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    <title>Nachrichten für Betriebsräte</title>
    <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat</link>
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    <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 15:52:12 GMT</pubDate>
    <item>
      <title>Gewalt am Arbeitsplatz angehen!</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Gewalt-am-Arbeitsplatz-angehen-~.html</link>
      <description>Beleidigungen und Handgreiflichkeiten sind leider keine Seltenheit in deutschen Notaufnahmen. Aber nicht nur für Pflegekräfte ist Gewalt am Arbeitsplatz ein großes Thema. Egal, ob Supermarktangestellte von Kunden beleidigt, Verwaltungsangestellte bedroht oder Pflegekräfte angegriffen werden – Gewalt am Arbeitsplatz ist inakzeptabel und doch für viele Beschäftigte Alltag. Grund genug, das Thema näher zu beleuchten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Gewalt am Arbeitsplatz beinhaltet alle inakzeptablen Verhaltensweisen oder Drohungen, die k&amp;ouml;rperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Sch&amp;auml;den verursachen. Sie kann von externen Personen (etwa von Kunden) und von internen Personen (beispielsweise von Vorgesetzten) ausgehen. Gewalt am Arbeitsplatz verschlechtert die Motivation und Zusammenarbeit der Besch&amp;auml;ftigten und damit die Produktivit&amp;auml;t.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wo kann man ansetzen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung ist Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Pr&amp;auml;vention. Arbeitgeber sind verpflichtet, mit ihrer Hilfe Gef&amp;auml;hrdungen zu ermitteln und zu beurteilen, Arbeitsschutzma&amp;szlig;nahmen festzulegen und diese auf ihre Wirksamkeit hin zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen. Arbeitsschutzma&amp;szlig;nahmen sind auf verschiedenen Ebenen (Technik, Organisation, Person) m&amp;ouml;glich. Auf der technischen Ebene sind etwa R&amp;uuml;ckzugsr&amp;auml;ume, Sicherheitsglasscheiben, die Vermeidung gef&amp;auml;hrlicher Gegenst&amp;auml;nde oder der Einsatz von Personen-Notsignal-Ger&amp;auml;ten bei Alleinarbeitspl&amp;auml;tzen denkbar. Auf organisatorischer Ebene kommen zum Beispiel Handlungsspielr&amp;auml;ume der Besch&amp;auml;ftigten zur Deeskalation, die Vermeidung unn&amp;ouml;tiger Wartezeiten f&amp;uuml;r die Klientel, eine Erstbetreuung nach Vorf&amp;auml;llen oder die systematische Auswertung von Vorf&amp;auml;llen infrage. Im Hinblick auf die Besch&amp;auml;ftigten geht es etwa darum, Wissen zu deeskalierendem Verhalten sowie zu k&amp;ouml;rperlichen Abwehr- und Befreiungstechniken aufzubauen, auf geeignete Kleidung und Schuhwerk zu achten und um eine gute Fachqualifikation zum Umgang mit der jeweiligen Klientel.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gewaltvorf&amp;auml;lle sind Arbeitsunf&amp;auml;lle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nach einer Gewalterfahrung bei der Arbeit ist es wichtig, dass betroffene Besch&amp;auml;ftigte dem Arbeitgeber den Vorfall melden, denn Gewalterfahrungen sind Arbeitsunf&amp;auml;lle, die physische und psychische Sch&amp;auml;digungen zur Folge haben k&amp;ouml;nnen. F&amp;uuml;r die Anerkennung als Arbeitsunfall ist die Dokumentation des Vorfalls notwendig. Noch Monate nach der Gewalterfahrung k&amp;ouml;nnen Symptome im Zusammenhang damit auftreten, etwa Schlafst&amp;ouml;rungen oder Panikattacken.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weiterf&amp;uuml;hrende Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Weitere Informationen zum Thema Gewalt am Arbeitsplatz findet man im Netz auf der &lt;a href="https://www.dguv.de/gewalt-angehen/index.jsp" target="_blank"&gt;Website von #GewaltAngehen&lt;/a&gt;, einer Kampagne gegen Gewalt bei der Arbeit, im Ehrenamt und in der Bildung. Hilfreiche Tipps zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz gibt es im Netz auch auf den &lt;a href="https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/faq/47430-faq" target="_blank"&gt;Seiten der BGW&lt;/a&gt; und der &lt;a href="https://praevention.polizei.nrw/gewalt-am-arbeitsplatz" target="_blank"&gt;Polizei NRW&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alles Wissenswerte zur Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung finden Betriebsr&amp;auml;te, Personalr&amp;auml;te und Mitarbeitervertretungen in unserem &lt;a href="https://shop.bund-verlag.de/gefaehrdungsbeurteilung-978-3-7663-7525-4" target="_blank"&gt;Ratgeber &amp;raquo;Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung&amp;laquo;&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (kb)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 07:33:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>7 Tipps zum Sozialplan</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~7-Tipps-zum-Sozialplan~.html</link>
      <description>Eine Betriebsänderung steht kurz bevor. Für den Betriebsrat bedeutet das, dass er Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan führen muss. Doch worauf sollte bei der Erstellung eines Sozialplans Acht gegeben werden?</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Vorbereitung ist unerl&amp;auml;sslich&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Im Vorfeld sollte der Betriebsrat seine Positionen und Vorschl&amp;auml;ge m&amp;ouml;glichst sorgf&amp;auml;ltig vorbereiten. Er sollte seine konkreten Ziele herausarbeiten und sich &amp;uuml;berlegen, welche Positionen verhandelbar sind und welche nicht. Somit wird eine solide Verhandlungsbasis geschaffen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Leistungen klar definieren&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Sozialplan soll die aufgrund einer geplanten Betriebs&amp;auml;nderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile f&amp;uuml;r Arbeitnehmende ausgleichen oder zumindest abmildern. Neben der Ausgleichs- und &amp;Uuml;berbr&amp;uuml;ckungsfunktion kann dem Sozialplan zus&amp;auml;tzlich eine Steuerungsfunktion zukommen. Das bedeutet, die Betriebsparteien k&amp;ouml;nnen mit finanziellen Leistungen bestimmte Wege f&amp;ouml;rdern. Dementsprechend muss klar definiert werden, ob die Leistung an ein bestimmtes Verfahren, an ein bestimmtes Ereignis oder ein bestimmtes Ergebnis gekn&amp;uuml;pft wird. Denn nur so wird deutlich, wann ein Anspruch auf die entsprechende Leistung besteht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Regelungszweck im Blick behalten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Auslegung von Sozialpl&amp;auml;nen richtet sich nach den allgemeinen Auslegungsgrunds&amp;auml;tzen. Daher ist stets der Wortlaut, die Systematik, der Gesamtzusammenhang sowie der Sinn und Zweck der Regelung zu ber&amp;uuml;cksichtigen. Im Zweifel gilt die Auslegung, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Ergebnis f&amp;uuml;hrt. Deswegen sollte im Sozialplan der Regelungszweck konkret festgehalten werden, wobei der Gesamtzusammenhang nicht missachtet werden darf.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Keine Scheu vor Differenzierungen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien schlie&amp;szlig;t typisierende und pauschalierende Regelungen beispielsweise in Form von Gruppenbildungen ein, die h&amp;auml;ufig unvermeidlich sind. Dazu z&amp;auml;hlen unter anderem die Dauer der Betriebszugeh&amp;ouml;rigkeit, das Lebensalter oder auch Unterhaltspflichten. Daher ist es auch m&amp;ouml;glich, unterschiedliche Fallgruppen unterschiedliche Leistungen zu gew&amp;auml;hren. Allerdings ist dabei stets der Regelungszweck zu ber&amp;uuml;cksichtigen, der gegebenenfalls einschr&amp;auml;nkend wirken kann.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Nicht jeder Sonderfall stellt eine Regelungsl&amp;uuml;cke dar&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nachtr&amp;auml;gliche Erweiterungen des Sozialplans gestalten sich meist schwierig. Denn eine erg&amp;auml;nzende Auslegung setzt voraus, dass der Sozialplan eine planwidrige Regelungsl&amp;uuml;cke aufweist. An dieser kann es jedoch fehlen, wenn sich aus der Gesamtschau des Sozialplans ergibt, dass die Betriebsparteien bestimmte Leistungen bewusst nur gezielten Personengruppen gew&amp;auml;hren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;6. Schriftform nicht vergessen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Sozialplan muss zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Es bedarf der Unterschrift beider Betriebsparteien. Ein lediglich m&amp;uuml;ndlicher Abschluss eines Sozialplans reicht nicht aus.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;7. K&amp;uuml;hlen Kopf bewahren&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Wenn unterschiedliche Positionen und Interessen aufeinandertreffen, k&amp;ouml;nnen Verhandlungen durchaus &amp;raquo;hitzig&amp;laquo; werden. Hier hei&amp;szlig;t es, stets einen k&amp;uuml;hlen Kopf zu bewahren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Lesetipp&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;In der&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-25/inhalt/1726-26/zeitschrift/396-2326/asset/150-170080/position/_"&gt; AiB 9/2026 zeigen wir, wie Sozialpl&amp;auml;ne gut verhandelt und fair gestaltet werden k&amp;ouml;nnen&lt;/a&gt;. Zudem geben wir einen &amp;Uuml;berblick &amp;uuml;ber bew&amp;auml;hrte Gestaltungsmodelle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch kein Abo? &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T"&gt;Dann holt jetzt euch ein kostenloses AiB-Testabo!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 06:00:33 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Neuer Job kann früheren Schadensersatzanspruch beenden</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Neuer-Job-kann-frueheren-Schadensersatzanspruch-beenden~.html</link>
      <description>Diskriminierungen im Stellenbesetzungsverfahren können einen Schadensersatzanspruch wegen des Verdienstausfalls begründen. Dieser greift, bis der oder die Betroffene eine angemessene und dauerhaft gefestigte Beschäftigung aufgenommen hat.</description>
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      <category domain="Typ">Weiterleitungsmeldung</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit, MAV-Arbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, MAV</category>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 06:00:21 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Gleichstellung im Betrieb praktisch umsetzen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Gleichstellung-im-Betrieb-praktisch-umsetzen~.html</link>
      <description>Frauen verdienen hierzulande 16 Prozent weniger als Männer. Ihre eigenständige Existenzsicherung wird unter anderem durch individuelle berufliche Entscheidungen erschwert; deshalb zielt ein DGB-Projekt darauf ab, Frauen zu stärken und zu beraten. Interessenvertretungen erhalten Tipps für betriebliche Gleichstellungsinitiativen. Darüber informiert Maike Jebasinski in der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Frauen erleiden bis heute strukturelle Nachteile, etwa weil &amp;bdquo;typische Frauenberufen&amp;ldquo; schlechter bezahlt werden und kaum lukrative Entgeltbestandteile bieten. Oder es kommt durch Schwangerschaft und Familienzeiten zu Phasen mit geringem oder ohne Einkommen. Die eigenst&amp;auml;ndige Existenzsicherung bleibt dann oft auf der Strecke: Jede zweite erwerbst&amp;auml;tige Frau kann von ihrem Einkommen nicht gut leben oder langfristig f&amp;uuml;r die Zukunft vorsorgen. Die Ursachen sind intransparente Gehaltssysteme, (Un-)Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Diskriminierungen und Sexismus.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Hebel Betriebsverfassungsgesetz&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Betriebsr&amp;auml;te (BR) haben die M&amp;ouml;glichkeit, das zu &amp;auml;ndern; sie k&amp;ouml;nnen mit betrieblichen Ma&amp;szlig;nahmen die Gleichstellung f&amp;ouml;rdern, wovon alle Besch&amp;auml;ftigten profitieren. Das Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) gibt dem BR nicht nur Rechte, um sich f&amp;uuml;r Gleichstellung einzusetzen, vielmehr verpflichtet es die Gremium dazu. Laut &amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG ist es eine BR-Aufgabe, die tats&amp;auml;chliche Gleichstellung von Frauen und M&amp;auml;nnern durchzusetzen; in &amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG wird die F&amp;ouml;rderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als weitere Aufgabe explizit genannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der BR soll zudem die Einhaltung der Gesetze &amp;uuml;berwachen, die Frauen beg&amp;uuml;nstigen oder sch&amp;uuml;tzen. Dazu geh&amp;ouml;ren das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das verleiht dem BR zwar keine direkten Mitbestimmungsrechte, legt aber die Grundlage, um mit initiativ zu werden und mit dem Arbeitgeber zielf&amp;uuml;hrende Ma&amp;szlig;nahmen zu verhandeln.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Aktiv f&amp;uuml;r faire Bezahlung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 16 Prozent weniger als M&amp;auml;nner (Gender Pay Gap), das sind 4,24 Euro weniger pro Stunde. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich weit hinten, denn im Schnitt betr&amp;auml;gt der Gender Pay Gap in den europ&amp;auml;ischen L&amp;auml;ndern 12 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Entgeltlisten pr&amp;uuml;fen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der erste wichtige Schritt zu fairer Bezahlung ist daher zu pr&amp;uuml;fen, ob unfaire Entgelte vorliegen. Der BR hat jederzeit das Recht, die Gehaltslisten einzusehen, und zwar mit vollem Namen und Aufgaben der Besch&amp;auml;ftigten. Wenn der Arbeitgeber mit dem Datenschutz-Argument nur anonyme Listen vorgelegt werden, ist das nicht zul&amp;auml;ssig, da der BR damit seinen Aufgaben und Rechtspflichten nicht erf&amp;uuml;llen kann. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;T&amp;auml;tigkeitsbeschreibungen heranziehen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei ist es hilfreich, mit aktuellen T&amp;auml;tigkeitsbeschreibungen zu arbeiten, sofern diese vorliegen. Bei Bedarf sind diese beim Arbeitgeber anzumahnen. Darin sollten die f&amp;uuml;r eine Aufgabe notwendige formale Qualifikation und tats&amp;auml;chliche Anforderungen (Vorkenntnisse, Erfahrungen) skizziert sein. Oft ver&amp;auml;ndern sich T&amp;auml;tigkeiten im Laufe der Jahre, ihre Beschreibung und ihre Bezahlung bleibt jedoch gleich. Um dies aufzudecken, sind Pr&amp;uuml;fsysteme wie der EG-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geeignet (kostenlos). (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Vereinbarkeit von Familie und Beruf&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein weiterer Grund f&amp;uuml;r die oft schlechtere Existenzsicherung von Frauen ist die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Frauen sind im Durchschnitt 7,5 Stunden weniger pro Woche erwerbst&amp;auml;tig als M&amp;auml;nner. Der Unterschied ist bei Eltern besonders ausgepr&amp;auml;gt. Frauen mit Kindern sind grunds&amp;auml;tzlich 1,7-mal so h&amp;auml;ufig in Teilzeit t&amp;auml;tig als Frauen ohne Nachwuchs; V&amp;auml;ter sind sogar seltener in Teilzeit als M&amp;auml;nner ohne Kinder. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Stellschraube Arbeitszeit&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um M&amp;uuml;ttern, V&amp;auml;tern sowie Personen mit pflegebed&amp;uuml;rftigen Angeh&amp;ouml;rigen zu erm&amp;ouml;glichen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzunehmen, muss Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit besseren Ma&amp;szlig;nahmen gef&amp;ouml;rdert werden: Arbeitszeiten m&amp;uuml;ssen planbar und flexibel sein. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44/zeitschrift/396-2300"&gt;Den umfassenden Beitrag in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026 lesen (S. 8-11).&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026, Titelthema: &amp;raquo;Mehr Fairness, mehr Chancen &amp;ndash; Gleichstellung in der Arbeitswelt&amp;laquo;, dazu vier Fachbeitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox f&amp;uuml;r Interessenvertretungen (S. 8-11).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 05:15:34 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Kompetenz für Interessenvertreter</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~KI-Kompetenz-fuer-Interessenvertreter~.html</link>
      <description>Die KI-Verordnung (KI-VO) verpflichtet Unternehmen, den Aufbau von KI-Kompetenz im Betrieb zu fördern. Der neue »AI Omnibus« hat diese Pflicht jedoch abgeschwächt: Statt ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, müssen Arbeitgeber nun lediglich dessen Entwicklung unterstützen. Mehr dazu erfahrt Ihr von Raphael Lugowski in der »Computer und Arbeit« 9/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;In ihrer urspr&amp;uuml;nglichen Fassung verpflichtete Art.&amp;nbsp;4 KI-VO Anbieter und Betreiber seit dem 2. 2. 2025, ihr Personal und andere in ihrem Auftrag mit KI befasste Personen zum sachkundigen Einsatz von KI-Systemen zu bef&amp;auml;higen. Verlangt war ein &amp;raquo;ausreichendes Ma&amp;szlig;&amp;laquo; an KI-Kompetenz,&amp;nbsp;das sich nach Art und Risiko des Systems, dem Vorwissen der Betroffenen und der konkreten T&amp;auml;tigkeit richtete. Bei personalverarbeitenden Anwendungen waren die Anforderungen h&amp;ouml;her als z. B. bei einfacher Dokumentenverarbeitung. Erfasst waren das Personal und die in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung befassten Personen. Die Auswirkungen auf die von der KI betroffenen Besch&amp;auml;ftigten waren beim Zuschnitt der Ma&amp;szlig;nahmen zu ber&amp;uuml;cksichtigen. Format und Umfang schrieb die KI-VO nicht vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach den FAQ der EU-Kommission vom Mai 2025&amp;nbsp;gen&amp;uuml;gten einheitliche Standardschulungen nicht; die Ma&amp;szlig;nahmen mussten neben technischem Wissen auch die rechtlichen, sozialen und ethischen Rahmenbedingungen des konkreten Einsatzes erfassen. Gegenstand der Wissensvermittlung waren Art und Funktion des KI-Systems, die zugrunde liegenden Algorithmen, seine Fortentwicklung sowie die Einhaltung und Durchf&amp;uuml;hrung der KI-VO.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Neue Vorgaben durch AI Omnibus&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mit der AI-Omnibus-Verordnung&amp;nbsp;wurde diese verbindliche Vorgabe in eine blo&amp;szlig;e F&amp;ouml;rder- und Unterst&amp;uuml;tzungsaufgabe umgewandelt. Aus der Pflicht, nach besten Kr&amp;auml;ften ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde die Aufgabe, dessen Entwicklung zu unterst&amp;uuml;tzen, ohne Gew&amp;auml;hr f&amp;uuml;r ein bestimmtes Niveau. Die Kommission und Mitgliedstaaten haben die Pflicht, Betreiber und Anbieter durch die Ver&amp;ouml;ffentlichung von praktischen Beispielen, aber auch durch das Anbieten von Schulungen oder das Bereitstellen von Informationen zu unterst&amp;uuml;tzen und zu f&amp;ouml;rdern. Die &amp;Auml;nderungsverordnung wurde am 24. 7. 2026 im Amtsblatt verk&amp;uuml;ndet und ist am dritten Tag danach in Kraft getreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ber&amp;uuml;cksichtigt werden sollen weiterhin technische Kenntnisse, Erfahrungen, Aus- und Fortbildung sowie der Kontext des KI-Einsatzes. Unber&amp;uuml;hrt bleibt die besondere Qualifikationsanforderung des Art.&amp;nbsp;26 Abs.&amp;nbsp;2 KI-VO f&amp;uuml;r die menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI im Personalbereich (Anhang III Nr.&amp;nbsp;4 KI-VO). Und der eigenst&amp;auml;ndige Schulungsanspruch der Interessenvertretung h&amp;auml;ngt ohnehin nicht an Art.&amp;nbsp;4 KI-VO, sondern ruht auf nationalem Recht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Folgen der Nichteinhaltung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Folgen einer Nichteinhaltung der Schulung fallen &amp;uuml;berschaubar aus. Art.&amp;nbsp;4 KI-VO ist ohnehin im abschlie&amp;szlig;enden Bu&amp;szlig;geldkatalog des Art.&amp;nbsp;99 Abs.&amp;nbsp;4 KI-VO nicht aufgef&amp;uuml;hrt. Es blieben beh&amp;ouml;rdliche Ma&amp;szlig;nahmen nach Art.&amp;nbsp;99 Abs.&amp;nbsp;1 KI-VO. Wo aber kein bestimmtes Niveau mehr geschuldet ist, l&amp;auml;sst sich schwerlich ein sanktionierbarer Versto&amp;szlig; herleiten. Durchsetzbar bleibt die Kompetenzanforderung nur dort, wo sie an eine bu&amp;szlig;geldbewehrte Pflicht gekoppelt ist. &amp;Uuml;bertr&amp;auml;gt ein Betreiber die menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI Personen ohne die nach Art.&amp;nbsp;26 Abs.&amp;nbsp;2 KI-VO erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis, greift ein Bu&amp;szlig;geldrisiko nach Art.&amp;nbsp;99 Abs.&amp;nbsp;4e KI-VO, f&amp;uuml;r Anhang-III-Systeme allerdings erst ab dem 2. 12. 2027. Daneben bleiben zivilrechtliche Risiken. F&amp;uuml;hrt fehlende KI-Kompetenz zu einem Schaden bei Besch&amp;auml;ftigten oder Dritten, kommt eine Haftung des Unternehmens in Betracht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Was gilt f&amp;uuml;r Betriebs- und Personalr&amp;auml;te?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Gelten&amp;nbsp;KI-Kompetenzpflichten auch f&amp;uuml;r Betriebs- und Personalr&amp;auml;te? Gibt es einen gremienbezogenen Anspruch auf KI-Schulungen? Wie k&amp;ouml;nnen Interessenvertreter vorgehen, wenn der Arbeitgeber KI-Schulungen ablehnt? Mehr dazu erfahrt Ihr im vollst&amp;auml;ndigen Beitrag von&amp;nbsp;Raphael Lugowski in der &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/computer-und-arbeit" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&lt;/a&gt; 9/2026 ab Seite 16. Abonnent*innen k&amp;ouml;nnen den &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2302/asset/150-168676/position/_" target="_blank"&gt;vollst&amp;auml;ndigen Beitrag hier lesen&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA) gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch interessant:&amp;nbsp;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Ohne-Schulungen-geht-es-nicht-~.html" target="_blank"&gt;Ohne Schulungen geht es nicht!&amp;nbsp;&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 07:30:14 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Die wichtigsten Urteile zum Hinweisgeberschutzgesetz</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Die-wichtigsten-Urteile-zum-Hinweisgeberschutzgesetz~.html</link>
      <description>Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit knapp drei Jahren in Kraft. In der Zwischenzeit sind einige Urteile ergangen, die seine Voraussetzungen konkretisieren und klarstellen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen und Erkenntnisse.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Welche Meldungen sind gesch&amp;uuml;tzt?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das HinSchG ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Meldungen unterfallen daher erst ab diesem Datum dem Schutzbereich des HinSchG. Ma&amp;szlig;geblich ist hierf&amp;uuml;r nach dem Arbeitsgericht Braunschweig (24.6.2025 &amp;ndash; 6 Ca 303/24) der Zeitpunkt der Meldung. Diese Wertung resultiert daraus, dass es vor Inkrafttreten des Gesetzes noch keine Meldestellen im Sinne des HinSchG gab, an die sich ein Hinweisgeber h&amp;auml;tte wenden k&amp;ouml;nnen. Deswegen k&amp;ouml;nnen die Schutzwirkungen des HinSchG nicht ausgel&amp;ouml;st werden. Insbesondere urteilt das Arbeitsgericht Braunschweig, dass das HinSchG keine R&amp;uuml;ckwirkungen vorsieht. Knapp ein Jahr sp&amp;auml;ter best&amp;auml;tigte das Landesarbeitsgericht Niedersachen (29.5.2026 &amp;ndash; 17 SLa 618/25) diese Rechtsprechungslinie.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wo k&amp;ouml;nnen Meldungen abgegeben werden?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das HinSchG sieht vor, dass es sowohl interne (&amp;sect; 12 HinSchG) als auch externe Meldestellen (&amp;sect;&amp;sect; 19 ff. HinSchG) geben soll. Interne Meldestellen m&amp;uuml;ssen durch den Arbeitgeber eingerichtet werden. Er kann beispielsweise eine Person oder einen Personenkreis als Meldestelle bestimmen. Im Gegensatz dazu sind externe Meldestellen durch den Bund einzurichten. So ist unter anderem eine Meldestelle beim Bundesamt f&amp;uuml;r Justiz eingerichtet. Aber auch L&amp;auml;nder haben die Befugnis, eine externe Meldestelle einzurichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einem Fall des Landesarbeitsgerichts D&amp;uuml;sseldorf (14.1.2025 &amp;ndash; 3 SLa 537/24) wandte sich ein Mitarbeiter einer Beh&amp;ouml;rde mit Vorw&amp;uuml;rfen gegen seinen Vorgesetzten an diverse Sozialverb&amp;auml;nde. Allerdings erfolgte keine Meldung an die in seiner Beh&amp;ouml;rde eingerichtete Meldestelle. Daher entschied das Landesarbeitsgericht D&amp;uuml;sseldorf, dass keine wirksame Meldung im Sinne des HinSchG vorlag, denn bei den Sozialverb&amp;auml;nden handelte es sich weder um interne noch externe Meldestellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn Mitarbeitende im Rahmen eines Personalgespr&amp;auml;chs Vorw&amp;uuml;rfe m&amp;uuml;ndlich &amp;auml;u&amp;szlig;ern, ist der Schutzbereich des HinSchG nicht er&amp;ouml;ffnet. Das Arbeitsgericht Hamm (16.2.2024 &amp;ndash; 2 Ca 1229/23) begr&amp;uuml;ndete dies damit, dass eine Meldung an eine gesetzlich vorgesehene Stelle h&amp;auml;tte erfolgen m&amp;uuml;ssen. Es hob insbesondere hervor, dass es dem Kl&amp;auml;ger &amp;raquo;ein Leichtes&amp;laquo; gewesen w&amp;auml;re, eine solche Stelle zu kontaktieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Entscheidungen machen deutlich, dass es keine Ausnahmen bez&amp;uuml;glich der gesetzlich vorgesehenen Meldestellen gibt. Daher muss sich zwingend an die vorgeschriebenen Meldewege gehalten werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Welche Benachteiligungen sind verboten?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nicht jede Benachteiligung durch den Arbeitgeber stellt eine verbotene Repressalie im Sinne des HinSchG dar. F&amp;uuml;r eine solche ist es nach dem Bundesarbeitsgericht (4.12.2025 &amp;ndash; 2 AZR 51/25) notwendig, dass zwischen der benachteiligenden Ma&amp;szlig;nahme und der Meldung ein kausaler Zusammenhang besteht. Das bedeutet, dass die Meldung urs&amp;auml;chlich f&amp;uuml;r die Benachteiligung durch den Arbeitgeber gewesen sein muss. Gesch&amp;uuml;tzt ist man demnach auch erst dann, wenn man tats&amp;auml;chlich eine Meldung abgegeben hat. Der Schutz entsteht nicht pr&amp;auml;ventiv schon mit Kenntnis von einem Vorfall oder mit dem inneren Entschluss, einen Versto&amp;szlig; melden zu wollen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wer muss was beweisen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Benachteiligungen, die Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldung erfahren, m&amp;uuml;ssen nachweisbar sein. Doch wer tr&amp;auml;gt die Beweislast?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen (30.5.2025 &amp;ndash; 10 GLa 337/25) liegt die Beweislast zun&amp;auml;chst beim Hinweisgeber. Die hinweisgebende Person muss darlegen k&amp;ouml;nnen, dass sie tats&amp;auml;chlich eine Meldung abgegeben hat und dass ein Zusammenhang zwischen der Meldung und der Benachteiligung besteht. So urteilte auch das Landesarbeitsgericht Niedersachen (29.5.2026 &amp;ndash; 17 SLa 618/25).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinweisgeber profitieren allerdings von einer Beweiserleichterung nach &amp;sect; 36 Abs. 2 HinSchG: Wer geltend macht, wegen einer Meldung benachteiligt worden zu sein, muss den urs&amp;auml;chlichen Zusammenhang zwischen Meldung und Benachteiligung zun&amp;auml;chst nur behaupten. Schlagwortartige oder pauschale Angaben reichen daf&amp;uuml;r zwar nicht. Betroffene m&amp;uuml;ssen schon konkrete Tatsachen vorbringen. Aber wenn eine K&amp;uuml;ndigung zeitlich nach einer Meldung erfolgte, wird der urs&amp;auml;chliche Zusammenhang vermutet. Und dann ist der Arbeitgeber dran und muss beweisen, dass die benachteiligende Ma&amp;szlig;nahme andere Gr&amp;uuml;nde hatte, um die Vermutung der Benachteiligung zu widerlegen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Welche Pflichten haben die Meldestellen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Erh&amp;auml;lt eine interne Meldestelle einen Hinweis, muss sie diesem nachgehen. In einem Fall des Arbeitsgerichts Offenbach (25.11.2025 &amp;ndash; 1 Ca 136/25) unterlie&amp;szlig; der zust&amp;auml;ndige Mitarbeitende es, eine Meldung zu bearbeiten. Das Arbeitsgericht Offenbach stellte diesbez&amp;uuml;glich fest, dass durch die fehlende Bearbeitung der Meldung eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverh&amp;auml;ltnis verletzt wurde. Internen Meldestellen obliegen n&amp;auml;mlich Kontroll-, &amp;Uuml;berwachungs- und Schadensabwehrpflichten, die sie zu erf&amp;uuml;llen haben, indem sie eingehende Meldungen &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fazit&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die bereits ergangenen Entscheidungen zeigen, wie wichtig es ist, sich mit Hinweisen an die gesetzlich vorgeschriebenen Meldestellen zu wenden. Zudem m&amp;uuml;ssen sich Hinweisgeber bewusst sein, dass sie im Zweifelsfall darlegen m&amp;uuml;ssen, dass sie eine Meldung get&amp;auml;tigt haben und die erfahrene Benachteiligung auch auf dieser beruht. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Schutz des HinSchG noch weiter durch die Arbeitsgerichte konkretisiert wird. Denn eins ist gewiss &amp;ndash; grenzenlos ist er nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Fri, 25 Sep 2026 06:00:09 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>5 Tipps gegen psychische Belastung durch KI</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~5-Tipps-gegen-psychische-Belastung-durch-KI~.html</link>
      <description>Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Arbeit kann zur Entlastung führen, aber auch einen Stressfaktor darstellen. Dieser Zwiespalt wird dadurch deutlich, dass immer mehr Arbeitgeber KI einführen, gleichzeitig aber immer mehr Beschäftigte eine psychische Belastung dadurch verspüren. Wie können Betriebs- und Personalräte gegen psychische Belastung durch KI vorgehen? Wir geben fünf Tipps!</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung veranlassen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bei der Einf&amp;uuml;hrung von KI durch den Arbeitgeber muss zun&amp;auml;chst eine Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung durchgef&amp;uuml;hrt werden, um die m&amp;ouml;glichen Gefahren f&amp;uuml;r jeden Arbeitsplatz zu analysieren und Gegenma&amp;szlig;nahmen festzulegen. Dazu ist der Arbeitgeber nach &amp;sect; 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Digitalisierung mitgestalten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Betriebs- bzw. Personalr&amp;auml;te m&amp;uuml;ssen ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechterechte aktiv nutzen. Eine hohe Bedeutung kommt dabei der rechtzeitigen und umfassenden Gewinnung von Informationen zu, um KI-Anwendungen qualifiziert beurteilen zu k&amp;ouml;nnen. Den Betriebs- bzw. Personalr&amp;auml;ten m&amp;uuml;ssen alle wichtigen Tatsachen, Einsch&amp;auml;tzungen und Bewertungen zug&amp;auml;nglich gemacht werden. Im Anschluss daran ist es empfehlenswert, wenn Betriebs- bzw. Personalr&amp;auml;te eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung bez&amp;uuml;glich KI-Anwendungen mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dadurch k&amp;ouml;nnen klare Richtlinien geschaffen werden, an die der Arbeitgeber gebunden ist.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Gute Einf&amp;uuml;hrung neuer Technologien&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Viele Besch&amp;auml;ftigte plagt der Gedanke, durch KI ersetzt zu werden. Diese &amp;Auml;ngste m&amp;uuml;ssen ernst genommen werden, um eine gesunde Arbeitsatmosph&amp;auml;re zu kreieren. Das erfordert eine transparente Aufkl&amp;auml;rung dar&amp;uuml;ber, bei welchen T&amp;auml;tigkeiten die KI unterst&amp;uuml;tzen kann und was dies f&amp;uuml;r bisherige Arbeitsabl&amp;auml;ufe bedeutet. Durch KI k&amp;ouml;nnen beispielsweise l&amp;auml;stige Routinearbeiten entfallen, wodurch Besch&amp;auml;ftigte sich Zeit und Nerven sparen k&amp;ouml;nnen. Eine gute Einf&amp;uuml;hrung von neuen Technologien kann somit sogar gesundheitsf&amp;ouml;rdernd sein, da Stressfaktoren reduziert werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Pr&amp;auml;ventionsma&amp;szlig;nahmen ergreifen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Betriebs- bzw. Personalrat kann Pr&amp;auml;ventionsma&amp;szlig;nahmen ergreifen, um die psychische Gesundheit der Besch&amp;auml;ftigten aktiv zu f&amp;ouml;rdern. Es sollten im Betrieb bzw. in der Dienststelle Schulungen angeboten werden, die sowohl einen kompetenten als auch kritischen Umgang mit der KI vermitteln.&amp;nbsp; Daran anschlie&amp;szlig;end ist auch an Weiter- und Fortbildungen zu denken. Zudem kann vor Einf&amp;uuml;hrung einer neuen Technologie eine Art Testm&amp;ouml;glichkeit eingerichtet werden. So k&amp;ouml;nnen sich Besch&amp;auml;ftigte ausprobieren und mit den neuen Anwendungen unverf&amp;auml;nglich vertraut machen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Fokus auf menschliche Kompetenzen setzen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Es ist nicht au&amp;szlig;er Acht zu lassen, dass eine KI nicht in der Lage ist, kritisch zu denken, zu kommunizieren und emotionale Intelligenz zu zeigen. Diese F&amp;auml;higkeiten sind allerdings essenziell f&amp;uuml;r ein gutes Arbeitsumfeld.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 12:30:26 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Wahlaufruf des DGB</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Wahlaufruf-des-DGB~.html</link>
      <description>Ab dem 1. Oktober bis zum 30. November 2026 werden die neuen Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ruft daher in allen Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten zu Wahlen auf.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mittlerweile sind vier Jahre seit der letzten Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) vergangen und eine neue Amtsperiode steht an. Zuvor muss aber erneut im &amp;uuml;blichen Vier-Jahres-Turnus gew&amp;auml;hlt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die SBV vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Besch&amp;auml;ftigter im Betrieb und achtet darauf, dass ihre Rechte bei personellen Ma&amp;szlig;nahmen gewahrt werden. Sie ber&amp;auml;t Betroffene, unterst&amp;uuml;tzt bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung und setzt sich f&amp;uuml;r den Erhalt von Arbeitspl&amp;auml;tzen sowie f&amp;uuml;r behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen ein. Dar&amp;uuml;ber hinaus wirkt sie an Inklusionsvereinbarungen mit und vertritt die Anliegen der Besch&amp;auml;ftigten gegen&amp;uuml;ber dem Arbeitgeber. F&amp;uuml;r diese wichtige Aufgabe genie&amp;szlig;t die SBV einen besonderen K&amp;uuml;ndigungsschutz und wird im erforderlichen Umfang von der Arbeit freigestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gerade in Zeiten von wirtschaftlichen Umbr&amp;uuml;chen, Transformationen und Personalabbau ist eine starke SBV von gro&amp;szlig;er Bedeutung. Sie tr&amp;auml;gt dazu bei, Benachteiligungen zu verhindern, Teilhabe im Arbeitsleben zu sichern und inklusive Arbeitsbedingungen zu f&amp;ouml;rdern. Die anstehenden SBV-Wahlen st&amp;auml;rken deshalb die betriebliche Demokratie und geben den betroffenen Besch&amp;auml;ftigten eine wichtige Stimme, so der DGB. Unterst&amp;uuml;tzt werden die Wahlen dabei von den Gewerkschaften sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wahlaufruf&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen daher auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;"Beteilige Dich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung - als W&amp;auml;hlerin oder W&amp;auml;hler oder kandidiere selbst f&amp;uuml;r dieses wichtige Ehrenamt.&lt;br /&gt;Dein Engagement z&amp;auml;hlt!"&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den vollst&amp;auml;ndigen Aufruf des DGB findet ihr unter&amp;nbsp;&lt;a href="https://www.dgb.de/service/ratgeber/schwerbehindertenvertretung/"&gt;Schwerbehindertenvertretung | DGB&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (jb)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Quelle: www.dgb.de/service/ratgeber/schwerbehindertenvertretung/&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, MAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Thu, 24 Sep 2026 06:39:10 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>7 Fragen zum Mitarbeiterexzess im Datenschutz</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~7-Fragen-zum-Mitarbeiterexzess-im-Datenschutz~.html</link>
      <description>In der heutigen Arbeitswelt sind viele Arbeitsschritte digitalisiert. Hierbei sind personenbezogene Daten meist nur wenige Klicks entfernt. Doch was passiert, wenn Beschäftigte personenbezogene Daten aus dem beruflichen Umfeld für private Zwecke nutzen?</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Was ist ein Mitarbeiterexzess?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Mitarbeiterexzess liegt vor, wenn Besch&amp;auml;ftigte personenbezogene Daten au&amp;szlig;erhalb ihrer dienstlichen oder arbeitsvertraglichen Pflichten verarbeiten und daher lediglich f&amp;uuml;r private bzw. arbeitsfremde Zwecke verwenden. Demnach entscheiden Besch&amp;auml;ftigte eigenm&amp;auml;chtig &amp;uuml;ber Zweck und Mittel der Datenverarbeitung. Ein klassisches Beispiel ist der Zugriff auf Kundendatenbanken, um Informationen &amp;uuml;ber Bekannte, Freunde oder Familienmitglieder zu erhalten, ohne dass es einen T&amp;auml;tigkeitsbezug gibt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Wer ist verantwortlich f&amp;uuml;r Datenschutzverst&amp;ouml;&amp;szlig;e im Arbeitsverh&amp;auml;ltnis?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Datenschutzrechtliche Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e von Besch&amp;auml;ftigen im Rahmen ihrer T&amp;auml;tigkeit sind grunds&amp;auml;tzlich ihren Arbeitgebern zuzurechnen. Das hat zur Folge, dass die Arbeitgeber als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts fungieren und sich m&amp;ouml;gliche Sanktionen gegen sie richten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Wer ist Verantwortlicher bei einem Mitarbeiterexzess?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bei einem Mitarbeiterexzessen sieht es anders aus. Hier entzieht sich der oder die Besch&amp;auml;ftigte der Aufsicht und Leitung seiner bzw. ihrer Vorgesetzten. Deswegen kann nicht der jeweilige Arbeitgeber als Verantwortlicher f&amp;uuml;r den datenschutzrechtlichen Versto&amp;szlig; herangezogen werden. Stattdessen wird der oder die Besch&amp;auml;ftigte selbst als Verantwortlicher angesehen, denn die Handlung liegt au&amp;szlig;erhalb des Verantwortungsbereichs des Arbeitgebers.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er bei einem Mitarbeiterexzess nicht verantwortlich ist?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ja, den Arbeitgeber trifft eine Nachweispflicht. Er muss darlegen k&amp;ouml;nnen, dass er f&amp;uuml;r den Schaden nicht verantwortlich ist. Hierf&amp;uuml;r muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen wie beispielsweise klare Weisungen, Zugriffskontrollen oder Protokollierungen. Ohne solche Vorkehrungen bleibt der Arbeitgeber in der Haftung und somit verantwortlich.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Besteht eine Meldepflicht gegen&amp;uuml;ber der zust&amp;auml;ndigen Aufsichtsbeh&amp;ouml;rde?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ja, der Arbeitgeber muss den datenschutzrechtlichen Versto&amp;szlig; &amp;ndash;auch bei einem Mitarbeiterexzess &amp;ndash; der zust&amp;auml;ndigen Aufsichtsbeh&amp;ouml;rde melden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;6. Welche Folgen hat ein Mitarbeiterexzess?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Folgen eines Mitarbeiterexzess sind vielf&amp;auml;ltig. Arbeitsrechtlich kann eine Abmahnung oder eine K&amp;uuml;ndigung drohen. Bei verbeamtetem Personal ist zugleich ein Disziplinarverfahren denkbar. Au&amp;szlig;erdem kann die zust&amp;auml;ndige Aufsichtsbeh&amp;ouml;rde ein Bu&amp;szlig;geld gegen den Besch&amp;auml;ftigten verh&amp;auml;ngen. Bei besonders schweren F&amp;auml;llen ist auch ein Strafverfahren m&amp;ouml;glich.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;7. Kann der Betriebs- bzw. Personalrat Pr&amp;auml;ventionsma&amp;szlig;nahmen ergreifen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Definitiv ja! Pr&amp;auml;ventiv sollten Sensibilisierungsma&amp;szlig;nahmen ergriffen werden, um Mitarbeitende aufzukl&amp;auml;ren und zu sch&amp;uuml;tzen. Mitarbeitenden muss deutlich gemacht werden, dass der Zugriff auf personenbezogenen Daten nur aus beruflichen Gr&amp;uuml;nden erfolgen darf und private Interessen keinen zul&amp;auml;ssigen Grund darstellen. Es k&amp;ouml;nnen beispielsweise entsprechende Schulungen oder Infomaterialien angeboten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Beschäftigtendatenschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 13:19:20 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Ohne Schulungen geht es nicht!</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Ohne-Schulungen-geht-es-nicht-~.html</link>
      <description>Datenschutz spielt für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten eine immer größere Rolle. Um das erforderliche Fachwissen zu erlangen, haben Gremienmitglieder einen Anspruch auf Schulungen. Wann Grundlagen- oder Spezialseminare erforderlich sind, erfahrt Ihr von Nadja Häfner-Beil und Jonas Ziegler im Titelthema der »Computer und Arbeit« 9/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Datenschutz ist l&amp;auml;ngst kein Spezialthema mehr. Er pr&amp;auml;gt nahezu alle Bereiche der modernen Arbeitswelt und damit auch die t&amp;auml;gliche Arbeit von Betriebs- und Personalr&amp;auml;ten. Ob digitale Personalakten, elektronische Zeiterfassung oder die Auswertung von Leistungs- und Verhaltensdaten&amp;nbsp;&amp;ndash; Interessenvertretungen sind regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig mit Themen besch&amp;auml;ftigt, bei denen datenschutzrechtliche Kenntnisse unverzichtbar sind. Fehlt das entsprechende Wissen hierzu im Gremium, stellt sich die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Betriebs- und Personalratsmitglieder einen Anspruch auf die Teilnahme an Datenschutzschulungen haben.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Anspruch auf Schulungen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nach &amp;sect;&amp;nbsp;37 Abs.&amp;nbsp;6 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats f&amp;uuml;r die Teilnahme an Schulungen von ihrer Arbeit ohne Minderung des Entgelts freizustellen, wenn die vermittelten Kenntnisse f&amp;uuml;r die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Die entstehenden Kosten hat dabei der Arbeitgeber zu tragen. Das ergibt sich aus &amp;sect;&amp;nbsp;40 Abs.&amp;nbsp;1 BetrVG. Vergleichbare Regelungen finden sich f&amp;uuml;r Personalr&amp;auml;te in &amp;sect;&amp;nbsp;54 Abs.&amp;nbsp;1 und &amp;sect;&amp;nbsp;46 Abs.&amp;nbsp;1 BPersVG sowie in den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Schulungsanspruch dient dazu, dem Gremium das Wissen zu verschaffen, das es f&amp;uuml;r die Erf&amp;uuml;llung seiner gesetzlichen Aufgaben ben&amp;ouml;tigt. Es handelt sich grunds&amp;auml;tzlich nur um einen Anspruch. Mittelbar kann sich aber aus der allgemeinen Amtspflicht sogar die Verpflichtung ergeben, Schulungen zu besuchen, denn die Gremienmitglieder sollen ihr Amt ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig; aus&amp;uuml;ben k&amp;ouml;nnen. Aus dem Umstand, dass sie nicht die eigenen, sondern die Interessen der Belegschaft vertreten, wird abgeleitet, dass sie sich auch die erforderlichen Kenntnisse verschaffen m&amp;uuml;ssen. Eine beharrliche Weigerung der Interessenvertreter, sich unverzichtbare Inhalte anzueignen, kann deshalb im Einzelfall eine grobe Pflichtverletzung darstellen&amp;nbsp;&amp;ndash; auch wenn dies die Ausnahme sein wird.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mehr lesen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Wann sind Schulungen erforderlich? Wo ist der Unterschied zwischen&amp;nbsp;Grundlagen und Spezialschulungen? Wer darf an den Schulungen teilnehmen? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Wer bestimmt &amp;uuml;ber den Zeitpunkt? Mehr dazu lest Ihr im vollst&amp;auml;ndigen Beitrag von&amp;nbsp;Nadja H&amp;auml;fner-Beil und Jonas Ziegler in der &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/computer-und-arbeit" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; &lt;/a&gt;9/2026 ab Seite 8. Abonnent*innen k&amp;ouml;nnen den &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47/zeitschrift/396-2302/asset/150-167052/position/_" target="_blank"&gt;vollst&amp;auml;ndigen Beitrag hier lesen&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Au&amp;szlig;erdem im Titelthema der &amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; 9/2026:&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Welches Seminar ist das richtige? von Carlo Weber&lt;/li&gt;&lt;li&gt;KI-Kompetenz f&amp;uuml;r Interessenvertreter von&amp;nbsp;Raphael Lugowski&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Schulungsanspruch: Die wichtigsten Urteile von Bettina Frowein&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 18 Sep 2026 13:05:23 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Leuchttürme der Mitbestimmung ausgezeichnet</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Leuchttuerme-der-Mitbestimmung-ausgezeichnet~.html</link>
      <description>Die Gewinner*innen stehen fest: Der Deutsche Betriebsrätepreis 2026 wurde erstmals in Berlin auf dem #BR26 verliehen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;(Frankfurt/Berlin). &amp;ndash; Der Deutsche Betriebsr&amp;auml;tepreis 2026 geht in diesem Jahr an insgesamt acht Betriebsratsgremien und eine Schwerbehindertenvertretung. Erstmals wurde die bundesweit bedeutendste Auszeichnung f&amp;uuml;r betriebliche Mitbestimmung feierlich in Berlin &lt;a href="https://betriebsratsforum.berlin/"&gt;auf dem Betriebsratsforum #BR26&lt;/a&gt; verliehen. DGB-Chefin Yasmin Fahimi z&amp;auml;hlte zu den ersten Gratulantinnen. Hier trafen sich am 16. und 17.9.2026 &amp;uuml;ber 800 Teilnehmende aus betrieblicher Praxis, Gewerkschaft, Politik und Wissenschaft zum Austausch und zur Vernetzung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Expertenjury w&amp;auml;hlte in diesem Jahr aus zahlreichen Bewerbungen insgesamt neun Preistr&amp;auml;ger in den Kategorien kleine, mittlere und gro&amp;szlig;e Betriebsrats-/Mitbestimmungsgremien aus und vergab je Kategorie eine Auszeichnung in Gold, Silber und Bronze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Kategorie kleine Betriebsratsgremien (1-7 Mitglieder) erhielt die &lt;strong&gt;Schwerbehindertenvertretung der K&amp;ouml;rber Technologies GmbH, Hamburg, den Goldpreis&lt;/strong&gt; f&amp;uuml;r die Einf&amp;uuml;hrung eines Inklusionssystems f&amp;uuml;r Menschen mit Behinderung. &lt;strong&gt;Silber ging an den Betriebsrat der Sanacorp Pharmahandel GmbH, Langenhagen&lt;/strong&gt;, f&amp;uuml;r weitreichende Ma&amp;szlig;nahmen zum Gesundheitsschutz. F&amp;uuml;r die Einf&amp;uuml;hrung zus&amp;auml;tzlicher Gesundheitsvorsorge wurde der &lt;strong&gt;Betriebsrat der Arkema GmbH, Leuna, mit Bronze&lt;/strong&gt; ausgezeichnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit &lt;strong&gt;Gold &lt;/strong&gt;in der Kategorie mittlere Gremien (9-15 Mitglieder) wurde der &lt;strong&gt;Betriebsrat der Maschinenfabrik ALFING Kessler GmbH, Aalen&lt;/strong&gt;, geehrt. Unter dem Titel &amp;bdquo;Wandel gestalten. Zukunft sichern.&amp;ldquo; trug das Gremium wesentlich zur erfolgreichen Transformation bei. Der &lt;strong&gt;Betriebsrat der STEAG Power GmbH, Essen&lt;/strong&gt;, setzte den Fokus auf Qualifizierung f&amp;uuml;r teilzeitarbeitende Frauen und ging mit der &lt;strong&gt;Silberauszeichnung &lt;/strong&gt;von der B&amp;uuml;hne. Die &lt;strong&gt;Bronze-Troph&amp;auml;e nahm der Betriebsrat der BROSE Fahrzeugteile SE &amp; Co. KG, W&amp;uuml;rzburg&lt;/strong&gt;, entgegen. Er verhinderte nicht nur Schlie&amp;szlig;ungspl&amp;auml;ne, sondern er&amp;ouml;ffnete neue Zukunftsperspektiven.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis in &lt;strong&gt;Gold &lt;/strong&gt;f&amp;uuml;r gro&amp;szlig;e Gremien (ab 17 Mitglieder) erhielt der Betriebsrat der &lt;strong&gt;Airbus Operations GmbH, Hamburg&lt;/strong&gt;. Die Betriebsr&amp;auml;te initiierten ein Projekt zur Gestaltung neuer, hybrider B&amp;uuml;rokonzepte. F&amp;uuml;r seine bilderstarke Plakataktion gegen Diskriminierung wurde der &lt;strong&gt;Betriebsrat der Elbkinder &amp;ndash; Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH&lt;/strong&gt; mit &lt;strong&gt;Silber &lt;/strong&gt;ausgezeichnet. &lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt; erhielt der &lt;strong&gt;Betriebsrat der AUMOVIO Germany GmbH, Babenhausen&lt;/strong&gt;, f&amp;uuml;r die Entwicklung von Szenarien zur Standorterhaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Deutsche Betriebsr&amp;auml;tepreis ist eine Initiative der Zeitschrift &amp;bdquo;Arbeitsrecht im Be&amp;shy;trieb&amp;ldquo; aus dem Bund-Verlag, Frankfurt, und wird seit 2009 j&amp;auml;hrlich vergeben. Preisw&amp;uuml;rdig sind Mitbestimmungs-Initiati&amp;shy;ven, die zur Verbesse&amp;shy;rung von Arbeitsbedin&amp;shy;gungen, zum Erhalt von Arbeitspl&amp;auml;tzen oder zur nachhaltigen Bew&amp;auml;ltigung der Transformation f&amp;uuml;hren. Schirmherr des bundesweit vielbeachteten Awards ist das Bundesministerium f&amp;uuml;r Arbeit und Soziales.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/die-preistraeger-2026" target="_blank"&gt;Weitere Informationen zu den Preistr&amp;auml;ger-Projekten und allen Nominierten auf dbrp.de&lt;/a&gt; und in der Fachzeitschrift &amp;bdquo;Arbeitsrecht im Betrieb&amp;ldquo;. Die Bewerbungsphase f&amp;uuml;r 2027 ist gestartet.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Die Preistr&amp;auml;ger*innen&lt;/h2&gt;&lt;div&gt;&lt;h2&gt;Kleine Gremien (1-7 Mitglieder)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gold&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/schwerbehindertenvertretung-koerber-technologie-gmbh" target="_blank"&gt;Schwerbehindertenvertretung K&amp;ouml;rber Technologies GmbH, Hamburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Silber&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-sanacorp-pharmahandel-gmbh-langenhagen" target="_blank"&gt;Betriebsrat Sanacorp Pharmahandel GmbH, Langenhagen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Mitarbeitererhalt bis zur Rente&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-arkema-gmbh-leuna" target="_blank"&gt;Betriebsrat Arkema GmbH, Leuna&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Zus&amp;auml;tzliche Gesundheitsvorsorge&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Mittlere Gremien (9-15 Mitglieder)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gold&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-maschinenfabrik-alfing-kessler-gmbh-aalen" target="_blank"&gt;Betriebsrat Maschinenfabrik ALFING Kessler GmbH, Aalen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Wandel gestalten. Zukunft sichern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Silber&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-steag-power-gmbh-essen" target="_blank"&gt;Betriebsrat STEAG Power GmbH, Essen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Q-FiT - Karrierechancen und Qualifizierungsbedarfe von Frauen in Teilzeit&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-brose-fahrzeugteile-se-co-kg-wuerzburg" target="_blank"&gt;Betriebsrat BROSE Fahrzeugteile SE &amp; Co. KG, W&amp;uuml;rzburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: W&amp;Uuml;RZBURG BLEIBT! Von dem drohenden Aus zum Innovationsstandort f&amp;uuml;r Luft- und Raumfahrt&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gro&amp;szlig;e Gremien (ab 17 Mitglieder)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gold&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-airbus-operations-gmbh-hamburg" target="_blank"&gt;Betriebsrat Airbus Operations GmbH, Hamburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Entwicklung, Testung und Begleitung von Methoden, Prozessen und Werkzeugen f&amp;uuml;r ein neues Arbeitsumfeld und Hybrides Arbeiten (einschlie&amp;szlig;lich Desk-Sharing)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Silber&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-elbkinder-vereinigung-hamburger-kitas-ggmbh-hamburg" target="_blank"&gt;Betriebsrat Elbkinder &amp;ndash; Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH, Hamburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Demokratie und Vielfalt&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Bronze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://aib-web.de/home/deutscher-betriebsraete-preis/betriebsrat-aumovio-germany-gmbh-babenhausen" target="_blank"&gt;Betriebsrat AUMOVIO Germany GmbH, Babenhausen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Projekt: Im Spiel bleiben! Szenarienbasierte strategische Mitbestimmung in Zeiten von Krisen und Transformationsdruck&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Deutscher Betriebsr&amp;auml;tepreis 2026 &amp;ndash; Die Jury&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Dr. Claudia Bogedan&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrerin der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung (HBS)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Albena Chipkovenska&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Referentin f&amp;uuml;r Tarif- und Beamtenpolitik beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Prof. Dr. Olaf Deinert&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Professor f&amp;uuml;r B&amp;uuml;rgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Georg-August-Universit&amp;auml;t G&amp;ouml;ttingen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Thomas Fischer&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leiter der Grundsatzabteilung beim DGB-Bundesvorstand&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Dr. Gr&amp;eacute;gory Garloff&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Referatsleiter Arbeitsrecht und Arbeitsschutz der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gastst&amp;auml;tten (NGG)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Peter Kippes&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Bereichsleiter Funktionsbereich Betriebspolitik beim IG Metall Vorstand&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Stefan Soltmann&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leiter der Abteilung Betriebspolitik bei der IGBCE&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Eva-Maria Stoppkotte&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Verantwortliche Redakteurin der Zeitschrift &amp;bdquo;Arbeitsrecht im Betrieb&amp;ldquo;, Volljuristin mit Schwer&amp;shy;punkt Arbeitsrecht und Mediatorin&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Rebecca St&amp;uuml;demann&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Stellv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Preistr&amp;auml;gerin Deutscher Betriebsr&amp;auml;tepreis in Gold 2025&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Rainald Thannisch&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leitung Bereich Mitbestimmung bei der ver.di-Bundesverwaltung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Tobias Tigges&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Gesamtbetriebsratsvorsitzender SMS group GmbH, Hilchenbach, Preistr&amp;auml;ger beim Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis 2025 &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Johanna Uekermann&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrerin der EVA Akademie, der Bildungs- und Beratungsgesellschaft der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Klaus Ulrich&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Leiter des Referats Mitbestimmung bei der Industriegewerkschaft-Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; Bund-Verlag GmbH, Christof Herrmann, Presse- und &amp;Ouml;ffentlichkeitsarbeit, Tel. 069/795010-49&lt;br /&gt;christof.herrmann@bund-verlag.de, &lt;a href="http://www.bund-verlag.de"&gt;www.bund-verlag.de&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Pressemitteilung</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Deutscher-Betriebsräte-Preis</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV</category>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 18:00:38 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Die Informationsdienste stellen sich vor</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Die-Informationsdienste-stellen-sich-vor~.html</link>
      <description>Save the date: Am 22.9.2026 um 14.00 Uhr stellen wir allen Interessierten die Informationsdienste  des Bund-Verlags in einer Online-Konferenz (Microsoft Teams) vor - hier können Sie sich anmelden!</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Seit 2017/2018 erg&amp;auml;nzt der Bund-Verlag seine etablierten Fachzeitschriften zu Mitbestimmung, Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Informationsdienste. Diese bieten Mitgliedern von Betriebsr&amp;auml;ten, Personalr&amp;auml;ten und Schwerbehindertenvertretungen schnelle, verl&amp;auml;ssliche und praxisnahe Fachinformationen. Ihre Titel lauten:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion (SuI)&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Arbeitsschutz und Mitbestimmung (AuM)&amp;laquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Betriebsrat und Mitbestimmung (BeMi)&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Jeder Informationsdienst umfasst neben der monatlichen Printausgabe ein hilfreiches Online-Paket mit weiterer Fachliteratur, Rechtsprechung und Arbeitshilfen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am &lt;strong&gt;Dienstag, 22.9.2026&lt;/strong&gt; stellen wir &lt;strong&gt;um 14:00 Uhr&lt;/strong&gt; die Informationsdienste mit ihren jeweiligen Online-Datenbanken vor. Lernen Sie unsere Angebote kennen und erfahren Sie, wie Sie die Inhalte optimal f&amp;uuml;r Ihre Arbeit nutzen. Weitere Informationen und die Anmeldung &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/veranstaltungen/2026-09-22-infodienste"&gt;finden Sie hier!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir freuen uns auf Sie!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ihre Informationsdienst-Redakteur*innen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Leslie Apelt&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Jessica Vogelsang&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Christian K&amp;ouml;hler&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la, jv, ck)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 13:16:36 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Kritik am Arbeitsschutzabbau durch das BMAS</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Kritik-am-Arbeitsschutzabbau-durch-die-Bundesregierung~.html</link>
      <description>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit Monaten einen sogenannten Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. In der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026 ordnet Thorsten Schäfer das Thema fachlich ein.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Das vom BMAS vorgelegte &amp;raquo;Konzept f&amp;uuml;r einen effizienten und b&amp;uuml;rokratiearmen Arbeitsschutz&amp;laquo; beansprucht, den Arbeitsschutz zu modernisieren, zu digitalisieren und st&amp;auml;rker an der tats&amp;auml;chlichen Gefahrenlage auszurichten. Stellungnahmen aus Fachorganisationen der Arbeitsmedizin, von Fachkr&amp;auml;ften f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit (ihren Verb&amp;auml;nden) und den Gewerkschaften zeigen demgegen&amp;uuml;ber eine weitgehend &amp;uuml;bereinstimmende Gegenposition: Der angek&amp;uuml;ndigte &amp;bdquo;B&amp;uuml;rokratieabbau&amp;ldquo; betreffe nicht nur entbehrliche Formalien, sondern zentrale Elemente der Pr&amp;auml;ventionsarchitektur wie die Sicherheitsbeauftragten (Sibe), die Verbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung und die betriebliche Beteiligung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Arbeitsschutz-R&amp;uuml;ckbau: Kritik aus den Fachgebieten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Arbeitsmedizinische Perspektive&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die Skepsis gegen&amp;uuml;ber den BMAS-Vorhaben besonders nachvollziehbar, weil die Pr&amp;auml;vention systematisch als vorausschauende Erkennung, Bewertung und Begrenzung gesundheitlicher Risiken verstanden wird. Eine Orientierung des Arbeitsschutzes ausschlie&amp;szlig;lich auf &amp;bdquo;tats&amp;auml;chliche Gefahrenlagen&amp;ldquo; steht hierzu in Spannung. Arbeitsmedizinische Vorsorge ziele auf latente, kumulative und langfristig wirksame Belastungen ab, die fr&amp;uuml;hzeitig erkannt abgebaut werden m&amp;uuml;ssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Perspektive der Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stellungnahmen aus dem Bereich der Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit und ihrer Verb&amp;auml;nde liegen in zentralen Punkten auf dieser Linie. Der Verband f&amp;uuml;r Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hebt hervor, dass insbesondere die Bestellung der Sicherheitsbeauftragte keine entbehrliche Formalie sei, weil diese betriebsnahe Gef&amp;auml;hrdungen wahrnehmen, die Sicherheitskommunikation f&amp;ouml;rderten und als niedrigschwellige Ansprechpartner in den Arbeitsbereichen mit den Besch&amp;auml;ftigten und Vorgesetzten im Verbund wirkten. Die Anhebung der Besch&amp;auml;ftigtenzahl als Schwelle zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten st&amp;ouml;&amp;szlig;t auf erhebliches Unverst&amp;auml;ndnis, da in der Praxis Unsicherheiten und h&amp;ouml;here Gef&amp;auml;hrdungen drohten, jedoch kaum mit Kosteneinsparungen zu rechnen sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Selbstverwaltung der Unfallversicherung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommt die Kritik am geplanten politischen Zugriff auf das autonome Regelwerk der Unfallversicherung. Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit und ihre Verb&amp;auml;nde sehen in der Selbstverwaltung einen wesentlichen Grund daf&amp;uuml;r, dass Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften branchennah, fachlich fundiert und an realen betrieblichen Bedingungen orientiert entwickelt werden k&amp;ouml;nnen. Ein staatlich forcierter Regelr&amp;uuml;ckbau verschiebt dieses Gleichgewicht zulasten fachlicher Expertise.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kritik aus den Gewerkschaften&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gewerkschaftliche Kritik am Abbau von Arbeitsschutzstandards bezieht auch die Perspektive der Interessenvertretungen ein, die etwa qua Betriebsverfassungsgesetz eine starke Position bei der Mitgestaltung im Arbeits- und Gesundheitsschutz innehaben. Die Gewerkschaftsunterlagen bewerten die BMAS-Vorhaben als arbeitsschutzpolitisch hoch problematisch und sprechen von der Gefahr eines &amp;bdquo;Arbeitsschutzes zweiter Klasse&amp;ldquo;, insbesondere f&amp;uuml;r kleine und mittlere Unternehmen (KMU).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die Gr&amp;uuml;nde: &lt;/strong&gt;Bereits heute sei der Vollzug des Arbeitsschutzrechts unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilungen entspr&amp;auml;chen den gesetzlichen Anforderungen; die gesetzlich vorgesehene Mindestbesichtigungsquote von f&amp;uuml;nf Prozent der Betriebe in einem Jahr werde in allen Bundesl&amp;auml;ndern deutlich unterschritten, meist mit Quoten unter 2,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei ein weiterer R&amp;uuml;ckbau von Arbeitsschutzstandards das falsche Signal: Ein schwacher Vollzug im Arbeitsschutz sei nicht durch weniger verbindliche Anforderungen zu kompensieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders kritisch bewerten Stellungnahmen und Unterlagen die beabsichtigte Schw&amp;auml;chung der DGUV Vorschrift 1 und den Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die branchennah entwickelten Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften gelten als wesentliches Bindeglied zwischen abstrakter Normsetzung und betrieblicher Praxis; ihr Verlust an Verbindlichkeit w&amp;uuml;rde Pflichten relativieren, Handlungssicherheit reduzieren und die Gefahrsteuerung schw&amp;auml;chen. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44/zeitschrift/396-2300"&gt;Den umfassenden Beitrag von Thorsten Sch&amp;auml;fer in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026 lesen (S. 25-28)&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026, Titelthema: &amp;raquo;Mehr Fairness, mehr Chancen &amp;ndash; Gleichstellung in der Arbeitswelt&amp;laquo;, dazu vier Fachbeitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox f&amp;uuml;r Interessenvertretungen (S. 8-11).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 05:54:34 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Wann gilt ein Trauma als Unfallfolge?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Trauma-als-Unfallfolge~.html</link>
      <description>Treten nach einem Arbeitsunfall psychische Störungen auf, ist genau zu ermitteln, ob diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf weitere Verletztengeldzahlungen.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Das war der Fall&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nach einem schweren (anerkannten) Arbeitsunfall beim Abladen von Betonteilen im September 2021, bei dem sich der Besch&amp;auml;ftigte die Hand quetschte, was einen l&amp;auml;ngeren Krankenhausaufenthalt mit anschlie&amp;szlig;ender Reha-Behandlung zur Folge hatte, wurden eine posttraumatische Belastungsst&amp;ouml;rung, eine mittelgradige depressive Episode sowie eine chronische Schmerzst&amp;ouml;rung mit somatischen und psychischen Faktoren festgestellt. Rein physisch, aus handchirurgischer Sicht, w&amp;auml;re der Besch&amp;auml;ftigte laut &amp;auml;rztlichem Befund Ende Januar 2023 in seiner Funktion als Polier mit den T&amp;auml;tigkeiten des Maurers, Krankf&amp;uuml;hrers und Baumaschinenf&amp;uuml;hrers wieder arbeitsf&amp;auml;hig gewesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein von der Unfallkasse in Auftrag gegebenes orthop&amp;auml;disch-unfallchirurgisches Erstes Rentengutachten vom M&amp;auml;rz 2023 ergab, dass die gesch&amp;auml;tzte Minderung der Erwerbsf&amp;auml;higkeit (MdE) f&amp;uuml;r den Zeitraum M&amp;auml;rz bis Ende Dezember 2023 bei 20 Prozent, danach unter 10 Prozent liege. Der Zustand k&amp;ouml;nne durch Physiotherapie und Ergotherapie weiter verbessert werden. Ein Versuch einer Wiedereingliederung scheiterte. In deren Rahmen hatte der Verletzte ge&amp;auml;u&amp;szlig;ert, dass er derzeit nicht arbeiten und sich nicht vorstellen k&amp;ouml;nne, eine m&amp;ouml;gliche Qualifizierung zu durchlaufen, weil ihm die notwendige Konzentration fehle. Auch sei eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter aufgrund des geringen Verdiensts keine Alternative.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daraufhin stellte die Unfallkasse per Bescheid die Zahlung des Verletztengeldes zum 8. April 2023 ein. U.a. hiergegen erhob der Besch&amp;auml;ftigte Klage. Voraussetzung des Anspruchs auf Verletztengeld ist nach &amp;sect; 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, dass der Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunf&amp;auml;hig ist, die sog. unfallbedingte Arbeitsunf&amp;auml;higkeit, oder wegen einer Ma&amp;szlig;nahme der Heilbehandlung eine ganzt&amp;auml;gige Erwerbst&amp;auml;tigkeit nicht aus&amp;uuml;ben kann (Nr. 1) und unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunf&amp;auml;higkeit Anspruch (u.a.) auf Arbeitsentgelt hatte (Nr. 2). Verletztengeld wird dabei von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunf&amp;auml;higkeit &amp;auml;rztlich festgestellt wird oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsma&amp;szlig;nahme, die den Versicherten an der Aus&amp;uuml;bung einer ganzt&amp;auml;gigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit hindert (&amp;sect; 46 Abs. 1 SGB VII) und endet grunds&amp;auml;tzlich mit dem letzten Tag der (versicherungsfallbedingten) Arbeitsunf&amp;auml;higkeit oder der Hinderung an einer ganzt&amp;auml;gigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit durch eine Heilbehandlungsma&amp;szlig;nahme (&amp;sect; 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VII).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Gerade diese unfallbedingte Arbeitsunf&amp;auml;higkeit &amp;uuml;ber den 8. April 2023 hinaus hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-W&amp;uuml;rttemberg mangels Kausalzusammenhangs abgelehnt. Die handchirurgischen Gesundheitsst&amp;ouml;rungen waren nach Einsch&amp;auml;tzung des LSG zu diesem Zeitpunkt ausgeheilt, was auch &amp;auml;rztlich festgestellt worden war. Zudem war die Arbeitsf&amp;auml;higkeit attestiert sowie die Vollbelastung und der vollst&amp;auml;ndige Einsatz der Hand im Alltag empfohlen worden. Mehrere Gutachten kamen zu diesem Ergebnis. Die Ausf&amp;uuml;hrungen im Rentengutachten zum Zustand der Hand &amp;uuml;berzeugten das Gericht nicht: hier w&amp;auml;ren weitere detaillierte Er&amp;ouml;rterungen n&amp;ouml;tig gewesen, so das LSG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Rahmen eines station&amp;auml;ren Klinikaufenthalts im Dezember 2022 diagnostizierte chronische Schmerzst&amp;ouml;rung mit somatischen und psychischen Faktoren wertete das Gericht als nicht unfallurs&amp;auml;chlich. Ausl&amp;ouml;ser hierf&amp;uuml;r seien &amp;bdquo;Sorgen um die berufliche Zukunft, aus Sicht des Kl&amp;auml;gers fehlendes Verst&amp;auml;ndnis des Arbeitgebers f&amp;uuml;r seine Situation und eine finanzielle Belastung aufgrund laufender Kredite f&amp;uuml;r das Haus&amp;ldquo; gewesen, nicht jedoch der Arbeitsunfall als solcher. Die Erkrankung beruhe daher &amp;bdquo;auf Kr&amp;auml;nkung, Entt&amp;auml;uschung und Zukunftssorgen, also nicht auf dem Unfall", stellt das Gericht fest. Auch die depressive Episode sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleiches gilt nach LSG-Einsch&amp;auml;tzung f&amp;uuml;r die diagnostizierte posttraumatische Belastungsst&amp;ouml;rung (PBS). Diese hat das Gericht nicht gelten lassen &amp;ndash; sie lag aus Sicht des LSG gar nicht vor: Der Unfall sei nicht geeignet gewesen, eine PBS hervorzurufen. Zudem wertete das Gericht das Verhalten des Besch&amp;auml;ftigten, wie zum Beispiel die ausgebliebene Schilderung von tiefgreifender Verzweiflung oder Entsetzen, als Indiz daf&amp;uuml;r, dass keine PBS vorliegen konnte. Dazu kam, dass auch das Verhalten bei verschiedenen Untersuchungs- und Begutachtungssituationen das Gericht nicht von dauerhafter Bewegungseingeschr&amp;auml;nktheit der Hand &amp;uuml;berzeugen konnte, weswegen eine weitere Zahlung von Krankengeld nach dem 8. April 2023 nicht erforderlich war.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, MAV-Arbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:59 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Schwierige Gespräche meistern</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Schwierige-Gespraeche-meistern~.html</link>
      <description>Unterschiedliche Interessen und emotionale Situationen gehören zur Betriebsratsarbeit dazu. Wer schwierige Gespräche gut vorbereitet, klar kommuniziert und verbindliche Lösungen anstrebt, schafft die Grundlage für konstruktive Zusammenarbeit. Wie das gelingt erfahrt ihr von Frank Baschab in der AiB 9/26 ab Seite 58.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Gespr&amp;auml;che zu f&amp;uuml;hren mit einem als schwierig einzusch&amp;auml;tzenden Gespr&amp;auml;chspartner oder Thema ist nicht sonderlich beliebt, geh&amp;ouml;rt aber zu dem wesentlichen Handwerkszeug f&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te. Das Wichtigste beim F&amp;uuml;hren schwieriger Gespr&amp;auml;che ist eine klare innere Ausrichtung, ein guter Rahmen sowie die F&amp;auml;higkeit, Emotionen zu regulieren. Schwierige Gespr&amp;auml;che scheitern weniger an den Inhalten, sondern eher an aufkommenden Emotionen, auf der Beziehungsebene und an fehlender Vorbereitung. Aus diesem Grund sind die folgenden Punkte wichtige Hilfen f&amp;uuml;r das F&amp;uuml;hren schwieriger Gespr&amp;auml;che.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r das Gespr&amp;auml;ch ist zun&amp;auml;chst eine klare Zielsetzung besonders wichtig. Bevor man in ein schwieriges Gespr&amp;auml;ch geht, sollte man ein einziges, klares Ziel setzen: M&amp;ouml;chte ich etwas kl&amp;auml;ren, verstehen, ver&amp;auml;ndern, Grenzen setzen oder angeh&amp;ouml;rt werden? Ein Gespr&amp;auml;ch ohne Ziel kann in alle Richtungen gehen und wird schnell emotional, diffus oder eskaliert. Nach der Zielkl&amp;auml;rung erfolgt die Vorbereitung des eigentlichen Gespr&amp;auml;chs. Die gute Vorbereitung reduziert Stress und erh&amp;ouml;ht die eigene Souver&amp;auml;nit&amp;auml;t, denn man hat sich bereits vorher Gedanken gemacht, was man ansprechen m&amp;ouml;chte, welche Beispiele hilfreich sein k&amp;ouml;nnten und wie das Gegen&amp;uuml;ber m&amp;ouml;glicherweise reagiert. Erst anschlie&amp;szlig;end l&amp;auml;sst sich der richtige Zeitpunkt und ein guter Rahmen besser und einfacher planen. Stress, L&amp;auml;rm oder Zeitdruck verschlechtern die Gespr&amp;auml;chsqualit&amp;auml;t enorm. Ein wirklich schwieriges Gespr&amp;auml;ch kann nicht zwischen T&amp;uuml;r und Angel gef&amp;uuml;hrt werden, sondern braucht einen ungest&amp;ouml;rten Raum und ausreichend Zeit.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Beginn des Gespr&amp;auml;chs hilft ein klarer und ruhiger Einstieg. Ein Gespr&amp;auml;chseinstieg, der die m&amp;ouml;glicherweise bislang gute Beziehung w&amp;uuml;rdigt und eine gute Gespr&amp;auml;chsatmosph&amp;auml;re schafft, f&amp;ouml;rdert Orientierung und Sicherheit. Deshalb ist es wichtig, die Beziehungsebene zu beachten. Schwierige Gespr&amp;auml;che verlaufen nicht linear und planbar von A bis Z, sondern sie oszillieren. Hilfreich kann sein, eine pers&amp;ouml;nliche Wertsch&amp;auml;tzung auszudr&amp;uuml;cken, nicht unn&amp;ouml;tig anzugreifen, aber sich auch nicht zu Rechtfertigungen zwingen zu lassen. Herausfordernde Gespr&amp;auml;che scheitern dann, wenn Emotionen &amp;uuml;berhandnehmen. Beide Parteien befinden sich dann in einem Kampfmodus, was den Verstand tr&amp;uuml;bt und vern&amp;uuml;nftige L&amp;ouml;sungen erschwert, wodurch es letztlich nur ums Gewinnen geht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So wichtig ein guter Einstieg ist, so wichtig ist auch der Ausstieg. Ein klarer Abschluss verhindert, dass nichts nachgl&amp;uuml;ht. Wichtig ist hierbei die Zusammenfassung der gemeinsamen Ergebnisse und Vereinbarungen. Aber auch das Benennen dessen, was noch offen ist, sowie die Kl&amp;auml;rung der n&amp;auml;chsten Schritte oder Termine.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie gelingt es, emotionale Situationen zu entsch&amp;auml;rfen? Wie geht man mit Machtspielen oder Manipulationsversuchen um? Und warum sind klare Vereinbarungen am Ende eines Gespr&amp;auml;chs so wichtig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der &lt;strong&gt;AiB 9/2026&lt;/strong&gt; zeigen wir, worauf es in anspruchsvollen Gespr&amp;auml;chen ankommt, welche Fehler vermieden werden sollten und wie eine strukturierte, empathische Gespr&amp;auml;chsf&amp;uuml;hrung zum Erfolg f&amp;uuml;hrt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch kein AiB-Abo, dann holt euch ein kostenloses Testabo hier: &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T"&gt;https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ems)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 06:15:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Klüger überwachen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Klueger-ueberwachen~.html</link>
      <description>Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Einstellungsrichtlinien gehören zu den Unterlagen, die der Betriebsrat regelmäßig im Blick behalten muss. KI kann hier unterstützen, indem sie umfangreiche Texte vorsortiert und auffällige Stellen markiert. So erhält das Gremium schneller Hinweise darauf, welche Passagen genauer geprüft werden sollten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG beschreibt eine zentrale Daueraufgabe des Betriebsrats. Er muss dar&amp;uuml;ber wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften, Tarifvertr&amp;auml;ge und Betriebsvereinbarungen tats&amp;auml;chlich eingehalten werden. In der Praxis bedeutet das, regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig zu pr&amp;uuml;fen, ob vereinbarte Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Arbeitsalltag auch umgesetzt werden. Diese Kontrolle ist wichtig, aber oft zeitaufwendig &amp;ndash; besonders dann, wenn viele Unterlagen, Regelwerke oder Einzelf&amp;auml;lle ber&amp;uuml;cksichtigt werden m&amp;uuml;ssen. Genau hier kann KI unterst&amp;uuml;tzen. Sie kann gro&amp;szlig;e Textmengen vorsortieren, auff&amp;auml;llige Formulierungen markieren und Hinweise darauf geben, welche Stellen das Gremium genauer pr&amp;uuml;fen sollte. Die Bewertung bleibt weiterhin Aufgabe des Betriebsrats. Die KI kann aber helfen, schneller einen &amp;Uuml;berblick zu gewinnen und m&amp;ouml;gliche Problemstellen gezielter in den Blick zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Regelwerke im Abgleich&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&amp;Auml;ndert sich ein Tarifvertrag, m&amp;uuml;ssen auch interne Richtlinien, Arbeitsanweisungen und bestehende Betriebsvereinbarungen neu gepr&amp;uuml;ft werden. Sie m&amp;uuml;ssen im Licht der ge&amp;auml;nderten Regelung gelesen und daraufhin &amp;uuml;berpr&amp;uuml;ft werden, ob sie noch passen oder angepasst werden m&amp;uuml;ssen. Bei mehreren hundert Seiten Regelwerk kann eine solche Aufgabe schnell un&amp;uuml;bersichtlich werden und im Arbeitsalltag leicht untergehen. KI kann hier unterst&amp;uuml;tzen, indem sie zwei Textfassungen miteinander vergleicht, abweichende oder veraltete Formulierungen markiert und eine &amp;Uuml;bersicht der Stellen erstellt, die das Gremium genauer pr&amp;uuml;fen sollte.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Gleichbehandlung bei Einstellung und Weiterbildung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG verpflichtet den Betriebsrat, die tats&amp;auml;chliche Gleichstellung von Frauen und M&amp;auml;nnern bei Einstellung, Besch&amp;auml;ftigung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu f&amp;ouml;rdern. In der Praxis bedeutet das, dass der Betriebsrat auch darauf achten muss, ob bestimmte Formulierungen, Kriterien oder Anforderungen einzelne Gruppen faktisch benachteiligen k&amp;ouml;nnen. KI kann dabei unterst&amp;uuml;tzen, indem sie Stellenanzeigen, Auswahlkriterien oder Weiterbildungsrichtlinien auf auff&amp;auml;llige Formulierungen pr&amp;uuml;ft &amp;ndash; zum Beispiel auf Anforderungen, f&amp;uuml;r die kein erkennbarer sachlicher Grund besteht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Vorsicht ist geboten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine KI-Auff&amp;auml;lligkeitsliste ersetzt keine Rechtspr&amp;uuml;fung. Ob ein Passus tats&amp;auml;chlich gegen eine Vorschrift verst&amp;ouml;&amp;szlig;t, ist und bleibt eine juristische Frage. Ein Fehlalarm k&amp;ouml;nnte beim Arbeitgeber Glaubw&amp;uuml;rdigkeit kosten und ein &amp;uuml;bersehener echter Versto&amp;szlig; k&amp;ouml;nnte tr&amp;uuml;gerische Sicherheit erzeugen. Somit ist immer zu beachten, dass Auff&amp;auml;lligkeiten der Anfang einer Pr&amp;uuml;fung im Gremium sind, nicht deren Ergebnis.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ey)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 06:00:18 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Nach Startschwierigkeiten – eher zufriedene Azubis</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Nach-Startschwierigkeiten-eher-zufriedene-Azubis~.html</link>
      <description>Der Zugang zur Berufsausbildung bleibt für viele junge Menschen schwierig. Doch ist der Einstieg einmal geschafft, sind stolze 90 Prozent der Auszubildenden recht zufrieden, 87 Prozent würden denselben Beruf erneut wählen. Diese Ergebnisse hat die repräsentative Studie »Ausbildungsperspektiven 2026« der Bertelsmann Stiftung ermittelt.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die befragten Azubis bewerten auch einzelne Aspekte der Ausbildung positiv: 86 Prozent erleben die Atmosph&amp;auml;re in ihrem Team h&amp;auml;ufig oder fast immer als gut. 85 Prozent geben an, regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Neues zu lernen; 83 Prozent empfinden ihre Aufgaben als sinnvoll; 79 Prozent haben h&amp;auml;ufig oder fast immer Spa&amp;szlig; bei der Arbeit und beim Lernen. Ausbildung hat demnach kein Imageproblem, doch es besteht Handlungsbedarf auf mehreren Feldern:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die Zahl der ausbildenden Betriebe sinkt: Das Angebot an Ausbildungspl&amp;auml;tzen sank um f&amp;uuml;nf Prozent. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertr&amp;auml;ge ging um zwei Prozent auf rund 476.000 zur&amp;uuml;ck &amp;ndash; und das im Fachkr&amp;auml;ftemangel.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Insbesondere junge Menschen mit niedriger Schulbildung zweifeln &amp;nbsp;&amp;ndash; zu Recht &amp;ndash; an ihren Chancen auf dem Ausbildungsmarkt. 38 Prozent glauben nicht daran, einen Ausbildungsplatz zu finden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Es gibt Barrieren beim Zugang zur Ausbildung und Probleme bei der beruflichen Orientierung. 2025 gingen laut Berufsbildungsbericht rund 84.000 Bewerber*innen bei der Ausbildungssuche leer aus, ein Anstieg von &amp;uuml;ber 19 Prozent.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Schulnoten z&amp;auml;hlen mehr als Motivation und Potenzial&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Trotz des guten Images der Ausbildung ist der Ausbildungsmarkt nicht ausgeglichen, Betriebe und junge Menschen finden oft nicht zusammen: Rund 54.400 Ausbildungsstellen blieben unbesetzt. Das sind zwar 22 Prozent weniger als 2024, ist aber kein Zeichen f&amp;uuml;r eine bessere Vermittlung: Bewerber*innen und freie Ausbildungspl&amp;auml;tze befinden sich oft nicht in derselben Region oder passen berufsfachlich nicht zusammen. Hinzu kommen Auswahlverfahren, bei denen Schulnoten und formale Abschl&amp;uuml;sse teils st&amp;auml;rker gewichtet werden als die Motivation, die praktischen F&amp;auml;higkeiten und die Entwicklungspotenziale junger Menschen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jungen Menschen mit niedriger Schulbildung sch&amp;auml;tzen ihre Chancen trotz des Fachkr&amp;auml;ftemangels sehr pessimistisch ein, was fatal ist: Die Ausbildung die beste Weichenstellung f&amp;uuml;r den Einstieg in ein ausk&amp;ouml;mmliches, gutes Berufsleben. Wer ohne Abschlusses dasteht, handelt sich nachhaltige Probleme ein: 2025 lag die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Berufsabschluss bei 21 Prozent, bei Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung lediglich bei vier Prozent.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wege aus der Ausbildungsmisere&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Quote der ungelernten Arbeitskr&amp;auml;fte ist dringend zu senken, denn schlie&amp;szlig;lich steckt Deutschland im Fachkr&amp;auml;ftemangel, auch wenn die Krisendebatten zurzeit davon ablenken; und es erwachsen aus der Summe ungelernter Arbeitskr&amp;auml;fte gesamtgesellschaftliche Kosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt: Der Einstig in die Berufsausbildung sollte so niedrigschwellig wie m&amp;ouml;glich gestaltet werden. Zug&amp;auml;nge wie Einstiegsqualifizierungen, l&amp;auml;ngere Praktika und Programme wie die Assistierte Ausbildung seien auszubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitgeber sollten die Auswahlverfahren st&amp;auml;rker an Kriterien wie pers&amp;ouml;nliche Kompetenzen und praktische F&amp;auml;higkeiten orientieren statt allein an Schulnoten. Gleichzeitig ben&amp;ouml;tigen Unternehmen verl&amp;auml;ssliche Unterst&amp;uuml;tzung, wenn sie junge Menschen ausbilden, die am Start nicht alle Anforderungen erf&amp;uuml;llen. Die Zufriedenheit der Azubis sei ein ermutigendes Signal, die Berufsausbildung zu f&amp;ouml;rdern und besser zu flankieren. Dazu geh&amp;ouml;rt auch eine verbesserte Berufsorientierung: Es existiert zwar eine F&amp;uuml;lle von Informationen, doch mehr als die H&amp;auml;lfte der Befragten findet sich nur schwer zurecht. Es mangelt an pers&amp;ouml;nlicher Beratung und zum Beispiel an regionalen Netzwerken zwischen Schulen, Betrieben, Arbeitsagenturen und Jugendberufsagenturen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Hintergrund&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Studie wurden 1.763 junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren sowie 1.325 Auszubildende im Alter von 15 bis 25 Jahren repr&amp;auml;sentativ befragt (Online-Befragung Anfang M&amp;auml;rz bis Mitte April 2026). Ausbildungsmarktdaten: Berufsbildungsbericht 2026, Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur f&amp;uuml;r Arbeit, Analysen des Bundesinstituts f&amp;uuml;r Berufsbildung, &lt;a href="http://www.bertelsmann-stiftung.de"&gt;www.bertelsmann-stiftung.de&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beate Eberhardt (Redaktion &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;, &lt;a href="http://www.gutearbeit-online.de"&gt;www.gutearbeit-online.de&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">JAV, Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 11:45:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Gehen, wechseln, bleiben</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Gehen-wechseln-bleiben~.html</link>
      <description>Umstrukturierungen erfordern klare Perspektiven. Freiwilligenprogramme, Transfergesellschaften und Retention-Boni können dabei wichtige Orientierung bieten. Was dabei zu beachten ist, erfahrt ihr in der AiB 9/26 ab Seite 18 von Ruben Zeman und Sophie Böxkes.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Ein freiwilliger Austritt kann finanziell attraktiv sein, der Wechsel in eine Transfergesellschaft neue Perspektiven er&amp;ouml;ffnen und ein Retention-Bonus das vor&amp;uuml;bergehende Bleiben honorieren. Welcher Weg sinnvoll ist, h&amp;auml;ngt von der pers&amp;ouml;nlichen Situation und der konkreten Ausgestaltung z. B. auf die finanzielle Situation nach dem Austritt ab. Betriebsr&amp;auml;te sollten deshalb darauf achten, die Wahlm&amp;ouml;glichkeiten der Besch&amp;auml;ftigten zu sichern und den Entscheidungsdruck durch eine ausreichend lange Bedenkzeit zu reduzieren.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Faire Chancen beim freiwilligen Austritt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Freiwilligenprogramme dienen dazu, einen Personalabbau einvernehmlich umzusetzen. Besch&amp;auml;ftigte erhalten finanzielle Anreize, freiwillig aus dem Arbeitsverh&amp;auml;ltnis auszuscheiden. F&amp;uuml;r Arbeitgeber ist das attraktiv, weil sie K&amp;uuml;ndigungsschutzprozesse vermeiden und den Personalabbau besser planen k&amp;ouml;nnen. F&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te liegt hierin ein wichtiger Hebel: Wer dem Arbeitgeber Planungssicherheit verschafft, braucht im Gegenzug gute Konditionen und ausreichend Zeit f&amp;uuml;r eine informierte Entscheidung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zun&amp;auml;chst muss gekl&amp;auml;rt werden, wer das Angebot nutzen darf. Der Betriebsrat sollte dabei besonders schutzbed&amp;uuml;rftige Besch&amp;auml;ftigtengruppen ber&amp;uuml;cksichtigen. Hierzu z&amp;auml;hlen vor allem &amp;auml;ltere und schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen. F&amp;uuml;r sie kann der Personalabbau eine besondere soziale H&amp;auml;rte darstellen, da sie auf dem Arbeitsmarkt regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig schwerer zu vermitteln sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daneben sollte ausgehandelt werden, wie viel Bedenkzeit den Besch&amp;auml;ftigten einger&amp;auml;umt wird, um etwaige Angebote (etwa den Abschluss eines Aufhebungsvertrags) sorgf&amp;auml;ltig zu pr&amp;uuml;fen. Es ist Aufgabe des Betriebsrats, die Besch&amp;auml;ftigten vor &amp;uuml;berm&amp;auml;&amp;szlig;igem Druck zu sch&amp;uuml;tzen und sicherzustellen, dass diesen gen&amp;uuml;gend Bedenkzeit einger&amp;auml;umt wird, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Als Orientierung sollte mindestens eine Bedenkzeit von 14 Tagen, bei komplexeren Programmen von 21 Tagen, einger&amp;auml;umt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine fundierte Entscheidung setzt voraus, dass f&amp;uuml;r die Besch&amp;auml;ftigten klar erkennbar ist, welche Anreize mit dem freiwilligen Ausscheiden verbunden sind. Attraktiv wird das Angebot zum einen durch unmittelbare finanzielle Anreize wie Abfindungen oder Sprinterpr&amp;auml;mien. Zum anderen k&amp;ouml;nnen erg&amp;auml;nzende Ma&amp;szlig;nahmen, etwa der Wechsel in eine Transfergesellschaft, dazu beitragen, die Folgen des Arbeitsplatzverlustes abzufedern. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags und einer damit verbundenen Abfindung kann neben der M&amp;ouml;glichkeit bestehen, in eine Transfergesellschaft zu wechseln.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Br&amp;uuml;cke in eine neue Besch&amp;auml;ftigung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Transfergesellschaft soll Besch&amp;auml;ftigte beim &amp;Uuml;bergang aus ihrem bisherigen Arbeitsverh&amp;auml;ltnis in eine neue Besch&amp;auml;ftigung unterst&amp;uuml;tzen. Im Mittelpunkt stehen Qualifizierung, berufliche Neuorientierung, Bewerbungstraining und Vermittlung. W&amp;auml;hrend der Transferzeit erhalten die Besch&amp;auml;ftigten Transferkurzarbeitergeld. Das Transferkurzarbeitergeld betr&amp;auml;gt grunds&amp;auml;tzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Bei Besch&amp;auml;ftigten, die die Voraussetzungen f&amp;uuml;r den erh&amp;ouml;hten Leistungssatz erf&amp;uuml;llen &amp;ndash; z. B., wenn auf der elektronischen Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist &amp;ndash;, sind es 67 %. H&amp;auml;ufig wird die Leistung durch den Arbeitgeber aufgestockt. Die maximale Bezugsdauer betr&amp;auml;gt zw&amp;ouml;lf Monate. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit m&amp;ouml;glichst zu vermeiden und die Chancen auf eine neue Besch&amp;auml;ftigung zu verbessern. Gerade bei schwierigen Vermittlungsbedingungen kann eine professionelle Begleitung neue berufliche Perspektiven er&amp;ouml;ffnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Worauf der Betriebsrat achten sollte und wann es sich f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte zu bleiben lohnt, erfahrt ihr in der &lt;strong&gt;AiB 9/2026 ab Seite 18&lt;/strong&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch kein AiB-Abo, dann holt euch ein kostenloses Testabo hier: &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T"&gt;https://www.bund-verlag.de/bestellseite/arbeitsrecht-im-betrieb-testen?wkz=AW_E_2600_T&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ems)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 06:13:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Nominierte stehen fest</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Nominierte-stehen-fest~.html</link>
      <description>Lernt die Nominierten des Deutschen Betriebsrätepreises 2026 kennen und erfahrt im Podcast „Mitbestimmer*in“, wie ihre Projekte Mitbestimmung, Vielfalt und Wandel im Betrieb gestalten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die Nominierten f&amp;uuml;r den &lt;strong&gt;Deutschen Betriebsr&amp;auml;tepreis 2026&lt;/strong&gt; stehen fest. Mit ihren Projekten zeigen sie eindrucksvoll, wie Mitbestimmung Besch&amp;auml;ftigte st&amp;auml;rkt, Unternehmen zukunftsf&amp;auml;hig macht und gesellschaftliche Verantwortung &amp;uuml;bernimmt. Von innovativen L&amp;ouml;sungen f&amp;uuml;r Gesundheit und Inklusion &amp;uuml;ber erfolgreiche Transformationsprozesse bis hin zu Demokratie- und Vielfaltsinitiativen: Die nominierten Betriebsr&amp;auml;te und Interessenvertretungen stehen exemplarisch f&amp;uuml;r das Engagement und die Gestaltungskraft betrieblicher Mitbestimmung in Deutschland.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In unserem Podcast &lt;strong&gt;&amp;bdquo;Mitbestimmer*in&amp;ldquo;&lt;/strong&gt; stellen wir die Nominierten und ihre Projekte vor und geben spannende Einblicke in erfolgreiche Betriebsratsarbeit aus der Praxis. Weitere Folgen unseres Podcasts sowie aktuelle Informationen, Praxistipps und wichtige Inhalte f&amp;uuml;r Betriebsr&amp;auml;te findet ihr auf &lt;a href="https://aib-web.de/"&gt;www.aib-web.de&lt;/a&gt;. Dort erwartet euch alles rund um Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit und die Herausforderungen der Arbeitswelt von heute und morgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den Podcast findet ihr unter &lt;a href="https://aib-web.de/home/podcast-mitbestimmerin"&gt;https://aib-web.de/home/podcast-mitbestimmerin&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ems)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Deutscher-Betriebsräte-Preis</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Wed, 02 Sep 2026 05:49:10 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Damit die Botschaft ankommt</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Damit-die-Botschaft-ankommt~.html</link>
      <description>Ein Aushang, ein Intranet-Beitrag, ein Newsletter – dieselbe Nachricht braucht in jedem Kanal eine andere Länge, und nicht jede Kolleg*in liest sie auf Deutsch. KI hilft, ein Thema passend für jeden Kanal aufzubereiten und in die Sprachen der Belegschaft zu übersetzen, damit die Botschaft wirklich ankommt und nicht nur veröffentlicht wird.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Betriebsratsarbeit ist nur so wirksam, wie sie bekannt ist. Eine gute Einigung zur Schichtplanung n&amp;uuml;tzt wenig, wenn ein Teil der Belegschaft sie gar nicht mitbekommt oder sie zwar liest, aber nicht versteht. Kommunikation ist deshalb keine Nebenaufgabe, sondern Teil der eigentlichen Arbeit, f&amp;uuml;r die im Alltag trotzdem selten Zeit bleibt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Ein Thema, mehrere L&amp;auml;ngen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Text f&amp;uuml;rs Schwarze Brett muss innerhalb von zehn Sekunden erfasst werden k&amp;ouml;nnen, ein Intranet-Beitrag darf Hintergrundinformationen liefern und ein Newsletter-Absatz erz&amp;auml;hlt die Geschichte dahinter. Anstatt drei Texte einzeln zu schreiben, kann man das Kernanliegen einmal formulieren und die KI anschlie&amp;szlig;end die Varianten ableiten lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Beispiel: Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitgeber eine Regelung zu mobiler Arbeit vereinbart. Der Aushang fasst das in einem Satz zusammen: &amp;raquo;Ab sofort sind bis zu zwei Homeoffice-Tage pro Woche m&amp;ouml;glich. Details sind im Intranet zu finden.&amp;laquo; Der Intranet-Beitrag erg&amp;auml;nzt die Eckpunkte: Wer ist antragsberechtigt, welche Fristen gelten und wo liegt das Formular? Der Newsletter-Text ordnet die Regelung zus&amp;auml;tzlich ein und beantwortet gleich die Frage, die erfahrungsgem&amp;auml;&amp;szlig; zuerst gestellt wird: Was ist mit Teilzeitkr&amp;auml;ften? So entstehen aus einem Sachverhalt drei stimmige, aufeinander abgestimmte Texte statt dreier separater Schreibprojekte. Die Kernbotschaft bleibt dabei &amp;uuml;ber alle Kan&amp;auml;le konsistent, statt sich bei jeder Neuformulierung leicht zu verschieben.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Reichweite &amp;uuml;ber Sprachgrenzen hinweg&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der st&amp;auml;rkste Hebel liegt in der &amp;Uuml;bersetzung. Wichtige Mitteilungen, beispielsweise zu einer neuen Betriebsvereinbarung, zur Sprechstunde oder zu Fristen, erreichen nur die Kolleg:innen, die sie auch verstehen. KI &amp;uuml;bersetzt schnell und zuverl&amp;auml;ssig in die im Betrieb gesprochenen Sprachen. Das ist etwas, was sich Betriebsr&amp;auml;te in der Praxis oft schon lange gew&amp;uuml;nscht haben, sich aber aus Zeitgr&amp;uuml;nden selten leisten konnten. Wo m&amp;ouml;glich, sollte eine muttersprachliche Kollegin oder ein Kollege die &amp;Uuml;bersetzung gegenlesen, denn gerade bei Begriffen mit fester arbeitsrechtlicher Bedeutung kann eine w&amp;ouml;rtlich korrekte, aber unpr&amp;auml;zise &amp;Uuml;bersetzung zu Missverst&amp;auml;ndnissen f&amp;uuml;hren. Bei mehrsprachigen Aush&amp;auml;ngen empfiehlt sich zudem der Hinweis, dass im Zweifel die deutsche Fassung gilt. Praktisch bew&amp;auml;hrt hat sich au&amp;szlig;erdem eine kleine, feste Liste wiederkehrender Begriffe &amp;ndash; wie &amp;raquo;Betriebsvereinbarung&amp;laquo;, &amp;raquo;Einigungsstelle&amp;laquo; oder &amp;raquo;Sprechstunde&amp;laquo; &amp;ndash;, die in jeder Sprache einheitlich &amp;uuml;bersetzt werden. So wird verhindert, dass derselbe Begriff &amp;uuml;ber mehrere Aush&amp;auml;nge hinweg unterschiedlich &amp;uuml;bersetzt wird und Verwirrung entsteht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Der Haken&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Aushang oder Newsletter, der im Namen des Betriebsrats an die gesamte Belegschaft geht, ist eine offizielle &amp;Auml;u&amp;szlig;erung des Gremiums und kein privater Text. Deshalb sollte der KI-Entwurf vor der Ver&amp;ouml;ffentlichung noch einmal dem Gremium vorgelegt werden. Das gilt besonders f&amp;uuml;r die &amp;Uuml;bersetzungen: Sie werden oft als Nebenprodukt behandelt und ungepr&amp;uuml;ft verschickt, obwohl sie inhaltlich dieselbe Verantwortung tragen wie das deutsche Original.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ey)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat</category>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 12:37:18 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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