbeitsrechtlicher Bedeutung kann eine w&amp;ouml;rtlich korrekte, aber unpr&amp;auml;zise &amp;Uuml;bersetzung zu Missverst&amp;auml;ndnissen f&amp;uuml;hren. Bei mehrsprachigen Aush&amp;auml;ngen empfiehlt sich zudem der Hinweis, dass im Zweifel die deutsche Fassung gilt. Praktisch bew&amp;auml;hrt hat sich au&amp;szlig;erdem eine kleine, feste Liste wiederkehrender Begriffe &amp;ndash; wie &amp;raquo;Betriebsvereinbarung&amp;laquo;, &amp;raquo;Einigungsstelle&amp;laquo; oder &amp;raquo;Sprechstunde&amp;laquo; &amp;ndash;, die in jeder Sprache einheitlich &amp;uuml;bersetzt werden. So wird verhindert, dass derselbe Begriff &amp;uuml;ber mehrere Aush&amp;auml;nge hinweg unterschiedlich &amp;uuml;bersetzt wird und Verwirrung entsteht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Der Haken&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Aushang oder Newsletter, der im Namen des Betriebsrats an die gesamte Belegschaft geht, ist eine offizielle &amp;Auml;u&amp;szlig;erung des Gremiums und kein privater Text. Deshalb sollte der KI-Entwurf vor der Ver&amp;ouml;ffentlichung noch einmal dem Gremium vorgelegt werden. Das gilt besonders f&amp;uuml;r die &amp;Uuml;bersetzungen: Sie werden oft als Nebenprodukt behandelt und ungepr&amp;uuml;ft verschickt, obwohl sie inhaltlich dieselbe Verantwortung tragen wie das deutsche Original.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ey)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 12:37:18 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~SuI-2026-09-Schwerbehinderung-Teilhabe-Anspruch-Kraftfahrzeughilfe~.html</link>
      <description>Mobilität ist ein wichtiger Faktor für eine gleichberechtigte Teilhabe, sowohl in der Freizeit als auch auf dem Weg zur Arbeit. Wie Anschaffung und Einrichtung behindertengerechter Kraftfahrzeuge  gefördert werden, lest Ihr im Beitrag von Maren Conrad-Giese in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) &amp;nbsp;z&amp;auml;hlt umfassend und abschlie&amp;szlig;end auf, welche Leistungen die Kraftfahrzeughilfe konkret umfassen kann:&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der Fahrzeugkauf, also die Beschaffung eines angemessenen und zweckm&amp;auml;&amp;szlig;igen Kraftfahrzeugs,&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der F&amp;uuml;hrerscheinerwerb, also die Erlangung einer Fahrerlaubnis,&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der Fahrzeugumbau, sofern eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung erforderlich ist und&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;in besonderen H&amp;auml;rtef&amp;auml;llen auch Bef&amp;ouml;rderungsdienste (&amp;sect;&amp;nbsp;9 Abs.&amp;nbsp;1 Satz&amp;nbsp;2 KfzHVO).&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Die Leistungen werden als Komplettf&amp;ouml;rderung oder als Zuschuss erbracht. In besonderen H&amp;auml;rtef&amp;auml;llen (&amp;sect;&amp;nbsp;9 Abs.&amp;nbsp;2 KfzHV) k&amp;ouml;nnen die Hilfen auch als Darlehen gew&amp;auml;hrt werden.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Nicht zu den Leistungen der Kraftfahrzeughilfe geh&amp;ouml;ren grunds&amp;auml;tzlich Hilfen zum Betrieb und zur Unterhaltung des Kraftfahrzeugs (z. B. Ersatz von Reparaturkosten) oder f&amp;uuml;r Mietkosten eines Fahrzeugstellplatzes. Derartige Kosten stellen keinen behinderungsbedingten besonderen Bedarf dar, sondern treffen Menschen mit und ohne Behinderung, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, gleicherma&amp;szlig;en. In besonderen Einzelf&amp;auml;llen kann jedoch auch hier eine besondere H&amp;auml;rte (&amp;sect;&amp;nbsp;9 KfzHV) vorliegen.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Den vollen Beitrag von Maren Conrad-Giese lest ihr in &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; 9/2026. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Weitere Themen in dieser Ausgabe:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li style="text-align:justify"&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;SBV-Wahl: Einzelf&amp;auml;lle des Aktiven und Passiven Wahlrechts (&amp;Uuml;bersicht von Irene Husmann)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;BGH: Reha-Klinik durfte blinde Patientin ablehnen (Pascal Goffart)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:11.0pt"&gt;Verfahrensverst&amp;ouml;&amp;szlig;e begr&amp;uuml;nden die Vermutung einer Benachteiligung (Pascal Goffart)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Mehr zum Informationsdienst:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;a href="http://www.bund-verlag.de/informationsdienste/schwerbehindertenrecht-und-inklusion" style="color:blue; text-decoration:underline"&gt;www.bund-verlag.de/informationsdienste/schwerbehindertenrecht-und-inklusion&lt;/a&gt; &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 06:00:54 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>»Beschäftigte erwarten einen fairen Wandel der Arbeitswelt«</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Beschaeftigte-erwarten-einen-fairen-Wandel-der-Arbeitswelt~.html</link>
      <description>Die Menschen brauchen gute Arbeit, verlässliche soziale Sicherung und Perspektiven in einer modernisierten Industrie. Das sagt Hans-Jürgen Urban, langjähriger Sozialpolitiker der IG Metall. Er beklagt, in Berlin würden aktuell zuallererst Arbeitnehmer*innen zur Kasse gebeten – oder sind Leidtragende der Kürzungspolitik. Wirtschaftliche Krisen werden ihnen angelastet: sie seien zu teuer, zu lange krank, nicht fleißig. Hier ein Auszug aus einem Interview mit Urban aus »Gute Arbeit« 8/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Wie ist die Stimmung der Besch&amp;auml;ftigten, die teils um ihre Arbeit bangen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Stimmung ist vielerorts von tiefer Verunsicherung gepr&amp;auml;gt. Viele Besch&amp;auml;ftigte erleben gleichzeitig mehrere Belastungen: die industrielle Transformation und die Digitalisierung, Preissteigerungen im Alltag und politische Debatten, in denen die soziale Sicherheit infrage gestellt wird. Das ist eine gef&amp;auml;hrliche Mischung. Die Menschen haben den Eindruck, dass von ihnen immer neue Anpassungsleistungen verlangt werden, w&amp;auml;hrend damit verbundene Risiken auf ihre Schultern abgeladen werden sollen. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Haben die Unternehmen und F&amp;uuml;hrungsetagen in den letzten zehn bis 20 Jahren alles richtig gemacht?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Diese Erz&amp;auml;hlung ist v&amp;ouml;llig falsch. Es ist bequem, die Verantwortung f&amp;uuml;r wirtschaftliche Probleme den Besch&amp;auml;ftigten zuzuschieben. (&amp;hellip;)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Vielmehr gibt es gro&amp;szlig;e strategische Vers&amp;auml;umnisse aufseiten vieler Unternehmen. Zu viele Vorst&amp;auml;nde haben kurzfristige Renditeinteressen &amp;uuml;ber langfristige Investitionen gestellt. Es wurde zu wenig in Zukunftstechnologien, in Qualifizierung, in Standortsicherung und in belastbare industrielle Wertsch&amp;ouml;pfung investiert. Gleichzeitig sind die &amp;ouml;ffentliche Infrastruktur, Energiepolitik und Transformationssteuerung nicht hinreichend entwickelt worden.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wir erleben eine anhaltende Konjunkturschw&amp;auml;che, ausgel&amp;ouml;st auch durch internationale Krisen. Wie kann jetzt Besch&amp;auml;ftigung gesichert werden?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Besch&amp;auml;ftigungssicherung gelingt nicht durch Verunsicherung. Es w&amp;auml;re v&amp;ouml;llig falsch, in der aktuellen Situation den Sozialstaat zur Disposition zu stellen. Sozialk&amp;uuml;rzungen f&amp;uuml;llen keine Auftragsb&amp;uuml;cher. Karenztage, Rentenk&amp;uuml;rzungen oder Einschnitte bei Gesundheit und Pflege schaffen keine einzige Innovation und sichern keinen einzigen Arbeitsplatz. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was wir brauchen, ist ein Sowohl-als-auch: eine aktive Industriepolitik und einen starken Sozialstaat. Gerade in Krisenzeiten ist der Sozialstaat Stabilit&amp;auml;tsanker, demokratisches Versprechen und wirtschaftlicher Faktor zugleich.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Die Bundesregierung plant eine Abkehr vom gesetzlich normierten Achtstundentag. Was ist davon zu halten?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Achtstundentag ist eine zentrale zivilisatorische Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Er steht f&amp;uuml;r Gesundheitsschutz, Planbarkeit des Lebens und f&amp;uuml;r die Begrenzung wirtschaftlicher Verf&amp;uuml;gungsgewalt &amp;uuml;ber die Zeit der Besch&amp;auml;ftigten. Wer daran r&amp;uuml;ttelt, greift einen historischen Schutzstandard an. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der DGB warnt, der Sozialstaat sei kein Luxus, sondern ein demokratisches Versprechen.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Einsch&amp;auml;tzung teile ich uneingeschr&amp;auml;nkt. Der Sozialstaat ist (&amp;hellip;) ein Kernbestandteil demokratischer Stabilit&amp;auml;t. Er gibt den Menschen Sicherheit, sch&amp;uuml;tzt vor Absturz und schafft &amp;uuml;berhaupt erst die Voraussetzung daf&amp;uuml;r, dass gesellschaftliche Ver&amp;auml;nderungen akzeptiert werden k&amp;ouml;nnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wer in Zeiten von Krisen, Kriegen, Inflation und Transformation den Sozialstaat schw&amp;auml;cht, produziert nicht Modernisierung, sondern soziale Zukunftsangst. Und wo Zukunftsangst w&amp;auml;chst, haben autorit&amp;auml;re und rechte Kr&amp;auml;fte leichtes Spiel. Deshalb ist der Sozialstaat auch ein Bollwerk gegen die demokratische Erosion. Er sichert Teilhabe, W&amp;uuml;rde und Vertrauen in die Handlungsf&amp;auml;higkeit des Gemeinwesens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;(&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vollst&amp;auml;ndige Interview ist in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 8/2026 zu lesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dr. Hans-J&amp;uuml;rgen Urban war bis Juni 2026 gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Der promovierte und habilitierte Sozialwissenschaftler war verantwortlich f&amp;uuml;r die Themen Sozialpolitik sowie Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Veranstaltungshinweis&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bundesweiter DGB-Aktionstag: &amp;bdquo;Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.&amp;ldquo; Unter diesem Motto rufen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften am 26.9.2026 bundesweit zu Demonstrationen und Kundgebungen auf. Es geht um ein deutliches Zeichen f&amp;uuml;r einen starken Sozialstaat, f&amp;uuml;r sichere Arbeitspl&amp;auml;tze, gute Arbeitsbedingungen und f&amp;uuml;r den Schutz von Arbeitnehmerrechten. In 15 Gro&amp;szlig;st&amp;auml;dten finden Kundgebungen statt: www.dgb.de/aktionstag&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Titelthema der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 8/2026 stellt mehrere Grundlagenthemen zur Pr&amp;auml;vention vor: das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), die Betriebliche Gesundheitsf&amp;ouml;rderung (BGF) sowie Mitbestimmung f&amp;uuml;r gute Arbeitsgestaltung:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Dr. U. Faber: Gute Arbeit als Betriebsratsaufgabe (S. 8 - 12).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;B. Baumgarten, Dr. L.-A. Klein: BEM: Der Betriebsrat bestimmt und gestaltet mit (S. 13&amp;nbsp;- 17).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;B. Fl&amp;uuml;s: BGF: Rechtsfrage, F&amp;ouml;rderungen, Praxis&amp;nbsp;(S. 18&amp;nbsp;- 22).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, MAV, JAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 31 Aug 2026 09:00:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeiten im Ruhestand: Aktivrente</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Arbeiten-im-Ruhestand-Aktivrente~.html</link>
      <description>Seit Anfang 2026 können Beschäftigte über der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Was daran für Betriebsräte relevant ist, erklärt Rolf Winkel in der AiB 7-8/2026 ab Seite 22.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;em&gt;Von Rolf Winke&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit dem 1. 1. 2026 gilt die Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Die Sozialabgaben werden weiterhin auf den vollen Bruttolohn erhoben. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das kein Ersatz f&amp;uuml;r gute L&amp;ouml;hne und solide Renten, sondern ein begrenzter Steuerbonus. F&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te ist die Aktivrente trotzdem wichtig, weil sie Weiterarbeit im Alter aus der Werkvertrags-Grauzone st&amp;auml;rker in regul&amp;auml;re, mitbestimmungspflichtige Arbeitsverh&amp;auml;ltnisse verschieben kann. Die Aktivrente ist kein Rentenmodell, sondern ein Steuerfreibetrag. Er gilt nur f&amp;uuml;r Arbeitnehmer*innen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig besch&amp;auml;ftigt sind. Selbstst&amp;auml;ndige, Freiberufler, Minijobber, Beamte und andere nicht sozialversicherungspflichtig Besch&amp;auml;ftigte gehen leer aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Erwerbsarbeit im Alter auszuweiten. Bereits Mitte 2025 arbeiteten rund 409.000 Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiter &amp;ndash; k&amp;uuml;nftig sollen das mehr sein. Aus gewerkschaftlicher Sicht wirkt hier ein falscher Hebel: Statt das Rentenniveau zu stabilisieren und Arbeit bis 67 gesund zu gestalten, werden diejenigen belohnt, die in der Lage sind, &amp;uuml;ber die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Klar ist: Steuerfrei hei&amp;szlig;t nicht abgabenfrei. Kranken, Pflege und &amp;ndash; soweit einschl&amp;auml;gig &amp;ndash; Rentenversicherungsbeitr&amp;auml;ge fallen weiterhin auf den gesamten Bruttolohn an. Die Aktivrente ist damit ein Steuervorteil, aber kein &amp;bdquo;2.000 Euro netto-Geschenk&amp;ldquo; &amp;ndash; und sie &amp;auml;ndert nichts daran, dass viele &amp;uuml;berhaupt nur deshalb weiterarbeiten, weil ihre Rente nicht reicht. Ob sich Weiterarbeit lohnt, ist eine harte Einzelfallrechnung: Krankenkasse und Zusatzbeitrag, Steuerklasse, Kinderzahl, zus&amp;auml;tzliche Rentenbeitr&amp;auml;ge und die H&amp;ouml;he der bestehenden Rente entscheiden &amp;uuml;ber das tats&amp;auml;chliche Netto.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weiterarbeiten mit oder ohne Rentenbezug?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Variante wird politisch eher leise behandelt, ist aber praktisch zentral: Weiterarbeit mit Rentenaufschub. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze keinen Rentenantrag stellt und weiterarbeitet, bleibt voll sozialversicherungspflichtig in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ist aber von Beitr&amp;auml;gen zur Arbeitslosenversicherung befreit. Auch hier greift die Aktivrente: Der Arbeitslohn bleibt bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Im Vergleich zur Kombination &amp;bdquo;Vollrente plus Job&amp;ldquo; gilt:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Es flie&amp;szlig;en weiterhin eigene Rentenbeitr&amp;auml;ge, die die sp&amp;auml;tere Altersrente erh&amp;ouml;hen.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Der laufende Nettolohn ist niedriger, weil Rentenbeitr&amp;auml;ge gezahlt werden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Der Steuerfreibetrag bis 2.000 Euro wirkt trotzdem.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte, die ein oder zwei Jahre l&amp;auml;nger durchhalten k&amp;ouml;nnen, kann das die Rente sp&amp;uuml;rbar heben: Pro Monat Rentenaufschub gibt es einen Zuschlag von 0,5 %; zwei Jahre sp&amp;auml;terer Rentenbeginn bringen schon mindestens 12 % Rentenplus. Hinzu kommt die Wirkung zus&amp;auml;tzlicher Beitr&amp;auml;ge und Rentenanpassungen. Aus 2.000 Euro Rente k&amp;ouml;nnen dann nach zwei Jahren Verzicht durchaus 2.400 Euro brutto werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus gewerkschaftlicher Sicht bleibt aber die Grundfrage: Wer &amp;bdquo;freiwillig&amp;ldquo; auf Rente verzichtet, um sp&amp;auml;ter mehr zu bekommen, tut das oft nicht aus Luxus, sondern weil die Rente sonst schlicht zu niedrig w&amp;auml;re.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Antworten auf die Fragen:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Warum ist das alles ein Thema f&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was &amp;auml;ndert sich bei Weiterarbeit per Werkvertrag?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Mehrere Jobs m&amp;ouml;glich?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Werden Mitbestimmungsrechte dadurch gest&amp;auml;rkt?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Was ist die gewerkschaftliche Schlussfolgerung?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;bekommt ihr in &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=NL_E_2600_T"&gt;AiB 7-8/2026&lt;/a&gt;.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (es)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Mon, 31 Aug 2026 04:51:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Was sich häuft, zählt</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Was-sich-haeuft-zaehlt~.html</link>
      <description>Eine einzelne Beschwerde eines Beschäftigten lässt sich leicht abtun, ein wiederkehrendes Muster über Dutzende Rückmeldungen nicht. KI kann Freitextantworten aus Befragungen und Notizen, etwa aus Beschäftigtenbefragungen, clustern und Entwicklungen über Zeit sichtbar machen und macht so aus vereinzelten Eindrücken ein belastbares Argument.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Besch&amp;auml;ftigtenbefragungen mit Freitextfeld und Sprechstunden sind zwei der ergiebigsten, aber auch zwei der am schlechtesten genutzten Datenquellen eines Betriebsrats. Wer 300 offene Antworten von Hand liest oder sich daran erinnern muss, wor&amp;uuml;ber in den letzten Monaten in der Sprechstunde geklagt wurde, verliert entweder Zeit oder den &amp;Uuml;berblick. Die Konsequenz ist, dass die F&amp;auml;lle zwar einzeln bearbeitet werden, das dahinterliegende Muster jedoch nicht sichtbar ist. Dabei w&amp;auml;re gerade dieses Muster das &amp;uuml;berzeugendere Argument gegen&amp;uuml;ber dem Arbeitgeber.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zwei Beispiele&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Befragung erh&amp;auml;lt 340 R&amp;uuml;ckmeldungen im Feld &amp;raquo;Was m&amp;ouml;chten Sie uns noch mitteilen?&amp;laquo;. Von Hand ausgewertet, bleibt davon meist nur ein grober Eindruck. Hier kommt die KI ins Spiel. Sie bildet daraus in kurzer Zeit thematische Cluster mit H&amp;auml;ufigkeiten: 28 % der Nennungen betreffen Arbeitsbelastung und Personalmangel, 19 % die IT-Ausstattung und 15 % das F&amp;uuml;hrungsverhalten in einer bestimmten Abteilung. So werden aus 340 Einzelmeinungen Zahlen, mit der sich in einem Gespr&amp;auml;ch mit der Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrung argumentieren l&amp;auml;sst. &amp;raquo;Ein gutes Viertel der Belegschaft nennt Personalmangel als Belastung&amp;laquo; wiegt sp&amp;uuml;rbar mehr als &amp;raquo;einige Kolleg:innen haben sich beschwert&amp;laquo;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem kann die KI dabei helfen, Entwicklungen in den Sprechstunden sichtbarer zu machen. Wer Sprechstundenthemen fortlaufend notiert, verf&amp;uuml;gt nach einem Jahr &amp;uuml;ber einen kleinen Datensatz mit echtem Aussagewert. Die KI kann darin Verschiebungen erkennen, die im Alltag untergehen k&amp;ouml;nnten. So k&amp;ouml;nnen beispielsweise Beschwerden zu &amp;Uuml;berstunden in einer Abteilung &amp;uuml;ber einen Zeitraum von sechs Monaten von zwei auf elf F&amp;auml;lle steigen, w&amp;auml;hrend sie im &amp;uuml;brigen Betrieb konstant bleiben. Ein solcher Trend k&amp;ouml;nnte ein plausibler Anlass sein, eine Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach &amp;sect; 5 Abs. 1 ArbSchG einzufordern und die eigene Mitbestimmung nach &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG aktiv zu nutzen, statt auf die n&amp;auml;chste Einzelbeschwerde zu warten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zwei Vorbehalte&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Freitexte und Sprechstunden-Notizen lassen Personen oft auch ohne Namen erkennen &amp;ndash; &amp;raquo;die einzige Teilzeitkraft im Sp&amp;auml;tdienst&amp;laquo; ist in einer kleinen Abteilung eindeutig identifizierbar. Vor der Eingabe in ein KI-Tool m&amp;uuml;ssen die Daten daher aggregiert oder anonymisiert werden. Wenn den Besch&amp;auml;ftigten bei einer Befragung Anonymit&amp;auml;t zugesagt wurde, gilt das auch gegen&amp;uuml;ber dem eingesetzten Werkzeug.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Cluster zeigt nur, wer geantwortet oder die Sprechstunde genutzt hat &amp;ndash; nicht automatisch die Meinung der gesamten Belegschaft. Wer selten oder gar nicht teilnimmt, bleibt in der Auswertung unsichtbar. Cluster und Trends sind daher Hinweise, keine Beweise: Sie sollten gegengepr&amp;uuml;ft, mit Kennzahlen wie Krankenstand oder Fluktuation abgeglichen und im Gremium besprochen werden, bevor daraus eine Forderung entsteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ey)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Mon, 31 Aug 2026 04:41:18 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Was tun bei psychischer Belastung? 5 Tipps für einen besseren Umgang</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Was-tun-bei-psychischer-Belastung-5-Tipps-fuer-einen-besseren-Umgang~.html</link>
      <description>Psychische Belastungen gehören für viele Auszubildende zum Alltag. Ob Überstunden, Personalmangel, hoher Leistungs- und Zeitdruck oder Zukunftssorgen: Die Gründe dafür sind vielfältig. Mit diesen fünf Tipps kannst du lernen, besser mit belastenden Situationen umzugehen und rechtzeitig gegenzusteuern.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Tipp 1: Stressfaktoren herausfinden&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Oft hilft es schon, sich bewusst zu machen, welche Situationen und Aufgaben Stress ausl&amp;ouml;sen. Frage dich: Wann f&amp;uuml;hle ich mich besonders gestresst? Liegt die Belastung eher an der Arbeit im Betrieb oder an den Anforderungen in der Berufsschule? Spielen eventuell private Faktoren eine Rolle? Was kann ich tun, um Stress vorzubeugen oder besser mit ihm umzugehen?&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 2: Um Hilfe bitten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sprich offen mit deinen Vorgesetzten oder anderen Besch&amp;auml;ftigten &amp;uuml;ber Herausforderungen und Fragen. Oft k&amp;ouml;nnen sie dich unterst&amp;uuml;tzen oder dir hilfreiche Tipps geben. Schon anzusprechen, dass bestimmte Aufgaben besonders schwierig sind oder du noch Unterst&amp;uuml;tzung ben&amp;ouml;tigst, kann entlasten. Auch wenn du dich durch die Art und Menge der Aufgaben &amp;uuml;berfordert f&amp;uuml;hlst, solltest du das offen kommunizieren. Ausbilder erkennen nicht immer sofort, wenn sie Auszubildenden zu viel Verantwortung &amp;uuml;bertragen. Dar&amp;uuml;ber hinaus kann der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen oder anderen Auszubildenden Mut machen und zeigen, dass du mit deinen Herausforderungen nicht allein bist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Scheue dich auch nicht, den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) um Unterst&amp;uuml;tzung zu bitten. Wenn die Belastung beispielsweise durch lange Arbeitszeiten, h&amp;auml;ufige &amp;Uuml;berstunden ausbildungsfremde T&amp;auml;tigkeiten oder andere Probleme bei den Ausbildungsbedingungen entsteht, sind sie wichtige Ansprechpersonen. Sie vertreten die Interessen der Auszubildenden und setzen sich daf&amp;uuml;r ein, dass die gesetzlichen und tariflichen Regelungen eingehalten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn du das Gef&amp;uuml;hl hast, den Stress nicht mehr allein bew&amp;auml;ltigen zu k&amp;ouml;nnen, solltest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Daf&amp;uuml;r gibt es entsprechende Beratungs- und Unterst&amp;uuml;tzungsangebote.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 3: Zeitmanagement und Struktur&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine gute Tagesstruktur hilft dabei, stressige Situationen zu vermeiden. Organisiere deine Aufgaben daher sinnvoll und setze klare Priorit&amp;auml;ten. Ebenso wichtig sind feste Pausen, um neue Energie zu tanken.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 4: Sch&amp;uuml;tze deine Ressourcen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Berufsschule, die Arbeit im Betrieb sowie Zeit f&amp;uuml;r Familie und Freunde unter einen Hut zu bringen, kann schnell zu viel werden. Umso wichtiger ist es daher, auf den K&amp;ouml;rper und seine Bed&amp;uuml;rfnisse zu achten. Nimm dir regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Zeit, um herauszufinden, was dir pers&amp;ouml;nlich hilft, abzuschalten und neue Energie zu tanken. W&amp;auml;hrend manche Menschen bei einem kurzen Mittagsschlaf, einem guten Buch oder Atem&amp;uuml;bungen entspannen, finden andere in Yoga, Meditation oder einem kurzen Spaziergang an der frischen Luft einen Ausgleich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders wirksam ist k&amp;ouml;rperliche Bewegung: Sport hilft dabei, Stresshormone abzubauen und die Stimmung zu verbessern. Am besten suchst du dir eine Sportart aus, die dir Spa&amp;szlig; macht. Vielleicht findest du auch einen Trainingspartner oder eine Trainingspartnerin. Gemeinsam f&amp;auml;llt es oft leichter, dranzubleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;G&amp;ouml;nne dir auch ausreichend Schlaf, um bereit f&amp;uuml;r den Arbeitsalltag zu sein und achte auf eine gesunde sowie ausgewogene Ern&amp;auml;hrung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 5: Stoppe das &amp;raquo;Overthinking&amp;laquo;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Ausbildung ist ein wichtiger Teil deines Lebens, aber sie ist nicht alles. Fehler, R&amp;uuml;ckschl&amp;auml;ge oder schwierige Situationen geh&amp;ouml;ren dazu und sind meist weniger schlimm, als sie im ersten Moment erscheinen. Sei deshalb nicht zu streng mit dir, wenn etwas einmal nicht wie geplant l&amp;auml;uft. Vieles, was im Alltag passiert, liegt nicht in deinem Einflussbereich, und l&amp;auml;sst sich daher auch nicht kontrollieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Versuche, dich nicht zu lange mit Dingen zu besch&amp;auml;ftigen, die nicht gelungen sind. St&amp;auml;rke stattdessen deine Selbstrelexion und gebe deinen Gedanken Raum &amp;ndash; etwa in dem du sie aufschreibst oder mit einer dir vertrauten Person dar&amp;uuml;ber sprichst. Halte fest, was du aus einer Situation lernen konntest. So gewinnst du Abstand, kannst Erfahrungen besser einordnen und den Blick wieder nach vorne richten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">JAV, Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 07:09:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Das Zusammenspiel von Datenschutz und der Bekanntgabe von Kündigungsgründen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Das-Zusammenspiel-von-Datenschutz-und-der-Bekanntgabe-von-Kuendigungsgruenden~.html</link>
      <description>Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt ein Unternehmen vor Veränderungen. Deswegen haben Arbeitgeber oft das Bedürfnis, die verbleibende Belegschaft über das Ausscheiden der jeweiligen Person zu informieren. Doch wie weit darf die Information über die Kündigung und ihre Gründe gehen?</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Der Landesbeauftragte f&amp;uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-W&amp;uuml;rttemberg hat sich in seinem T&amp;auml;tigkeitsbericht f&amp;uuml;r 2025 mit der Bekanntgabe von K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nden gegen&amp;uuml;ber der Belegschaft und den damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Problemen befasst. Wir fassen die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zul&amp;auml;ssige Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, ihre Belegschaft &amp;uuml;ber die K&amp;uuml;ndigung eines Mitarbeitenden zu informieren, da dies zur Weiterf&amp;uuml;hrung des Gesch&amp;auml;ftsbetriebs erforderlich ist. Daher ist die blo&amp;szlig;e Mitteilung &amp;uuml;ber eine K&amp;uuml;ndigung eines Mitarbeitenden zul&amp;auml;ssig. Ebenfalls darf verk&amp;uuml;ndet werden, zu welchem Zeitpunkt die Person das Unternehmen verlassen wird. Allerdings ist bei der Bekanntgabe zu beachten, dass die K&amp;uuml;ndigung der betroffenen Person bereits zugegangen sein muss. Das berechtigte Interesse, die Belegschaft &amp;uuml;ber das Ausscheiden eines Mitarbeitenden zu informieren, entsteht n&amp;auml;mlich erst nach Zugang der K&amp;uuml;ndigung.&lt;br /&gt;Grenzen durch den Grundsatz der Datenminimierung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zieht jedoch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Grenze. Sie m&amp;uuml;ssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das f&amp;uuml;r die Zwecke der Verarbeitung notwendige Ma&amp;szlig; beschr&amp;auml;nkt sein (&amp;raquo;Grundsatz der Datenminimierung&amp;laquo;). Das bedeutet f&amp;uuml;r K&amp;uuml;ndigungen, dass es unzul&amp;auml;ssig ist, &amp;uuml;ber ihre Gr&amp;uuml;nde zu informieren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass die betroffene Person in die Offenlegung der K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nde einwilligt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Datenschutz macht vor m&amp;uuml;ndlichen &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen keinen Halt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Landesbeauftragte f&amp;uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-W&amp;uuml;rttemberg stellt insbesondere klar, dass der Datenschutz auch bei m&amp;uuml;ndlichen &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen im Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis gewahrt werden muss. Diesbez&amp;uuml;glich herrschte lange Unsicherheit, denn im Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung sind m&amp;uuml;ndliche &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen nicht erfasst. Allerdings ergibt sich der Schutz f&amp;uuml;r private Unternehmen aus &amp;sect; 26 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und f&amp;uuml;r den &amp;ouml;ffentlichen Dienst aus den jeweils einschl&amp;auml;gigen landesrechtlichen Bestimmungen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fazit&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Belegschaft darf &amp;uuml;ber die K&amp;uuml;ndigung von Mitarbeitenden informiert werden. Zul&amp;auml;ssig ist aber nur die Mitteilung, dass und zu welchem Zeitpunkt die Person das Unternehmen verl&amp;auml;sst. Jeweilige K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nde sind au&amp;szlig;en vor zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 06:00:23 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Homeoffice gestrichen: Weisung zur Rückkehr war unwirksam</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Homeoffice-gestrichen-Weisung-zur-Rueckkehr-war-unwirksam~.html</link>
      <description>Ein Arbeitgeber untersagte einem Arbeitnehmer das Arbeiten im Homeoffice und ordnete Präsenzpflicht an. Die Weisung, sich wieder im Büro einzufinden, war allerdings unwirksam, auch wenn kein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice besteht.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Darum geht es&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Besch&amp;auml;ftigte arbeitete als Teilzeitkraft in einem Betrieb. Er arbeitete regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig montags und freitags von zu Hause aus. W&amp;auml;hrend sich der Besch&amp;auml;ftigte im Urlaub befand, erhielt er von seinem Vorgesetzten eine Mail, in der ihm das Homeoffice bis auf Weiteres untersagt wurde. Begr&amp;uuml;ndet wurde dies als Notma&amp;szlig;nahme aufgrund von Missst&amp;auml;nden innerhalb des Betriebs, die der Besch&amp;auml;ftigte mitzuverantworten habe. Die M&amp;ouml;glichkeit im Homeoffice zu arbeiten, wurde f&amp;uuml;r die Berufsgruppe des Besch&amp;auml;ftigten durch eine interne Mitteilung des Vorgesetzten geregelt. In dieser wurde Homeoffice als &amp;raquo;Privileg&amp;laquo; bezeichnet. Vorgegeben wurde, dass maximal f&amp;uuml;nfzig Prozent der Arbeitszeit im Monat und nicht mehr als drei Tage pro Woche extern gearbeitet werden k&amp;ouml;nne. Zudem sei f&amp;uuml;r Homeoffice die schriftliche Zustimmung des Vorgesetzten vorab erforderlich. Zwischenzeitlich wurde dem Besch&amp;auml;ftigten von seinem Vorgesetzten gestattet, zumindest freitags wieder im Homeoffice arbeiten zu d&amp;uuml;rfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Besch&amp;auml;ftigte akzeptierte die Weisung seines Vorgesetzten nicht und klagte gerichtlich. Er wollte erreichen, dass er weiterhin 50 Prozent seiner Arbeitszeit &amp;ndash; wie zuvor montags und freitags &amp;ndash; von zu Hause aus&amp;uuml;ben darf. Der Besch&amp;auml;ftigte behauptete, dass es keinen Anlass f&amp;uuml;r die Streichung von Homeoffice gegeben habe. Er verf&amp;uuml;ge &amp;uuml;ber eine dauerhafte Genehmigung des vorherigen Vorgesetzten, die ihm das externe Arbeiten erlaube.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsgericht D&amp;uuml;sseldorf gab der Klage teilweise statt. Ein Anspruch auf Homeoffice stehe dem Besch&amp;auml;ftigten nicht zu. Allerdings sei die Weisung des Vorgesetzten, montags bis donnerstags im Betrieb zu arbeiten, unwirksam.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Kein Recht auf Homeoffice&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Der Besch&amp;auml;ftigte hatte keinen Anspruch darauf, 50 Prozent seiner Arbeitszeit im Homeoffice zu erbringen. Ein solcher Anspruch konnte weder aus dem Arbeitsvertrag, einer Gesamtzusage, einer betrieblichen &amp;Uuml;bungen noch aus dem Direktionsrecht des Vorgesetzten abgeleitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus der internen Mitteilung des Vorgesetzten lie&amp;szlig; sich keine Gesamtzusage auf Homeoffice ableiten. Ihr fehlte es an einem erkennbaren Rechtsbindungswillen. Gegen einen solchen Willen sprach sowohl die verwendete Bezeichnung von Homeoffice als Privileg als auch der Genehmigungsvorbehalt des Vorgesetzten.&lt;br /&gt;Allein der Fakt, dass der Besch&amp;auml;ftigte f&amp;uuml;r einen l&amp;auml;ngeren Zeitraum im Homeoffice arbeiten durfte, lie&amp;szlig; nicht auf eine betriebliche &amp;Uuml;bung schlie&amp;szlig;en. Auch reichte dieser Umstand nicht daf&amp;uuml;r aus, dass sich das Direktionsrecht des Vorgesetzten auf einen bestimmten Ort verfestig hat.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;Weisung zur&amp;uuml;ck ins B&amp;uuml;ro war unwirksam&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Die Weisung des Vorgesetzten war ermessensfehlerhaft und daher unwirksam. Der Vorgesetzte h&amp;auml;tte ein nachvollziehbares Interesse an der Aus&amp;uuml;bung seines Direktionsrechts zur Bestimmung des Arbeitsorts darlegen m&amp;uuml;ssen. Seitens des Vorgesetzten erfolgten keine Ausf&amp;uuml;hrungen dazu, inwiefern die erzwungene Anwesenheit des Besch&amp;auml;ftigten die innerbetrieblichen Missst&amp;auml;nde verbessern k&amp;ouml;nnten. Es machte stattdessen den Eindruck, der Vorgesetzte wolle den Besch&amp;auml;ftigten mit der Anwesenheitspflicht bestrafen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Hinweis f&amp;uuml;r die Praxis&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Entscheidung macht deutlich, dass es keinen Anspruch auf Homeoffice gibt, auch wenn Besch&amp;auml;ftigte bereits &amp;uuml;ber Jahre hinweg von zu Hause arbeiten durften. Beabsichtigt ein Arbeitgeber bestehende Homeoffice-M&amp;ouml;glichkeiten zu entziehen oder einzuschr&amp;auml;nken, muss dieser aber nachvollziehbar darlegen k&amp;ouml;nnen, weshalb die Anwesenheitspflicht f&amp;uuml;r die betrieblichen Ziele tats&amp;auml;chlich erforderlich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gibt es einen Betriebs- bzw. Personalrat, ist dieser bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitbestimmungspflichtig. Insbesondere Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bez&amp;uuml;glich Homeoffice sch&amp;uuml;tzen Besch&amp;auml;ftige durch klare Leitlinien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 06:59:40 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>#BR26: Betriebsräteforum: Zwei Tage Input, Austausch und Vernetzung</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~-BR26-Betriebsraeteforum-Zwei-Tage-Input-Austausch-und-Vernetzung~.html</link>
      <description>Auf dem #BR26, Deutschland wichtigstem Betriebsräteforum vom 16. bis 17.9.2026 in Berlin, erwartet Euch ein umfangreiches und thematisch breit angelegtes Programm mit zahlreichen Fachsessions – z. B. zu Datenschutz und KI –, Plenumsveranstaltungen und Kreativforen. Ein Highlight der Veranstaltung: Die Verleihung des Deutschen Betriebsrätepreises 2026 durch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Der Bund-Verlag ist auch als Partner und Veranstalter von Foren mit dabei. Zwei Beispiele:&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;16.9.2026: Datenschutz im Fokus &amp;ndash; Mitbestimmung und klare Regeln f&amp;uuml;r Betriebsvereinbarungen:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Schutz von personenbezogenen Daten der Besch&amp;auml;ftigten ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsratsarbeit. Betriebsvereinbarungen sind dabei ein wichtiges Instrument, um verbindliche Regeln zu schaffen. Wie sollten praxistaugliche Betriebsvereinbarungen aussehen? Welche Auswirkungen hat der geplante &amp;raquo;Digital-Omnibus&amp;laquo; auf bestehende Vereinbarungen: Sind bereits getroffene Regelungen weiterhin g&amp;uuml;ltig oder besteht nun konkreter Anpassungsbedarf? Die Expert*innen kl&amp;auml;ren auf: Prof. Dr. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Sciences, Sirkka Schrader, ZEHN + Kanzlei f&amp;uuml;r Arbeitsrecht, Prof. Dr. Philipp Donath, University of Labour.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;17.9.2026: Smarte Prompts, starke Ergebnisse &amp;ndash; wie wir die KI richtig und sicher nutzen:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;K&amp;uuml;nstliche Intelligenz wie ChatGPT oder Copilot kann Betriebsr&amp;auml;te bei ihrer Arbeit entlasten. Ihr Nutzen steht und f&amp;auml;llt jedoch mit der Qualit&amp;auml;t der Prompts &amp;ndash; also mit der Eingabeaufforderung, die an das KI‑Modell gestellt wird, um eine konkrete Antwort zu erhalten. Wie lassen sich gute Prompts formulieren? Die Teilnehmenden sind eingeladen, eigene Fragestellungen an die KI mitzubringen. In der Kreativsession sch&amp;auml;rfen und entwickeln sie diese gemeinsam mit dem Referenten&lt;strong&gt;&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;Prof. Dr. Philipp Donath, University of Labour.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;#BR26 findet in den Berliner Wilhelm Studios statt, einer ehemaligen Eisengie&amp;szlig;erei mit besonderem Industriecharme. Sie bietet zudem Raum f&amp;uuml;r eine begleitende Fachausstellung mit &amp;uuml;ber 50 St&amp;auml;nden, u.a. von Partner*innen aus dem Gewerkschaftsumfeld &amp;ndash; zum Entdecken, Austauschen und Vernetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Infos zum Programm und Anmeldung unter&amp;nbsp;&lt;a href="http://www.br26.berlin/" title="http://www.br26.berlin"&gt;www.br26.berlin&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ch)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Deutscher-Betriebsräte-Preis</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 09:50:39 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>BEM: Die Interessenvertretung bestimmt und gestaltet mit</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~BEM-Die-Interessenvertretung-bestimmt-und-gestaltet-mit~.html</link>
      <description>Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll vor allem krankheitsbedingte Kündigungen verhindern. Interessenvertretungen, der Betriebs- oder Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung, müssen die Rechtslage, die Rechtsprechung und die Gestaltungsoptionen kennen. Dr. Laurie-Ann Klein und Birger Baumgarten bieten in »Gute Arbeit« 8/2026 einen umfassenden Überblick.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Interessenvertretungen sind nach Sozialgesetzbuch (SGB) IX beim BEM (&amp;sect; 167 Abs. 2 SGB IX) zentrale Akteure &amp;ndash; neben den Betroffenen, dem Arbeitgeber, den Vorgesetzten und Betriebs&amp;auml;rzt*innen etc. Sie bestimmen mit, um in einem kooperativen Suchprozess ohne Tabus die Chancen zur Besch&amp;auml;ftigungssicherung nach langer oder wiederholter Arbeitsunf&amp;auml;higkeit auszuloten. Die aktuelle Rechtsprechung erschwert es, ein einheitliches Verfahren zu gestalten: Interessenvertretungen sollten daher auf &lt;strong&gt;erzwingbare und freiwillige Vereinbarungen&lt;/strong&gt; setzen.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Was genau ist das BEM?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sind Besch&amp;auml;ftigte innerhalb eines Jahres l&amp;auml;nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf&amp;auml;hig, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, ihnen ein BEM anzubieten. F&amp;uuml;r das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das BEM kein &amp;bdquo;formalisiertes Verfahren&amp;ldquo;, sondern es l&amp;auml;sst den Beteiligten Spielraum. Diesen Handlungsspielraum k&amp;ouml;nnen die betrieblich Beteiligten nutzen, um eine Prozesskl&amp;auml;rung f&amp;uuml;r ein Verfahrens anzusto&amp;szlig;en, das zum Betrieb oder der Dienststelle passt. Bei diesem Prozess geht es laut SGB IX darum, eine Arbeitsunf&amp;auml;higkeit (AU) zu &amp;uuml;berwinden, erneuter AU vorzubeugen und das Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis m&amp;ouml;glichst zu erhalten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wer ist am BEM beteiligt?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Das BEM ist &amp;ndash; so eine gel&amp;auml;ufige Beschreibung &amp;ndash; also ein &amp;bdquo;organisierter und zugleich kooperativer Suchprozess&amp;ldquo;, um pr&amp;auml;ventive Ma&amp;szlig;nahmen zur Vermeidung krankheitsbedingter K&amp;uuml;ndigungen umzusetzen. Diese Suche soll &amp;bdquo;unverstellt, verlaufs- und ergebnisoffen&amp;ldquo;, so das BAG (2026). Verantwortlich ist der Arbeitgeber: Er hat initiativ zu werden und das BEM l&amp;auml;nger oder wiederholt Erkrankten anzubieten. Am BEM beteiligt sind:&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der oder die betroffene Arbeitnehmer*in, eine Vertrauensperson, die als Begleitung hinzugezogen werden kann (vgl. &amp;sect; 167Abs. 2 Satz 2 SGB IX),&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der Arbeitgeber (seine Vertretung oder ein Vorgesetzter)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der Betriebs-/Personalrat (BR/PR),&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;die Schwerbehindertenvertretung (SBV, wenn vom BEM Betroffene schwerbehindert oder gleichgestellt sind),&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;soweit erforderlich der Werks- oder Betriebsarzt/die Werks- oder Betriebs&amp;auml;rztin,&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;die Fachkraft f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;sowie externe Stellen, wenn deren Leistungen f&amp;uuml;r den Erfolg des BEM in Betracht kommen und die bei einer beruflichen Wiedereingliederung unterst&amp;uuml;tzen k&amp;ouml;nnen: etwa Inklusionsamt, Leistungs- und Rehabilitationstr&amp;auml;ger der Sozialversicherungen etc.&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Interessenvertretung als zentraler BEM-Akteur?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Betriebs- oder Personalrat sind Akteure, auf die es nach dem Willen des Gesetzgebers f&amp;uuml;r den Erfolg des BEM besonders ankommt:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die Interessenvertretung kann vom Arbeitgeber die Einleitung des BEM-Verfahrens verlangen (&amp;sect; 167 Abs. 2 Satz 7 SGB IX).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mit ihm als erstem Ansprechpartner hat der Arbeitgeber die BEM-Kl&amp;auml;rung zu beginnen, wie die AU &amp;uuml;berwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Dazu sind der Interessenvertretung jene Arbeitnehmer*innen namentlich bekannt zu machen, die ein BEM beanspruchen k&amp;ouml;nnen (nach 42 Tagen AU in den letzten 12 Monaten).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;F&amp;uuml;r den BR gilt: Er kann seine Mitbestimmungsrechte nach Betriebsverfassungsgesetz (&amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG) Einfluss auf Inhalt und Ablauf des BEM-Verfahrens nehmen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Das gesamte BEM-Verfahren ist darauf ausgerichtet, durch gemeinsame und kooperative Anstrengung das Vertrauen und die Bereitschaft des/der Betroffenen und der gesamten Belegschaft f&amp;uuml;r eine engagierte Mitwirkung am BEM zu gewinnen. Dazu formuliert das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG):&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;&amp;bdquo;Die aktive Beteiligung der zust&amp;auml;ndigen Interessenvertretung ist ein n&amp;uuml;tzliches Element des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Sie ist geeignet, das n&amp;ouml;tige Vertrauen beim Besch&amp;auml;ftigten zu wecken, ohne dessen Eigeninitiative das Konzept zum Scheitern verurteilt ist. Sie kann wesentlich dazu beitragen, dass die Gestaltungsm&amp;ouml;glichkeiten des Arbeitgebers zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit genutzt werden.&amp;ldquo;&lt;br /&gt;(&amp;hellip;)&lt;br /&gt;Den umfassenden Beitrag von Dr. Laurie-Ann Klein und Birger Baumgarten mit Eckpunkten f&amp;uuml;r Vereinbarungen in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 8/2026 lesen.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Titelthema der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 8/2026 stellt mehrere Grundlagenthemen zur Pr&amp;auml;vention vor: das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), die Betriebliche Gesundheitsf&amp;ouml;rderung (BGF) sowie Mitbestimmung f&amp;uuml;r gute Arbeitsgestaltung:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Dr. U. Faber: Gute Arbeit als Betriebsratsaufgabe (S. 8 - 12).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;B. Baumgarten, Dr. L.-A. Klein: BEM: Der Betriebsrat bestimmt und gestaltet mit (S. 13&amp;nbsp;- 17).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;B. Fl&amp;uuml;s: BGF: Rechtsfrage, F&amp;ouml;rderungen, Praxis&amp;nbsp;(S. 18&amp;nbsp;- 22).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, MAV, JAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 24 Aug 2026 06:10:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Achtung, nicht verwechseln: AI-Omnibus und Digital-Omnibus</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Achtung-nicht-verwechseln-AI-Omnibus-und-Digital-Omnibus~.html</link>
      <description>Seit 27.7.2026 ist der AI-Omnibus in Kraft, ein europäisches Gesetz, mit dem die in Deutschland bereits geltende EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, auch AI Act genannt) erstmals geändert wurde. Der lang diskutierte Digital-Omnibus, mit dem auch die DSGVO geändert werden soll, ist noch im Gesetzgebungsverfahren.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die h&amp;auml;ufige Rede vom&amp;nbsp;&amp;bdquo;Omnibus&amp;ldquo;&amp;nbsp;als&amp;nbsp;dem von der EU geplanten&amp;nbsp;Reformpaket&amp;nbsp;&amp;nbsp;ist&amp;nbsp;missverst&amp;auml;ndlich. Tats&amp;auml;chlich handelte es sich&amp;nbsp;bei dem 2025 von der EU-Kommission vorgestellten&amp;nbsp;Omnisbus-Komplex&amp;nbsp;um mehrere getrennte Vorhaben:&amp;nbsp;Der noch geplante &lt;strong&gt;Digital-Omnibus&lt;/strong&gt; soll eine ganze Reihe Regulierungsgesetze, darunter auch die DSGVO &amp;auml;ndern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit einem eigenst&amp;auml;ndigen&amp;nbsp;&lt;strong&gt;AI-Omnibus-Gesetz&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;wurde die KI-Verordnung ge&amp;auml;ndert: Dies geschah ausdr&amp;uuml;cklich mit dem Ziel, die Wirtschaft bei der Umsetzung der KI-VO von b&amp;uuml;rokratischen Pflichten zu entlasten. Die risikobasierte Struktur der KI-VO mit Verboten, Hochrisiko-KI, Transparenzpflichten, Aufsicht und Bu&amp;szlig;geldern bleibt bestehen. Der AI-Omnibus soll die Anwendung vereinfachen und Fristen an die praktische Umsetzbarkeit anpassen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Seit 27.07.2026 in Kraft ist der &amp;raquo;AI-Omnibus&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;p&gt;Verordnung (EU)&amp;nbsp;2026/1744&amp;nbsp;zur &amp;Auml;nderung der KI-Verordnung (AI Act), ver&amp;ouml;ffentlicht im Amtsblatt der Europ&amp;auml;ischen Union am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Die &amp;Auml;nderungen durch den AI-Omnibus lassen sich wie folgt zusammenfassen:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Ausweitung von KMU-Erleichterungen auf Small Mid-Caps: Bestimmte Vereinfachungen, die urspr&amp;uuml;nglich nur kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten waren, gelten unter den im Verordnungstext genannten Voraussetzungen k&amp;uuml;nftig auch f&amp;uuml;r kleinere Unternehmen mit mehr als 250 Besch&amp;auml;ftigten.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Vereinfachte Dokumentations- und Compliancepflichten: Die Erf&amp;uuml;llung der Nachweis- und Dokumentationsanforderungen der KI-VO wird f&amp;uuml;r kleinere Unternehmen erleichtert, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Erleichterte Registrierungspflichten: Die Verpflichtungen zur Eintragung bestimmter KI-Systeme in die EU-Datenbank werden vereinfacht und st&amp;auml;rker an der Unternehmensgr&amp;ouml;&amp;szlig;e ausgerichtet.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Besserer Zugang zu KI-Reallaboren (Sandboxes): Unternehmen erhalten erweiterte M&amp;ouml;glichkeiten, KI-Systeme unter beh&amp;ouml;rdlicher Aufsicht in einer gesch&amp;uuml;tzten Testumgebung zu entwickeln und zu erproben. Zus&amp;auml;tzlich wird ein EU-weites Reallabor geschaffen.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Vereinfachte Anforderungen an die KI-Kompetenz (AI Literacy): Die bisherigen Vorgaben zur F&amp;ouml;rderung von KI-Kompetenz in Unternehmen werden flexibilisiert; zugleich &amp;uuml;bernehmen Kommission und Mitgliedstaaten st&amp;auml;rkere Unterst&amp;uuml;tzungsaufgaben.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mehr Zeit f&amp;uuml;r die Umsetzung von Hochrisiko-KI-Pflichten: Gerade KMU profitieren von den verl&amp;auml;ngerten &amp;Uuml;bergangsfristen bis Ende 2027 bzw. 2028, um Governance-, Dokumentations- und Risikomanagementsysteme aufzubauen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Datenschutz-Auswirkungen des AI-Omnibus&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der AI-Omnibus &amp;auml;ndert die KI-Verordnung, nicht jedoch die Datenschutz-Grundverordnung&amp;nbsp;(DSGVO). Zwar werden einzelne AI-Act-Fristen, insbesondere f&amp;uuml;r Hochrisiko-KI, verschoben. Die&amp;nbsp;DSGVO&amp;nbsp;bleibt jedoch unver&amp;auml;ndert anwendbar und ist bei jedem Einsatz von KI zur Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin zu beachten.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allerdings trifft auch der Der KI-Omnibus eine relevante &amp;Auml;nderung&amp;nbsp;mit Auswirkungen f&amp;uuml;r den Datenschutz. Diese&amp;nbsp;findet sich nicht in der DSGVO, sondern in der in der KI-Verordnung selbst.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In die KI-VO&amp;nbsp;wurde ein&amp;nbsp;neuer &lt;strong&gt;Art. 4a KI-VO&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;eingef&amp;uuml;gt. Dieser erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur&amp;nbsp;Erkennung, &amp;Uuml;berwachung und Korrektur von Verzerrungen (Bias)&amp;nbsp;in KI-Modellen und KI-Systemen.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits die urspr&amp;uuml;ngliche KI-Verordnung regelt in&amp;nbsp;Art. 10 Abs. 5 KI-VO&amp;nbsp;eine eng begrenzte M&amp;ouml;glichkeit f&amp;uuml;r Anbieter von Hochrisiko-KI, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen in Trainings-, Validierungs- und Testdatens&amp;auml;tzen unbedingt erforderlich war.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der neue&amp;nbsp;Art. &lt;strong&gt;4a KI-VO&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;erweitert diese M&amp;ouml;glichkeit erheblich. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten kann nun auch f&amp;uuml;r Bias&amp;nbsp;Detection&amp;nbsp;und Bias Mitigation bei KI-Modellen und KI-Systemen au&amp;szlig;erhalb des urspr&amp;uuml;nglichen engen Anwendungsbereichs erfolgen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen und mit&amp;nbsp;Schutzma&amp;szlig;nahmen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit wird au&amp;szlig;erhalb der DSGVO&amp;nbsp;ein&amp;nbsp;zus&amp;auml;tzlicher&amp;nbsp;Erlaubnistatbestand&amp;nbsp;geschaffen, dessen Anwendung weiterhin im Einklang mit der DSGVO erfolgen muss.&amp;nbsp;&amp;nbsp;Die DSGVO selbst, insbesondere Art. 9 DSGVO, wird dadurch jedoch nicht ge&amp;auml;ndert.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Noch in Verhandlungen: Der Digital-Omnibus&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;W&amp;auml;hrend der&amp;nbsp;AI-Omnibus&amp;nbsp;bereits geltendes Recht ist, wird &amp;uuml;ber die DSGVO-&amp;Auml;nderungen des&amp;nbsp;Digital Omnibus&amp;nbsp;noch&amp;nbsp;im EU-Gesetzgebungsverfahren&amp;nbsp;verhandelt. Das Gesetzgebungsvorhaben l&amp;auml;uft unter der Bezeichnung:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;p&gt;Europ&amp;auml;ische Kommission, Vorschlag f&amp;uuml;r eine Verordnung des Europ&amp;auml;ischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens (COM(2025) 837 final,&amp;nbsp;2025/0360 (COD)), 19.11.2025.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck) (aktualisiert 21.08.2026)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Themen">Beschäftigtendatenschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Fri, 21 Aug 2026 08:10:48 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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