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    <title>Nachrichten für die JAV</title>
    <link>https://www.bund-verlag.de/jav</link>
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    <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 20:17:28 GMT</pubDate>
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      <title>Die Rente im Umbruch: Eine neue Chance?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Die-Rente-im-Umbruch-Eine-neue-Chance-~.html</link>
      <description>Die Rente steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Demografischer Wandel und steigende Kosten machen politische Lösungen erforderlich. Die geplante Rentenreform verspricht mehr Stabilität – und sorgt zugleich für kontroverse Diskussionen. Die wichtigsten Fakten im Überblick.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Fakt 1: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden und schrittweise steigen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nach der derzeitigen Regelung wird die Altersgrenze bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben. Zur Entlastung der Rentenversicherung schl&amp;auml;gt die Kommission vor, das Renteneintrittsalter k&amp;uuml;nftig an die Lebenserwartung zu koppeln und es &amp;uuml;ber die kommenden Jahre hinweg schrittweise ansteigen zu lassen &amp;ndash; ab 2041 alle 10 Jahre um ein halbes Jahr. Dies h&amp;auml;tte zur Folge, dass Besch&amp;auml;ftigte ab 2041 erst mit 67,5 Jahren und ab 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen k&amp;ouml;nnen. 2091 w&amp;uuml;rde schlie&amp;szlig;lich ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren erreicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleichzeitig ist vorgesehen, die Anpassung der Regelaltersgrenze regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen. Sollte die Lebenserwartung weiter steigen, k&amp;ouml;nnte eine erneute Anhebung erforderlich werden. Theoretisch w&amp;auml;re auch eine Absenkung der Regelaltersgrenze denkbar, wird derzeit jedoch als eher unwahrscheinlich eingesch&amp;auml;tzt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fakt 2: Die &amp;raquo;Rente mit 63&amp;laquo; ist Geschichte&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bislang konnten langj&amp;auml;hrig Versicherte vorzeitig und ohne Abschl&amp;auml;ge in den Ruhestand treten &amp;ndash; n&amp;auml;mlich zwei Jahre vor dem regul&amp;auml;ren Regeleintrittsalters (fr&amp;uuml;her ab 63, aktuell mit 64,5 Jahren). Voraussetzung hierf&amp;uuml;r war, dass sie mindestens 45 Jahre lang Beitr&amp;auml;ge gezahlt haben. Das sah die Kommission kritisch, da vor allem Gutverdienende ohne gr&amp;ouml;&amp;szlig;ere gesundheitliche Einschr&amp;auml;nkungen von dieser M&amp;ouml;glichkeit Gebrauch machten. F&amp;uuml;r Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen und entsprechend geplant haben, soll jedoch ein Vertrauensschutz gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleichzeitig ist vorgesehen, einen Ausgleich f&amp;uuml;r diejenigen zu schaffen, die aus gesundheitlichen Gr&amp;uuml;nden nicht mehr arbeiten k&amp;ouml;nnen oder in besonders belastenden Berufen t&amp;auml;tig sind. Wer sich dem Rentenalter n&amp;auml;hert und eine entsprechende Gesundheitspr&amp;uuml;fung absolviert, soll bei entsprechendem Ergebnis leichter Zugang zu einer Rente erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dar&amp;uuml;ber hinaus bestand bislang die M&amp;ouml;glichkeit, nach 35 Berufsjahren bereits mit 63 Jahren &amp;ndash; allerdings mit Abschl&amp;auml;gen &amp;ndash; in Rente zu gehen. Diese Altersgrenze soll k&amp;uuml;nftig auf 64 Jahre angehoben werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fakt 3: Es soll mehr Beitragszahler geben&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;K&amp;uuml;nftig sollen mehr Menschen in die Rentenkasse einzahlen. Dazu z&amp;auml;hlen unter anderem Vorst&amp;auml;nde von Aktiengesellschaften sowie Berufspolitiker, etwa Landtags- und Bundestagsabgeordnete.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch Selbstst&amp;auml;ndige sollen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern sie nicht bereits &amp;uuml;ber eine berufsspezifische Versorgungswerk abgesichert sind. Gerade in dieser Gruppe sehen Fachleuten ein erh&amp;ouml;htes Armutsrisiko im Alter. F&amp;uuml;r bereits t&amp;auml;tige Selbstst&amp;auml;ndige besteht allerdings die M&amp;ouml;glichkeit, dem zu widersprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem sollen k&amp;uuml;nftig auch Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen; eine Ausnahme ist lediglich f&amp;uuml;r Sch&amp;uuml;lerinnen und Sch&amp;uuml;ler geplant.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einbindung von Beamten ist vorerst nicht vorgesehen. Stattdessen wird empfohlen, die Verbeamtung k&amp;uuml;nftig st&amp;auml;rker zu begrenzen und auf hoheitliche Aufgaben zu beschr&amp;auml;nken. Das Problem besteht dabei, dass f&amp;uuml;r die Einbeziehung der Beamten sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber t&amp;auml;tig werden m&amp;uuml;ssten: W&amp;auml;hrend f&amp;uuml;r Bundesbeamte eine &amp;Auml;nderung des Bundesversorgungsgesetzes erforderlich w&amp;auml;re, m&amp;uuml;ssten f&amp;uuml;r Landesbeamte s&amp;auml;mtliche 16 Bundesl&amp;auml;nder ihre jeweiligen Landesversorgungsgesetze anpassen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fakt 4: Kapitalgedeckte Zusatzrente&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die gesetzliche Rente wird derzeit im Wesentlichen durch Sozialbeitr&amp;auml;ge sowie durch Steuergeld finanziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;K&amp;uuml;nftig soll ein Teil der Rentenbeitr&amp;auml;ge verpflichtend am Aktienmarkt angelegt werden. Nach einer &amp;Uuml;bergangsphase, die 2028 beginnen soll, sollen zun&amp;auml;chst 0,5 % und sp&amp;auml;ter bis zu 2 % des Bruttolohns in den Kapitalmarkt flie&amp;szlig;en. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beitr&amp;auml;ge jeweils zur H&amp;auml;lfte. Der Gesamtbeitragssatz w&amp;uuml;rde damit von aktuell 18,6 % bis zum Jahr 2031 auf &amp;uuml;ber 22 % steigen und anschlie&amp;szlig;end zun&amp;auml;chst stabil bleiben. Diese Kapitalmarktrente folgt dem schwedischen Modell: Die Mittel sollen zentral von einem Staatsfonds verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. F&amp;uuml;r die Versicherten werden dabei individuelle Kapitalkonten eingerichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel ist es, die gesetzliche Rente durch langfristig gute Renditen zu st&amp;auml;rken und das Rentenniveau bei 48 % stabil zu halten. Bis der Fonds ausreichende Ertr&amp;auml;ge abwirft, soll ein staatlicher Steuerzuschuss sicherstellen, dass das Rentenniveau k&amp;uuml;nftiger Generationen nicht unter das heutige Niveau f&amp;auml;llt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fakt 5: Stabilisierung des Rentenniveaus ungewiss&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ziel der Reform ist es, das Rentenniveau zu stabilisieren und zu verhindern, dass Renten k&amp;uuml;nftig nur noch in kleinen Schritten steigen. Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die durchschnittliche (nicht die individuelle!) gesetzliche Rente im Verh&amp;auml;ltnis zum durchschnittlichen Einkommen ist. Als Vergleichsma&amp;szlig;stab dient dabei ein Standardrentner: eine Person, die 45 Jahre lang gearbeitet und dabei durchgehend den Durchschnittslohn verdient hat. Das Rentenniveau ist daher weniger eine Aussage &amp;uuml;ber die pers&amp;ouml;nliche Rentenh&amp;ouml;he als vielmehr eine politische Kennzahl, die zeigt, wie gut die gesetzliche Rente im Vergleich zum Einkommen ist und ob ein Risiko f&amp;uuml;r Altersarmut besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 %. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang den durchschnittlichen Lohn verdient hat, erh&amp;auml;lt eine Rente in H&amp;ouml;he von 48 % des durchschnittlichen Nettolohnes (vor Steuern, aber nach Abzug der Sozialabgaben).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Garantie des Rentenniveaus soll durch die Rentenreform 2031 auslaufen. Gleichzeitig soll Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingef&amp;uuml;hrt werden, der aktuell bis 2031 ausgesetzt ist. Dieser Faktor ist Teil der Rentenanpassungsformel und ber&amp;uuml;cksichtigt den demografischen Wandel. Steigt die Zahl der Rentner im Vergleich zu den Erwerbst&amp;auml;tigen, sorgt er daf&amp;uuml;r, dass die Renten langsamer steigen. Auf diese Weise soll das System finanziell stabilisiert und verhindert werden, dass die Beitr&amp;auml;ge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht st&amp;auml;rker ansteigt und damit die junge Generation nicht st&amp;auml;rker belastet wird. Zwar sind steigende Renten f&amp;uuml;r den einzelnen Rentner vorteilhaft, angesichts des demografischen Wandels k&amp;ouml;nnen sie jedoch zu einer Belastung f&amp;uuml;r das Gesamtsystem f&amp;uuml;hren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 12:21:12 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Arbeitgeber kann Homeoffice auch nach Jahren kippen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Arbeitgeber-kann-Homeoffice-auch-nach-Jahren-kippen~.html</link>
      <description>Eine langjährige Homeoffice-Praxis begründet für sich allein keinen Anspruch, dauerhaft zu Hause zu arbeiten. Ohne betriebliche Regelung bleibt die Festlegung des Arbeitsorts dem Arbeitgeber überlassen.</description>
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      <category domain="Typ">Weiterleitungsmeldung</category>
      <category domain="Themen">MAV-Arbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 07:12:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
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      <title>Deepfakes: Wenn Gesichter lügen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Deepfakes-Wenn-Gesichter-luegen~.html</link>
      <description>Für die einen eröffnen sie neue Möglichkeiten künstlerischen Ausdrucks, für die anderen bergen sie ein erhebliches Potential zur persönlichen und gesellschaftlichen Schädigung. Deepfakes verändern unsere Wahrnehmung von Realität und Authentizität grundlegend – und machen auch vor den Betriebstoren nicht Halt. Umso dringlicher erscheint daher eine vertiefte arbeitsrechtliche Betrachtung.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Was sind Deepfakes?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Deepfakes sind Medieninhalte wie Fotos, Videos oder Audios, die mithilfe von k&amp;uuml;nstlicher Intelligenz (KI) manipuliert oder vollkommen neu erstellt wurden. Ziel ist es, t&amp;auml;uschend echt wirkende Inhalte zu erzeugen, die von authentischen Aufnahmen kaum zu unterscheiden sind. Die Arten von Deepfakes reichen vom sogenannten Face-Swap, bei dem das Gesicht einer Person mit einem Bild oder Video einer anderen Person ersetzt wird, &amp;uuml;ber das synthetische Nachstellen der Stimme einer Person (Audio-Deepfake), der Manipulation von Mimik und Kopfbewegung einer Person in einem Video (Puppet-Master), dem derartigen Anpassen von Lippenbewegungen, dass sie zu einer anderen Tonspur passen (Lip-Syncing) bis hin zur Erstellung komplett k&amp;uuml;nstlicher und realistischer Gesichter (Gesichtssynthese).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Inwieweit k&amp;ouml;nnen Deepfakes das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis ber&amp;uuml;hren?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis kann durch Deepfakes insbesondere dann ber&amp;uuml;hrt werden, wenn Kriminelle sie gezielt einsetzen, um an sensible Daten zu gelangen, Desinformationen zu verbreiten und damit den Ruf eines Unternehmens zu sch&amp;auml;digen oder f&amp;uuml;r Betrugsdelikte unrechtm&amp;auml;&amp;szlig;ig finanzielle Vorteile zu erlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch im betrieblichen Kontext sind verschiedene Erscheinungsformen denkbar: Dazu z&amp;auml;hlen etwa Deepfakes mit sexuellem oder herabw&amp;uuml;rdigendem Inhalt, die gegen Kollegen gerichtet sind, ebenso wie gegen F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte eingesetzte Deepfakes zur gezielten Rufsch&amp;auml;digung. Auch k&amp;ouml;nnen Deepfakes genutzt werden, um betriebliche Abl&amp;auml;ufe zu manipulieren, beispielsweise durch gef&amp;auml;lschte Anweisungen in Audio- oder Videoform.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Wann werden Deepfakes arbeitsrechtlich relevant?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erf&amp;uuml;llen und dabei die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu ber&amp;uuml;cksichtigen. Daher sind arbeitsrechtliche Ma&amp;szlig;nahmen nur bei einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung zul&amp;auml;ssig. Wenn also ein Besch&amp;auml;ftigter w&amp;auml;hrend seiner Arbeitszeit Deepfakes mit herabw&amp;uuml;rdigenden oder sexualisierten Inhalten erstellt und/oder verbreitet oder hierf&amp;uuml;r betriebliche Ger&amp;auml;te nutzt, liegt aufgrund von Arbeitszeitbetrug und der Verletzung der IT-Richtlinien eine schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzung vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dagegen entzieht sich rein privates Verhalten dem Einfluss- und Interessenbereich des Arbeitsgebers. Deshalb wird au&amp;szlig;erdienstliches Verhalten erst dann arbeitsrechtlich relevant, wenn ein konkreter Bezug zum Arbeitsverh&amp;auml;ltnis besteht und berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeintr&amp;auml;chtigt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So ist der Arbeitnehmer auch au&amp;szlig;erhalb seiner Arbeitszeit verpflichtet, auf die Interessen des Arbeitgebers R&amp;uuml;cksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser R&amp;uuml;cksichtnahmepflicht liegt dann vor, wenn sein au&amp;szlig;erdienstliches Verhalten negative Auswirkungen auf den Betrieb hat oder ein direkter Bezug zum Arbeitsverh&amp;auml;ltnis besteht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, ist keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung gegeben. Das au&amp;szlig;erdienstliche Verhalten muss also vor allem das Ansehen des Arbeitgebers sch&amp;auml;digen, das Vertrauensverh&amp;auml;ltnis oder der Betriebsfrieden nachhaltig st&amp;ouml;ren oder Kollegen betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer nach Feierabend auf seinem privaten Endger&amp;auml;t herabw&amp;uuml;rdigende oder sexualisierte Deepfakes erstellt, ist dieses Verhalten seiner Privatsph&amp;auml;re zuzuordnen und stellt keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Sobald er diese Inhalte aber verbreitet und sie einen Kollegen oder Vorgesetzte betreffen, entsteht eine arbeitsrechtliche Relevanz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Arbeitgeber unterliegt umfassenden Schutzpflichten, um die Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechte seiner Besch&amp;auml;ftigten zu wahren. Wird ein Arbeitnehmer Opfer von Deepfakes und besteht ein betrieblicher Zusammenhang, ist der Arbeitgeber verpflichtet, unverz&amp;uuml;glich geeignete Schutzma&amp;szlig;nahmen zu ergreifen. Dabei k&amp;ouml;nnen auch die von der Rechtsprechung zum Mobbing entwickelten Grunds&amp;auml;tze herangezogen werden. Demnach hat der Arbeitgeber den Betrieb so zu organisieren, dass die Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechte der Besch&amp;auml;ftigten gesch&amp;uuml;tzt werden. Diese Handlungspflicht setzt bereits dann ein, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte f&amp;uuml;r Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechtsverletzungen bekannt werden oder h&amp;auml;tten bekannt sein m&amp;uuml;ssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den erforderlichen Ma&amp;szlig;nahmen z&amp;auml;hlen insbesondere das Unterbinden einer weiteren Verbreitung, etwa durch Sperrung betrieblicher IT-Systeme, sowie die r&amp;auml;umliche und organisatorische Trennung von T&amp;auml;ter und Opfer beispielsweise durch Umsetzung oder Freistellung. Dar&amp;uuml;ber hinaus kommen arbeitsrechtliche Ma&amp;szlig;nahmen von einer Abmahnung bis hin zur au&amp;szlig;erordentlichen K&amp;uuml;ndigung des (mutma&amp;szlig;lichen) T&amp;auml;ters in Betracht. Unterl&amp;auml;sst der Arbeitgeber angemessenen Ma&amp;szlig;nahmen, k&amp;ouml;nnen ihm Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspr&amp;uuml;che des Opfers drohen. Zudem ist der betroffene Besch&amp;auml;ftigte berechtigt, das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis seinerseits nach &amp;sect; 626 BGB au&amp;szlig;erordentlich zu k&amp;uuml;ndigen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Wie sollte der Betriebsrat reagieren, wenn Deepfakes im betrieblichen Umfeld auftauchen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zwar hat in erster Linie der Arbeitgeber klare gesetzliche Handlungspflichten, allerdings muss auch der Betriebsrat als Interessenvertretung der Besch&amp;auml;ftigten sofort handeln, um den Betriebsfrieden zu sichern und die betroffenen Mitarbeiter zu sch&amp;uuml;tzen. So hat der Betriebsrat nach &amp;sect; 80 Abs. 1 BetrVG dar&amp;uuml;ber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze wie das Pers&amp;ouml;nlichkeitsrecht eingehalten werden. Demnach hat er den Arbeitgeber aufzufordern, den Sachverhalt l&amp;uuml;ckenlos aufzukl&amp;auml;ren und die betroffenen Mitarbeiter zu sch&amp;uuml;tzen. Da der Arbeitgeber nach dem AGG zudem verpflichtet ist, Ma&amp;szlig;nahmen gegen Bel&amp;auml;stigung zu ergreifen, kann der Betriebsrat auf die Einhaltung pochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch schwerwiegende Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gegen ein faires und respektvolles Miteinander erheblich gest&amp;ouml;rt, kann der Betriebsrat nach &amp;sect; 104 BetrVG die Entfernung des betreffenden Arbeitsnehmers aus dem Betrieb oder dessen Versetzung verlangen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Lesetipp:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mehr zu &lt;strong&gt;Deepfakes&lt;/strong&gt; lest Ihr im Titelthema der &lt;a href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&lt;/a&gt; 10/2025. Darin findet Ihr folgende Beitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147065/position/_"&gt;T&amp;auml;uschung am Arbeitsplatz &amp;ndash; rechtliche Handlungsm&amp;ouml;glichkeiten&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147066/position/_"&gt;CEO-Fraud und Social Engineering&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147067/position/_"&gt;Eine psychische Belastung f&amp;uuml;r alle Seiten&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147273/position/_"&gt;Deepfakes &amp;ndash; Handlungsoptionen f&amp;uuml;r die Interessenvertretung&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben&amp;nbsp;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&amp;nbsp;gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 10:46:52 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Neue Berufskrankheit Parkinson</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Neue-Berufskrankheit-Parkinson~.html</link>
      <description>Eine Lichtblick für Beschäftigte und schwer erkrankte Menschen in der Landwirtschaft und weiteren Branchen. Am 27.5.2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Berufskrankheit  »Parkinson durch Pestizide« in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen und damit anzuerkennen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene können aber bereits jetzt die Anerkennung beantragen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Diese Entscheidung hat Konsequenzen f&amp;uuml;r den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie f&amp;uuml;r das Pr&amp;auml;ventionshandeln der betrieblichen Arbeitsschutzakteure, aber auch der Unfallversicherungstr&amp;auml;ger. F&amp;uuml;r im Arbeitsschutz t&amp;auml;tige Personen (Beauftragte, Interessenvertretungen) in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in verwandten Bereichen ergeben sich neue Pflichten bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, beim Entwickeln und Umsetzen von Schutzma&amp;szlig;nahmen und bei der Anzeige einer Berufskrankheit (BK).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;BK Parkinson: M&amp;ouml;gliche Betroffene&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zur Personengruppe, bei der die &amp;raquo;BK Parkinson&amp;laquo; (BK-Nummer 2110) anerkannt werden kann (nach &amp;sect; 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII) z&amp;auml;hlen Besch&amp;auml;ftigte, die Pestizide &amp;uuml;ber viele Jahre direkt, eigenst&amp;auml;ndig und h&amp;auml;ufig angewendet haben. Konkret betroffen sind T&amp;auml;tigkeiten beim&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Mischen, Ansetzen oder Bef&amp;uuml;llen von Pestiziden&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Ausbringen von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden&lt;/li&gt;&lt;li&gt;sowie bei der St&amp;ouml;rungsbeseitigung an Ger&amp;auml;ten w&amp;auml;hrend des Betriebs, die diese Gefahrstoffe bearbeiten oder ausbringen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Besonders exponierte Berufsgruppen sind&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Landwirt*innen, insbesondere im Weinbau, deren Besch&amp;auml;ftigte&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Arbeitnehmer*innen im Garten- und Landschaftsbau&lt;/li&gt;&lt;li&gt;sowie in Baumschulen, Pflanzenschutzbetrieben, in der kommunalen Gr&amp;uuml;nfl&amp;auml;chenpflege und auf Golfanlagen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Laut der wissenschaftlichen Empfehlung im Gemeinsamen Ministerialblatt belegen zahlreiche tierexperimentelle und epidemiologische Studien, dass Pestizide aus drei Funktionsgruppen eine Parkinson-Erkrankung verursachen k&amp;ouml;nnen: Fungizide, Insektizide und Herbizide.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Voraussetzungen f&amp;uuml;r die Anerkennung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Im Berufskrankheitenrecht wird nach Forschungsergebnissen in der Regel eine bestimmte Expositionsdauer oder-intensit&amp;auml;t festgelegt, ab wann die Schwelle als erreicht gilt, die eine BK ausl&amp;ouml;sen kann. F&amp;uuml;r das Entstehen der BK Parkinson wird das kumulative Dosisma&amp;szlig; von 100 trendkorrigierten Anwendungstagen je Pestizid-Funktionsgruppe zugrunde gelegt. Ein Anwendungstag liegt vor, wenn an einem Kalendertag mindestens 30 Minuten lang Pestizide direkt angewendet, gemischt oder bef&amp;uuml;llt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die 100 Anwendungstage m&amp;uuml;ssen innerhalb einer einzigen Funktionsgruppe wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide erreicht werden. Eine Addition &amp;uuml;ber verschiedene Gruppen hinweg ist nicht zul&amp;auml;ssig. M&amp;ouml;glich ist ein solcher Nachweis nat&amp;uuml;rlich nur, wenn Arbeitgeber und (selbstst&amp;auml;ndige) Landwirte die Anwendungstage sorgf&amp;auml;ltig dokumentieren. Allein diese Voraussetzung wird die Anerkennung einer BK in vielen F&amp;auml;llen erschweren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zus&amp;auml;tzlich wird ein im Anerkennungsverfahren ein Zeittrend-Korrekturfaktor ber&amp;uuml;cksichtigt. Denn Expositionsintensit&amp;auml;ten haben sich im Laufe der Jahrzehnte ver&amp;auml;ndert, etwa durch verbesserte Traktorkabinen oder technische Schutzsysteme. Anwendungstage aus fr&amp;uuml;heren Jahren k&amp;ouml;nnen dadurch st&amp;auml;rker gewichtet werden als neuere. Ein Extremereignis (Maschinendefekt, geplatzter Verbindungsschlauch) mit stofflichem Direktkontakt kann f&amp;uuml;r die BK-Anerkennung relevant sein, auch wenn 100-Anwendungstage nicht erreicht werden. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;In der Langfassung des Beitrags, der geplant in der Zeitschrift &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/gute-arbeit-testen?wkz=HP_E_2600_T" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; 9/2026 erscheint, geht es au&amp;szlig;erdem um Pflichten bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, Schutzma&amp;szlig;nahmen und um die Pers&amp;ouml;nliche Schutzausr&amp;uuml;stung. Die Zeitschrift bietet regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Informationen zu Berufskrankheiten und dem Berufskrankheitenrecht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;I. Krieger, A. Schneider: Gefahrstoffe &amp;ndash; Sicher mit System im Arbeitsschutz. &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 5/2026 (S. 29 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Titelthema 11/2025: 100 Jahre Neue Berufskrankheitenrecht &amp;ndash; Wege zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Mit vier Fachbeitr&amp;auml;gen (S. 8-24).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV</category>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 09:24:08 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Technostress erkennen und vorbeugen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Technostress-erkennen-und-vorbeugen~.html</link>
      <description>Der Arbeitsort außerhalb der Arbeitsstätte verändert die Arbeitsorganisation. Digitale, mobile Arbeit verlangt ein Umdenken der Führungskräfte, die neue Methoden der Interaktion praktizieren und »moderne« Belastungen in den Blick nehmen müssen. In »Gute Arbeit« 5/2026 schreiben Professor Stefan Süß und Tim Rademaker darüber, dass Führungskräfte mit ihrem Team dem Phänomen »Technostress« zu Leibe rücken müssen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mobile Arbeit kann psychische Belastungen ausl&amp;ouml;sen &amp;ndash; etwa durch Multitasking, Informationsflut, technische St&amp;ouml;rungen, komplexe IT-Tools und Entgrenzung. F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte m&amp;uuml;ssen die Arbeitsbedingungen und die damit einhergehenden Belastungen beachten, denn auch ortsflexible Arbeit ist gesundheitsf&amp;ouml;rderlich zu gestalten. Im Team k&amp;ouml;nnen zum Beispiel mit der F&amp;uuml;hrungskraft Kommunikationsregeln und Unterst&amp;uuml;tzung vereinbart werden. Eine gute, vorgelebte Arbeitskultur ist der zentrale Hebel f&amp;uuml;r gute F&amp;uuml;hrung auf Distanz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Neuartige, intensivere Belastungen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mit der digitalen Transformation ver&amp;auml;ndern sich nicht nur der Arbeitsort und die Arbeitsabl&amp;auml;ufe; vielmehr entstehen auch neue psychische Belastungskonstellationen. Dazu z&amp;auml;hlen die beschleunigte Kommunikation, erh&amp;ouml;hte Informationsmengen, h&amp;auml;ufige Arbeitsunterbrechungen, Unsicherheiten durch fehlende Sichtbarkeit (Austausch, soziale Kontakte) oder &amp;Uuml;berforderung im Umgang mit den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Gerade das Homeoffice verdient besondere Aufmerksamkeit, weil dort Kommunikation fast nur noch digital vermittelt wird und klare Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben oft fehlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zentrale Merkmale digitaler Arbeit, etwa Beschleunigung, Informationsflut, Selbstorganisationsdruck und Entgrenzung zeigen sich dort oft deutlicher als im Betrieb. Zudem entfallen soziale und organisatorische Unterst&amp;uuml;tzungsstrukturen &amp;ndash; wie der direkte Austausch mit Kolleg*innen und Vorgesetzten oder der unmittelbare Zugang zu einem Helpdesk: alles Faktoren, die im B&amp;uuml;ro eher niederschwellig zug&amp;auml;nglich sind.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zentrale Rolle der F&amp;uuml;hrungskraft&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Regeln und Normen zur IKT-Anwendung sind daher gefragt. Hier kommt neben F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;ften den Interessenvertretungen eine besondere Bedeutung zu: Zum k&amp;ouml;nnen sie die Rahmenbedingungen digitaler Arbeit beeinflussen bzw. mitbestimmen, etwa indem sie entscheiden, welche Technologien wie angewendet werden. Zum anderen pr&amp;auml;gt das Verhalten der F&amp;uuml;hrungskraft die Qualit&amp;auml;t der digitalen Interaktion, die Klarheit von Erwartungen sowie den Umgang mit Erreichbarkeit und Belastungen. Ein von der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung gef&amp;ouml;rderten Projekts hat diese Aspekte untersucht: Es ging insbesondere darum, digitale Arbeit entlastender zu gestalten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Beispiel: Techno-Overload&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Digitale Technologien haben das Potenzial, Arbeitsprozesse und Kommunikation zu beschleunigen sowie die Arbeits- und Informationsmenge zu erh&amp;ouml;hen. Im Homeoffice tritt dieser Stressor h&amp;auml;ufig in Form der hohen Taktung digitaler Meetings auf, etwa weil Wegezeiten entfallen und digitale Meetings st&amp;auml;rker sachorientiert ablaufen. Aufgrund der niedrigschwelligen Teilnahme sind sie leichter in freie Kalenderslots einzutragen, wodurch Terminfolgen enger getaktet und Pausen zwischen Besprechungen seltener werden. Hier k&amp;ouml;nnen und sollten Gestaltungsma&amp;szlig;nahmen greifen, die am besten verbindlich geregelt werden. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Prof. S. S&amp;uuml;&amp;szlig; und T. Rademaker? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Gesundheitsschutz &amp;ndash; Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;J. Brandt, H. Gie&amp;szlig;en, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;T. Rademaker, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;: Technostress erkennen und vorbeugen &amp;laquo; (S. 17 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und&amp;nbsp;Abonnenten von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge der Zeitschrift zu (ab 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:10:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
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      <title>Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Mobile-Arbeit-mitbestimmt-gestalten~.html</link>
      <description>Arbeit unterwegs, im Homeoffice und im Büro mit Desksharing bringt Flexibilität, kann aber auch Schattenseiten infolge negativer Beanspruchungen mit sich bringen. In »Gute Arbeit« 5/2026 erläutert Gabor Hill: Gute Büroausstattung endet nicht im Betrieb. Unter Umständen besteht Anspruch auf gesundheitsgerechte Ausstattung im Homeoffice.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mobile Arbeit ist beliebt, birgt aber auch Risiken, die bislang betrieblich kaum auf der Agenda stehen, etwa soziale Isolation, schlechte Kommunikation, Defizite im F&amp;uuml;hrungsstil und Technostress. Zudem gilt: Je gr&amp;ouml;&amp;szlig;er die &amp;raquo;Dosis&amp;laquo; an (mobiler) Bildschirmarbeitszeit, umso umfassender muss die Ausstattung auch ortsunabh&amp;auml;ngig gesundheitsgerechte Arbeit erm&amp;ouml;glichen. Die mitbestimmte Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung hilft der Interessenvertretung bei der Durchsetzung von Ma&amp;szlig;nahmen f&amp;uuml;r die ergonomische Bildschirmarbeit.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;K&amp;ouml;rperliche und psychische Beschwerden&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Reihe physischer, visueller und psychischer Beschwerden entstehen aus einer Kombination bestimmter Belastungen: eine starre (ung&amp;uuml;nstige) K&amp;ouml;rperhaltung, intensives Fokussieren der Augen und der Aufmerksamkeit auf den Bildschirm sowie unergonomische Arbeitsmittel und Umgebungsfaktoren. Zu den h&amp;auml;ufigsten Beanspruchungsfolgen z&amp;auml;hlen Beschwerden des Bewegungsapparats (R&amp;uuml;cken, Nacken, Schultern, Arme, H&amp;auml;nde), Augenprobleme (Computer-Vision-Syndrom oder Office-Eye) sowie mentale Ersch&amp;ouml;pfung und Stressbelastung. Daraus k&amp;ouml;nnen sich ernste, langwierige Erkrankungen und Beschwerden entwickeln, wenn die Arbeit und die Ausstattung nicht (pr&amp;auml;ventiv) gesundheitsf&amp;ouml;rderlich gestaltet werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Arbeitsschutz h&amp;auml;lt nicht Schritt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r den menschlichen Organismus ist es unerheblich, an welchem Arbeitsort die Belastungsfaktoren auf ihn einwirken und Beschwerden verursachen. Das Arbeitsschutzrecht hat aber mobile Formen der B&amp;uuml;ro- und Bildschirmarbeit sowie negative gesundheitliche Auswirkungen f&amp;uuml;r die Besch&amp;auml;ftigten bisher nicht konsequent aufgegriffen. Der Begriff der &amp;raquo;Arbeitsst&amp;auml;tte&amp;laquo; als Arbeitsort dient Arbeitgebern oft als Vorwand, andere Orte zur Leistungserbringung arbeitsschutzrechtlich auszuklammern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die private Wohnung ist nach Art. 13 Grundgesetz (GG) unverletzlich. Arbeitgeber und F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte folgern f&amp;auml;lschlicherweise daraus, dass Pr&amp;auml;vention hinter der Wohnungst&amp;uuml;r nicht mehr zu ihrer Verantwortungssph&amp;auml;re geh&amp;ouml;rt. In der Folge arbeiten Millionen Besch&amp;auml;ftigte regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig ungesch&amp;uuml;tzt und sogar in Vollzeit unter sehr ung&amp;uuml;nstigen Bedingungen. Die genauere Betrachtung des Anspruchs der Arbeitnehmer*innen auf eine gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes ist daher erforderlich, und zwar unter Beteiligung der Interessenvertretung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Bezugspunkt Arbeitsschutzrecht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Weg der Interessenvertretungen zur Arbeitsgestaltung f&amp;uuml;hrt &amp;uuml;ber das ArbSchG. Es gilt f&amp;uuml;r private Arbeitgeber gleicherma&amp;szlig;en wie f&amp;uuml;r den &amp;ouml;ffentlichen Dienst. Die mitbestimmte Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung (&amp;sect;&amp;sect; 3, 5, 6 ArbSchG) ist der korrekte Weg, Gef&amp;auml;hrdungen und Belastungen zu ermitteln und bei Bedarf zu mindern.&lt;br /&gt;Auch f&amp;uuml;r das Homeoffice sind inzwischen Handlungshilfen auf dem Markt, um eine Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung durchzuf&amp;uuml;hren (etwa von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am besten beginnt Arbeitsschutz mit der Planung von Bildschirmarbeitspl&amp;auml;tzen und der Anschaffung des Equipments (wie Arbeitsmittel). Das ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) so vorgesehen. In beiden F&amp;auml;llen (ArbSchG und BetrSichV) ist der Betriebsrat zwingend in der Mitbestimmung (vgl. &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz &amp;ndash; BetrVG). Und in beiden F&amp;auml;llen ist nicht vom Arbeitsort die Rede. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Gabor Hill? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Gesundheitsschutz &amp;ndash; Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;J. Brandt, H. Gie&amp;szlig;en, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;T. Rademaker, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;: Technostress erkennen und vorbeugen &amp;laquo; (S. 17 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und&amp;nbsp;Abonnenten von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge der Zeitschrift zu (ab 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 08:15:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Benefits: Relevante Lockmittel für Azubis</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Benefits-Relevante-Lockmittel-fuer-Azubis~.html</link>
      <description>Wettbewerb um die Jungen: Um sich als attraktive Arbeitgeber auf dem Ausbildungsmarkt zu positionieren, bieten Unternehmen immer öfter Zusatzleistungen zum Entgelt an: ein Jobticket oder Weiterbildungen. Aber auch Hinweise auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, flexible Arbeitszeiten, das Angebot vermögenswirksamer Leistungen nehmen seit 2019 stetig zu. Ergeben hat das eine bundesweite Analyse von über sechs Millionen Online-Stellenanzeigen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Bei der Wahl des Arbeitgebers spielen &amp;raquo;Benefits&amp;laquo; wie ein Jobticket aber eher eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist das Gesamtpaket, wie eine Befragung junger Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren im Auftrag der Bertelsmann Stiftung ergab. Sie wurden gefragt, welche Informationen in der Stellenanzeige f&amp;uuml;r eine Ausbildung ihnen wirklich wichtig sind. An der Spitze stehen die konkreten T&amp;auml;tigkeiten, die H&amp;ouml;he der Ausbildungsverg&amp;uuml;tung, die Arbeitszeiten sowie der Arbeitsort. Auch eine authentische Beschreibung der Unternehmenskultur sowie Angaben zum m&amp;ouml;glichen Gehalt nach der Ausbildung sind von Interesse. Sonderleistungen belegen in der Priorit&amp;auml;tenliste nur Platz acht von zehn.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zusatzleistungen als Kompensation&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das zeigt: Benefits k&amp;ouml;nnen sinnvoll bei der Anwerbung sein, sie verdr&amp;auml;ngen aber nicht die &amp;bdquo;hard facts&amp;ldquo;. Arbeitgeber sollten auf Marketing-Nebelkerzen verzichten und Aspekte in den Fokus stellen, auf die Junge Leute bei der Berufsorientierung Wert legen. Fabian Schaffer, Experte der Bertelsmann Stiftung f&amp;uuml;r berufliche Bildung, weist darauf hin: Zusatzleistungen rechneten sich vor allem als Kompensation: etwa ein Fahrtkostenzuschuss, wenn der Standort des Ausbildungsbetriebs weit vom Wohnort des Azubis entfernt liegt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Welche Leistungen beliebt sind&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Auf positive Resonanz sto&amp;szlig;en entgelt&amp;auml;hnliche Benefits, Weiterbildungen und Angebote zur Gesundheitsf&amp;ouml;rderung. Aber es fehlt etwas: 40 Prozent der Befragten geben an, auf gute Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge Wert zu legen. Dazu gibt es aber nur in 22 Prozent der online beworbenen Azubistellen Hinweise. Hier k&amp;ouml;nnen Ausbildungsbetriebe bei jungen Bewerber*innen punkten. Helen Renk, Expertin der Bertelsmann Stiftung f&amp;uuml;r berufliche Bildung, betont: &amp;raquo;Es ist wichtig, die Attraktivit&amp;auml;t der Berufsausbildung hochzuhalten. Unternehmen sollten daher bereits in der Ausschreibung einer Lehrstelle deutlich machen, welche mittel- und l&amp;auml;ngerfristigen Vorteile die Ausbildung bietet.&amp;laquo; Wer besonders nachgefragte Zusatzleistungen in ein &amp;uuml;berzeugendes Gesamtpaket f&amp;uuml;r Azubis schn&amp;uuml;rt, hat die Nase auf dem Ausbildungsmarkt vorn (Quelle: PM Bertelsmann-Stiftung).&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV</category>
      <pubDate>Fri, 15 May 2026 09:50:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Arbeit trotz Krankheit</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Arbeit-trotz-Krankheit~.html</link>
      <description>Eine aktuell geplante Gesundheitsreform soll das bisherige System der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf den Kopf stellen. Teilkrankschreibungen könnten bald Realität werden. Was bisher bekannt ist.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Es ist kein Geheimnis, dass Bundeskanzler Merz die Deutschen als arbeitsunwillig betrachtet. K&amp;uuml;rzlich warf er bei einer Wahlkampfveranstaltung die Frage auf, ob es denn wirklich notwendig und richtig sei, dass Besch&amp;auml;ftigte in Deutschland laut seiner Aussage im Schnitt 14,5 Tage im Jahr krankheitsbedingt ausfallen. Alle zusammen m&amp;uuml;ssten in Deutschland eine h&amp;ouml;here volkswirtschaftliche Leistung erreichen, als es gegenw&amp;auml;rtig der Fall sei. Auch vor diesem Kontext ist auch der neueste Wurf der Bundesregierung zu betrachten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Reformvorschl&amp;auml;ge&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die von der Bundesregierung eingesetzte FinanzKomission Gesundheit hat unter anderem festgestellt, dass die Ausgaben f&amp;uuml;r Krankengeld &amp;raquo;&amp;uuml;berproportional&amp;laquo; angestiegen sind, was unter anderem durch gestiegene L&amp;ouml;hne erkl&amp;auml;rbar sei, andererseits auch daran liege, dass immer mehr Besch&amp;auml;ftigte diese Leistung, auch f&amp;uuml;r immer mehr Tage, beziehen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) m&amp;ouml;chte etliche K&amp;uuml;rzungsvorschl&amp;auml;ge der FinanzKomission Gesundheit umsetzen, etwa auf Kosten der Besch&amp;auml;ftigten. Statt derzeit 70 Prozent des Bruttogehalts sollen langfristig erkrankte Besch&amp;auml;ftigte nur noch 65 Prozent ihres Bruttogehalts ausgezahlt erhalten. Au&amp;szlig;erdem sollen etwa Zuzahlungen zu Medikamenten steigen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;M&amp;ouml;glichkeit zur Teilkrankschreibung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die FinanzKomission Gesundheit hat auch zur K&amp;uuml;rzung des Krankengeldes angeregt, dass sogenannte Teilkrankschreibungen eingef&amp;uuml;hrt werden, deren Grundidee ist, dass Arbeitnehmer gesund genug f&amp;uuml;r bestimmte Aufgaben und eine begrenzte Dauer sein k&amp;ouml;nnten.&amp;nbsp;Wer voraussichtlich mehr als vier Wochen krank ist, soll die die M&amp;ouml;glichkeit erhalten, die Arbeit teilweise aufzunehmen, falls der Arbeitgeber auch einverstanden ist und der behandelnde Arzt oder die behandelnde &amp;Auml;rztin eine entsprechende Teilarbeitsf&amp;auml;higkeit in H&amp;ouml;he von 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit feststellt. Die Besch&amp;auml;ftigten sollen dann nach sechs Wochen unver&amp;auml;nderter Lohnfortzahlung anteilig nach Prozentwert Lohn und Krankengeld erhalten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Kritik von Vdk und Kassen&amp;auml;rztlicher Bundesvereinigung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Sozialverband Vdk kritisiert die Teilkrankschreibung: &amp;raquo;Sie birgt die Gefahr, dass Besch&amp;auml;ftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gef&amp;auml;hrdet&amp;laquo;, so dieser mit Verweis auf das schon bestehende Modell der stufenweisen Wiedereingliederung, das auch jetzt schon Besch&amp;auml;ftigten erlaubt nach l&amp;auml;ngerer Krankheit wieder schrittweise in den Job zur&amp;uuml;ckfinden. Der Arbeitgeber hat w&amp;auml;hrend der stufenweisen Wiedereingliederung keinen Anspruch auf die volle Arbeitsleistung des oder der Erkrankten, zahlt aber auch kein Gehalt, stattdessen die Krankenkasse Krankengeld. Auch der Chef der Kassen&amp;auml;rztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sieht das Konzept Teilkrankschreibung kritisch und mit noch mehr B&amp;uuml;rokratie als bisher verbunden, denn f&amp;uuml;r eine Teilkrankschreibung m&amp;uuml;ssten Mediziner eine Art Gutachten erstellen und daf&amp;uuml;r viele Details des Arbeitsverh&amp;auml;ltnisses beleuchten. Die Bundesregierung hat sich jedoch auf das von Gesundheitsministerin Warken vorgelegte Sparpaket geeinigt, und die Reform soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de&amp;nbsp;(kb)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, MAV, meinbr-app, meinbr-app-service, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 11:14:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Änderungen im AGG auf den Weg gebracht</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Aenderungen-im-AGG-auf-den-Weg-gebracht~.html</link>
      <description>Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Diskriminierungsschutz zu verbessern.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Der Entwurf der Ministerien sieht unter anderem vor, die Frist zur Geltendmachung von Anspr&amp;uuml;chen zu verl&amp;auml;ngern. Zudem sollen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enth&amp;auml;lt Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei anderen zivilrechtlichen Rechtsgesch&amp;auml;ften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese &amp;Auml;nderungen sind konkret geplant:&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fristverl&amp;auml;ngerung f&amp;uuml;r die Geltendmachung von Anspr&amp;uuml;chen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen k&amp;uuml;nftig l&amp;auml;nger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang m&amp;uuml;ssen Anspr&amp;uuml;che nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Pr&amp;auml;klusionsfrist soll k&amp;uuml;nftig auf vier Monate verl&amp;auml;ngert werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots f&amp;uuml;r das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden, um die EU-Unisex-Richtlinie umzusetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Au&amp;szlig;erdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Bel&amp;auml;stigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschr&amp;auml;nkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten.&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die ADS soll k&amp;uuml;nftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Das soll schnellere Einigungen erm&amp;ouml;glichen. In Gerichtsverfahren zu Diskriminierungen soll die ADS als Beistand auftreten k&amp;ouml;nnen oder Stellungnahmen einreichen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Anpassung der &amp;raquo;Kirchenklausel&amp;laquo;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die sogenannte &amp;raquo;Kirchenklausel&amp;laquo; im AGG (&amp;sect; 9 AGG) soll an h&amp;ouml;chstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Besch&amp;auml;ftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass daf&amp;uuml;r ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der T&amp;auml;tigkeit der betroffenen Besch&amp;auml;ftigten oder der Umst&amp;auml;nde ihrer Aus&amp;uuml;bung bestehen muss.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, u.a.: Das Diskriminierungsmerkmal Alter soll durch Lebensalter ersetzt werden. Au&amp;szlig;erdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;L&amp;auml;nder und Verb&amp;auml;nde haben bis zum 17. April 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV ver&amp;ouml;ffentlicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Zweiten Gesetz zur &amp;Auml;nderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das AGG den europ&amp;auml;ischen Vorgaben besser entspricht. Dar&amp;uuml;ber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gest&amp;auml;rkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html?nn=110490" target="_blank"&gt;Hier geht es zum Gesetzentwurf&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und f&amp;uuml;r Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums f&amp;uuml;r Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vom 15.4.2026&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
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      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 16 Apr 2026 05:31:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Zwischen Freiheit und Verantwortung – Zwei Jahre Cannabislegalisierung</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Zwischen-Freiheit-und-Verantwortung-–-Zwei-Jahre-Cannabislegalisierung~.html</link>
      <description>Legal, aber nicht folgenlos: Die Cannabislegalisierung hat nicht nur eine generelle Debatte über den Konsum angeregt, sondern auch reale Auswirkungen auf Betriebe und Behörden gehabt. Dabei geht es um nichts Geringeres als Sicherheit, Gesundheit und Mitbestimmung. Nach zwei Jahren Legalisierung ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Was ist passiert?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Am 1. April 2024 trat die Cannabis-Teillegalisierung in Kraft und mit ihr das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Dieses Gesetz zielt vor allem darauf ab, den Cannabiskonsum zu kontrollieren, den Schwarzmarkt zu verdr&amp;auml;ngen und den Jugendschutz zu gew&amp;auml;hrleisten. Es gestattet vollj&amp;auml;hrigen Personen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum im &amp;ouml;ffentlichen Raum. Am privaten Wohnsitz ist einer vollj&amp;auml;hrigen Person der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum sowie der Besitz bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt (vgl. &amp;sect; 3 KCanG). Ein Konsum in unmittelbarer N&amp;auml;he von Minderj&amp;auml;hrigen ist ebenso verboten wie der &amp;ouml;ffentliche Konsum in Schulen, an Kinderspielpl&amp;auml;tzen sowie an &amp;ouml;ffentlich zug&amp;auml;nglichen Sportst&amp;auml;tten und in der Fu&amp;szlig;g&amp;auml;ngerzone zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr (vgl. &amp;sect; 5 KCanG). Eine Weitergabe oder der Verkauf von Cannabis an Minderj&amp;auml;hrige ist nicht nur verboten, sondern auch nach &amp;sect; 34 KCanG strafbar.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Wie ist die aktuelle Bilanz?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Wie sich die Legalisierung auswirkt, wird regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig wissenschaftlich untersucht &amp;ndash; so ist es in &amp;sect; 43 KCanG geregelt. Am 1. April 2026 hat das Forschungsprojekt EKOCAN daher den &lt;a href="https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530" target="_blank"&gt;zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Gesetzes&lt;/a&gt; vorgelegt. Die Ergebnisse besagen unter anderem, dass sich beim Konsum kaum etwas ver&amp;auml;ndert hat, fr&amp;uuml;here Trends aus der Zeit vor der Teillegalisierung setzen sich fort. Bei Jugendlichen ist der Konsum nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht r&amp;uuml;ckl&amp;auml;ufig. Ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme sei bisher nicht zu beobachten. Bei Erwachsenen hingegen nehme die Zahl der Cannabis-Konsumenten bereits seit etwa 15 Jahren stetig zu. Das hat sich nach der Legalisierung leicht fortgesetzt. Parallel zu dieser Entwicklung nimmt aber auch die H&amp;auml;ufigkeit gesundheitlicher Probleme durch den Konsum zu. Die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten der ambulanten Suchthilfe ist dagegen r&amp;uuml;ckl&amp;auml;ufig &amp;ndash; ein bedenklicher Trend. Die gesamte Evaluation l&amp;auml;uft noch bis April 2028, die Ergebnisse sind daher vorl&amp;auml;ufiger Natur.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Cannabis am Arbeitsplatz: Was ist (nicht) erlaubt?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Da es sich bis zur Legalisierung um eine illegale Droge gehandelt hat, war der Konsum von Cannabis im Betrieb oder in der Beh&amp;ouml;rde verboten. Diese Strafbarkeit von Cannabiskonsum war jedoch keine Schutzvorschrift f&amp;uuml;r den Arbeitgeber. Wenn er also einen Cannabiskonsum &amp;ndash; oder den Konsum anderer Drogen &amp;ndash; am Arbeitsplatz ausschlie&amp;szlig;en wollte, musste eine innerbetriebliche Regelung, also eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung &amp;uuml;ber ein Drogenverbot, abschlie&amp;szlig;en. Daran hat auch die Teillegalisierung nichts ge&amp;auml;ndert &amp;ndash; die teilweise Legalisierung von Cannabis hat lediglich die Strafbarkeit aufgehoben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generell gilt, dass Besch&amp;auml;ftigte nicht unter Drogeneinfluss arbeiten d&amp;uuml;rfen, da ein regelm&amp;auml;&amp;szlig;iger Konsum von Suchtmitteln die Reaktionsf&amp;auml;higkeit, die Aufmerksamkeit und das Urteilsverm&amp;ouml;gen mindern k&amp;ouml;nnen. Gerade im Arbeitskontext kann das bedeuten, dass bspw. die Fahrsicherheit oder der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen derart beeintr&amp;auml;chtigt sind, dass es zu gravierenden Folgen kommen kann. Daher ist es den Besch&amp;auml;ftigten nach &amp;sect; 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 untersagt, sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen Zustand zu versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gef&amp;auml;hrden k&amp;ouml;nnen. Dar&amp;uuml;ber hinaus d&amp;uuml;rfen Arbeitgeber Besch&amp;auml;ftigte, die zum Beispiel aufgrund von Cannabiskonsum erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuf&amp;uuml;hren, gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 die Arbeit untersagen. Der Arbeitgeber kann dies ggf. sogar mit seiner F&amp;uuml;rsorgepflicht den betroffenen und auch den &amp;uuml;brigen Besch&amp;auml;ftigten gegen&amp;uuml;ber rechtfertigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daneben ist der Arbeitgeber grunds&amp;auml;tzlich berechtigt, ein betriebliches Cannabisverbot einzuf&amp;uuml;hren. Da ein solches Verbot regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig nicht nur das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten, sondern auch das Ordnungsverhalten im Betrieb oder in der Beh&amp;ouml;rde betrifft, hat der Betriebs- oder Personalrat nach &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bzw. &amp;sect; 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG hierbei ein Mitbestimmungsrecht.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Wann genau hat der Betriebs- bzw. Personalrat ein Mitbestimmungsrecht?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Cannabisverbot ist mitbestimmungsfrei, wenn es sich ausschlie&amp;szlig;lich auf die Aus&amp;uuml;bung bestimmter Arbeitst&amp;auml;tigkeiten bezieht, bei denen der Alkohol- und Drogenkonsum ohnehin bereits durch gesetzliche Vorgaben untersagt ist (etwa bei Taxi-, Bus- und Berufskraftfahrer, Piloten oder Angestellten bei Sicherheitsdiensten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dagegen unterliegt ein betriebliches Cannabisverbot der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats, wenn das Verbot als solches weitergehende Ordnungsregeln enth&amp;auml;lt oder den Arbeits- und Gesundheitsschutz betrifft, um Gefahren f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte selbst oder andere zu verhindern, die durch Arbeiten im berauschten Zustand entstehen. Eine Mitbestimmungspflicht entsteht auch dann, wenn die Verbotsregelung zus&amp;auml;tzlich umfassende Regelungen zur Kontrolle der Einhaltung des Cannabisverbots vorgibt. Dem gleichgestellt sind kollektiv vorgegebene weitere Ma&amp;szlig;nahmen zur Drogenpr&amp;auml;vention oder begleitenden therapeutische Ma&amp;szlig;nahmen. Hier ist nicht allein das Arbeitsverhalten der Besch&amp;auml;ftigten betroffen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Darf der Arbeitgeber Drogentests durchf&amp;uuml;hren?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sowohl Drogen- als auch Alkoholtests d&amp;uuml;rfen in Betrieben nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgef&amp;uuml;hrt werden, da Blut- oder Haartests insoweit eine Verletzung in die k&amp;ouml;rperliche Unversehrtheit darstellen. Auch Schnelltests gehen mit einer Verletzung von Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechten einher. Insofern fehlt es dem Arbeitgeber an einer Erlaubnisnorm f&amp;uuml;r die einseitige Anordnung von derartigen &amp;Uuml;berpr&amp;uuml;fungen. Eine solche kann auch nicht &amp;uuml;ber eine Betriebsvereinbarung geschaffen werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;6. Droht bei einem Versto&amp;szlig; eine K&amp;uuml;ndigung?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Verst&amp;ouml;&amp;szlig;t ein Besch&amp;auml;ftigter oder eine Besch&amp;auml;ftigte gegen ein betriebliches oder beh&amp;ouml;rdliches Cannabisverbot, stellt dies ein arbeitsvertraglich relevantes Fehlverhalten dar, was auch zu einer Abmahnung oder zu einer K&amp;uuml;ndigung f&amp;uuml;hren kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grunds&amp;auml;tzlich muss aber jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in der Lage sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn die Arbeitsleistung durch den Konsum von Cannabis etwa wegen Orientierungslosigkeit, verminderter Reaktionsf&amp;auml;higkeit oder Erinnerungsl&amp;uuml;cken eingeschr&amp;auml;nkt ist, liegt ein arbeitsrechtlicher Pflichtversto&amp;szlig; vor. Dieser kann eine Abmahnung oder auch eine K&amp;uuml;ndigung zur Folge haben &amp;ndash; auch wenn kein innerbetriebliches Cannabisverbot aufgestellt worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit, Arbeitsschutz, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, JAV, MAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Wed, 15 Apr 2026 12:34:45 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Zeitumstellung verkürzt die nächtliche Arbeitszeit</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Zeitumstellung-verkuerzt-die-naechtliche-Arbeitszeit~.html</link>
      <description>Am 29. März 2026 beginnt die Sommerzeit. Das kann nicht nur den eigenen Biorhythmus beeinflussen, sondern hat auch Auswirkungen auf Millionen Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Denn fast jede*r zehnte Beschäftigte ist nachts aktiv, um Geld zu verdienen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Knapp vier Millionen Erwerbst&amp;auml;tige in Deutschland haben im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit Blick auf Ergebnisse des Mikrozensus 2024 mit. Von Nachtarbeit ist die Rede, wenn in einem Zeitraum von vier Wochen (Berichtswoche und drei Wochen davor) st&amp;auml;ndig (an jedem Arbeitstag), regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig (an mindestens der H&amp;auml;lfte der Arbeitstage) oder gelegentlich (an weniger als der H&amp;auml;lfte der Arbeitstage) zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gearbeitet wird.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2024 traf das auf 9,3 % der 42,6 Millionen Erwerbst&amp;auml;tigen zu.&amp;nbsp;Der Anteil der nachts arbeitenden erwerbst&amp;auml;tigen M&amp;auml;nner war laut Destatis mit 11,7 % fast doppelt so hoch wie der Anteil der Frauen (6,5 %). Zudem ist Nachtarbeit bei Erwerbst&amp;auml;tigen im jungen Alter (bis 34 Jahre: 10,6 %) und im mittleren Alter (35 bis 54 Jahre: 9,6 %) verbreiteter als bei &amp;auml;lteren besc&amp;auml;ftigten ab 55 Jahren (7,4 %).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am h&amp;auml;ufigsten fiel Nachtarbeit im Jahr 2024 bei Erwerbst&amp;auml;tigen in der Luftfahrt an. Hier&amp;nbsp; lag der Anteil bei 42,6 %. Es folgen Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien (40,2 %) und die Metallerzeugung und -bearbeitung (31,1 %). Weitere gro&amp;szlig;e Branchen mit &amp;uuml;berdurchschnittlich vielen Erwerbst&amp;auml;tigen in Nachtarbeit waren etwa die Lagerei und sonstigen Verkehrsdienstleistungen (18,6 %), das Gesundheitswesen (17,6 %) sowie die Gastronomie (13,9 %).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gute Nachricht f&amp;uuml;r alle Nachtarbeitenden: Die Arbeitszeit verk&amp;uuml;rzt sich in der Nacht vom 28. auf 29. M&amp;auml;rz 2026 um eine Stunde &amp;ndash; bei vollem Gehalt, zumindest dann, wenn ein Monatslohn und kein Stundenlohn vereinbart ist.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mehr zum Thema Nachtarbeit: &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-72/inhalt/1726-126/zeitschrift/396-2200/asset/150-154975/position/_" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Mitbestimmung bei Schicht- und Wechseldiensten nutzen&amp;laquo;&lt;/a&gt; in &amp;raquo;Arbeitsschutz und Mitbestimmung&amp;laquo; 3/2026 ab Seite 4.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/infodienst-arbeitsschutz-testen?wkz=HP_E_2600_T" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Arbeitsschutz und Mitbestimmung&amp;laquo; gratis testen&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Pressemitteilung des&amp;nbsp;Statistischen Bundesamts (Destatis) vom 24.3.2026&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, MAV, JAV</category>
      <pubDate>Wed, 25 Mar 2026 07:09:56 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Equal Pay Day: Lohnlücke im gesamten Erwerbsleben</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Equal-Pay-Day-Lohnluecke-im-gesamten-Erwerbsleben~.html</link>
      <description>Am 27. Februar dreht sich alles um das Thema »Entgeltgleichheit«. Mit dem Equal Pay Day machen Gewerkschaften und weitere Organisationen in diesem Jahr darauf aufmerksam, wie sich die Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt und auswirkt. Derzeit verdienen Frauen im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Silke Zimmer, Mitglied im Bundesvorstand der ver.di und zust&amp;auml;ndig f&amp;uuml;r Gleichstellung fordert anl&amp;auml;sslich des Equal Pay Days 2026 die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht. Zielsetzung der Gewerkschaft ist es, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis offenzulegen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem seien strukturelle Ver&amp;auml;nderungen erforderlich, etwa fl&amp;auml;chendeckende Tarifnbindung der Unternehmen. Tarifvertr&amp;auml;ge schaffen transparente Lohnstrukturen und sch&amp;uuml;tzen wirksam vor Diskriminierung &amp;ndash; doch nur noch rund die H&amp;auml;lfte der Besch&amp;auml;ftigten in Deutschland arbeitet unter einem Tarifvertrag, hei&amp;szlig;t es in einer ver.di-Mitteilung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dazu kommen weitere Faktoren, die nahezu das gesamte Erwerbsleben von Frauen beeinflussen. Frauen arbeiten zum Beispiel h&amp;auml;ufiger in Teilzeit, sind &amp;ouml;fter alleinerziehend und in schlecht bezahlten Jobs t&amp;auml;tig.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat zum Equal Pay Day 2026 folgende Forderungen formuliert:&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Lohngleichheit: Gleiche Bezahlung f&amp;uuml;r gleiche und gleichwertige Arbeit&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Bessere Bezahlung von Frauen: frauendominierte Berufe und Branchen aufwerten, Tarifbindung st&amp;auml;rken, Mindestlohn erh&amp;ouml;hen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mehr Frauen in F&amp;uuml;hrungspositionen, bessere Weiterbildungs- und Qualifizierungsm&amp;ouml;glichkeiten f&amp;uuml;r (insbesondere teilzeitarbeitende) Frauen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Gleichberechtigte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen M&amp;auml;nnern und Frauen, bessere M&amp;ouml;glichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Das schafft die Voraussetzung zur Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes.&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.equalpayday.de/" target="_blank"&gt;Hier finden Sie alle Informationen zum Equal Pay Day 2026&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&amp;Uuml;bersichten von ver.di und dem DGB zum Equal Pay Day 2026&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, MAV, JAV</category>
      <pubDate>Fri, 27 Feb 2026 06:50:39 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Betreuungspflichten sind in vielen Fällen Anlass für Teilzeit</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Betreuungspflichten-sind-in-vielen-Faellen-Anlass-fuer-Teilzeit~.html</link>
      <description>Die Gründe für Teilzeit sind vielfältig: Am häufigsten ist in Deutschland der Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten zu verzeichnen, gefolgt von dem Erfordernis, Angehörige zu betreuen. Das zeigt ein Blick in die Zahlen des Statistischen Bundesamtes.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;F&amp;uuml;r das Jahr 2024 gaben 27,9 % der Teilzeitbesch&amp;auml;ftigten den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund f&amp;uuml;r die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Insgesamt sind das 13,1 Millionen Erwerbst&amp;auml;tige, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Bei weiblichen Teilzeitbesch&amp;auml;ftigten (28,9 %) ist diese Antwort h&amp;auml;ufiger als bei m&amp;auml;nnlichen (24,9 %).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als weiteren wichtigen Grund f&amp;uuml;r die Teilzeitt&amp;auml;tigkeit nennen die Befragten die Betreuung von Angeh&amp;ouml;rigen (23,5 %), also von Kindern, Menschen mit Behinderungen oder pflegebed&amp;uuml;rftige Personen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei M&amp;auml;nnern mit 6,8 %. Entgegen oftmals genannter Gr&amp;uuml;nde ist bei der Arbeitszeitreduzierung aus Anlass von Betreuungspflichten die Verf&amp;uuml;gbarkeit von entsprechenden Angeboten kein entscheidendes Kriterium. Lediglich jede zehnte Person hatte laut Destatis Probleme, eine geeignete Pflegem&amp;ouml;glichkeit zu finden &amp;ndash; rund zwei drittel der befragten haben sich bewusst f&amp;uuml;r die eigenst&amp;auml;ndige Pflege der Angeh&amp;ouml;rigen entschieden.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren f&amp;uuml;r 11,6 % ein Teilzeitgrund, bei M&amp;auml;nnern erfolgt diese Aussage mit einem Anteil von 21,5 % deutlich h&amp;auml;ufiger als bei Frauen (8,4 %). Auch die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %) sind f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte Anlass, die Arbeitszeit zu reduzieren.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Lediglich 4,8 % der Teilzeitbesch&amp;auml;ftigten w&amp;uuml;rden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbst&amp;auml;tigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich h&amp;ouml;her als bei M&amp;auml;nnern (13,9 %).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 30.1.2026&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratswahl, Personalratsarbeit, MAV-Arbeit</category>
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      <pubDate>Thu, 26 Feb 2026 07:40:30 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Spendenaktion für getöteten DB-Zugbegleiter</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Spendenaktion-fuer-getoeteten-DB-Zugbegleiter~.html</link>
      <description>Für die Hinterbliebenen des bei einer Ticketkontrolle tödlich verletzten Zugbegleiters Serkan C. rufen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu Spenden auf.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Der 36j&amp;auml;hrige Zugbegleiter &amp;nbsp; war am 2. Februar 2026 bei einer Ticketkontrolle von einem Fahrgast attackiert worden und verstarb an seinen Verletzungen. Der EVG-Vorsitzende Martin Burkert erk&amp;auml;rte dazu am 6. Februar:&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;&amp;raquo;Wir sind ersch&amp;uuml;ttert und trauern um unseren Kollegen Serkan C., der seinen schweren Verletzungen erlegen ist. Wir rufen heute alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sowie die Fahrg&amp;auml;ste zu einer Schweigeminute um 15 Uhr auf. Heute steht die Eisenbahnerfamilie still. Und ab morgen erh&amp;ouml;hen wir nochmal den Druck. Dieser brutale &amp;Uuml;berfall muss jetzt ein Umdenken einleiten. Wir erwarten, dass die Politik jetzt sofort Ma&amp;szlig;nahmen f&amp;uuml;r mehr Sicherheit ergreift. So ein Fall darf sich niemals wiederholen.&amp;laquo;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Serkan C. war alleinerziehender Vater zweier Kinder. Um seine Familie zu unterst&amp;uuml;tzen, wurde ein Spendenkonto eingerichtet:&amp;nbsp;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Empf&amp;auml;nger:&amp;nbsp;&lt;strong&gt;DB Regio Aktiengesellschaft&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;IBAN:&amp;nbsp;&lt;strong&gt;DE 15 5008 0000 0091 6377 01&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;Verwendungszweck:&amp;nbsp;&lt;strong&gt;Serkan C.&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;(Quelle: EVG, Pressemitteilung vom 6.2.2026)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, JAV</category>
      <pubDate>Mon, 09 Feb 2026 10:17:35 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Kurzarbeitergeld auf bis zu zwei Jahre verlängert</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Kurzarbeitergeld-auf-bis-zu-zwei-Jahre-verlaengert~.html</link>
      <description>Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember die  »Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld« beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das KUG auf bis zu 24 Monate, längstens bis 31.12.2026 verlängert.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die M&amp;ouml;glichkeit, anstelle der regul&amp;auml;ren Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld f&amp;uuml;r ihre Besch&amp;auml;ftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verl&amp;auml;ngerung verst&amp;auml;ndigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazit&amp;auml;ten k&amp;ouml;nnen von den Betrieben z. B. f&amp;uuml;r Weiterbildungsma&amp;szlig;nahmen genutzt werden, wie das Bundesministerium f&amp;uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt. Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazit&amp;auml;ten k&amp;ouml;nnen von den Betrieben z. B. f&amp;uuml;r Weiterbildungsma&amp;szlig;nahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation k&amp;ouml;nnten die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufw&amp;auml;nde die Auslastung kurzfristig wieder erh&amp;ouml;hen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dazu erkl&amp;auml;rte die Bundesarbeitsministerin B&amp;auml;rbel Bas (SPD): &amp;raquo;Die Verl&amp;auml;ngerung der Bezugsdauer f&amp;uuml;r das Kurzarbeitergeld begr&amp;uuml;&amp;szlig;e ich ausdr&amp;uuml;cklich. Mit der Verl&amp;auml;ngerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit f&amp;uuml;r die kommenden Monate. Wir sch&amp;uuml;tzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen. Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Besch&amp;auml;ftigten und der Unternehmen in diesem Land.&amp;laquo;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 17.12.2025&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV</category>
      <pubDate>Fri, 19 Dec 2025 10:55:54 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Gewaltprävention für Azubis</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Gewaltpraevention-fuer-Azubis~.html</link>
      <description>Gewalt kann überall vorkommen, auch im Berufsleben und quer über alle Branchen. Deshalb sensibilisiert das Präventionsprogramm »Jugend will sich-er-leben« unter dem diesjährigen Motto »Gewaltfrei? Bin dabei!« rund um das Thema Gewaltprävention in Ausbildung und Beruf – und stellt dafür auch kostenfreie Unterweisungskonzepte für Betriebe zur Verfügung.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&amp;raquo;Jugend will sich-er-leben&amp;laquo; (JWSL) ist ein Pr&amp;auml;ventionsprogramm der gesetzlichen Unfallversicherung f&amp;uuml;r Auszubildende zu Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Es wird &amp;uuml;ber die Landesverb&amp;auml;nde der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) allen Berufsschulen und Ausbildungsunternehmen in Deutschland angeboten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;JWSL bietet zu j&amp;auml;hrlich wechselnden Schwerpunkten didaktisch konzeptionierte Materialien f&amp;uuml;r den Einsatz im Unterricht und im Betrieb. Dazu geh&amp;ouml;rt (neben einem Unterrichtskonzept, einem Quiz und einem Kreativwettbewerb) ein Unterweisungskonzept, das Ausbilder oder Ausbilderinnen bei der Unterweisungen der Azubis unterst&amp;uuml;tzt. Denn: Alle Besch&amp;auml;ftigten m&amp;uuml;ssen regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig &amp;ndash; mindestens einmal j&amp;auml;hrlich &amp;ndash; &amp;uuml;ber die mit ihrer Arbeit verbundenen Gef&amp;auml;hrdungen und die Ma&amp;szlig;nahmen zu ihrer Verh&amp;uuml;tung unterwiesen werden (&amp;sect; 4 DGUV Vorschrift 1, &amp;sect; 12 Arbeitsschutzgesetz &amp;ndash; ArbSchG). Und Personen, f&amp;uuml;r die das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt (die also j&amp;uuml;nger als 18 Jahre sind), sind sogar mindestens halbj&amp;auml;hrlich zu unterweisen (&amp;sect; 29 Jugendarbeitsschutzgesetz &amp;ndash; JArbSchG).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Inhalte des Unterweisungskonzepts&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das &lt;u&gt;&lt;a href="https://www.jwsl.de/fuer-ausbildende/unterweisungskonzept-1" target="_blank"&gt;diesj&amp;auml;hrige Konzept&lt;/a&gt;&lt;/u&gt;&amp;nbsp;beinhaltet sechs Module sowie Untermodule mit unterschiedlichen Schwerpunkten zum Thema Gewaltpr&amp;auml;vention:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Modul 1: Ist das Gewalt?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 2: Woher kommt Gewalt?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 3: Wozu f&amp;uuml;hrt Gewalt?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 4: Haltung zeigen und bewahren&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 5: Kommunikation und Deeskalation&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 6: Du bist nicht allein! Zust&amp;auml;ndigkeiten im Betrieb&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 6.1: Einsatz- und Rettungskr&amp;auml;fte&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 6.2: Pflege/Gesundheitswesen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Modul 6.3: Im Kontakt mit Kundinnen und Kunden&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Die Module geben Impulse f&amp;uuml;r die Unterweisung, lassen jedoch auch Spielraum f&amp;uuml;r die eigene betriebliche Ausgestaltung. Das ist wichtig, denn Grundlage f&amp;uuml;r Unterweisungen sind stets die konkreten T&amp;auml;tigkeiten, Arbeitspl&amp;auml;tze und die damit verbundenen Gef&amp;auml;hrdungen sowie Ma&amp;szlig;nahmen zum Arbeitsschutz und Erster Hilfe im eigenen Betrieb. Sie m&amp;uuml;ssen daher zwingend in die Unterweisung einbezogen werden, die Module bieten jedoch n&amp;uuml;tzliche Anregungen, wie das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sinnvoll vermittelt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jedes der sechs Unterweisungsmodule steht f&amp;uuml;r sich und kann unabh&amp;auml;ngig von den anderen bearbeitet werden &amp;ndash; je nach Vorerfahrungen und Situation. Bei nur wenig Zeit k&amp;ouml;nnen einzelne Themen aus den Modulen herausgegriffen und abschnittsweise behandelt werden. Zur Vertiefung der Inhalte stehen Arbeitsbl&amp;auml;tter, Wissensseiten mit Zahlen, Fakten und Kommunikations- und Deeskalationsstrategien sowie Erkl&amp;auml;r- und Unterrichtsfilme zur Verf&amp;uuml;gung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses und weitere spannende Themen gibt es in der aktuellen Ausgabe 11/2025 von &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsschutz-und-mitbestimmung"&gt;&amp;raquo;Arbeitsschutz und Mitbestimmung&amp;laquo;&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (fk)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">JAV, Betriebsrat</category>
      <pubDate>Thu, 20 Nov 2025 09:00:27 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Kostendruck für Städte und Gemeinden steigt</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Kostendruck-fuer-Staedte-und-Gemeinden-steigt~.html</link>
      <description>Kommunen in Deutschland müssten stetig steigende Kosten für Soziales und Verwaltung stemmen. Für Investitionen bleibt kaum Spielraum. Das zeigen neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). </description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Der Anteil der Sozialausgaben wie Kinderbetreuung und Sozialhilfe ist in den vergangenen drei Jahrzehnten von 25 % (1992) auf fast 38 % (2022) gestiegen ist. Verwaltungskosten machen mittlerweile rund ein F&amp;uuml;nftel des kommunalen Budgets aus. Gleichzeitig ist der Anteil f&amp;uuml;r Infrastrukturma&amp;szlig;nahmen wie Stra&amp;szlig;enbau, Abwasser- und M&amp;uuml;llentsorgung von 34 auf nur noch 20 % gesunken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass Kostensteigerungen bei den Kommunen oftmals durch Entscheidungen auf Bundesebene herbeigef&amp;uuml;hrt werden, zeigen zum Beispiel die inflationsbereinigten Ausgaben pro Einwohner: Zwischen 1992 und 2022 stiegen die Kosten f&amp;uuml;r Soziales und Jugend von 759 auf 1.675 Euro. Die Verwaltungskosten haben sich in den vergangenen drei Jahrzehnten zudem mehr als verdoppelt und sind von 375 auf 923 Euro gestiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r Aufgaben, bei denen die Kommunen selbst entscheiden k&amp;ouml;nnen &amp;ndash; etwa beim Stra&amp;szlig;en- oder Wohnungsbau &amp;ndash; bleibe laut IW kaum Geld &amp;uuml;brig. 2022 floss nur jeder f&amp;uuml;nfte Euro in entsprechende Projekte, 1992 war es noch jeder dritte. Das Defizit der Kommunen erreichte im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro einen neuen Negativ-Rekord.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;IW-Finanzexperte Bj&amp;ouml;rn Kauder betont, dass Bund und L&amp;auml;nder die Kommunen finanziell so ausstatten m&amp;uuml;ssten, dass Investitionen nicht auf der Strecke bleiben. Er verweist allerdings auch auf &amp;raquo;erhebliches Sparpotenzial, vor allem durch eine effizientere Verwaltung&amp;laquo;.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Pressemitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 24.10.2025&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Personalrat, JAV</category>
      <pubDate>Tue, 28 Oct 2025 07:24:23 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Falsche Teilnehmer kippen JAV-Wahl</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Falsche-Teilnehmer-kippen-JAV-Wahl~.html</link>
      <description>Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) beim Bundesnachrichtendienst in Pullach ist ungültig, so das Bundesverwaltungsgericht. Es hatten Personen teilgenommen, die nicht wahlberechtigt waren.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Das war der Fall&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Leiterin der Dienststelle hatte die Wahl mit der Begr&amp;uuml;ndung angefochten, dass die ca. 50 sogenannten Stipendiaten des BND, von denen vier in die JAV gew&amp;auml;hlt wurden, &amp;nbsp;nicht wahlberechtigt waren. Ihnen stand das aktive und passive Wahlrecht nach den ma&amp;szlig;geblichen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) nicht zu. Bei den Stipendiaten handelt es sich um Studierende an der Universit&amp;auml;t der Bundeswehr in M&amp;uuml;nchen in zwei technischen Studieng&amp;auml;ngen, die eine Kooperation mit dem BND innehat und in einem der Studieng&amp;auml;nge unter anderem Praktikanten zum BND schickt. Der andere Studiengang sieht als sogenanntes praxisintegriertes duales Studium auch obligatorische praktische Studienabschnitte mit einer Dauer von insgesamt 18 Wochen beim BND vor.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Wahl f&amp;uuml;r ung&amp;uuml;ltig erkl&amp;auml;rt, weil die Stipendiaten am ma&amp;szlig;geblichen Tag der Wahl (23. April 2024) nicht die in &amp;sect; 100 Abs. 1 und 2 BPersVG geregelten Voraussetzungen der Wahlberechtigung und W&amp;auml;hlbarkeit erf&amp;uuml;llt haben. Es handelt sich nicht um Besch&amp;auml;ftigte der Dienststelle. Denn die Stipendiaten sind keine &amp;raquo;zu ihrer Berufsausbildung Besch&amp;auml;ftigten&amp;laquo; (&amp;sect; 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Voraussetzung w&amp;auml;re ein mit dem BND bestehendes Ausbildungsverh&amp;auml;ltnis. Ein solches wird allein durch Vereinbarungen &amp;uuml;ber eine Studienfinanzierung auch dann nicht begr&amp;uuml;ndet, wenn diese der Nachwuchsgewinnung dienen soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei den Stipendiaten aus dem dualen Studium fehlt die Besch&amp;auml;ftigteneigenschaft, n&amp;auml;mlich der Eingliederung in die Dienststelle am Wahltag. Diese setzt voraus, dass der Auszubildende nach den Weisungen der Dienststelle t&amp;auml;tig ist. Hieran fehlt es au&amp;szlig;erhalb der Zeit der ebenfalls nur von Juli bis September abzuleistenden praktischen Studienabschnitte, weil die Ausbildung an der Universit&amp;auml;t auf der Grundlage des Hochschulrechts und damit unter ihrer alleinigen rechtlichen und tats&amp;auml;chlichen Verantwortung erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die W&amp;auml;hlbarkeit aller Stipendiaten ist auch deshalb ausgeschlossen, weil sie eine Mindestbesch&amp;auml;ftigungsdauer von sechs Monaten im &amp;ouml;ffentlichen Dienst des Bundes voraussetzt (&amp;sect; 100 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. &amp;sect; 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BPersVG), die von keiner der beiden Studierendengruppen erreicht wird. Da die Stipendiaten nicht wahlberechtigt waren (und sich daher die Bemessungsgrundlage ver&amp;auml;ndert hat), waren f&amp;uuml;r die JAV auch nicht f&amp;uuml;nf Vertreter zu w&amp;auml;hlen (&amp;sect; 101 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Personalrat, JAV</category>
      <pubDate>Thu, 28 Aug 2025 08:18:25 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>DGB wertet duale Ausbildung als Erfolgsmodell</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~DGB-wertet-duale-Ausbildung-als-Erfolgsmodell~.html</link>
      <description>Sieben von zehn Auszubildenden in Deutschland sind mit ihrer Ausbildung zufrieden. Allerdings hängt es sehr stark von der Branche ab, in der sie tätig sind. Und: Das Geld ist bei vielen knapp.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die Ergebnisse des vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) durchgef&amp;uuml;hrten Ausbildungsreports 2025 lassen auf eine insgesamt positive Entwicklung der Ausbildungsqualit&amp;auml;t schlie&amp;szlig;en. Dennoch besteht in einigen zentralen Bereichen Nachholbedarf. So sind Auszubildende zum Beispiel mit ihren Zukunftsperspektiven und ihrer finanziellen Absicherung unzufrieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Zufriedenheit mit der Ausbildung insgesamt gibt es messbare Unterschiede zwischen den Branchen bzw. Ausbildungsberufen. Zwar sind 71,6 % der befragten Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden. Insbesondere in der Versicherungswirtschaft, der &amp;ouml;ffentlichen Verwaltung und im Mechatronikbereich haben die Nachwuchskr&amp;auml;fte wenig zu beanstanden. 80 % geben in diesen Berufssparten an, mit ihrer Ausbildung zufrieden zu sein. Im Gast- und Hotelgewerbe und bei den Friseurinnen und Friseuren sieht die Lage anders aus: hier sind nur 60 % der befragten Auszubildenden zufrieden.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laut DGB-Bundesjugendsekret&amp;auml;r Kristof Becker m&amp;uuml;sste die Arbeitgeberseite in manchen Branchen mehr f&amp;uuml;r gute Ausbildungsbedingungen tun. Dennoch sieht er die duale Berufsausbildung als Erfolgsmodell. Die Entscheidung f&amp;uuml;r eine Ausbildung sei ein guter Schritt ins Erwerbsleben.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&amp;raquo;Lehrjahre sind keine Herrenjahre&amp;laquo;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Als positiv bewertet der DGB, dass die Zahl der geleisteten &amp;Uuml;berstunden und von ausbildungsfremden T&amp;auml;tigkeiten zur&amp;uuml;ckgegangen ist. Dennoch arbeitet rund ein Drittel der Auszubildenden mehr als vertraglich vereinbart.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Und auch so manches Vorurteil wird vom Ausbildungsreport untermauert. Trotz des R&amp;uuml;ckgangs der ausbildungsfremden T&amp;auml;tigkeiten werden rund 15 % der Auszubildenen zu Aufgaben wie Kaffeekochen oder Putzen herangezogen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zukunft teils ungewiss&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r gro&amp;szlig;e Unsicherheit sorgt bei Auszubildenden die Frage nach der beruflichen Zukunft, da im letzten Lehrjahr vier von zehn Befragten nicht wissen, ob sie &amp;uuml;bernommen werden. Der DGB fordert hier klare gesetzliche Regelungen zur &amp;Uuml;bernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sorgenfalten bereitet auch die problematische finanzielle Situation vieler junger Menschen in Ausbildung. Der DGB-Auswertung zufolge k&amp;ouml;nnen 62,8 % nicht eigenst&amp;auml;ndig &amp;ndash; also nicht ohne Unterst&amp;uuml;tzung &amp;ndash; von ihrer Ausbildungsverg&amp;uuml;tung leben. Fast ein Drittel ist auf Hilfe der Eltern angewiesen, 12,7 % m&amp;uuml;ssen zus&amp;auml;tzlich zur Ausbildung jobben. Die DGB-Jugend fordert daher eine Erh&amp;ouml;hung der gesetzlichen Mindestausbildungsverg&amp;uuml;tung von aktuell 682 Euro brutto auf mindestens 834 Euro brutto, was 80 % der durchschnittlichen tariflichen Verg&amp;uuml;tung entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Ausbildungsreport des DGB basiert auf der Befragung von 9.090 Auszubildenden aus den 25 beliebtesten Ausbildungsberufen. Die Erhebung fand zwischen September 2024 und April 2025 statt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://jugend.dgb.de/materialien/++co++ac30b104-6c50-11f0-a718-3d93057b8f6f" target="_blank"&gt;Hier ist der vollst&amp;auml;ndige Ausbildungsreport zu finden&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Pressemitteilung des DGB vom 21.8.2025&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 22 Aug 2025 09:37:09 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Breite Mehrheit der Berufstätigen will 8-Stunden-Tag</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/jav/aktuellesjav~Breite-Mehrheit-der-Berufstaetigen-will-8-Stunden-Tag~.html</link>
      <description>Die Beschäftigten in Deutschland lehnen eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Das zeigt die aktuelle Beschäftigtenbefragung zur Arbeitszeit durch den Deutschen Gewerkschaftsbund im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Demnach sprechen sich 72 % der Befragten f&amp;uuml;r Arbeitstage mit maximal 8 Stunden aus. Nahezu alle Befragten (98 %) wollen weniger als zehn Stunden pro Tag arbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die freie Zeit am Abend ist den allermeisten Besch&amp;auml;ftigten wichtig: 95 % der Befragten geben an, dass sie sp&amp;auml;testens um 18 Uhr Feierabend haben m&amp;ouml;chten. Und auch die M&amp;ouml;glichkeit einer Aufteilung des Arbeitstages in mehrere Abschnitte bis in den Abend hinein ist f&amp;uuml;r die Mehrheit der Besch&amp;auml;ftigten unattraktiv. Nur 17 % der Besch&amp;auml;ftigten mit Kindern nutzen solche M&amp;ouml;glichkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dem DGB zufolge zeige die Befragung, dass Politik und Arbeitgeber den bestehenden Schutz durch das Arbeitszeitgesetz nicht aufweichen d&amp;uuml;rften. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi betont erneut, dass eine Abschaffung des regul&amp;auml;ren 8-Stunden-Tages an der Realit&amp;auml;t vorbeigehe und eine einseitige Verlagerung der Gestaltung von Arbeitszeiten zugunsten der Arbeitgeber sei. Es m&amp;uuml;sse vielmehr daf&amp;uuml;r gesorgt werden, dass Belastungen reduziert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert w&amp;uuml;rden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Quelle:&amp;nbsp;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Pressemitteilung des DGB vom 23.7.2025&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit, Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, JAV</category>
      <pubDate>Mon, 04 Aug 2025 06:57:05 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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