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    <title>Nachrichten für die JAV</title>
    <link>https://www.bund-verlag.de/sbv</link>
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    <pubDate>Wed, 05 Aug 2026 18:06:33 GMT</pubDate>
    <item>
      <title>Schadensersatz für Ärzte-Klatsch per WhatsApp</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Schadensersatz-fuer-Aerzte-Klatsch-per-Whatsapp~.html</link>
      <description>Schadensersatz für eine Weitergabe von Gesundheitsdaten kann auch unter Arbeitskollegen fällig werden. Dies musste eine Ärztin erfahren, die sich per WhatsApp über einen krankgemeldeten Kollegen geäußert hatte. Für die ungewollte »Ferndiagnose« muss sie ihrem Kollegen 1.000 Euro zahlen – so das Arbeitsgericht Siegburg.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Darum geht es&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Kl&amp;auml;ger war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik besch&amp;auml;ftigt. Die beklagte &amp;Auml;rztin ist dort Stations&amp;auml;rztin. Es existierte eine WhatsApp-Chatgruppe von mehreren &amp;Auml;rzten, in der die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienst&amp;uuml;bernahmen abgesprochen wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Kl&amp;auml;ger lie&amp;szlig; sich in der Klinik untersuchen und meldete sich vor einem Wochenenddienst krank.&amp;nbsp; Die Stations&amp;auml;rztin musste seinen Dienst &amp;uuml;bernehmen und tat ihrem Unmut dar&amp;uuml;ber in der WhatsApp-Gruppe kund. Dabei schrieb sie die Diagnosen des Kollegen in den Chat sowie ihre Vermutung, dieser sei gar nicht krank, sondern habe nur &amp;raquo;einen Pups quer sitzen&amp;laquo;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Mediziner verklagte seine Kollegin daraufhin wegen Datenschutzverst&amp;ouml;&amp;szlig;en auf Unterlassung und Schadensersatz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage gr&amp;ouml;&amp;szlig;tenteils statt. Die beklagte &amp;Auml;rztin habe personenbezogene Gesundheitsdaten des Kl&amp;auml;gers ohne Berechtigung weitergegeben. Dies sei nicht zul&amp;auml;ssig. Die f&amp;uuml;r einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr sah die Kammer als gegeben an, auch wenn der Kl&amp;auml;ger inzwischen woanders t&amp;auml;tig ist.&amp;nbsp; Die beklagte &amp;Auml;rztin habe sich im Gerichtstermin uneinsichtig gezeigt und kein Bewusstsein f&amp;uuml;r ein eigenes Fehlverhalten erkennen lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;Zudem muss die &amp;Auml;rztin dem Kl&amp;auml;ger, dessen Diagnosen geteilt wurden und der vor den anderen Kollegen wegen seiner Erkrankung ins L&amp;auml;cherliche gezogen worden war, einen immateriellen Schadensersatz von 1.000 &amp;euro; zahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Entscheidung ist noch nicht rechtskr&amp;auml;ftig. Die Parteien k&amp;ouml;nnen noch Berufung beim Landesarbeitsgericht K&amp;ouml;ln einlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Themen">Beschäftigtendatenschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 09:01:48 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Schwerbehinderung: Mehr vom Urlaub</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Schwerbehinderung-Mehr-vom-Urlaub~.html</link>
      <description>Gerade für Beschäftigte mit Schwerbehinderung ist die regelmäßige Erholung wichtig. Deshalb steht ihnen auch ein gesetzlicher Mindestzusatzurlaub zu, der fünf Tage im Jahr beträgt. Mehr über diesen wichtigen Nachteilsausgleich lest Ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 8/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Der Zusatzurlaub f&amp;uuml;r schwerbehinderte Menschen richtet sich nach &amp;sect; 208 SGB IX. Er betr&amp;auml;gt f&amp;uuml;nf Arbeitstage im Urlaubsjahr und setzt ein Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis voraus, in dem zumindest ein gesetzlicher oder tariflicher Urlaubsanspruch besteht (&amp;sect; 208 Abs. 1 SGB IX). Als Mindestzusatzurlaub wird dieser Urlaub zum individuellen gesetzlichen oder tariflichen Urlaubsanspruch hinzugerechnet &amp;ndash; verrechnet werden die zus&amp;auml;tzlichen Tage in aller Regel nicht. Den gesetzlichen Mindesturlaub regeln &amp;sect; 3 BUrlG f&amp;uuml;r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und &amp;sect; 19 JArbschG f&amp;uuml;r Auszubildende. Sind tarifliche Urlaubsanspr&amp;uuml;che h&amp;ouml;her, erh&amp;ouml;hen sie den individuellen Urlaubsanspruch. &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p style="margin-left:47px"&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;strong&gt;Beispiel:&lt;/strong&gt; Ein schwerbehinderter Besch&amp;auml;ftigter, der in &amp;nbsp;Vollzeit arbeiten, hat &lt;strong&gt;30 Tage tariflichen Urlaub&lt;/strong&gt; im Kalenderjahr. Mit dem gesetzlichen Zusatzurlaub von f&amp;uuml;nf Tagen nach &amp;sect; 208 SGB IX betr&amp;auml;gt sein &lt;strong&gt;Urlaubsanspruch 35 Tage&lt;/strong&gt; im Kalenderjahr.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Den vollen Beitrag von Bettina Frowein lest ihr in &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; 8/2026. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Weitere Themen in dieser Ausgabe:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li style="text-align:justify"&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Fehler bei der Wahl vermeiden (Prof. Franz Josef D&amp;uuml;well)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Sozialgericht L&amp;uuml;neburg, 29.9.2025 &amp;ndash; S 38 SO 34/25 ER: Rechtsanspruch auf Kraftfahrzeughilfe f&amp;uuml;r behindertengerechten Umbau eines PKW (Dr. Maren Conrad-Giese)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Mehr zum Informationsdienst:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;a href="http://www.bund-verlag.de/informationsdienste/schwerbehindertenrecht-und-inklusion" style="color:blue; text-decoration:underline"&gt;www.bund-verlag.de/informationsdienste/schwerbehindertenrecht-und-inklusion&lt;/a&gt; &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 09:37:54 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Ein Damm gegen die Informationsflut</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Ein-Damm-gegen-die-Informationsflut~.html</link>
      <description>Beschäftigte berichten zunehmend davon, bei der Arbeit von Informationen schier „überrollt“ zu werden, manche fühlen sich erschlagen. Im digitalen Zeitalter ist »Informationsflut« ein relevanter Stressfaktor und ein Präventionsthema. Der Beitrag von Dr. Gisa Junghanns und Dr. Anika Schulz-Dadaczynski stellt in »Gute Arbeit« 6-7/2026 Gestaltungsansätze vor, mit denen Information wieder zur Ressource wird, nicht als Gefährdung wirkt.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;E-Mail, Chats, Intranet, Videokonferenz, (Projekt-)Plattformen wie Confluence &amp; Co: ungez&amp;auml;hlte T-Tools sind Teil der digitalen Arbeitswelt. Sie erm&amp;ouml;glichen Koordination und Kooperation &amp;uuml;ber r&amp;auml;umliche und zeitliche Grenzen hinweg, beschleunigen Entscheidungs- und Arbeitsprozesse, sollen Transparenz schaffen. Doch Besch&amp;auml;ftigte f&amp;uuml;hlen sich inzwischen &amp;ouml;fter von Informationen &amp;bdquo;&amp;uuml;berrollt&amp;ldquo;, verlieren Wichtiges aus dem Blick, haben am Ende des Tages trotz hoher Arbeitsintensit&amp;auml;t wenig von ihrem regul&amp;auml;ren &amp;bdquo;Arbeitspaket&amp;ldquo; geschafft.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;St&amp;ouml;rungen, Intransparenz, &amp;Uuml;berforderung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Ph&amp;auml;nomen wird unter dem Begriff &amp;bdquo;Informationsflut&amp;ldquo; gefasst. Es geht nicht nur um den Erhalt und das Bew&amp;auml;ltigen einer gro&amp;szlig;en Informationsmenge, sondern auch um ein strukturelles Ungleichgewicht: Das Verh&amp;auml;ltnis zwischen wachsenden Informationsangeboten, der begrenzten menschlichen Auffassungsgabe sowie der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung ger&amp;auml;t aus dem Lot. Die hohe Informationsbelastung wirkt auf mehreren Ebenen:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Individuell kommt es zu Konzentrationsproblemen, steigendem Stresserleben und Ersch&amp;ouml;pfung. Studien belegen Zusammenh&amp;auml;nge zwischen Informations&amp;uuml;berflutung und einer hohen psychischen Beanspruchung.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Betrieblich steigt das Risiko f&amp;uuml;r Arbeitsfehler, Qualit&amp;auml;tsverluste und ineffiziente Arbeitsprozesse.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Langfristig drohen erh&amp;ouml;hte Krankenst&amp;auml;nde und Personalfluktuation.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r Interessenvertretungen ist das Thema im Arbeits- und Gesundheitsschutz mitbestimmungspolitisch relevant. Um eine zu hohe Informationsflut einzud&amp;auml;mmen, sind die Ursachen im Bereich der Arbeitsorganisation sorgf&amp;auml;ltig zu pr&amp;uuml;fen. Am besten eignet sich daf&amp;uuml;r die Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, die mit Besch&amp;auml;ftigtenworkshops organisiert werden kann, um die Probleme zu ermitteln.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Pr&amp;auml;vention: Die Flut minderung und handhaben&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ausgangslage ist sind stets die spezifischen Bedingungen eines Unternehmens: F&amp;uuml;r ad&amp;auml;quate Entlastungsma&amp;szlig;nahmen sind zun&amp;auml;chst die digitale Infrastruktur, ihre Nutzung und Arbeitsanforderungen zu analysieren. Dazu geh&amp;ouml;rt das Ermitteln der Informationsbedarfe, der Aufgaben und Qualifikationen der Besch&amp;auml;ftigten in Teams und Abteilungen. M&amp;ouml;gliche Schritte sind:&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;anforderungsgerechte Gestaltung der Medienlandschaft im Unternehmen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;ad&amp;auml;quate Zeitbemessung f&amp;uuml;r die Arbeit mit digitalen Medien&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Steuerung der Informationsqualit&amp;auml;t und -menge&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Verringerung von Doppelinformationen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Regelung der Arbeitsorganisation und Informationsfl&amp;uuml;sse&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Regeln f&amp;uuml;r digitale die Kommunikation und den Austausch&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Mitarbeiter- und F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fteschulungen&lt;/li&gt;&lt;li&gt;effektive individuelle Arbeitsplanung&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Regeln zur Einschr&amp;auml;nkung der Erreichbarkeit.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Bei der organisationalen Gestaltung geht es darum, Medien und Information zielgerichtet einzusetzen, wo sie f&amp;uuml;r bestimmte Arbeitsaufgaben ben&amp;ouml;tigt werden. Oft stehen zu viele verschiedene digitale Tools/Medien mit Funktionen bereit, die zur Aufgabenbearbeitung nicht n&amp;ouml;tig sind und den Such- und Arbeitsaufwand erh&amp;ouml;hen. Hilfreich ist dabei die Kooperation und Kommunikation in Workshops, um Aufgaben, Arbeitsprofile und den Informationsbedarf zu ermitteln. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den Beitragl? Mehr lesen in der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;. Darin das Titelthema: Nach der Betriebsratswahl &amp;ndash; Grundlagen: Mitbestimmen im Arbeitsschutz. Hier die &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Neu im Betriebsrat: Aktiv im Arbeits- und Gesundheitsschutz&amp;nbsp;(S. 8 - 14).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;M.&amp;nbsp;Wulff: So wehren sich Besch&amp;auml;ftigte gegen &amp;Uuml;berlastung (S. 15 - 18).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;G. Sendelbeck: Das Beschwerderecht&amp;nbsp;(S. 19 - 21).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;A. Herbst: Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation (S. 22 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Mon, 27 Jul 2026 06:43:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Rückschritt oder Fortschritt?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Rueckschritt-oder-Fortschritt~.html</link>
      <description>Aktuell plant die Regierung Änderungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die bisherige Höchstdauer von sachgrundlosen Befristungen soll auf bis zu 48 Monate verdoppelt werden. Dies würde die Möglichkeit einer sechsmaligen Verlängerung der Befristung eröffnen. Neben der Länge der Befristung soll auch deren Form überarbeitet werden. Auf die Schriftform soll zukünftig verzichtet werden.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die Forderung seitens Gewerkschaften, Betriebsr&amp;auml;ten und Besch&amp;auml;ftigten war in der Vergangenheit eindeutig: m&amp;ouml;glichst keine Befristungen mehr!&lt;br /&gt;Stattdessen soll nun genau das Gegenteil eintreten und die sachgrundlose Befristung sogar hinsichtlich ihrer maximalen L&amp;auml;nge verdoppelt werden. Insgesamt sind bis zu sechs Verl&amp;auml;ngerungen der Befristung m&amp;ouml;glich. Die erleichterten Befristungsregelungen sollen allerdings vorerst bis zum 31.12.2030 befristet sein. Eine erneute Einstellung beim selben Arbeitgeber soll zuk&amp;uuml;nftig erlaubt sein. Ab dem 1.1.2027 soll zudem die Schriftformerfordernis f&amp;uuml;r befristete Arbeitsvertr&amp;auml;ge entfallen. Einen konkreten Gesetzesentwurf zu diesen Planungen gibt es bisher aber nicht. Bei einer Umsetzung der Pl&amp;auml;ne w&amp;uuml;rde das aber tendenziell wieder mehr Befristungen zur Folge haben als bisher.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Aktuelle Rechtslage&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Befristung von Arbeitsvertr&amp;auml;gen ist in der Praxis weiterhin ein heikles Thema. Unterlaufen den Arbeitgebern hier Fehler, wird aus einem befristeten schnell ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Anstatt eines Auslaufens des Vertrages zur vereinbarten Frist oder zum vereinbarten Zeitpunkt, ist nur noch eine ordentliche K&amp;uuml;ndigung m&amp;ouml;glich. Gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 14 Abs. 4 TzBfG bedarf ein befristeter Arbeitsvertrag der Schriftform oder einer qualifizierten elektronischen Signatur nach &amp;sect; 126a BGB. Lediglich bei Erreichen der Regelaltersgrenze reicht die Textform aus.&lt;br /&gt;Der Regelfall der Befristung ist die Befristung mit Sachgrund. M&amp;ouml;gliche Befristungsgr&amp;uuml;nde sind in &amp;sect; 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG exemplarisch aufgelistet. Das kann etwas die Saisonarbeit sein oder ein bestimmtes Projekt. In der Praxis sollten Befristungen im Optimalfall einen Sachgrund vorweisen, auch wenn das leider h&amp;auml;ufiger nicht der Fall ist.&lt;br /&gt;Die zweite Variante der Befristung ist die Befristung ohne Sachgrund. Nach aktueller Gesetzeslage sind das maximal zwei Jahre. Gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 14 Abs. 2 TzBfG kann der befristete Arbeitsvertrag dabei maximal dreimal verl&amp;auml;ngert werden, ohne insgesamt die Zweijahresfrist &amp;uuml;berschreiten zu d&amp;uuml;rfen.&lt;br /&gt;F&amp;uuml;r Start-Ups und &amp;auml;ltere Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr gibt es einige Sonderregelungen, wo l&amp;auml;ngere Befristungen von bis zu vier bzw. f&amp;uuml;nf Jahren bereits jetzt m&amp;ouml;glich sind.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fr&amp;uuml;herer Arbeitgeber&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine gro&amp;szlig;e Relevanz hat bisher die Vorbesch&amp;auml;ftigung. So sind Befristungen ohne Sachgrund nach dem Gesetzeswortlaut bisher nur bei Neueinstellungen m&amp;ouml;glich. Eine Ausnahme wurde Anfang 2026 mit der Besch&amp;auml;ftigung von Rentnern eingef&amp;uuml;hrt, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben.&lt;br /&gt;Die Rechtsprechung hat die Gesetzeslage insoweit aufgelockert, dass eine sachgrundlose Befristung bei R&amp;uuml;ckkehrern nur m&amp;ouml;glich ist, wenn die Vorbesch&amp;auml;ftigung beim Arbeitgeber sehr weit zur&amp;uuml;ckliegt, anders geartet ist oder nur von sehr kurzer Dauter war. Ein konkreter Zeitraum wurde seitens des BAG nicht festgelegt. Die bisherige Rechtsprechung schwankt hier zwischen mehr als acht und weniger als zweiundzwanzig Jahren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Besonderheit: Tarifvertrag&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;In Tarifvertr&amp;auml;gen kann abweichend von &amp;sect; 14 TzBfG festgelegt werden, dass die Anzahl der Verl&amp;auml;ngerungen oder die H&amp;ouml;chstdauer der Befristungen ver&amp;auml;ndert wird. Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Besch&amp;auml;ftigte k&amp;ouml;nnen im Geltungsbereich eines derartigen Tarifvertrages die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (jb)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Betriebsratsarbeit, MAV-Arbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 27 Jul 2026 06:03:10 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Keine Offenbarungspflicht einer Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Keine-Offenbarungspflicht-einer-Schwerbehinderung-im-Bewerbungsgespraech~.html</link>
      <description>Arbeitnehmer sind bei Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihre Schwerbehinderung aufzuklären. Selbst wenn Beschäftigte über diesen Punkt im Bewerbungsgespräch gelogen haben, kann der Arbeitgeber die Einstellung nicht wegen Täuschung anfechten.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Darum geht es&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Parteien streiten &amp;uuml;ber die Wirksamkeit mehrerer&amp;nbsp; K&amp;uuml;ndigungen und um die Folgen einer vom Arbeitgeber mit Blick auf den Arbeitsvertrag abgegebenen Anfechtungserkl&amp;auml;rung.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die mit einem GdB von 60 schwerbehinderte Kl&amp;auml;gerin war seit dem 1.9.2021 in der Kanzlei des Beklagten als Raumpflegerin besch&amp;auml;ftigt. Das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis endete sp&amp;auml;testens mit der Eigenk&amp;uuml;ndigung der Kl&amp;auml;gerin vom 15.01.2024 zum 29.2.2024. Vor dieser Eigenk&amp;uuml;ndigung hat der Beklagte der Kl&amp;auml;gerin gegen&amp;uuml;ber vier K&amp;uuml;ndigungen ausgesprochen. Zu keiner dieser K&amp;uuml;ndigungen liegt eine Zustimmung des Integrationsamtes vor. Die besagte Anfechtung des Arbeitsertrages st&amp;uuml;tzt der Beklagte auf die Ansicht, die Kl&amp;auml;gerin sei im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verpflichtet gewesen, die Tatsache ihrer Schwerbehinderung zu offenbaren. Als ihm 2023 infolge mehrerer Krankmeldungen die Krebserkrankung und die Schwerbehinderung der Kl&amp;auml;gerin bekannt wurden, sprach er mehrere K&amp;uuml;ndigungen aus.&amp;nbsp; &amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsgericht Aachen hat der Klage weitgehend stattgegeben mit der Begr&amp;uuml;ndung, alle streitgegenst&amp;auml;ndlichen K&amp;uuml;ndigungen seien gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 168 SGB IX unwirksam; mangels einer Offenbarungspflicht komme eine arglistige T&amp;auml;uschung durch die Kl&amp;auml;gerin nicht in Betracht und damit auch keine wirksame Anfechtung. Damit stand der Kl&amp;auml;gerin auch das vereinbarte Arbeitsentgelt zu (ArbG Aachen, 11. 7.2025 &amp;mdash; 4 Ca 2741/23).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegen dieses Urteil legte der Arbeitgeber Berufung ein: Er vertrete nach wie vor die Auffassung, die Kl&amp;auml;gerin sei zur Offenbarung ihrer Schwerbehinderung verpflichtet gewesen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Berufung ist nicht begr&amp;uuml;ndet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) K&amp;ouml;ln. Das Arbeitsgericht habe die Klage zu Recht und mit zutreffender Begr&amp;uuml;ndung abgewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alle K&amp;uuml;ndigungen vor der Eigenk&amp;uuml;ndigung der Kl&amp;auml;gerin zum 29.02.2024 seien unwirksam gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 168 SGB IX, &amp;sect; 134 BGB, da der Arbeitgeber keine Zustimmung des Inklusionsamtes eingeholt hatte.&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&amp;raquo;Erlaubte L&amp;uuml;ge&amp;laquo; &amp;uuml;ber Schwerbehinderung&lt;/h3&gt;&lt;p&gt;Auch die Anfechtungserkl&amp;auml;rung des Arbeitgebers vom 1.12.2023 ist wirkungslos, weil es ihr an einem Anfechtungsgrund fehlt. Bis zum Jahre 1995 war der schwerbehinderte Mensch noch verpflichtet, auf die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitsgem&amp;auml;&amp;szlig; zu antworten (BAG 5.10.1995 &amp;mdash; 2 AZR 923/94). Sp&amp;auml;testens aber seit dem Inkrafttreten des &amp;sect; 81 Abs. 2 SGB IX (heute &amp;sect; 164 Abs. 2 SGB IX) im Jahr 2001 und dann durch das Inkrafttreten der Regelungen in &amp;sect;&amp;sect; 1, 7 AGG im Jahre 2006, darf auf die Frage gelogen werden. Eine solche erlaubte L&amp;uuml;ge kommt als Anfechtungsgrund nicht in Betracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf dieser Erkenntnis m&amp;uuml;sse die vorliegende Entscheidung allerdings nicht einmal beruhen, denn der Arbeitgeber habe nach seinem eigenen Vortrag im Rahmen des Vertragsabschlusses der Kl&amp;auml;gerin nicht einmal eine entsprechende Frage gestellt. Ohne eine solche zuvor gestellte Frage ergibt sich eine Offenbarungspflicht aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat</category>
      <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 09:20:21 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
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      <title>So kommt die Schwerbehindertenvertretung rechtssicher ins Amt</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~So-kommt-die-Schwerbehindertenvertretung-rechtssicher-ins-Amt~.html</link>
      <description>In der wirtschaftlichen Krise stellen einige Arbeitgeber die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinten an. Möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich daher zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) im Herbst aufstellen lassen. Anstöße engagierter Interessenvertretungen sind jetzt besonders wichtig. In »Gute Arbeit« 5/2026 hat Irene Husmann wichtige Fragen zur SBV-Wahl beantwortet – und zum Engagement aufgerufen.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Welche Bedeutung hat f&amp;uuml;r dich die SBV-Wahl 2026?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Ziele soziale und berufliche Inklusion sowie die Wahl einer SBV haben gesetzliche Grundlagen. Wir sehen aktuell, dass sich die Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Krise nicht von selbst f&amp;uuml;r berufliche Teilhabe und Chancengleichheit einsetzen, daf&amp;uuml;r sind die Anst&amp;ouml;&amp;szlig;e der Interessenvertretungen unverzichtbar. Daher gilt: Es ist darauf zu achten, auch seitens der Betriebs- und Personalr&amp;auml;te, dass m&amp;ouml;glichst in jeder Verwaltung und in jedem Betrieb eine SBV gew&amp;auml;hlt wird, wenn die Voraussetzungen daf&amp;uuml;r vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wann genau liegt die Voraussetzung zur SBV-Wahl vor?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das ist der Fall, wenn im Betrieb oder in der Dienststelle wenigstens f&amp;uuml;nf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vor&amp;uuml;bergehend besch&amp;auml;ftigt sind. Die SBV besteht aus einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und mindestens einer Person als Stellvertreter*in, die eine Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertreten kann oder zu ihren Aufgaben regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig herangezogen wird.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wer darf zur Wahl antreten?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Kandidieren d&amp;uuml;rfen alle, die 18 Jahre alt und nicht nur vor&amp;uuml;bergehend beim Arbeitgeber besch&amp;auml;ftigt sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten m&amp;uuml;ssen nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Wer sich aufstellen l&amp;auml;sst, muss dem Betrieb mindestens sechs Monate lang angeh&amp;ouml;ren; teils gibt es im &amp;ouml;ffentlichen Dienst, je nach Bundes- oder Landesrecht, daf&amp;uuml;r andere Fristen. Wo das Betriebsverfassungsgesetz gilt, d&amp;uuml;rfen keine leitenden Angestellten kandidieren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wer ist wahlberechtigt?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Alle schwerbehinderten und alle ihnen gleichgestellten Menschen, die im Betrieb oder in der Dienststelle besch&amp;auml;ftigt sind.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wer setzt den Walvorstand wann ein?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Amtiert eine SBV, bestellt sie den Wahlvorstand sp&amp;auml;testens acht Wochen vor der Wahl und bestimmt dessen Vorsitzenden: insgesamt sind das drei vollj&amp;auml;hrige Personen. Die SBV darf selbst Mitglied des Wahlvorstands sein, kann sich aber auch aus der Wahlorganisation heraushalten. Gibt es keine SBV, wird der Wahlvorstand in einer Versammlung der wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gew&amp;auml;hlt. Dazu k&amp;ouml;nnen drei wahlberechtigte Besch&amp;auml;ftigte, der Betriebs- oder Personalrat oder sogar das zust&amp;auml;ndige Integrationsamt einladen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Der Wahlvorstand entscheidet &amp;uuml;ber die Zahl der Stellvertreter*innen.&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das ist eine wichtige Weichenstellung f&amp;uuml;r die Arbeitsf&amp;auml;higkeit der SBV. Neben der Vertrauensperson sollten immer mehrere Stellvertreter*innen gew&amp;auml;hlt werden k&amp;ouml;nnen, nicht nur nach Gr&amp;ouml;&amp;szlig;e der Firma oder Beh&amp;ouml;rde! Denn f&amp;auml;llt die Vertrauensperson (l&amp;auml;nger) aus, kommt es nicht zu Zeiten ohne Vertretung. Auch das Heranziehen einzelner Stellvertreter*innen zu bestimmten SBV-Aufgaben funktioniert nur, wenn gen&amp;uuml;gend Stellvertretungen gew&amp;auml;hlt wurden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Welches Wahlverfahren gilt?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Orientierung bieten die Wahlen zur allgemeinen Interessenvertretung: Gibt es mindestens 50 Wahlberechtigte, wird nach dem f&amp;ouml;rmlichen Verfahren gew&amp;auml;hlt. Bei weniger als 50 Wahlberechtigten, deren Arbeitsorte aber weit auseinander liegen (zum Beispiel mehr als 50 Kilometer), wird trotz der geringen Anzahl im f&amp;ouml;rmlichen Wahlverfahren gew&amp;auml;hlt. Bei weniger als 50 Wahlberechtigten und r&amp;auml;umlicher N&amp;auml;he wird nach dem vereinfachten Wahlverfahren gew&amp;auml;hlt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Sind f&amp;uuml;r die Vertrauensperson und die Stellvertreter*innen getrennte Wahlg&amp;auml;nge Pflicht?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ja, im Gegensatz zu den Wahlen der allgemeinen Interessenvertretungen werden die Vertrauensperson und die Stellvertreter*innen in zwei Wahlg&amp;auml;ngen gew&amp;auml;hlt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wer tr&amp;auml;gt die Kosten der Wahl?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Arbeitgeber hat die Kosten zu tragen: dazu geh&amp;ouml;rt der Aufwand f&amp;uuml;r die Wahlvorbereitung mit Wahlvorstandsschulungen und f&amp;uuml;r die Wahldurchf&amp;uuml;hrung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wie sind die Teilnehmer an der Wahl gesch&amp;uuml;tzt?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Gew&amp;auml;hlte Bewerber*innen fallen unter den erweiterten K&amp;uuml;ndigungsschutz &amp;ndash; genau wie Betriebsr&amp;auml;te oder Personalr&amp;auml;te. F&amp;uuml;r den Wahlvorstand, die Wahlleitung und nicht gew&amp;auml;hlte Bewerber*innen gilt dieser erweiterte K&amp;uuml;ndigungsschutz ebenfalls, und zwar bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Im Interview: Irene Husmann, Beratungsstelle Handicap von Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e. V.&amp;nbsp;&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sie ist Autorin der neuen SBV-Wahlhilfe aus dem Bund-Verlag: &lt;a href="https://shop.bund-verlag.de/wahl-der-schwerbehindertenvertretung-2026-978-3-7663-7606-0" target="_blank"&gt;Irene Husmann, &amp;raquo;Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2026. Handlungsanleitung &amp;ndash; Wahlkalender &amp;ndash; Zugangscode f&amp;uuml;r Online-Nutzung &amp;ndash; Barrierefreies PDF inklusive&amp;laquo;, 9. aktualisierte Aufl., Frankfurt am Main, ISBN 978-3-7663-7606-0 (50 Euro)&lt;/a&gt;.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Die Wahlhilfe &amp;ndash; euer Vorteil&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Handlungsanleitung &amp;raquo;Wahl der Schwerbehindertenvertretung&amp;laquo; orientiert sich am Wahlverlauf nach dem Sozialgesetzbuch IX und der entsprechenden Wahlordnung. Sie unterst&amp;uuml;tzt zuverl&amp;auml;ssig in allen Phasen des Wahlverfahrens und beinhaltet:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Organisation: Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand? Wann muss er bestellt werden?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Aktives und passives Wahlrecht: Wer darf w&amp;auml;hlen? Wer darf gew&amp;auml;hlt werden?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Berechnen von Fristen: Was passiert wann?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Normales und vereinfachtes Wahlverfahren: Wie genau wird gew&amp;auml;hlt?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wahlgrunds&amp;auml;tze und Schutz der Wahl.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Die aktualisierte Neuauflage ber&amp;uuml;cksichtigt die neuere Rechtsprechung unter anderem zur Wahlberechtigung der Besch&amp;auml;ftigten in Werkst&amp;auml;tten f&amp;uuml;r behinderte Menschen. Au&amp;szlig;erdem wird das Wichtigste zu den Wahlen der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretungen vorgestellt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44_archive/zeitschrift/396-2220/asset/150-161779/position/_" target="_blank"&gt;Interview ist in voller L&amp;auml;nge in der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 5/2026&lt;/a&gt;, Rubrik &amp;raquo;Pr&amp;auml;vention und Teilhabe&amp;laquo; (S. 36-39) erschienen.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44_archive/zeitschrift/396-2220" target="_blank"&gt;Titelthema der Ausgabe 5/2026: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44/zeitschrift/396-2261"&gt;Titelthema 6-7/2026: Nach der Betriebsratswahl &amp;ndash; Grundlagen: Mitbestimmen im Arbeitsschutz&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Vorschau Titelthema 8/2026: BEM, BGF, Mitbestimmung: Pr&amp;auml;vention &amp;ndash; alles, was Besch&amp;auml;ftigte gesund erh&amp;auml;lt&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Vorschau Titelthema 9/2026: Gleichstellung und Vereinbarkeit voranbringen&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44/zeitschrift/396-2261" target="_blank"&gt;Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und Abonnenten von &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/gute-arbeit-testen" target="_blank"&gt;Hier 2 Ausgaben gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Zielgruppen">Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, Personalrat, MAV</category>
      <pubDate>Fri, 17 Jul 2026 08:44:27 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Hitzefrei im Büro?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Hitzefrei-im-Buero~.html</link>
      <description>Es gibt kein generelles Hitzefrei am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass bei Temperaturen von über 30 Grad in Büros Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Arbeitnehmer geschützt werden. Auch im Homeoffice gibt es Regelungen zu beachten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die ab einer bestimmten Temperatur&amp;uuml;berschreitung hitzefrei am Arbeitsplatz (B&amp;uuml;ro) vorschreiben. F&amp;uuml;r Arbeitgeber lassen sich jedoch Regeln aus dem Arbeitsschutzrecht und der allgemeinen F&amp;uuml;rsorgepflicht ableiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Neben den abgeleiteten Regeln sollte es auch im Interesse des Arbeitgebers sein, B&amp;uuml;roarbeitspl&amp;auml;tze derartig zu gestalten, dass Arbeitnehmer nicht gesundheitlich beeintr&amp;auml;chtigt werden und leistungsf&amp;auml;hig bleiben. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der Arbeitsst&amp;auml;ttenverorndung (ArbSt&amp;auml;ttV) verlangen, dass am Arbeitsplatz eine f&amp;uuml;r die Gesundheit zutr&amp;auml;gliche Temperatur herrscht. Hinzu kommen die technischen Regeln f&amp;uuml;r Arbeitsst&amp;auml;tten (ASR), wonach die Temperatur in Arbeitsr&amp;auml;umen nicht &amp;uuml;ber &lt;strong&gt;26 Grad&lt;/strong&gt; liegen darf. Diese Regelung ist eher als arbeitswissenschaftliche Empfehlung zu werten. Konkrete Pflichten des Arbeitgebers greifen bei einem &amp;Uuml;berschreiten dieser Grenze noch nicht. In der Praxis sollten Arbeitgeber aber bereits bei einem &amp;Uuml;berschreiten dieser Grenze geeignete Ma&amp;szlig;nahmen ergreifen. Anders sieht es dann bei einer &amp;Uuml;berschreitung der &lt;strong&gt;30-Grad-Grenze&lt;/strong&gt; auf. Ab diesem Zeitpunkt m&amp;uuml;ssen Arbeitgeber geeignete Ma&amp;szlig;nahmen ergreifen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Welche Ma&amp;szlig;nahmen m&amp;uuml;ssen Arbeitgeber ergreifen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sobald 30 Grad im B&amp;uuml;ro &amp;uuml;berschritten werden, m&amp;uuml;ssen Arbeitgeber handeln. In der ASR finden sich beispielhafte Ma&amp;szlig;nahmen:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Ventilatoren aufstellen (nicht Klimaanlagen),&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Getr&amp;auml;nke (vorwiegend Wasser) anbieten,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;L&amp;uuml;ften &amp;uuml;ber Nacht,&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Rollos oder&amp;nbsp;Jalousien herunterlassen oder&lt;/li&gt;&lt;li&gt;die Arbeitszeit anpassen, etwa durch einen fr&amp;uuml;heren Arbeitsbeginn.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Jenseits der &lt;strong&gt;35 Grad&lt;/strong&gt; ist das B&amp;uuml;ro gem&amp;auml;&amp;szlig; ASR ohne besondere Ma&amp;szlig;nahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. In diesen F&amp;auml;llen m&amp;uuml;ssen Arbeitgeber Ma&amp;szlig;nahmen ergreifen, etwa Pausen in gek&amp;uuml;hlten R&amp;auml;umen erm&amp;ouml;glichen. Arbeitnehmer haben aber auch bei derart hohen Temperaturen keine Berechtigung selbstst&amp;auml;ndig hitzefrei zu nehmen, da dies ein Versto&amp;szlig; gegen den Arbeitsvertrag darstellen w&amp;uuml;rde. Eine Abmahnung oder sogar die K&amp;uuml;ndigung im Wiederholungsfall k&amp;ouml;nnte die Rechtsfolge sein.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Hitze im Homeoffice&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bei Homeoffice muss zwischen dem klassichen Homeoffice/Telearbeit und mobilem Arbeiten differenziert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Telearbeit gelten die gleichen Regelungen wie am B&amp;uuml;roarbeitsplatz. Hier m&amp;uuml;ssen Arbeitgeber je nach Temperatur entsprechend handeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das mobile Arbeiten gew&amp;auml;hrt Arbeitnehmern frei zu entscheiden, wo die Arbeitsleistung erbracht wird. Hier verschiebt sich die Beachtung von Hitzeschutz-Ma&amp;szlig;nahmen in den Verantwortungsbereich der Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind in diesem Fall aber verpflichtet Arbeitnehmern alternativ einen Arbeitsplatz im B&amp;uuml;ro zur Verf&amp;uuml;gung zu stellen, da mobiles Arbeiten im Regelfall freiwillig ist. Vor Ort greift dann auch wieder die Verpflichtung des Arbeitgebers f&amp;uuml;r entsprechende Ma&amp;szlig;nahmen zu sorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (jb)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 11:19:41 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Streikbilanz 2025: Weniger Arbeitskämpfe als im Vorjahr</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Streikbilanz-2025~.html</link>
      <description>Nach den Berechnungen des WSI erlebte Deutschland im Jahr 2025 insgesamt 261 Arbeitskämpfe. Trotz des Rückgangs im Vergleich zum Jahr 2024 übersteigt der Wert das langjährige Mittel deutlich – anders als bei der Zahl der streikenden Beschäftigten.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die Zahl der Streiks und der dadurch verursachten Arbeitsausf&amp;auml;lle in Deutschland ist im vergangenen Jahr gesunken. Das geht aus der aktuellen Arbeitskampfbilanz des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung hervor. Demnach wurden im Jahr 2025 bundesweit 261 Arbeitsk&amp;auml;mpfe registriert &amp;ndash; etwa 25 beziehungsweise rund 9 Prozent weniger als im Vorjahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem &amp;raquo;blieb die Konflikth&amp;auml;ufigkeit im langfristigen Mittel weiter auf hohem Niveau&amp;laquo;, wie es in dem Report hei&amp;szlig;t. Demnach hat Deutschland nach WSI-Z&amp;auml;hlungen seit 2016 lediglich 2023 (312) und 2024 (286) mehr Streiks erlebt als im vergangenen Jahr &amp;ndash; im Mittel der zur&amp;uuml;ckliegenden zehn Jahre gab es laut dem Report nur 229 Arbeitsk&amp;auml;mpfe. Zwischen 2006 und 2015 hatte es den Forscherinnen zufolge gar nur durchschnittlich 182 Streiks pro Jahr gegeben. Seither hat laut WSI nicht nur die Zahl der Streiks, sondern auch die bestreikten Betriebe strukturell zugenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einen zentralen Grund f&amp;uuml;r diese &amp;bdquo;Entkoppelung&amp;laquo; &amp;ndash; langfristige Zunahme der Streikereignisse hier, Abnahme der Teilnehmendenzahlen und Ausfalltage dort &amp;ndash; sehen Thilo Janssen und Dr. Heiner Dribbusch als Autoren des Reports &amp;raquo;in einer ver&amp;auml;nderten Arbeitskampff&amp;uuml;hrung der Gewerkschaften&amp;laquo;. Auch weil sich Unternehmen verst&amp;auml;rkt aus Fl&amp;auml;chentarifvertr&amp;auml;gen zur&amp;uuml;ckziehen, &amp;uuml;berwiegen mittlerweile einzelne, relativ kurze Arbeitsniederlegungen, w&amp;auml;hrend &amp;raquo;unbefristete Fl&amp;auml;chenstreiks&amp;laquo; selten geworden seien. F&amp;uuml;r 2026 halten sie dennoch eine Wiederzunahme der Teilnehmenden- und Ausfallzahlen f&amp;uuml;r m&amp;ouml;glich, da in diesem Jahr gem&amp;auml;&amp;szlig; WSI-Tarifarchiv Tarifvertr&amp;auml;ge f&amp;uuml;r etwa 10 Millionen Besch&amp;auml;ftigte neu verhandelt werden, deutlich mehr als 2025 (rund 6,3 Millionen).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tarifbindung als zentrales Ziel&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;In der Arbeitskampfbilanz 2025 hat das WSI &amp;raquo;erstmals detailliert die Arbeitskampfziele der Gewerkschaften in Zahlen ausgewertet&amp;laquo;, wie es in dem Report hei&amp;szlig;t. Dabei sei vor allem die H&amp;auml;ufigkeit der F&amp;auml;lle &amp;raquo;bemerkenswert&amp;laquo;, in denen Besch&amp;auml;ftigte f&amp;uuml;r die (erstmalige) Tarifbindung von Unternehmen streikten, meist in Form von Haustarifvertr&amp;auml;gen. Insgesamt betraf dies im vergangenen Jahr 69 und damit 27 Prozent der Streiks. &amp;raquo;Gewerkschaften m&amp;uuml;ssen somit einen erheblichen Teil ihrer Ressourcen daf&amp;uuml;r aufwenden, der Tarifflucht der Unternehmen und damit einem weiteren Absinken der Tarifbindung entgegenzuwirken&amp;laquo;, Thilo Janssen und Dr. Heiner Dribbusch dazu.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Abschluss von Tarifvertr&amp;auml;gen war 2025 das zweith&amp;auml;ufigste Streikziel. In 126 der 261 Arbeitsk&amp;auml;mpfe &amp;ndash; fast jeder zweite &amp;ndash; gingen Besch&amp;auml;ftigte f&amp;uuml;r h&amp;ouml;heres Entgelt auf die Stra&amp;szlig;e. Grunds&amp;auml;tzlich spiegelte sich in den Herangehensweisen und Zielen der Streikenden die Arbeitsmarktsituation der jeweiligen Branchen. So h&amp;auml;tten die Gewerkschaften in einigen von Arbeitskr&amp;auml;ftemangel bestimmten Bereichen wie Gesundheit, Soziales und &amp;ouml;ffentliche Verwaltung eher offensive Strategien gew&amp;auml;hlt; auch erlebte der Dienstleistungssektor die beiden gr&amp;ouml;&amp;szlig;ten Streiks anno 2025: im Fr&amp;uuml;hjahr legten Arbeitnehmer*innen des Bundes und der kommunalen Verkehrsunternehmen ihre Arbeit nieder, im Fr&amp;uuml;hwinter die Tarifbediensteten der L&amp;auml;nder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im produzierenden und im Baugewerbe hingegen, wo vermehrt Arbeitspl&amp;auml;tze abgebaut wurden, gab es tendenziell kleinere Arbeitsk&amp;auml;mpfe, die laut WSI &amp;raquo;h&amp;auml;ufig entsprechend defensiv angelegt&amp;laquo; waren. Es ging also etwa um tarifliche Vereinbarungen zu Besch&amp;auml;ftigungssicherung, Abfindungen oder Transfergesellschaften. Hier kam es auch zu einem der wenigen Erzwingungsstreiks des Jahres: Nachdem der Gabelstapler-und Hubwagenhersteller Jungheinrich die Schlie&amp;szlig;ung des Produktionsstandorts &amp;nbsp;L&amp;uuml;neburg angek&amp;uuml;ndigt hatte, legten Besch&amp;auml;ftigte ab November 2025 f&amp;uuml;r 85 Tage die Arbeit nieder. &amp;nbsp;Der Protest gegen die Teilschlie&amp;szlig;ung endete mit einem Teilerfolg: Die rund 160 Fertigungsmitarbeiter verlieren Ende M&amp;auml;rz 2027 ihre Jobs, werden aber durch ein laut Gewerkschaften &amp;raquo;&lt;a href="https://www.dgb.de/service/weiterer-service/tarifmeldungen/tarifmeldung/tarifeinigung-bei-jungheinrich-lueneburg-nach-85-tagen-streik/"&gt;substanzielles Paket&lt;/a&gt;&amp;laquo; sozial abgefedert.&lt;br /&gt;&amp;nbsp;&lt;br /&gt;Zum Report &amp;raquo;WSI-Arbeitskampfbilanz 2025&amp;laquo; geht es &lt;a href="https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009426"&gt;hier&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (jb)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 09:07:41 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Mehr Fairness bei der Vergabe von Bundesaufträgen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Das-neue-Bundestariftreuegesetz0~.html</link>
      <description>Tarifgebundene Unternehmen waren gegenüber Firmen ohne Tarife eher im Nachteil, wenn sie um öffentliche Aufträge des Bundes konkurrierten. Das führte zu Wettbewerbsverzerrungen. Dagegen soll das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wirken: Bundesaufträge sollen künftig an »tariftreue Firmen« vergeben werden – mit einigen Ausnahmen. Was es damit genau auf sich hat, erklärt Stefan Körzell ausführlich in »Gute Arbeit« 6-7/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Das BTTG hat einen komplizierten offiziellen Titel: Gesetz zur St&amp;auml;rkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe &amp;ouml;ffentlicher Auftr&amp;auml;ge des Bundes (Tariftreuegesetz &amp;ndash; BTTTG). Bisher konnten Unternehmen ohne Tarifbindung im Wettbewerb um Auftr&amp;auml;ge oft die g&amp;uuml;nstigeren Angebote abgeben, weil sie geringere Personalkosten haben. Das BTTG soll diese Wettbewerbsverzerrung ausgleichen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wie das BTTG wirken soll&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Wer k&amp;uuml;nftig &amp;ouml;ffentliche Auftr&amp;auml;ge und Konzessionen des Bundes ausf&amp;uuml;hren will, muss den daf&amp;uuml;r eingesetzten Arbeitnehmer*innen bestimmte branchenspezifische, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gew&amp;auml;hren. Tarifgebundene Arbeitgeber erhalten somit einen Anreiz, ihre Tarifbindung beizubehalten; tariflose Unternehmen sollen m&amp;ouml;glichst in die Tarifbindung eintreten. Die Bundesregierung erhofft sich vom Gesetz also wirksame Impulse gegen die Tarifflucht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BTTG greift bei der Ausf&amp;uuml;hrung von Bau- und Dienstleistungsauftr&amp;auml;gen des Bundes &amp;ndash; sowie von Auftraggebern aus seinem Bereich &amp;ndash; ab einem gesch&amp;auml;tzten Auftragswert von 50.000 Euro. F&amp;uuml;r Vergaben im Bereich der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit und des Katastrophenschutzes wurde eine h&amp;ouml;herer Auftragswert von 100.000 Euro festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;BTTG-Ausnahmen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Gesetz gilt ausdr&amp;uuml;cklich nicht f&amp;uuml;r die Bedarfe der Bundeswehr, die bis zum 31.12.2032 bereits gelten. Zudem greift das BTTG nur dort, wo auch das Vergaberecht selbst Anwendung findet. Anders gesagt: Ohne Vergaberecht keine Tariftreue. Vollst&amp;auml;ndig ausgenommen sind au&amp;szlig;erdem s&amp;auml;mtliche Lieferleistungen, also die Beschaffung von Waren. Dies f&amp;uuml;hrt zu einer erheblichen Einschr&amp;auml;nkung des Anwendungsbereichs und steht im Widerspruch zum Gesetzesziel. Allein 2024 machten Lieferleistungen rund 29 Prozent der &amp;ouml;ffentlichen Auftr&amp;auml;ge und Konzessionen des Bundes aus.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Was ist &amp;raquo;Tariftreue&amp;laquo;?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Kern des BTTG ist das Tariftreueversprechen. Dabei handelt es sich &amp;ndash; anders als oft sogar von Arbeitgeberverb&amp;auml;nden missverstanden &amp;ndash; nicht um die Pflicht zur Tarifbindung. Stattdessen m&amp;uuml;ssen Auftragnehmer ein Tariftreueversprechen abgeben: Sie verpflichten sich, den bei der Auftragsausf&amp;uuml;hrung eingesetzten Arbeitnehmer*innen bestimmte tarifliche Mindestarbeitsbedingungen auf Grundlage repr&amp;auml;sentativer Branchentarifvertr&amp;auml;ge zu gew&amp;auml;hren. Dieses Versprechen ist eine zwingende Ausf&amp;uuml;hrungsbedingung und Bestandteil des Vertrags zwischen dem Bundesauftraggeber und dem Auftragnehmer. Auftragnehmer m&amp;uuml;ssen auch sicherstellen, dass Nachunternehmer und Leiharbeitsfirmen ebenfalls diese Arbeitsbedingungen gew&amp;auml;hren.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Antragsverfahren und Clearingstelle&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die jeweils g&amp;uuml;ltigen Arbeitsbedingungen legt das Bundesministerium f&amp;uuml;r Arbeit und Soziales (BMAS) per branchenspezifischer Rechtsverordnung fest &amp;ndash; auf Antrag einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbands. Der Antrag muss den betreffenden Tarifvertrag sowie die darin festgelegten Inhalte benennen, die f&amp;uuml;r verbindlich erkl&amp;auml;rt werden sollen. Eine detaillierte inhaltliche Pr&amp;uuml;fung des Antrags durch das BMAS findet nicht statt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Festgelegt werden k&amp;ouml;nnen insbesondere die Entlohnung einschlie&amp;szlig;lich des gesamten tariflichen Entgeltsystems mit Zulagen, Zuschl&amp;auml;gen und Sonderzahlungen, dem bezahlten Mindestjahresurlaub sowie den H&amp;ouml;chstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen. Diese Mindestarbeitsbedingungen entsprechen damit den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Stefan K&amp;ouml;rzell ist seit 2014 Mitglied im Gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrenden DGB-Bundesvorstand, verantwortlich unter anderem f&amp;uuml;r die Industrie-, Struktur-, Wirtschafts- und Finanzpolitik.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den Beitrag von Stefan K&amp;ouml;rzell? Mehr lesen in der Ausgabe 6-7/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;. Darin das Titelthema &amp;raquo;Nach der Betriebsratswahl&amp;nbsp;&amp;ndash; Grundlagen: Mitbestimmen im Arbeitsschutz&amp;laquo;. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Neu im Betriebsrat: Aktiv im Arbeits- und Gesundheitsschutz&amp;nbsp;(S. 8 - 14).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;M.&amp;nbsp;Wulff: So wehren sich Besch&amp;auml;ftigte gegen &amp;Uuml;berlastung (S. 15 - 18).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;G. Sendelbeck: Das Beschwerderecht&amp;nbsp;(S. 19 - 21).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;A. Herbst: Grundlagen der Arbeitsschutzorganisation (S. 22 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Mon, 13 Jul 2026 05:38:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>ArbG Düsseldorf: Verstoß gegen Meldepflichten kein AGG-Indiz mehr?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~ArbG-Duesseldorf-Verstoss-gegen-Meldepflichten-kein-AGG-Indiz-mehr-~.html</link>
      <description>Arbeitgeber sind verpflichtet, mit der Arbeitsagentur eine Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu prüfen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht belegt nach Ansicht des BAG eine Benachteiligung im Sinne des AGG. Diese Ansicht stellt das ArbG Düsseldorf nun einem AGG-Prozess infrage – die »alten« Meldepflichten seien in Zeiten digitaler Recruiting-Prozesse nicht mehr zeitgemäß.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Darum geht es&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Ein schwerbehinderter Jurist bewarb sich &amp;uuml;ber einen Personalvermittler auf eine F&amp;uuml;hrungsposition. Direkt nach der Absage machte er gegen&amp;uuml;ber dem Unternehmen zahlreiche Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gegen F&amp;ouml;rder- und Beteiligungspflichten nach dem SGB IX geltend und forderte eine Entsch&amp;auml;digung von mindestens 75.000 Euro nach &amp;sect; 15 Abs. 2 AGG. Zur Begr&amp;uuml;ndung verwies er unter anderem auf eine unterlassene Beteiligung der Agentur f&amp;uuml;r Arbeit, des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Das Unternehmen wies die Vorw&amp;uuml;rfe zur&amp;uuml;ck und berief sich darauf, der Kl&amp;auml;ger habe sich nicht ernsthaft um die Stelle beworben, sondern verfolge als &amp;raquo;AGG-Hopper&amp;laquo; gezielt Entsch&amp;auml;digungsanspr&amp;uuml;che.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Das sagt das Gericht&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Das Arbeitsgericht (ArbG) D&amp;uuml;sseldorf wies die Klage ab. Nach Auffassung der Kammer war das Entsch&amp;auml;digungsverlangen rechtsmissbr&amp;auml;uchlich (&amp;sect; 242 BGB). Zahlreiche Indizien spr&amp;auml;chen daf&amp;uuml;r, dass der Kl&amp;auml;ger die Stelle nicht ernsthaft habe antreten wollen. Das Gericht verwies unter anderem auf eine Vielzahl &amp;auml;hnlicher Verfahren des Kl&amp;auml;gers gegen andere Arbeitgeber, die sofortige Geltendmachung von Anspr&amp;uuml;chen nach der Absage, die vorbereitete Dokumentation des Bewerbungsprozesses sowie weitere Umst&amp;auml;nde, die auf eine gezielte Herbeif&amp;uuml;hrung einer Ablehnung hindeuteten. Das Gericht bezeichnete den Kl&amp;auml;ger ausdr&amp;uuml;cklich als &amp;bdquo;klassischen AGG-Hopper&amp;ldquo;. &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Dar&amp;uuml;ber hinaus verneinte das Gericht ausreichende Indizien f&amp;uuml;r eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung und verneinte ausreichende Indizien f&amp;uuml;r eine Benachteiligung im Sinne des &amp;sect; 22 AGG. Die zust&amp;auml;ndige Kammer stellte sich ausdr&amp;uuml;cklich gegen die bisherige BAG-Rechtsprechung, wonach bereits Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gegen &amp;sect; 164 Abs. 1 SGB IX die Vermutung einer Benachteiligung begr&amp;uuml;nden k&amp;ouml;nnen (BAG 27.3.2025 - 8 AZR 123/24). Die Kammer h&amp;auml;lt diese Sicht angesichts moderner digitaler Rekrutierungsverfahren f&amp;uuml;r nicht mehr zeitgem&amp;auml;&amp;szlig;. Die Melde- und Vermittlungspflichten in &amp;sect; 164 Abs. 1, S&amp;auml;tze 1 und 2 SGB IX gegen&amp;uuml;ber der Agentur f&amp;uuml;r Arbeit verfolgten prim&amp;auml;r arbeitsmarktpolitische F&amp;ouml;rderzwecke; aus ihrer Verletzung lasse sich nicht ohne Weiteres auf eine diskriminierende Auswahlentscheidung schlie&amp;szlig;en. Erforderlich seien zus&amp;auml;tzliche Umst&amp;auml;nde mit konkretem Bezug zur Benachteiligung des Bewerbers, die hier fehlten.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Hinweis f&amp;uuml;r die Praxis&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Das Urteil ist noch nicht rechtskr&amp;auml;ftig. Da die Kammer ausdr&amp;uuml;cklich von der bisherigen BAG-Rechtsprechung abweicht, d&amp;uuml;rfte das Verfahren in naher Zukunft auch das Landesarbeitsgericht D&amp;uuml;sseldorf besch&amp;auml;ftigen. &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12pt"&gt;Nach der bisherigen Rechtsprechung kann bereits ein Versto&amp;szlig; gegen die in &amp;sect; 164 Abs. 1 SGB IX geregelten F&amp;ouml;rderpflichten ein Indiz f&amp;uuml;r eine Benachteiligung schwerbehinderter Menschen sein. Betriebsrat, Personalrat und SBV sollten weiterhin darauf achten, dass ihr Arbeitgeber die F&amp;ouml;rderpflichten zugunsten Schwerbehinderter Menschen einh&amp;auml;lt. &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Auch wenn die abgewiesene Klage eines mutma&amp;szlig;lichen &amp;raquo;AGG-Hoppers&amp;laquo; befriedigend wirken mag: Die Vorschriften in &amp;sect; 164 SGB IX dienen dazu, die Besch&amp;auml;ftigung und Inklusion schwerbehinderter Menschen zu f&amp;ouml;rdern und sollten deshalb in der Praxis umgesetzt werden, egal ob die Stelle per gedruckter Anzeige oder digital ausgeschrieben wird. &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 03 Jul 2026 06:30:13 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Koalitionskommission legt Reformpaket vor</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Koalitionskommission-legt-Reformpaket-vor~.html</link>
      <description>Beschäftigungssicherung, Steuerentlastung, Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – das sind drei der Ziele, welche das große Reformpakt der Bundesregierung erreichen soll.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Am sp&amp;auml;ten Abend des 1. Juli 2026 war es so weit: Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD hatten sich auf einen 34-Punkte-Plan geeinigt, der die Konjunktur voranbringen und den Arbeitsmarkt stabilisieren soll &amp;ndash; ein &lt;a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1" rel="noreferrer noopener" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Programm f&amp;uuml;r Aufschwung und Besch&amp;auml;ftigung&amp;laquo;&lt;/a&gt;, nennt die Bundesregierung dieses Papier.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Reaktionen folgten prompt und nat&amp;uuml;rlich enthielten sie Kritik, aber auch Lob, unter anderem von Gewerkschaftsseite. &amp;raquo;Viele der Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses sind richtige Signale f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigung, Wachstum und Entlastung. Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich der konstruktive Dialog mit den Sozialpartnern lohnt&amp;laquo;, sagte die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Yasmin Fahimi.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So begr&amp;uuml;&amp;szlig;t der DGB in seiner Pressemitteilung ausdr&amp;uuml;cklich, &amp;bdquo;dass insbesondere kleine und mittlere Einkommen gezielt gest&amp;auml;rkt werden&amp;ldquo; und den erweiterten Spielraum f&amp;uuml;r flexible tarifliche Regelungen und Besch&amp;auml;ftigungssicherung. &amp;raquo;Dass die Politik diesen Vorschlag des DGB aufgreift, zeigt: Gewerkschaftliche Expertise z&amp;auml;hlt, und wir dringen mit unseren Hinweisen durch&amp;laquo;, so Fahimi dazu.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Erh&amp;ouml;hung der Arbeitnehmer-Pauschale um 200 Euro ist aus Sicht des DGB ein &amp;raquo;richtiges Signal&amp;laquo;. Die Kritik des gewerkschaftlichen Dachverbandes richtet sich hingegen vor allem gegen die Regierungspl&amp;auml;ne f&amp;uuml;r eine Erweiterung sachgrundlose Befristungen und zur Abschaffung der &lt;a href="https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/telefonische-krankschreibung-cdu-generalsekretaer-kennt-lebensrealitaet-der-beschaeftigten-nicht/" rel="noreferrer noopener" target="_blank"&gt;telefonischen Krankschreibung&lt;/a&gt; bei gleichzeitiger Pflicht, Arbeitsunf&amp;auml;higkeitsbescheinigungen am ersten Tag einzureichen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das sind die wichtigsten von der Koalition vorgesehenen Ma&amp;szlig;nahmen f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte im Einzelnen, geordnet nach Kernbereichen:&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;1. Rente&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Alle 33 Empfehlungen der &lt;a href="https://www.aib-web.de/home/wirtschaft-arbeitsmarkt/rente-demografie/umbau-altersvorsorge-das-empfiehlt-die-kommission" rel="noreferrer noopener" target="_blank"&gt;Rentenkommission&lt;/a&gt; sollen bis Ende 2026 in einem Gesetzespaket umgesetzt werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Steuern&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zum 1. Januar 2027 wird die Einkommenssteuer reformiert, um insbesondere Familien mit Kindern zu entlasten. Vorgesehen sind unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erh&amp;ouml;hung des Kindergeldes, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie eine Erh&amp;ouml;hung des Spitzensteuersatzes f&amp;uuml;r zu versteuernde Einkommen von 250.000 Euro in H&amp;ouml;he von 45 Prozent und von 280.000 Euro in H&amp;ouml;he von 47 Prozent.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Abgabe der Einkommenssteuererkl&amp;auml;rung wird erleichtert. In einem ersten Schritt soll bis Januar 2027 unter anderem die vorausgef&amp;uuml;llte, digitale Steuererkl&amp;auml;rung kommen. Auch die Nutzung der Identifikationsnummer durch Sozialversicherungstr&amp;auml;ger soll erleichtert werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Arbeitsmarkt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Steuerlich beg&amp;uuml;nstigte Sonn- und Feiertagszuschl&amp;auml;ge werden zum 1. Januar 2027 f&amp;uuml;r Stundenl&amp;ouml;hne bis 75 Euro angehoben. Gleichzeitig fallen f&amp;uuml;r den steuerfreien Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrags keine Beitr&amp;auml;ge f&amp;uuml;r die Rentenversicherung an &amp;ndash; bisher lag die Grenze generell bei 25 Euro.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sachgrundlose Befristungen sollen erleichtert werden, und zwar f&amp;uuml;r alle Besch&amp;auml;ftigten, die bis Ende 2030 einen Arbeitsvertrag erhalten. Befristungen k&amp;ouml;nnen in diesem Rahmen maximal 48 Monate umfassen und bis zu sechsmal verl&amp;auml;ngert werden. Die Schriftformerfordernis wird ab Januar&amp;nbsp;2027 aufgehoben.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r H&amp;ouml;herverdienende mit Einkommen ab rund 180.000 Euro wird ab Januar 2027 das Ausscheiden aus dem Arbeitsverh&amp;auml;ltnis erleichtert. Der klassische K&amp;uuml;ndigungsschutz entf&amp;auml;llt zugunsten spezieller Abfindungsregelungen.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generell werden Abfindungen k&amp;uuml;nftig steuerlich bevorzugt, um Jobwechsel attraktiver zu machen.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jugendliche ohne Schulabschluss sowie Jugendliche ohne Ausbildung sollen mit dem Programm &amp;raquo;Zweite Chance&amp;laquo; schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Arbeitsmarktma&amp;szlig;nahmen will die Bundesregierung Besch&amp;auml;ftigte verpflichten, ab dem ersten Krankheitstag (nicht mehr ab Tag 4) eine AU-Bescheinigung (Krankmeldung) vorzulegen. Telefonische Krankschreibungen sollen abgeschafft werden.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von Gewerkschaftsseite besonders begr&amp;uuml;&amp;szlig;t wird die Aufforderung der Bundesregierung an die Tarifvertragsparteien, in krisengesch&amp;uuml;ttelten Wirtschaftsbereichen wie der Automobilindustrie in den Dialog zu gehen, um bis Mitte Oktober 2026 konkrete Ma&amp;szlig;nahmen vorzuschlagen, die die Wettbewerbsf&amp;auml;higkeit und Krisenfestigkeit der jeweiligen Branche erh&amp;ouml;hen. Au&amp;szlig;erdem sollen sie Vorschl&amp;auml;ge erarbeiten, wie abweichende Regelungen von geltenden Gesetzen auf Tarifvertragsebene verbindlich festgelegt werden k&amp;ouml;nnen. Dies betrifft auch den Bereich des Arbeitsrechts, so die Themen Arbeitsschutz und die Befristung von Arbeitsvertr&amp;auml;gen (s. o.).&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Wachstum und Gerechtigkeit&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Dieser Themenkomplex umfasst unter anderem geplante Ma&amp;szlig;nahmen zur F&amp;ouml;rderung von Zukunftstechnologien wie KI. Dazu z&amp;auml;hlen etwa die Idee, die&amp;nbsp; Attraktivit&amp;auml;t von Rechenzentren f&amp;uuml;r Kommunen mit Blick auf Gewerbesteuereinnahmen zu steigern, sowie Datenschutzerleichterungen auf EU-Ebene f&amp;uuml;r Vereine, aber auch f&amp;uuml;r kleine und mittelst&amp;auml;ndische Unternehmen.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dar&amp;uuml;ber hinaus will die Bundesregierung beispielsweise einen Aktionsplan gegen &amp;bdquo;Sozialleistungsmissbrauch&amp;ldquo; entwickeln und durch neue Abkommen den Au&amp;szlig;enhandel st&amp;auml;rken und unfairen (internationalen) Wettbewerb einschr&amp;auml;nken.&amp;nbsp;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. B&amp;uuml;rokratieabbau&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Bundesregierung will im gro&amp;szlig;en Stil B&amp;uuml;rokratie f&amp;uuml;r Unternehmen abbauen und unter anderem Berichtspflichten an staatliche Stellen pauschal aufheben &amp;ndash; nur, wo entsprechende Pflichten absolut erforderlich sind, sollen diese (gesetzlich geregelt) aufrechterhalten beziehungsweise eingef&amp;uuml;hrt werden. So soll rund ein Viertel aller aktuell existierenden Berichtspflichten wegfallen. &amp;nbsp;&lt;br /&gt;&amp;nbsp;&lt;br /&gt;Die Bestellung Betrieblicher Beauftragter wie zum Beispiel Sicherheitsbeauftragter soll, wie es hei&amp;szlig;t, st&amp;auml;rker &amp;raquo;in die Verantwortung von Unternehmen gelegt&amp;laquo; &amp;uuml;bergehen und an EU-Vorgaben ausgerichtet werden, nicht mehr an den strengeren nationalen Regelungen.(&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44_archive/zeitschrift/396-2151/asset/150-148319/position/_" target="_blank"&gt;Mehr dazu in der Fachzeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 12/2025 im Beitrag &amp;raquo;DGB: Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar&amp;laquo;&lt;/a&gt;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 02 Jul 2026 12:27:41 GMT</pubDate>
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      <title>Arbeitgeber kann Homeoffice auch nach Jahren kippen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Arbeitgeber-kann-Homeoffice-auch-nach-Jahren-kippen~.html</link>
      <description>Eine langjährige Homeoffice-Praxis begründet für sich allein keinen Anspruch, dauerhaft zu Hause zu arbeiten. Ohne betriebliche Regelung bleibt die Festlegung des Arbeitsorts dem Arbeitgeber überlassen.</description>
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      <category domain="Typ">Weiterleitungsmeldung</category>
      <category domain="Themen">MAV-Arbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, MAV, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2026 07:12:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
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      <title>Deepfakes: Wenn Gesichter lügen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Deepfakes-Wenn-Gesichter-luegen~.html</link>
      <description>Für die einen eröffnen sie neue Möglichkeiten künstlerischen Ausdrucks, für die anderen bergen sie ein erhebliches Potential zur persönlichen und gesellschaftlichen Schädigung. Deepfakes verändern unsere Wahrnehmung von Realität und Authentizität grundlegend – und machen auch vor den Betriebstoren nicht Halt. Umso dringlicher erscheint daher eine vertiefte arbeitsrechtliche Betrachtung.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;1. Was sind Deepfakes?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Deepfakes sind Medieninhalte wie Fotos, Videos oder Audios, die mithilfe von k&amp;uuml;nstlicher Intelligenz (KI) manipuliert oder vollkommen neu erstellt wurden. Ziel ist es, t&amp;auml;uschend echt wirkende Inhalte zu erzeugen, die von authentischen Aufnahmen kaum zu unterscheiden sind. Die Arten von Deepfakes reichen vom sogenannten Face-Swap, bei dem das Gesicht einer Person mit einem Bild oder Video einer anderen Person ersetzt wird, &amp;uuml;ber das synthetische Nachstellen der Stimme einer Person (Audio-Deepfake), der Manipulation von Mimik und Kopfbewegung einer Person in einem Video (Puppet-Master), dem derartigen Anpassen von Lippenbewegungen, dass sie zu einer anderen Tonspur passen (Lip-Syncing) bis hin zur Erstellung komplett k&amp;uuml;nstlicher und realistischer Gesichter (Gesichtssynthese).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;2. Inwieweit k&amp;ouml;nnen Deepfakes das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis ber&amp;uuml;hren?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis kann durch Deepfakes insbesondere dann ber&amp;uuml;hrt werden, wenn Kriminelle sie gezielt einsetzen, um an sensible Daten zu gelangen, Desinformationen zu verbreiten und damit den Ruf eines Unternehmens zu sch&amp;auml;digen oder f&amp;uuml;r Betrugsdelikte unrechtm&amp;auml;&amp;szlig;ig finanzielle Vorteile zu erlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch im betrieblichen Kontext sind verschiedene Erscheinungsformen denkbar: Dazu z&amp;auml;hlen etwa Deepfakes mit sexuellem oder herabw&amp;uuml;rdigendem Inhalt, die gegen Kollegen gerichtet sind, ebenso wie gegen F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte eingesetzte Deepfakes zur gezielten Rufsch&amp;auml;digung. Auch k&amp;ouml;nnen Deepfakes genutzt werden, um betriebliche Abl&amp;auml;ufe zu manipulieren, beispielsweise durch gef&amp;auml;lschte Anweisungen in Audio- oder Videoform.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;3. Wann werden Deepfakes arbeitsrechtlich relevant?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erf&amp;uuml;llen und dabei die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu ber&amp;uuml;cksichtigen. Daher sind arbeitsrechtliche Ma&amp;szlig;nahmen nur bei einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung zul&amp;auml;ssig. Wenn also ein Besch&amp;auml;ftigter w&amp;auml;hrend seiner Arbeitszeit Deepfakes mit herabw&amp;uuml;rdigenden oder sexualisierten Inhalten erstellt und/oder verbreitet oder hierf&amp;uuml;r betriebliche Ger&amp;auml;te nutzt, liegt aufgrund von Arbeitszeitbetrug und der Verletzung der IT-Richtlinien eine schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzung vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dagegen entzieht sich rein privates Verhalten dem Einfluss- und Interessenbereich des Arbeitsgebers. Deshalb wird au&amp;szlig;erdienstliches Verhalten erst dann arbeitsrechtlich relevant, wenn ein konkreter Bezug zum Arbeitsverh&amp;auml;ltnis besteht und berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeintr&amp;auml;chtigt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So ist der Arbeitnehmer auch au&amp;szlig;erhalb seiner Arbeitszeit verpflichtet, auf die Interessen des Arbeitgebers R&amp;uuml;cksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser R&amp;uuml;cksichtnahmepflicht liegt dann vor, wenn sein au&amp;szlig;erdienstliches Verhalten negative Auswirkungen auf den Betrieb hat oder ein direkter Bezug zum Arbeitsverh&amp;auml;ltnis besteht. Fehlt ein solcher Zusammenhang, ist keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung gegeben. Das au&amp;szlig;erdienstliche Verhalten muss also vor allem das Ansehen des Arbeitgebers sch&amp;auml;digen, das Vertrauensverh&amp;auml;ltnis oder der Betriebsfrieden nachhaltig st&amp;ouml;ren oder Kollegen betreffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer nach Feierabend auf seinem privaten Endger&amp;auml;t herabw&amp;uuml;rdigende oder sexualisierte Deepfakes erstellt, ist dieses Verhalten seiner Privatsph&amp;auml;re zuzuordnen und stellt keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Sobald er diese Inhalte aber verbreitet und sie einen Kollegen oder Vorgesetzte betreffen, entsteht eine arbeitsrechtliche Relevanz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;4. Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Arbeitgeber unterliegt umfassenden Schutzpflichten, um die Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechte seiner Besch&amp;auml;ftigten zu wahren. Wird ein Arbeitnehmer Opfer von Deepfakes und besteht ein betrieblicher Zusammenhang, ist der Arbeitgeber verpflichtet, unverz&amp;uuml;glich geeignete Schutzma&amp;szlig;nahmen zu ergreifen. Dabei k&amp;ouml;nnen auch die von der Rechtsprechung zum Mobbing entwickelten Grunds&amp;auml;tze herangezogen werden. Demnach hat der Arbeitgeber den Betrieb so zu organisieren, dass die Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechte der Besch&amp;auml;ftigten gesch&amp;uuml;tzt werden. Diese Handlungspflicht setzt bereits dann ein, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte f&amp;uuml;r Pers&amp;ouml;nlichkeitsrechtsverletzungen bekannt werden oder h&amp;auml;tten bekannt sein m&amp;uuml;ssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den erforderlichen Ma&amp;szlig;nahmen z&amp;auml;hlen insbesondere das Unterbinden einer weiteren Verbreitung, etwa durch Sperrung betrieblicher IT-Systeme, sowie die r&amp;auml;umliche und organisatorische Trennung von T&amp;auml;ter und Opfer beispielsweise durch Umsetzung oder Freistellung. Dar&amp;uuml;ber hinaus kommen arbeitsrechtliche Ma&amp;szlig;nahmen von einer Abmahnung bis hin zur au&amp;szlig;erordentlichen K&amp;uuml;ndigung des (mutma&amp;szlig;lichen) T&amp;auml;ters in Betracht. Unterl&amp;auml;sst der Arbeitgeber angemessenen Ma&amp;szlig;nahmen, k&amp;ouml;nnen ihm Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspr&amp;uuml;che des Opfers drohen. Zudem ist der betroffene Besch&amp;auml;ftigte berechtigt, das Arbeitsverh&amp;auml;ltnis seinerseits nach &amp;sect; 626 BGB au&amp;szlig;erordentlich zu k&amp;uuml;ndigen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;5. Wie sollte der Betriebsrat reagieren, wenn Deepfakes im betrieblichen Umfeld auftauchen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zwar hat in erster Linie der Arbeitgeber klare gesetzliche Handlungspflichten, allerdings muss auch der Betriebsrat als Interessenvertretung der Besch&amp;auml;ftigten sofort handeln, um den Betriebsfrieden zu sichern und die betroffenen Mitarbeiter zu sch&amp;uuml;tzen. So hat der Betriebsrat nach &amp;sect; 80 Abs. 1 BetrVG dar&amp;uuml;ber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze wie das Pers&amp;ouml;nlichkeitsrecht eingehalten werden. Demnach hat er den Arbeitgeber aufzufordern, den Sachverhalt l&amp;uuml;ckenlos aufzukl&amp;auml;ren und die betroffenen Mitarbeiter zu sch&amp;uuml;tzen. Da der Arbeitgeber nach dem AGG zudem verpflichtet ist, Ma&amp;szlig;nahmen gegen Bel&amp;auml;stigung zu ergreifen, kann der Betriebsrat auf die Einhaltung pochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch schwerwiegende Verst&amp;ouml;&amp;szlig;e gegen ein faires und respektvolles Miteinander erheblich gest&amp;ouml;rt, kann der Betriebsrat nach &amp;sect; 104 BetrVG die Entfernung des betreffenden Arbeitsnehmers aus dem Betrieb oder dessen Versetzung verlangen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Lesetipp:&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mehr zu &lt;strong&gt;Deepfakes&lt;/strong&gt; lest Ihr im Titelthema der &lt;a href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&lt;/a&gt; 10/2025. Darin findet Ihr folgende Beitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147065/position/_"&gt;T&amp;auml;uschung am Arbeitsplatz &amp;ndash; rechtliche Handlungsm&amp;ouml;glichkeiten&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147066/position/_"&gt;CEO-Fraud und Social Engineering&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147067/position/_"&gt;Eine psychische Belastung f&amp;uuml;r alle Seiten&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-46/inhalt/1726-47_archive/zeitschrift/396-2130/asset/150-147273/position/_"&gt;Deepfakes &amp;ndash; Handlungsoptionen f&amp;uuml;r die Interessenvertretung&lt;/a&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.cua-web.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben&amp;nbsp;&amp;raquo;Computer und Arbeit&amp;laquo; (CuA)&amp;nbsp;gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 10:46:52 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Neue Berufskrankheit Parkinson</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Neue-Berufskrankheit-Parkinson~.html</link>
      <description>Eine Lichtblick für Beschäftigte und schwer erkrankte Menschen in der Landwirtschaft und weiteren Branchen. Am 27.5.2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Berufskrankheit  »Parkinson durch Pestizide« in die Berufskrankheitenliste aufzunehmen und damit anzuerkennen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Betroffene können aber bereits jetzt die Anerkennung beantragen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Diese Entscheidung hat Konsequenzen f&amp;uuml;r den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie f&amp;uuml;r das Pr&amp;auml;ventionshandeln der betrieblichen Arbeitsschutzakteure, aber auch der Unfallversicherungstr&amp;auml;ger. F&amp;uuml;r im Arbeitsschutz t&amp;auml;tige Personen (Beauftragte, Interessenvertretungen) in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in verwandten Bereichen ergeben sich neue Pflichten bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, beim Entwickeln und Umsetzen von Schutzma&amp;szlig;nahmen und bei der Anzeige einer Berufskrankheit (BK).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;BK Parkinson: M&amp;ouml;gliche Betroffene&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zur Personengruppe, bei der die &amp;raquo;BK Parkinson&amp;laquo; (BK-Nummer 2110) anerkannt werden kann (nach &amp;sect; 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII) z&amp;auml;hlen Besch&amp;auml;ftigte, die Pestizide &amp;uuml;ber viele Jahre direkt, eigenst&amp;auml;ndig und h&amp;auml;ufig angewendet haben. Konkret betroffen sind T&amp;auml;tigkeiten beim&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Mischen, Ansetzen oder Bef&amp;uuml;llen von Pestiziden&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Ausbringen von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden&lt;/li&gt;&lt;li&gt;sowie bei der St&amp;ouml;rungsbeseitigung an Ger&amp;auml;ten w&amp;auml;hrend des Betriebs, die diese Gefahrstoffe bearbeiten oder ausbringen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Besonders exponierte Berufsgruppen sind&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Landwirt*innen, insbesondere im Weinbau, deren Besch&amp;auml;ftigte&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Arbeitnehmer*innen im Garten- und Landschaftsbau&lt;/li&gt;&lt;li&gt;sowie in Baumschulen, Pflanzenschutzbetrieben, in der kommunalen Gr&amp;uuml;nfl&amp;auml;chenpflege und auf Golfanlagen.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Laut der wissenschaftlichen Empfehlung im Gemeinsamen Ministerialblatt belegen zahlreiche tierexperimentelle und epidemiologische Studien, dass Pestizide aus drei Funktionsgruppen eine Parkinson-Erkrankung verursachen k&amp;ouml;nnen: Fungizide, Insektizide und Herbizide.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Voraussetzungen f&amp;uuml;r die Anerkennung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Im Berufskrankheitenrecht wird nach Forschungsergebnissen in der Regel eine bestimmte Expositionsdauer oder-intensit&amp;auml;t festgelegt, ab wann die Schwelle als erreicht gilt, die eine BK ausl&amp;ouml;sen kann. F&amp;uuml;r das Entstehen der BK Parkinson wird das kumulative Dosisma&amp;szlig; von 100 trendkorrigierten Anwendungstagen je Pestizid-Funktionsgruppe zugrunde gelegt. Ein Anwendungstag liegt vor, wenn an einem Kalendertag mindestens 30 Minuten lang Pestizide direkt angewendet, gemischt oder bef&amp;uuml;llt wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die 100 Anwendungstage m&amp;uuml;ssen innerhalb einer einzigen Funktionsgruppe wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide erreicht werden. Eine Addition &amp;uuml;ber verschiedene Gruppen hinweg ist nicht zul&amp;auml;ssig. M&amp;ouml;glich ist ein solcher Nachweis nat&amp;uuml;rlich nur, wenn Arbeitgeber und (selbstst&amp;auml;ndige) Landwirte die Anwendungstage sorgf&amp;auml;ltig dokumentieren. Allein diese Voraussetzung wird die Anerkennung einer BK in vielen F&amp;auml;llen erschweren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zus&amp;auml;tzlich wird ein im Anerkennungsverfahren ein Zeittrend-Korrekturfaktor ber&amp;uuml;cksichtigt. Denn Expositionsintensit&amp;auml;ten haben sich im Laufe der Jahrzehnte ver&amp;auml;ndert, etwa durch verbesserte Traktorkabinen oder technische Schutzsysteme. Anwendungstage aus fr&amp;uuml;heren Jahren k&amp;ouml;nnen dadurch st&amp;auml;rker gewichtet werden als neuere. Ein Extremereignis (Maschinendefekt, geplatzter Verbindungsschlauch) mit stofflichem Direktkontakt kann f&amp;uuml;r die BK-Anerkennung relevant sein, auch wenn 100-Anwendungstage nicht erreicht werden. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;In der Langfassung des Beitrags, der geplant in der Zeitschrift &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/gute-arbeit-testen?wkz=HP_E_2600_T" target="_blank"&gt;&amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; 9/2026 erscheint, geht es au&amp;szlig;erdem um Pflichten bei der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung, Schutzma&amp;szlig;nahmen und um die Pers&amp;ouml;nliche Schutzausr&amp;uuml;stung. Die Zeitschrift bietet regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Informationen zu Berufskrankheiten und dem Berufskrankheitenrecht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;I. Krieger, A. Schneider: Gefahrstoffe &amp;ndash; Sicher mit System im Arbeitsschutz. &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 5/2026 (S. 29 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Titelthema 11/2025: 100 Jahre Neue Berufskrankheitenrecht &amp;ndash; Wege zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Mit vier Fachbeitr&amp;auml;gen (S. 8-24).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt; greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV</category>
      <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 09:24:08 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Technostress erkennen und vorbeugen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Technostress-erkennen-und-vorbeugen~.html</link>
      <description>Der Arbeitsort außerhalb der Arbeitsstätte verändert die Arbeitsorganisation. Digitale, mobile Arbeit verlangt ein Umdenken der Führungskräfte, die neue Methoden der Interaktion praktizieren und »moderne« Belastungen in den Blick nehmen müssen. In »Gute Arbeit« 5/2026 schreiben Professor Stefan Süß und Tim Rademaker darüber, dass Führungskräfte mit ihrem Team dem Phänomen »Technostress« zu Leibe rücken müssen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mobile Arbeit kann psychische Belastungen ausl&amp;ouml;sen &amp;ndash; etwa durch Multitasking, Informationsflut, technische St&amp;ouml;rungen, komplexe IT-Tools und Entgrenzung. F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte m&amp;uuml;ssen die Arbeitsbedingungen und die damit einhergehenden Belastungen beachten, denn auch ortsflexible Arbeit ist gesundheitsf&amp;ouml;rderlich zu gestalten. Im Team k&amp;ouml;nnen zum Beispiel mit der F&amp;uuml;hrungskraft Kommunikationsregeln und Unterst&amp;uuml;tzung vereinbart werden. Eine gute, vorgelebte Arbeitskultur ist der zentrale Hebel f&amp;uuml;r gute F&amp;uuml;hrung auf Distanz.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Neuartige, intensivere Belastungen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Mit der digitalen Transformation ver&amp;auml;ndern sich nicht nur der Arbeitsort und die Arbeitsabl&amp;auml;ufe; vielmehr entstehen auch neue psychische Belastungskonstellationen. Dazu z&amp;auml;hlen die beschleunigte Kommunikation, erh&amp;ouml;hte Informationsmengen, h&amp;auml;ufige Arbeitsunterbrechungen, Unsicherheiten durch fehlende Sichtbarkeit (Austausch, soziale Kontakte) oder &amp;Uuml;berforderung im Umgang mit den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Gerade das Homeoffice verdient besondere Aufmerksamkeit, weil dort Kommunikation fast nur noch digital vermittelt wird und klare Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben oft fehlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zentrale Merkmale digitaler Arbeit, etwa Beschleunigung, Informationsflut, Selbstorganisationsdruck und Entgrenzung zeigen sich dort oft deutlicher als im Betrieb. Zudem entfallen soziale und organisatorische Unterst&amp;uuml;tzungsstrukturen &amp;ndash; wie der direkte Austausch mit Kolleg*innen und Vorgesetzten oder der unmittelbare Zugang zu einem Helpdesk: alles Faktoren, die im B&amp;uuml;ro eher niederschwellig zug&amp;auml;nglich sind.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zentrale Rolle der F&amp;uuml;hrungskraft&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Regeln und Normen zur IKT-Anwendung sind daher gefragt. Hier kommt neben F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;ften den Interessenvertretungen eine besondere Bedeutung zu: Zum k&amp;ouml;nnen sie die Rahmenbedingungen digitaler Arbeit beeinflussen bzw. mitbestimmen, etwa indem sie entscheiden, welche Technologien wie angewendet werden. Zum anderen pr&amp;auml;gt das Verhalten der F&amp;uuml;hrungskraft die Qualit&amp;auml;t der digitalen Interaktion, die Klarheit von Erwartungen sowie den Umgang mit Erreichbarkeit und Belastungen. Ein von der Hans-B&amp;ouml;ckler-Stiftung gef&amp;ouml;rderten Projekts hat diese Aspekte untersucht: Es ging insbesondere darum, digitale Arbeit entlastender zu gestalten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Beispiel: Techno-Overload&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Digitale Technologien haben das Potenzial, Arbeitsprozesse und Kommunikation zu beschleunigen sowie die Arbeits- und Informationsmenge zu erh&amp;ouml;hen. Im Homeoffice tritt dieser Stressor h&amp;auml;ufig in Form der hohen Taktung digitaler Meetings auf, etwa weil Wegezeiten entfallen und digitale Meetings st&amp;auml;rker sachorientiert ablaufen. Aufgrund der niedrigschwelligen Teilnahme sind sie leichter in freie Kalenderslots einzutragen, wodurch Terminfolgen enger getaktet und Pausen zwischen Besprechungen seltener werden. Hier k&amp;ouml;nnen und sollten Gestaltungsma&amp;szlig;nahmen greifen, die am besten verbindlich geregelt werden. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Prof. S. S&amp;uuml;&amp;szlig; und T. Rademaker? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Gesundheitsschutz &amp;ndash; Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;J. Brandt, H. Gie&amp;szlig;en, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;T. Rademaker, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;: Technostress erkennen und vorbeugen &amp;laquo; (S. 17 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und&amp;nbsp;Abonnenten von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge der Zeitschrift zu (ab 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:10:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Mobile-Arbeit-mitbestimmt-gestalten~.html</link>
      <description>Arbeit unterwegs, im Homeoffice und im Büro mit Desksharing bringt Flexibilität, kann aber auch Schattenseiten infolge negativer Beanspruchungen mit sich bringen. In »Gute Arbeit« 5/2026 erläutert Gabor Hill: Gute Büroausstattung endet nicht im Betrieb. Unter Umständen besteht Anspruch auf gesundheitsgerechte Ausstattung im Homeoffice.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Mobile Arbeit ist beliebt, birgt aber auch Risiken, die bislang betrieblich kaum auf der Agenda stehen, etwa soziale Isolation, schlechte Kommunikation, Defizite im F&amp;uuml;hrungsstil und Technostress. Zudem gilt: Je gr&amp;ouml;&amp;szlig;er die &amp;raquo;Dosis&amp;laquo; an (mobiler) Bildschirmarbeitszeit, umso umfassender muss die Ausstattung auch ortsunabh&amp;auml;ngig gesundheitsgerechte Arbeit erm&amp;ouml;glichen. Die mitbestimmte Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung hilft der Interessenvertretung bei der Durchsetzung von Ma&amp;szlig;nahmen f&amp;uuml;r die ergonomische Bildschirmarbeit.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;K&amp;ouml;rperliche und psychische Beschwerden&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine Reihe physischer, visueller und psychischer Beschwerden entstehen aus einer Kombination bestimmter Belastungen: eine starre (ung&amp;uuml;nstige) K&amp;ouml;rperhaltung, intensives Fokussieren der Augen und der Aufmerksamkeit auf den Bildschirm sowie unergonomische Arbeitsmittel und Umgebungsfaktoren. Zu den h&amp;auml;ufigsten Beanspruchungsfolgen z&amp;auml;hlen Beschwerden des Bewegungsapparats (R&amp;uuml;cken, Nacken, Schultern, Arme, H&amp;auml;nde), Augenprobleme (Computer-Vision-Syndrom oder Office-Eye) sowie mentale Ersch&amp;ouml;pfung und Stressbelastung. Daraus k&amp;ouml;nnen sich ernste, langwierige Erkrankungen und Beschwerden entwickeln, wenn die Arbeit und die Ausstattung nicht (pr&amp;auml;ventiv) gesundheitsf&amp;ouml;rderlich gestaltet werden.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Arbeitsschutz h&amp;auml;lt nicht Schritt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r den menschlichen Organismus ist es unerheblich, an welchem Arbeitsort die Belastungsfaktoren auf ihn einwirken und Beschwerden verursachen. Das Arbeitsschutzrecht hat aber mobile Formen der B&amp;uuml;ro- und Bildschirmarbeit sowie negative gesundheitliche Auswirkungen f&amp;uuml;r die Besch&amp;auml;ftigten bisher nicht konsequent aufgegriffen. Der Begriff der &amp;raquo;Arbeitsst&amp;auml;tte&amp;laquo; als Arbeitsort dient Arbeitgebern oft als Vorwand, andere Orte zur Leistungserbringung arbeitsschutzrechtlich auszuklammern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die private Wohnung ist nach Art. 13 Grundgesetz (GG) unverletzlich. Arbeitgeber und F&amp;uuml;hrungskr&amp;auml;fte folgern f&amp;auml;lschlicherweise daraus, dass Pr&amp;auml;vention hinter der Wohnungst&amp;uuml;r nicht mehr zu ihrer Verantwortungssph&amp;auml;re geh&amp;ouml;rt. In der Folge arbeiten Millionen Besch&amp;auml;ftigte regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig ungesch&amp;uuml;tzt und sogar in Vollzeit unter sehr ung&amp;uuml;nstigen Bedingungen. Die genauere Betrachtung des Anspruchs der Arbeitnehmer*innen auf eine gesundheitsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes ist daher erforderlich, und zwar unter Beteiligung der Interessenvertretung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Bezugspunkt Arbeitsschutzrecht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Weg der Interessenvertretungen zur Arbeitsgestaltung f&amp;uuml;hrt &amp;uuml;ber das ArbSchG. Es gilt f&amp;uuml;r private Arbeitgeber gleicherma&amp;szlig;en wie f&amp;uuml;r den &amp;ouml;ffentlichen Dienst. Die mitbestimmte Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung (&amp;sect;&amp;sect; 3, 5, 6 ArbSchG) ist der korrekte Weg, Gef&amp;auml;hrdungen und Belastungen zu ermitteln und bei Bedarf zu mindern.&lt;br /&gt;Auch f&amp;uuml;r das Homeoffice sind inzwischen Handlungshilfen auf dem Markt, um eine Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung durchzuf&amp;uuml;hren (etwa von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall BGHM).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am besten beginnt Arbeitsschutz mit der Planung von Bildschirmarbeitspl&amp;auml;tzen und der Anschaffung des Equipments (wie Arbeitsmittel). Das ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) so vorgesehen. In beiden F&amp;auml;llen (ArbSchG und BetrSichV) ist der Betriebsrat zwingend in der Mitbestimmung (vgl. &amp;sect; 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz &amp;ndash; BetrVG). Und in beiden F&amp;auml;llen ist nicht vom Arbeitsort die Rede. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Neugierig auf den umfassenden Beitrag von Gabor Hill? Mehr lesen im Titelthema 5/2026 der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;: Mobile Arbeit &amp;ndash; Gute Bildschirmarbeit auch im Homeoffice. &amp;Uuml;bersicht:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;G. Hill: Gesundheitsschutz &amp;ndash; Mobile Arbeit mitbestimmt gestalten (S. 8 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;J. Brandt, H. Gie&amp;szlig;en, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;, Prof. Dr. A. Buchner, Dr. A. Philippsen, Prof. Dr. R. Schmoll: Die Arbeit im Homeoffice verbessern! (S. 14 ff.).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;T. Rademaker, Prof. Dr. S. S&amp;uuml;&amp;szlig;: Technostress erkennen und vorbeugen &amp;laquo; (S. 17 ff.).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnentinnen und&amp;nbsp;Abonnenten von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge der Zeitschrift zu (ab 2012).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, JAV, MAV</category>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 08:15:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>SBV-Wahl stark und rechtssicher machen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~SuI-2026-05-SBV-Wahl-stark-und-rechtssicher-machen~.html</link>
      <description>Die SBV-Wahl ist ein sensibler Prozess. Viele Beschäftigte zögern, sich zu beteiligen, da sie ihre Beeinträchtigungen dadurch sichtbar machen und Stigmatisierung befürchten. Aber die Vorteile einer SBV überwiegen bei weitem. Worauf bei der Wahlvorbereitung zu achten ist, lest Ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 5/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2026 finden bundesweit die turnusgem&amp;auml;&amp;szlig;en Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. In vielen Betrieben wird dieses Wahlverfahren noch immer untersch&amp;auml;tzt. Es ist von zentraler Bedeutung f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung: Als demokratisches Verfahren und als Weichenstellung daf&amp;uuml;r, wie ihre Interessen in den kommenden vier Jahre vertreten werden.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Dieser Beitrag richtet den Blick auf den Wahlprozess selbst &amp;mdash; und darauf, wie aus einer formalen Wahl eine starke Interessenvertretung entsteht. Denn eine gut vorbereitete und rechtssichere Wahl schafft die Grundlage f&amp;uuml;r eine wirksame SBV. Es lohnt sich daher ein Blick auf einige Regeln und Neuerungen, die 2026 bei der Wahl zur SBV eine wichtige Rolle spielen.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Was eine starke Wahl ausmacht:&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Barrierefreiheit&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Transparente Information&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Sichtbare Vorbilder&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Ausreichend Stellvertretungen&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Pers&amp;ouml;nliche Ansprache&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Klare Darstellung der SBV-Aufgaben&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Sicher durchgef&amp;uuml;hrtes Wahlverfahren&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Unterst&amp;uuml;tzung durch den Betriebs-/Personalrat&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;strong&gt;Grunds&amp;auml;tze der SBV-Wahl&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Die Wahl der SBV erfolgt auf Grundlage der &amp;sect;&amp;sect;&amp;nbsp;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;177&lt;/span&gt;&amp;nbsp;und&amp;nbsp;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;182&lt;/span&gt;&amp;nbsp;SGB&amp;nbsp;IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch&amp;nbsp;&amp;ndash; Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Die SBV-Wahl folgt eigenen Regeln, die sich von denen der Betriebsrats- oder /Personalratswahl unterscheiden: (...)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Den vollen Beitrag von Gesine Thomas und Bettinna Fl&amp;uuml;s lest ihr in &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; 5/2026. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Weitere Themen in dieser Ausgabe:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Aktuelle Urteile zum AGG &amp;ndash; Teil 1 (Pascal Goffart)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Arbeitshilfe: &amp;Uuml;berblick &amp;uuml;ber das vereinfachte und f&amp;ouml;rmliche Wahlverfahren&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;LAG D&amp;uuml;sseldorf, v. 18.11.2025, 3 SLa 138/25: Stressbedingte Kopfschmerzen glaubhaft machen (Christian K&amp;ouml;hler)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://infodienst-sbv.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 26 May 2026 07:00:04 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Bundesrat stoppt Entlastungsprämie</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Bundestag-beschliesst-Tankrabatt-und-Entlastungspraemie~.html</link>
      <description>Der Bundestag hatte Ende April neben dem »Tankrabatt« eine Entlastungsprämie von 1.000 Euro beschlossen, die Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Dieser hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 8.5.2026 die Zustimmung verweigert. Die Bundesregierung kann nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die vom Bundestag beschlossene &amp;Auml;nderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit kann auch die geplante Entlastungspr&amp;auml;mie f&amp;uuml;r Besch&amp;auml;ftigte in H&amp;ouml;he von 1.000 Euro vorerst nicht in Kraft treten. Sie war vom Deutschen Bundestag in das Gesetz zur &amp;Auml;nderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden (Bundesrat, Pressemitteilung zu Top 6 der Sitzung vom 8.5.2026).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide Ma&amp;szlig;nahmen sollten insbesondere die Besch&amp;auml;ftigten in Deutschland bei den in Folge des Irankriegs rapide gestiegenen Benzin- und Energiekosten entlasten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;&amp;raquo;Tankrabatt&amp;laquo; - Befristete Senkung der Mineral&amp;ouml;lsteuer&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD sieht eine vor&amp;uuml;bergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschlie&amp;szlig;lich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, hei&amp;szlig;t es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuers&amp;auml;tze f&amp;uuml;r Diesel und Benzin in der Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 gelten. Insgesamt f&amp;uuml;hre die Ma&amp;szlig;nahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Steuerfreie Entlastungspr&amp;auml;mie vom Arbeitgeber&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Gleichzeitig beschloss das Parlament die nunmehr am 8.5.2026 im Bundesrat abgelehnte Einf&amp;uuml;hrung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungspr&amp;auml;mie von 1.000 Euro, die als freiwillige Leistung der Arbeitgeber an ihre Besch&amp;auml;ftigten ausgestaltet war. Die Bundesregierung kann nach der Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat nun den Vermittlungsausschuss anrufen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Quelle:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bundesrat.de, Meldung vom 8.5.2026 (Erstmeldung vom 24.4.2026)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 08:30:19 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeit trotz Krankheit</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~Arbeit-trotz-Krankheit~.html</link>
      <description>Eine aktuell geplante Gesundheitsreform soll das bisherige System der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf den Kopf stellen. Teilkrankschreibungen könnten bald Realität werden. Was bisher bekannt ist.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Es ist kein Geheimnis, dass Bundeskanzler Merz die Deutschen als arbeitsunwillig betrachtet. K&amp;uuml;rzlich warf er bei einer Wahlkampfveranstaltung die Frage auf, ob es denn wirklich notwendig und richtig sei, dass Besch&amp;auml;ftigte in Deutschland laut seiner Aussage im Schnitt 14,5 Tage im Jahr krankheitsbedingt ausfallen. Alle zusammen m&amp;uuml;ssten in Deutschland eine h&amp;ouml;here volkswirtschaftliche Leistung erreichen, als es gegenw&amp;auml;rtig der Fall sei. Auch vor diesem Kontext ist auch der neueste Wurf der Bundesregierung zu betrachten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Reformvorschl&amp;auml;ge&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die von der Bundesregierung eingesetzte FinanzKomission Gesundheit hat unter anderem festgestellt, dass die Ausgaben f&amp;uuml;r Krankengeld &amp;raquo;&amp;uuml;berproportional&amp;laquo; angestiegen sind, was unter anderem durch gestiegene L&amp;ouml;hne erkl&amp;auml;rbar sei, andererseits auch daran liege, dass immer mehr Besch&amp;auml;ftigte diese Leistung, auch f&amp;uuml;r immer mehr Tage, beziehen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) m&amp;ouml;chte etliche K&amp;uuml;rzungsvorschl&amp;auml;ge der FinanzKomission Gesundheit umsetzen, etwa auf Kosten der Besch&amp;auml;ftigten. Statt derzeit 70 Prozent des Bruttogehalts sollen langfristig erkrankte Besch&amp;auml;ftigte nur noch 65 Prozent ihres Bruttogehalts ausgezahlt erhalten. Au&amp;szlig;erdem sollen etwa Zuzahlungen zu Medikamenten steigen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;M&amp;ouml;glichkeit zur Teilkrankschreibung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die FinanzKomission Gesundheit hat auch zur K&amp;uuml;rzung des Krankengeldes angeregt, dass sogenannte Teilkrankschreibungen eingef&amp;uuml;hrt werden, deren Grundidee ist, dass Arbeitnehmer gesund genug f&amp;uuml;r bestimmte Aufgaben und eine begrenzte Dauer sein k&amp;ouml;nnten.&amp;nbsp;Wer voraussichtlich mehr als vier Wochen krank ist, soll die die M&amp;ouml;glichkeit erhalten, die Arbeit teilweise aufzunehmen, falls der Arbeitgeber auch einverstanden ist und der behandelnde Arzt oder die behandelnde &amp;Auml;rztin eine entsprechende Teilarbeitsf&amp;auml;higkeit in H&amp;ouml;he von 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit feststellt. Die Besch&amp;auml;ftigten sollen dann nach sechs Wochen unver&amp;auml;nderter Lohnfortzahlung anteilig nach Prozentwert Lohn und Krankengeld erhalten.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Kritik von Vdk und Kassen&amp;auml;rztlicher Bundesvereinigung&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Sozialverband Vdk kritisiert die Teilkrankschreibung: &amp;raquo;Sie birgt die Gefahr, dass Besch&amp;auml;ftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gef&amp;auml;hrdet&amp;laquo;, so dieser mit Verweis auf das schon bestehende Modell der stufenweisen Wiedereingliederung, das auch jetzt schon Besch&amp;auml;ftigten erlaubt nach l&amp;auml;ngerer Krankheit wieder schrittweise in den Job zur&amp;uuml;ckfinden. Der Arbeitgeber hat w&amp;auml;hrend der stufenweisen Wiedereingliederung keinen Anspruch auf die volle Arbeitsleistung des oder der Erkrankten, zahlt aber auch kein Gehalt, stattdessen die Krankenkasse Krankengeld. Auch der Chef der Kassen&amp;auml;rztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sieht das Konzept Teilkrankschreibung kritisch und mit noch mehr B&amp;uuml;rokratie als bisher verbunden, denn f&amp;uuml;r eine Teilkrankschreibung m&amp;uuml;ssten Mediziner eine Art Gutachten erstellen und daf&amp;uuml;r viele Details des Arbeitsverh&amp;auml;ltnisses beleuchten. Die Bundesregierung hat sich jedoch auf das von Gesundheitsministerin Warken vorgelegte Sparpaket geeinigt, und die Reform soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de&amp;nbsp;(kb)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, MAV, meinbr-app, meinbr-app-service, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 11:14:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Nur Mut! Gute Gründe für die Wahl einer SBV</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/sbv/aktuellessbv~SuI-2026-04-Gute-Gruende-fuer-die-SBV-Wahl~.html</link>
      <description>Wenn im Herbst 2026 bundesweit die neuen Schwerbehindertenvertretungen gewählt werden, geht es um Teilhabe, Gesundheit, Beschäftigungssicherheit – und darum, dass auch zukünftige Arbeitswelt inklusiv gestaltet wird. Warum die SBV dabei ein unverzichtbarer Akteur ist, erläutert Gesine Thomas in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 4/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;W&amp;auml;hrend Betriebsratswahlen meist breite Aufmerksamkeit erhalten, fristen die SBV‑Wahlen vielerorts noch immer ein Schattendasein. Dabei ist die SBV l&amp;auml;ngst zu einem zentralen Akteur geworden, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu unterst&amp;uuml;tzen. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Die Arbeitswelt ver&amp;auml;ndert sich rasant: Digitalisierung, KI‑gest&amp;uuml;tzte Prozesse, steigende psychische Belastungen bei den Besch&amp;auml;ftigten und der demografische Wandel f&amp;uuml;hren dazu, dass immer mehr Besch&amp;auml;ftigte Unterst&amp;uuml;tzung ben&amp;ouml;tigen. Die SBV ist dabei Berater*in, Lots*in, Konfliktl&amp;ouml;se*rin, Fr&amp;uuml;hwarnsystem und Expert*in f&amp;uuml;r inklusive Arbeitsgestaltung &amp;ndash; und die Stimme derjenigen, die im betrieblichen Alltag oft &amp;uuml;bersehen werden.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Unsichtbare Realit&amp;auml;t: Behinderung im Jahr 2026&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Noch immer denken viele bei &amp;bdquo;Behinderung&amp;ldquo; an Rollst&amp;uuml;hle oder Blindenst&amp;ouml;cke. Doch die Realit&amp;auml;t ist l&amp;auml;ngst eine andere. Der Gro&amp;szlig;teil der Beeintr&amp;auml;chtigungen ist unsichtbar: Chronische Erkrankungen, psychische Belastungen, funktionelle Einschr&amp;auml;nkungen, neurodivergente Besonderheiten. Die Zahl der Besch&amp;auml;ftigten mit gesundheitlichen Einschr&amp;auml;nkungen steigt seit Jahren &amp;ndash; und mit ihr der Bedarf an Unterst&amp;uuml;tzung.&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Was die SBV f&amp;uuml;r die schwerbehinderten und gleichgestellten Besch&amp;auml;ftigten erreichen kann und warum es sich lohnt, als Vertrauensperson oder stellvertretendes Mitglied zu kandidieren, erkl&amp;auml;rt Gesine Thomas in &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; 4/2026.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Weitere Themen in dieser Ausgabe:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;DAK-Report zur Gesundheit der Generation Z (von &lt;em&gt;Bettina Frowein&lt;/em&gt;)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Arbeitshilfe: Terminplan f&amp;uuml;r das f&amp;ouml;rmliche SBV-Wahlverfahren&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;BAG: &lt;/span&gt;Gleichlauf der Zust&amp;auml;ndigkeit von GSBV und Gesamtpersonalrat (BAG, 9.9.2023 &amp;ndash; 7 ABR 6/24, von &lt;em&gt;Franz Josef D&amp;uuml;well&lt;/em&gt;)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;OVG Nordrhein-Westfalen: &lt;/span&gt;Kein Blindengeld bei psychogener Blindheit (OVG NRW 27.02.2026 - 12 A 1170/23, von &lt;em&gt;Christian K&amp;ouml;hler&lt;/em&gt;)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://infodienst-sbv.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt zwei Ausgaben &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
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