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    <title>Nachrichten für Personalräte</title>
    <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat</link>
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    <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 07:41:24 GMT</pubDate>
    <item>
      <title>Arbeitsunfall im Homeoffice: Wann zahlt die Unfallversicherung?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Arbeitsunfall-im-Homeoffice-Wann-zahlt-die-Unfallversicherung~.html</link>
      <description>Homeoffice ist für viele selbstverständlich. Doch was passiert, wenn man sich zu Hause verletzt? Nicht jeder Unfall ist automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Welche Wege im Homeoffice versichert sind und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt, schauen wir uns in dieser Folge an.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;script class="podigee-podcast-player" src="https://player.podigee-cdn.net/podcast-player/javascripts/podigee-podcast-player.js" data-configuration="https://personalrat.podigee.io/132-neue-episode/embed?context=external"&gt;&lt;/script&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abonnieren Sie den Podcast und verpassen Sie keine Folge mehr - zum Beispiel auf &lt;a href="https://open.spotify.com/show/31sbyb4XpfxAb8ShBspLTi" target="_blank"&gt;Spotify&lt;/a&gt;, &lt;a href="https://podcasts.apple.com/us/podcast/der-personalrat/id1637606830" target="_blank"&gt;Apple Podcasts&lt;/a&gt; und &lt;a href="https://www.deezer.com/de/show/4477987" target="_blank"&gt;Deezer&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alle Episoden finden Sie unter &lt;a href="/personalrat-podcast"&gt;www.bund-verlag.de/personalrat-podcast&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Podcast</category>
      <category domain="Zielgruppen">Personalrat</category>
      <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 06:00:00 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>BEM und psychische Erkrankungen</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~BEM-und-psychische-Erkrankungen~.html</link>
      <description>Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Anpassungs- und Angststörungen. Das ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht vor der Behördentür halt macht. Die Wiedereingliederung spielt eine entscheidende Rolle. Doch dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Welche, das verrät die Doppel-Ausgabe 8-9/2026 von »Der Personalrat«.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Haben sich betroffene Besch&amp;auml;ftigte aufgrund einer psychischen Erkrankung erfolgreich in Behandlung begeben, f&amp;auml;llt ihnen die R&amp;uuml;ckkehr an den Arbeitsplatz nach teils monatelanger Abwesenheit h&amp;auml;ufig schwer. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann dann eine wichtige Unterst&amp;uuml;tzung sein.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Worauf ist beim BEM mit psychisch erkrankten Mitarbeitenden besonders zu achten?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Beim BEM mit psychisch erkrankten Besch&amp;auml;ftigten ist weniger die Erkrankung selbst die zentrale Herausforderung als das Setting: Angst vor Stigmatisierung und Misstrauen gegen&amp;uuml;ber dem Arbeitgeber stehen einer offenen Mitwirkung h&amp;auml;ufig im Weg. Entscheidend ist deshalb ein besonders klarer, entlastender Prozess, der Sicherheit vermittelt und zugleich auf konkrete arbeitsbezogene L&amp;ouml;sungen ausgerichtet bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Drei Handlungsebenen verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Schutzrahmen st&amp;auml;rken:&lt;/strong&gt; Freiwilligkeit ohne Druck, keine Vermischung mit Fehlzeiten- oder Leistungsgespr&amp;auml;chen, ein eng begrenzter Teilnehmerkreis mit klaren Rollen und minimaler Dokumentation. Diagnosen werden nicht erfragt; gearbeitet wird mit dem positiven und negativen Leistungsbild und arbeitsbezogenen Belastungsfaktoren. Vertraulichkeit muss nicht nur zugesagt, sondern f&amp;uuml;r die betroffene Person erkennbar umgesetzt werden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Gespr&amp;auml;chsgestaltung anpassen:&lt;/strong&gt; Kurze Termine, Pausen und die M&amp;ouml;glichkeit zu vertagen entlasten die Gespr&amp;auml;chssituation. Eine klare Agenda mit konkreten n&amp;auml;chsten Schritten gibt Orientierung und verhindert, dass das Gespr&amp;auml;ch in therapeutische oder private Bereiche abdriftet. Das BEM bleibt ein Kl&amp;auml;rungsprozess zur Arbeitsgestaltung, nicht zur Aufarbeitung der Erkrankung.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;strong&gt;Arbeitsplatzfaktoren in den Mittelpunkt stellen:&lt;/strong&gt; Zeitdruck, h&amp;auml;ufige Unterbrechungen, Schichtbelastung, Konflikte im Team oder fehlende Planbarkeit sind bei psychischen Erkrankungen h&amp;auml;ufig die wirksamsten Ansatzpunkte. Der Betriebsarzt oder externe Fachleute werden nur mit Zustimmung der betroffenen Person und auf Grundlage eines funktionsbezogenen Belastungsprofils einbezogen, nicht auf Basis von Diagnosen. Vom BEM-Verfahren klar zu trennen sind akute Krisen, insbesondere Hinweise auf Selbst- oder Fremdgef&amp;auml;hrdung. Solche Situationen sind kein Gegenstand des BEM, sondern erfordern ein eigenst&amp;auml;ndiges Notfall- und Schutzkonzept mit klaren Zust&amp;auml;ndigkeiten.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Wie spricht man im BEM sensible psychische Probleme an?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sensible psychische Themen werden im BEM nicht &amp;uuml;ber Diagnosen angesprochen, sondern &amp;uuml;ber ihre Auswirkungen auf die Arbeit. Ziel ist ein belastbares Leistungsbild und daraus abgeleitete konkrete Entlastungen &amp;ndash; ohne Eingriff in die Privatsph&amp;auml;re. Dazu braucht es zun&amp;auml;chst einen klaren Rahmen: Zweck des Gespr&amp;auml;chs, Freiwilligkeit, Datenschutz, eng begrenzter Teilnehmerkreis und minimale Dokumentation. Die betroffene Person muss von Anfang an wissen, dass es nicht um die Erkrankung geht, sondern um Arbeitsf&amp;auml;higkeit und Arbeitsgestaltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gespr&amp;auml;chsf&amp;uuml;hrung setzt konsequent an der Arbeitssituation an. Gefragt wird nach Anforderungen, Belastungsspitzen und Ausl&amp;ouml;sern im Arbeitsalltag: Welche Situationen sind derzeit am schwierigsten, welche Aufgaben gelingen gut, welche Arbeitsbedingungen verschlechtern die Lage und welche Anpassungen w&amp;uuml;rden kurzfristig am meisten entlasten &amp;ndash; etwa bei Planbarkeit, Pausenregelungen, Aufgabenabgrenzung oder Reizreduktion? Psychische Belastungen sollten dabei nicht dramatisiert werden. Wenn die betroffene Person &amp;uuml;ber Ursachen nicht sprechen m&amp;ouml;chte, reicht die Beschreibung der arbeitsbezogenen Einschr&amp;auml;nkungen. Der Betriebsarzt, ein Jobcoach oder der Integrationsfachdienst k&amp;ouml;nnen erg&amp;auml;nzend ein funktionsbezogenes Belastungsprofil erstellen, ohne dass Diagnosen an den Arbeitgeber flie&amp;szlig;en.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Ablehnung einzelner Gespr&amp;auml;chsthemen wird nicht weiter nachgefragt. Das BEM arbeitet dann mit dem, was die betroffene Person benennt, und setzt auf kleine, reversible Entlastungen, deren Wirksamkeit gemeinsam gepr&amp;uuml;ft wird.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;hellip;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Neugierig geworden?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Au&amp;szlig;erdem wird im Beitrag von Thorsten Blaufelder behandelt:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Welche Unterst&amp;uuml;tzung kann das BEM bei psychischen Erkrankungen bieten?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Welche Rolle spielt der Betriebsarzt im BEM bei psychischen Erkrankungen?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wie kann die Interessenvertretung Besch&amp;auml;ftigte mit psychischen Erkrankungen zur Teilnahme am BEM ermutigen?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wie geht man mit der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen im BEM um?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Wie lassen sich BEM-Erkenntnisse f&amp;uuml;r die Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilung psychischer Belastungen nutzen?&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Sie haben bereits ein Abo?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-35/inhalt/1726-36/zeitschrift/396-2287/asset/150-167093/position/_" target="_blank"&gt;Dann lesen Sie den kompletten Beitrag hier!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Sie haben noch kein Abo?&lt;/strong&gt;&amp;nbsp;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bestellseite/personalrat-testen?wkz=HP_E_2400_T" target="_blank"&gt;Dann jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Der Personalrat&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (fk)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Personalrat</category>
      <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 06:00:21 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Die Informationsdienste stellen sich vor</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Die-Informationsdienste-stellen-sich-vor~.html</link>
      <description>Save the date: Am 22.9.2026 um 14.00 Uhr stellen wir allen Interessierten die Informationsdienste  des Bund-Verlags in einer Online-Konferenz (Microsoft Teams) vor - hier können Sie sich anmelden!</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Seit 2017/2018 erg&amp;auml;nzt der Bund-Verlag seine etablierten Fachzeitschriften zu Mitbestimmung, Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Informationsdienste. Diese bieten Mitgliedern von Betriebsr&amp;auml;ten, Personalr&amp;auml;ten und Schwerbehindertenvertretungen schnelle, verl&amp;auml;ssliche und praxisnahe Fachinformationen. Ihre Titel lauten:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion (SuI)&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Arbeitsschutz und Mitbestimmung (AuM)&amp;laquo;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&amp;raquo;Betriebsrat und Mitbestimmung (BeMi)&amp;laquo;&amp;nbsp;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;Jeder Informationsdienst umfasst neben der monatlichen Printausgabe ein hilfreiches Online-Paket mit weiterer Fachliteratur, Rechtsprechung und Arbeitshilfen.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am &lt;strong&gt;Dienstag, 22.9.2026&lt;/strong&gt; stellen wir &lt;strong&gt;um 14:00 Uhr&lt;/strong&gt; die Informationsdienste mit ihren jeweiligen Online-Datenbanken vor. Lernen Sie unsere Angebote kennen und erfahren Sie, wie Sie die Inhalte optimal f&amp;uuml;r Ihre Arbeit nutzen. Weitere Informationen und die Anmeldung &lt;a href="https://www.bund-verlag.de/veranstaltungen/2026-09-22-infodienste"&gt;finden Sie hier!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir freuen uns auf Sie!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ihre Informationsdienst-Redakteur*innen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Leslie Apelt&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Jessica Vogelsang&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;em&gt;Christian K&amp;ouml;hler&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (la, jv, ck)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 13:16:36 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Kritik am Arbeitsschutzabbau durch das BMAS</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Kritik-am-Arbeitsschutzabbau-durch-die-Bundesregierung~.html</link>
      <description>Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit Monaten einen sogenannten Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. In der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026 ordnet Thorsten Schäfer das Thema fachlich ein.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Das vom BMAS vorgelegte &amp;raquo;Konzept f&amp;uuml;r einen effizienten und b&amp;uuml;rokratiearmen Arbeitsschutz&amp;laquo; beansprucht, den Arbeitsschutz zu modernisieren, zu digitalisieren und st&amp;auml;rker an der tats&amp;auml;chlichen Gefahrenlage auszurichten. Stellungnahmen aus Fachorganisationen der Arbeitsmedizin, von Fachkr&amp;auml;ften f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit (ihren Verb&amp;auml;nden) und den Gewerkschaften zeigen demgegen&amp;uuml;ber eine weitgehend &amp;uuml;bereinstimmende Gegenposition: Der angek&amp;uuml;ndigte &amp;bdquo;B&amp;uuml;rokratieabbau&amp;ldquo; betreffe nicht nur entbehrliche Formalien, sondern zentrale Elemente der Pr&amp;auml;ventionsarchitektur wie die Sicherheitsbeauftragten (Sibe), die Verbindlichkeit der DGUV Vorschrift 1, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung und die betriebliche Beteiligung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Arbeitsschutz-R&amp;uuml;ckbau: Kritik aus den Fachgebieten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Arbeitsmedizinische Perspektive&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die Skepsis gegen&amp;uuml;ber den BMAS-Vorhaben besonders nachvollziehbar, weil die Pr&amp;auml;vention systematisch als vorausschauende Erkennung, Bewertung und Begrenzung gesundheitlicher Risiken verstanden wird. Eine Orientierung des Arbeitsschutzes ausschlie&amp;szlig;lich auf &amp;bdquo;tats&amp;auml;chliche Gefahrenlagen&amp;ldquo; steht hierzu in Spannung. Arbeitsmedizinische Vorsorge ziele auf latente, kumulative und langfristig wirksame Belastungen ab, die fr&amp;uuml;hzeitig erkannt abgebaut werden m&amp;uuml;ssten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Perspektive der Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Stellungnahmen aus dem Bereich der Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit und ihrer Verb&amp;auml;nde liegen in zentralen Punkten auf dieser Linie. Der Verband f&amp;uuml;r Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hebt hervor, dass insbesondere die Bestellung der Sicherheitsbeauftragte keine entbehrliche Formalie sei, weil diese betriebsnahe Gef&amp;auml;hrdungen wahrnehmen, die Sicherheitskommunikation f&amp;ouml;rderten und als niedrigschwellige Ansprechpartner in den Arbeitsbereichen mit den Besch&amp;auml;ftigten und Vorgesetzten im Verbund wirkten. Die Anhebung der Besch&amp;auml;ftigtenzahl als Schwelle zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten st&amp;ouml;&amp;szlig;t auf erhebliches Unverst&amp;auml;ndnis, da in der Praxis Unsicherheiten und h&amp;ouml;here Gef&amp;auml;hrdungen drohten, jedoch kaum mit Kosteneinsparungen zu rechnen sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Selbstverwaltung der Unfallversicherung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommt die Kritik am geplanten politischen Zugriff auf das autonome Regelwerk der Unfallversicherung. Fachkr&amp;auml;fte f&amp;uuml;r Arbeitssicherheit und ihre Verb&amp;auml;nde sehen in der Selbstverwaltung einen wesentlichen Grund daf&amp;uuml;r, dass Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften branchennah, fachlich fundiert und an realen betrieblichen Bedingungen orientiert entwickelt werden k&amp;ouml;nnen. Ein staatlich forcierter Regelr&amp;uuml;ckbau verschiebt dieses Gleichgewicht zulasten fachlicher Expertise.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Kritik aus den Gewerkschaften&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gewerkschaftliche Kritik am Abbau von Arbeitsschutzstandards bezieht auch die Perspektive der Interessenvertretungen ein, die etwa qua Betriebsverfassungsgesetz eine starke Position bei der Mitgestaltung im Arbeits- und Gesundheitsschutz innehaben. Die Gewerkschaftsunterlagen bewerten die BMAS-Vorhaben als arbeitsschutzpolitisch hoch problematisch und sprechen von der Gefahr eines &amp;bdquo;Arbeitsschutzes zweiter Klasse&amp;ldquo;, insbesondere f&amp;uuml;r kleine und mittlere Unternehmen (KMU).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Die Gr&amp;uuml;nde: &lt;/strong&gt;Bereits heute sei der Vollzug des Arbeitsschutzrechts unzureichend. Nur etwa zehn Prozent der Gef&amp;auml;hrdungsbeurteilungen entspr&amp;auml;chen den gesetzlichen Anforderungen; die gesetzlich vorgesehene Mindestbesichtigungsquote von f&amp;uuml;nf Prozent der Betriebe in einem Jahr werde in allen Bundesl&amp;auml;ndern deutlich unterschritten, meist mit Quoten unter 2,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei ein weiterer R&amp;uuml;ckbau von Arbeitsschutzstandards das falsche Signal: Ein schwacher Vollzug im Arbeitsschutz sei nicht durch weniger verbindliche Anforderungen zu kompensieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders kritisch bewerten Stellungnahmen und Unterlagen die beabsichtigte Schw&amp;auml;chung der DGUV Vorschrift 1 und den Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die branchennah entwickelten Unfallverh&amp;uuml;tungsvorschriften gelten als wesentliches Bindeglied zwischen abstrakter Normsetzung und betrieblicher Praxis; ihr Verlust an Verbindlichkeit w&amp;uuml;rde Pflichten relativieren, Handlungssicherheit reduzieren und die Gefahrsteuerung schw&amp;auml;chen. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/bundonline/modul/1726-43/inhalt/1726-44/zeitschrift/396-2300"&gt;Den umfassenden Beitrag von Thorsten Sch&amp;auml;fer in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026 lesen (S. 25-28)&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 9/2026, Titelthema: &amp;raquo;Mehr Fairness, mehr Chancen &amp;ndash; Gleichstellung in der Arbeitswelt&amp;laquo;, dazu vier Fachbeitr&amp;auml;ge:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox f&amp;uuml;r Interessenvertretungen (S. 8-11).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 05:54:34 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Wann gilt ein Trauma als Unfallfolge?</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Trauma-als-Unfallfolge~.html</link>
      <description>Treten nach einem Arbeitsunfall psychische Störungen auf, ist genau zu ermitteln, ob diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf weitere Verletztengeldzahlungen.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Das war der Fall&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Nach einem schweren (anerkannten) Arbeitsunfall beim Abladen von Betonteilen im September 2021, bei dem sich der Besch&amp;auml;ftigte die Hand quetschte, was einen l&amp;auml;ngeren Krankenhausaufenthalt mit anschlie&amp;szlig;ender Reha-Behandlung zur Folge hatte, wurden eine posttraumatische Belastungsst&amp;ouml;rung, eine mittelgradige depressive Episode sowie eine chronische Schmerzst&amp;ouml;rung mit somatischen und psychischen Faktoren festgestellt. Rein physisch, aus handchirurgischer Sicht, w&amp;auml;re der Besch&amp;auml;ftigte laut &amp;auml;rztlichem Befund Ende Januar 2023 in seiner Funktion als Polier mit den T&amp;auml;tigkeiten des Maurers, Krankf&amp;uuml;hrers und Baumaschinenf&amp;uuml;hrers wieder arbeitsf&amp;auml;hig gewesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein von der Unfallkasse in Auftrag gegebenes orthop&amp;auml;disch-unfallchirurgisches Erstes Rentengutachten vom M&amp;auml;rz 2023 ergab, dass die gesch&amp;auml;tzte Minderung der Erwerbsf&amp;auml;higkeit (MdE) f&amp;uuml;r den Zeitraum M&amp;auml;rz bis Ende Dezember 2023 bei 20 Prozent, danach unter 10 Prozent liege. Der Zustand k&amp;ouml;nne durch Physiotherapie und Ergotherapie weiter verbessert werden. Ein Versuch einer Wiedereingliederung scheiterte. In deren Rahmen hatte der Verletzte ge&amp;auml;u&amp;szlig;ert, dass er derzeit nicht arbeiten und sich nicht vorstellen k&amp;ouml;nne, eine m&amp;ouml;gliche Qualifizierung zu durchlaufen, weil ihm die notwendige Konzentration fehle. Auch sei eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter aufgrund des geringen Verdiensts keine Alternative.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daraufhin stellte die Unfallkasse per Bescheid die Zahlung des Verletztengeldes zum 8. April 2023 ein. U.a. hiergegen erhob der Besch&amp;auml;ftigte Klage. Voraussetzung des Anspruchs auf Verletztengeld ist nach &amp;sect; 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VII, dass der Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunf&amp;auml;hig ist, die sog. unfallbedingte Arbeitsunf&amp;auml;higkeit, oder wegen einer Ma&amp;szlig;nahme der Heilbehandlung eine ganzt&amp;auml;gige Erwerbst&amp;auml;tigkeit nicht aus&amp;uuml;ben kann (Nr. 1) und unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunf&amp;auml;higkeit Anspruch (u.a.) auf Arbeitsentgelt hatte (Nr. 2). Verletztengeld wird dabei von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunf&amp;auml;higkeit &amp;auml;rztlich festgestellt wird oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsma&amp;szlig;nahme, die den Versicherten an der Aus&amp;uuml;bung einer ganzt&amp;auml;gigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit hindert (&amp;sect; 46 Abs. 1 SGB VII) und endet grunds&amp;auml;tzlich mit dem letzten Tag der (versicherungsfallbedingten) Arbeitsunf&amp;auml;higkeit oder der Hinderung an einer ganzt&amp;auml;gigen Erwerbst&amp;auml;tigkeit durch eine Heilbehandlungsma&amp;szlig;nahme (&amp;sect; 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VII).&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Das sagt das Gericht&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Gerade diese unfallbedingte Arbeitsunf&amp;auml;higkeit &amp;uuml;ber den 8. April 2023 hinaus hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-W&amp;uuml;rttemberg mangels Kausalzusammenhangs abgelehnt. Die handchirurgischen Gesundheitsst&amp;ouml;rungen waren nach Einsch&amp;auml;tzung des LSG zu diesem Zeitpunkt ausgeheilt, was auch &amp;auml;rztlich festgestellt worden war. Zudem war die Arbeitsf&amp;auml;higkeit attestiert sowie die Vollbelastung und der vollst&amp;auml;ndige Einsatz der Hand im Alltag empfohlen worden. Mehrere Gutachten kamen zu diesem Ergebnis. Die Ausf&amp;uuml;hrungen im Rentengutachten zum Zustand der Hand &amp;uuml;berzeugten das Gericht nicht: hier w&amp;auml;ren weitere detaillierte Er&amp;ouml;rterungen n&amp;ouml;tig gewesen, so das LSG.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im Rahmen eines station&amp;auml;ren Klinikaufenthalts im Dezember 2022 diagnostizierte chronische Schmerzst&amp;ouml;rung mit somatischen und psychischen Faktoren wertete das Gericht als nicht unfallurs&amp;auml;chlich. Ausl&amp;ouml;ser hierf&amp;uuml;r seien &amp;bdquo;Sorgen um die berufliche Zukunft, aus Sicht des Kl&amp;auml;gers fehlendes Verst&amp;auml;ndnis des Arbeitgebers f&amp;uuml;r seine Situation und eine finanzielle Belastung aufgrund laufender Kredite f&amp;uuml;r das Haus&amp;ldquo; gewesen, nicht jedoch der Arbeitsunfall als solcher. Die Erkrankung beruhe daher &amp;bdquo;auf Kr&amp;auml;nkung, Entt&amp;auml;uschung und Zukunftssorgen, also nicht auf dem Unfall", stellt das Gericht fest. Auch die depressive Episode sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleiches gilt nach LSG-Einsch&amp;auml;tzung f&amp;uuml;r die diagnostizierte posttraumatische Belastungsst&amp;ouml;rung (PBS). Diese hat das Gericht nicht gelten lassen &amp;ndash; sie lag aus Sicht des LSG gar nicht vor: Der Unfall sei nicht geeignet gewesen, eine PBS hervorzurufen. Zudem wertete das Gericht das Verhalten des Besch&amp;auml;ftigten, wie zum Beispiel die ausgebliebene Schilderung von tiefgreifender Verzweiflung oder Entsetzen, als Indiz daf&amp;uuml;r, dass keine PBS vorliegen konnte. Dazu kam, dass auch das Verhalten bei verschiedenen Untersuchungs- und Begutachtungssituationen das Gericht nicht von dauerhafter Bewegungseingeschr&amp;auml;nktheit der Hand &amp;uuml;berzeugen konnte, weswegen eine weitere Zahlung von Krankengeld nach dem 8. April 2023 nicht erforderlich war.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (mst)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Rechtsprechung</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Mitbestimmung, Betriebsratsarbeit, MAV-Arbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung</category>
      <pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:59 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>Nach Startschwierigkeiten – eher zufriedene Azubis</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Nach-Startschwierigkeiten-eher-zufriedene-Azubis~.html</link>
      <description>Der Zugang zur Berufsausbildung bleibt für viele junge Menschen schwierig. Doch ist der Einstieg einmal geschafft, sind stolze 90 Prozent der Auszubildenden recht zufrieden, 87 Prozent würden denselben Beruf erneut wählen. Diese Ergebnisse hat die repräsentative Studie »Ausbildungsperspektiven 2026« der Bertelsmann Stiftung ermittelt.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Die befragten Azubis bewerten auch einzelne Aspekte der Ausbildung positiv: 86 Prozent erleben die Atmosph&amp;auml;re in ihrem Team h&amp;auml;ufig oder fast immer als gut. 85 Prozent geben an, regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Neues zu lernen; 83 Prozent empfinden ihre Aufgaben als sinnvoll; 79 Prozent haben h&amp;auml;ufig oder fast immer Spa&amp;szlig; bei der Arbeit und beim Lernen. Ausbildung hat demnach kein Imageproblem, doch es besteht Handlungsbedarf auf mehreren Feldern:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Die Zahl der ausbildenden Betriebe sinkt: Das Angebot an Ausbildungspl&amp;auml;tzen sank um f&amp;uuml;nf Prozent. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsvertr&amp;auml;ge ging um zwei Prozent auf rund 476.000 zur&amp;uuml;ck &amp;ndash; und das im Fachkr&amp;auml;ftemangel.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Insbesondere junge Menschen mit niedriger Schulbildung zweifeln &amp;nbsp;&amp;ndash; zu Recht &amp;ndash; an ihren Chancen auf dem Ausbildungsmarkt. 38 Prozent glauben nicht daran, einen Ausbildungsplatz zu finden.&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Es gibt Barrieren beim Zugang zur Ausbildung und Probleme bei der beruflichen Orientierung. 2025 gingen laut Berufsbildungsbericht rund 84.000 Bewerber*innen bei der Ausbildungssuche leer aus, ein Anstieg von &amp;uuml;ber 19 Prozent.&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;Schulnoten z&amp;auml;hlen mehr als Motivation und Potenzial&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Trotz des guten Images der Ausbildung ist der Ausbildungsmarkt nicht ausgeglichen, Betriebe und junge Menschen finden oft nicht zusammen: Rund 54.400 Ausbildungsstellen blieben unbesetzt. Das sind zwar 22 Prozent weniger als 2024, ist aber kein Zeichen f&amp;uuml;r eine bessere Vermittlung: Bewerber*innen und freie Ausbildungspl&amp;auml;tze befinden sich oft nicht in derselben Region oder passen berufsfachlich nicht zusammen. Hinzu kommen Auswahlverfahren, bei denen Schulnoten und formale Abschl&amp;uuml;sse teils st&amp;auml;rker gewichtet werden als die Motivation, die praktischen F&amp;auml;higkeiten und die Entwicklungspotenziale junger Menschen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jungen Menschen mit niedriger Schulbildung sch&amp;auml;tzen ihre Chancen trotz des Fachkr&amp;auml;ftemangels sehr pessimistisch ein, was fatal ist: Die Ausbildung die beste Weichenstellung f&amp;uuml;r den Einstieg in ein ausk&amp;ouml;mmliches, gutes Berufsleben. Wer ohne Abschlusses dasteht, handelt sich nachhaltige Probleme ein: 2025 lag die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Berufsabschluss bei 21 Prozent, bei Personen mit einer betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung lediglich bei vier Prozent.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wege aus der Ausbildungsmisere&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Quote der ungelernten Arbeitskr&amp;auml;fte ist dringend zu senken, denn schlie&amp;szlig;lich steckt Deutschland im Fachkr&amp;auml;ftemangel, auch wenn die Krisendebatten zurzeit davon ablenken; und es erwachsen aus der Summe ungelernter Arbeitskr&amp;auml;fte gesamtgesellschaftliche Kosten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt: Der Einstig in die Berufsausbildung sollte so niedrigschwellig wie m&amp;ouml;glich gestaltet werden. Zug&amp;auml;nge wie Einstiegsqualifizierungen, l&amp;auml;ngere Praktika und Programme wie die Assistierte Ausbildung seien auszubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitgeber sollten die Auswahlverfahren st&amp;auml;rker an Kriterien wie pers&amp;ouml;nliche Kompetenzen und praktische F&amp;auml;higkeiten orientieren statt allein an Schulnoten. Gleichzeitig ben&amp;ouml;tigen Unternehmen verl&amp;auml;ssliche Unterst&amp;uuml;tzung, wenn sie junge Menschen ausbilden, die am Start nicht alle Anforderungen erf&amp;uuml;llen. Die Zufriedenheit der Azubis sei ein ermutigendes Signal, die Berufsausbildung zu f&amp;ouml;rdern und besser zu flankieren. Dazu geh&amp;ouml;rt auch eine verbesserte Berufsorientierung: Es existiert zwar eine F&amp;uuml;lle von Informationen, doch mehr als die H&amp;auml;lfte der Befragten findet sich nur schwer zurecht. Es mangelt an pers&amp;ouml;nlicher Beratung und zum Beispiel an regionalen Netzwerken zwischen Schulen, Betrieben, Arbeitsagenturen und Jugendberufsagenturen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Hintergrund&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Studie wurden 1.763 junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren sowie 1.325 Auszubildende im Alter von 15 bis 25 Jahren repr&amp;auml;sentativ befragt (Online-Befragung Anfang M&amp;auml;rz bis Mitte April 2026). Ausbildungsmarktdaten: Berufsbildungsbericht 2026, Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur f&amp;uuml;r Arbeit, Analysen des Bundesinstituts f&amp;uuml;r Berufsbildung, &lt;a href="http://www.bertelsmann-stiftung.de"&gt;www.bertelsmann-stiftung.de&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beate Eberhardt (Redaktion &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo;, &lt;a href="http://www.gutearbeit-online.de"&gt;www.gutearbeit-online.de&lt;/a&gt;)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Personalratsarbeit, Betriebsratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">JAV, Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 07 Sep 2026 11:45:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~SuI-2026-09-Schwerbehinderung-Teilhabe-Anspruch-Kraftfahrzeughilfe~.html</link>
      <description>Mobilität ist ein wichtiger Faktor für eine gleichberechtigte Teilhabe, sowohl in der Freizeit als auch auf dem Weg zur Arbeit. Wie Anschaffung und Einrichtung behindertengerechter Kraftfahrzeuge  gefördert werden, lest Ihr im Beitrag von Maren Conrad-Giese in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 9/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) &amp;nbsp;z&amp;auml;hlt umfassend und abschlie&amp;szlig;end auf, welche Leistungen die Kraftfahrzeughilfe konkret umfassen kann:&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der Fahrzeugkauf, also die Beschaffung eines angemessenen und zweckm&amp;auml;&amp;szlig;igen Kraftfahrzeugs,&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der F&amp;uuml;hrerscheinerwerb, also die Erlangung einer Fahrerlaubnis,&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;der Fahrzeugumbau, sofern eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung erforderlich ist und&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;in besonderen H&amp;auml;rtef&amp;auml;llen auch Bef&amp;ouml;rderungsdienste (&amp;sect;&amp;nbsp;9 Abs.&amp;nbsp;1 Satz&amp;nbsp;2 KfzHVO).&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Die Leistungen werden als Komplettf&amp;ouml;rderung oder als Zuschuss erbracht. In besonderen H&amp;auml;rtef&amp;auml;llen (&amp;sect;&amp;nbsp;9 Abs.&amp;nbsp;2 KfzHV) k&amp;ouml;nnen die Hilfen auch als Darlehen gew&amp;auml;hrt werden.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Nicht zu den Leistungen der Kraftfahrzeughilfe geh&amp;ouml;ren grunds&amp;auml;tzlich Hilfen zum Betrieb und zur Unterhaltung des Kraftfahrzeugs (z. B. Ersatz von Reparaturkosten) oder f&amp;uuml;r Mietkosten eines Fahrzeugstellplatzes. Derartige Kosten stellen keinen behinderungsbedingten besonderen Bedarf dar, sondern treffen Menschen mit und ohne Behinderung, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, gleicherma&amp;szlig;en. In besonderen Einzelf&amp;auml;llen kann jedoch auch hier eine besondere H&amp;auml;rte (&amp;sect;&amp;nbsp;9 KfzHV) vorliegen.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;Den vollen Beitrag von Maren Conrad-Giese lest ihr in &amp;raquo;Schwerbehindertenrecht und Inklusion&amp;laquo; 9/2026. &lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Weitere Themen in dieser Ausgabe:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;ul&gt;&lt;li style="text-align:justify"&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;SBV-Wahl: Einzelf&amp;auml;lle des Aktiven und Passiven Wahlrechts (&amp;Uuml;bersicht von Irene Husmann)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;BGH: Reha-Klinik durfte blinde Patientin ablehnen (Pascal Goffart)&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:11.0pt"&gt;Verfahrensverst&amp;ouml;&amp;szlig;e begr&amp;uuml;nden die Vermutung einer Benachteiligung (Pascal Goffart)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;h2&gt;&lt;strong&gt;Mehr zum Informationsdienst:&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;a href="http://www.bund-verlag.de/informationsdienste/schwerbehindertenrecht-und-inklusion" style="color:blue; text-decoration:underline"&gt;www.bund-verlag.de/informationsdienste/schwerbehindertenrecht-und-inklusion&lt;/a&gt; &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;&lt;span style="font-size:12.0pt"&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (ck)&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat</category>
      <pubDate>Tue, 01 Sep 2026 06:00:54 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
    </item>
    <item>
      <title>»Beschäftigte erwarten einen fairen Wandel der Arbeitswelt«</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Beschaeftigte-erwarten-einen-fairen-Wandel-der-Arbeitswelt~.html</link>
      <description>Die Menschen brauchen gute Arbeit, verlässliche soziale Sicherung und Perspektiven in einer modernisierten Industrie. Das sagt Hans-Jürgen Urban, langjähriger Sozialpolitiker der IG Metall. Er beklagt, in Berlin würden aktuell zuallererst Arbeitnehmer*innen zur Kasse gebeten – oder sind Leidtragende der Kürzungspolitik. Wirtschaftliche Krisen werden ihnen angelastet: sie seien zu teuer, zu lange krank, nicht fleißig. Hier ein Auszug aus einem Interview mit Urban aus »Gute Arbeit« 8/2026.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Wie ist die Stimmung der Besch&amp;auml;ftigten, die teils um ihre Arbeit bangen?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Stimmung ist vielerorts von tiefer Verunsicherung gepr&amp;auml;gt. Viele Besch&amp;auml;ftigte erleben gleichzeitig mehrere Belastungen: die industrielle Transformation und die Digitalisierung, Preissteigerungen im Alltag und politische Debatten, in denen die soziale Sicherheit infrage gestellt wird. Das ist eine gef&amp;auml;hrliche Mischung. Die Menschen haben den Eindruck, dass von ihnen immer neue Anpassungsleistungen verlangt werden, w&amp;auml;hrend damit verbundene Risiken auf ihre Schultern abgeladen werden sollen. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Haben die Unternehmen und F&amp;uuml;hrungsetagen in den letzten zehn bis 20 Jahren alles richtig gemacht?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Diese Erz&amp;auml;hlung ist v&amp;ouml;llig falsch. Es ist bequem, die Verantwortung f&amp;uuml;r wirtschaftliche Probleme den Besch&amp;auml;ftigten zuzuschieben. (&amp;hellip;)&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;span style="font-size:11pt"&gt;Vielmehr gibt es gro&amp;szlig;e strategische Vers&amp;auml;umnisse aufseiten vieler Unternehmen. Zu viele Vorst&amp;auml;nde haben kurzfristige Renditeinteressen &amp;uuml;ber langfristige Investitionen gestellt. Es wurde zu wenig in Zukunftstechnologien, in Qualifizierung, in Standortsicherung und in belastbare industrielle Wertsch&amp;ouml;pfung investiert. Gleichzeitig sind die &amp;ouml;ffentliche Infrastruktur, Energiepolitik und Transformationssteuerung nicht hinreichend entwickelt worden.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Wir erleben eine anhaltende Konjunkturschw&amp;auml;che, ausgel&amp;ouml;st auch durch internationale Krisen. Wie kann jetzt Besch&amp;auml;ftigung gesichert werden?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Besch&amp;auml;ftigungssicherung gelingt nicht durch Verunsicherung. Es w&amp;auml;re v&amp;ouml;llig falsch, in der aktuellen Situation den Sozialstaat zur Disposition zu stellen. Sozialk&amp;uuml;rzungen f&amp;uuml;llen keine Auftragsb&amp;uuml;cher. Karenztage, Rentenk&amp;uuml;rzungen oder Einschnitte bei Gesundheit und Pflege schaffen keine einzige Innovation und sichern keinen einzigen Arbeitsplatz. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was wir brauchen, ist ein Sowohl-als-auch: eine aktive Industriepolitik und einen starken Sozialstaat. Gerade in Krisenzeiten ist der Sozialstaat Stabilit&amp;auml;tsanker, demokratisches Versprechen und wirtschaftlicher Faktor zugleich.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Die Bundesregierung plant eine Abkehr vom gesetzlich normierten Achtstundentag. Was ist davon zu halten?&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Achtstundentag ist eine zentrale zivilisatorische Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Er steht f&amp;uuml;r Gesundheitsschutz, Planbarkeit des Lebens und f&amp;uuml;r die Begrenzung wirtschaftlicher Verf&amp;uuml;gungsgewalt &amp;uuml;ber die Zeit der Besch&amp;auml;ftigten. Wer daran r&amp;uuml;ttelt, greift einen historischen Schutzstandard an. (&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Der DGB warnt, der Sozialstaat sei kein Luxus, sondern ein demokratisches Versprechen.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Einsch&amp;auml;tzung teile ich uneingeschr&amp;auml;nkt. Der Sozialstaat ist (&amp;hellip;) ein Kernbestandteil demokratischer Stabilit&amp;auml;t. Er gibt den Menschen Sicherheit, sch&amp;uuml;tzt vor Absturz und schafft &amp;uuml;berhaupt erst die Voraussetzung daf&amp;uuml;r, dass gesellschaftliche Ver&amp;auml;nderungen akzeptiert werden k&amp;ouml;nnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wer in Zeiten von Krisen, Kriegen, Inflation und Transformation den Sozialstaat schw&amp;auml;cht, produziert nicht Modernisierung, sondern soziale Zukunftsangst. Und wo Zukunftsangst w&amp;auml;chst, haben autorit&amp;auml;re und rechte Kr&amp;auml;fte leichtes Spiel. Deshalb ist der Sozialstaat auch ein Bollwerk gegen die demokratische Erosion. Er sichert Teilhabe, W&amp;uuml;rde und Vertrauen in die Handlungsf&amp;auml;higkeit des Gemeinwesens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;(&amp;hellip;)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vollst&amp;auml;ndige Interview ist in &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 8/2026 zu lesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dr. Hans-J&amp;uuml;rgen Urban war bis Juni 2026 gesch&amp;auml;ftsf&amp;uuml;hrendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Der promovierte und habilitierte Sozialwissenschaftler war verantwortlich f&amp;uuml;r die Themen Sozialpolitik sowie Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Veranstaltungshinweis&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Bundesweiter DGB-Aktionstag: &amp;bdquo;Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.&amp;ldquo; Unter diesem Motto rufen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften am 26.9.2026 bundesweit zu Demonstrationen und Kundgebungen auf. Es geht um ein deutliches Zeichen f&amp;uuml;r einen starken Sozialstaat, f&amp;uuml;r sichere Arbeitspl&amp;auml;tze, gute Arbeitsbedingungen und f&amp;uuml;r den Schutz von Arbeitnehmerrechten. In 15 Gro&amp;szlig;st&amp;auml;dten finden Kundgebungen statt: www.dgb.de/aktionstag&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Weitere Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Das Titelthema der Zeitschrift &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; 8/2026 stellt mehrere Grundlagenthemen zur Pr&amp;auml;vention vor: das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), die Betriebliche Gesundheitsf&amp;ouml;rderung (BGF) sowie Mitbestimmung f&amp;uuml;r gute Arbeitsgestaltung:&lt;/p&gt;&lt;ul&gt;&lt;li&gt;Dr. U. Faber: Gute Arbeit als Betriebsratsaufgabe (S. 8 - 12).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;B. Baumgarten, Dr. L.-A. Klein: BEM: Der Betriebsrat bestimmt und gestaltet mit (S. 13&amp;nbsp;- 17).&lt;/li&gt;&lt;li&gt;B. Fl&amp;uuml;s: BGF: Rechtsfrage, F&amp;ouml;rderungen, Praxis&amp;nbsp;(S. 18&amp;nbsp;- 22).&lt;/li&gt;&lt;/ul&gt;&lt;p&gt;F&amp;uuml;r die Online-Ausgabe registrierte Abonnent*innen von &amp;raquo;&lt;a href="https://www.bund-verlag.de/zeitschriften/gute-arbeit" target="_blank"&gt;Gute Arbeit&amp;laquo;&lt;/a&gt;&amp;nbsp;greifen im Archiv der Zeitschrift kostenfrei auf alle Beitr&amp;auml;ge, Ausgaben und das ePaper zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a class="btn" href="https://www.gutearbeit-online.de/homepage" target="_blank"&gt;Jetzt 2 Ausgaben &amp;raquo;Gute Arbeit&amp;laquo; gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (be)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Zeitschriften-Abstract</category>
      <category domain="Themen">Mitbestimmung</category>
      <category domain="Zielgruppen">Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat, MAV, JAV, Personalrat</category>
      <pubDate>Mon, 31 Aug 2026 09:00:50 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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    <item>
      <title>Was tun bei psychischer Belastung? 5 Tipps für einen besseren Umgang</title>
      <link>https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Was-tun-bei-psychischer-Belastung-5-Tipps-fuer-einen-besseren-Umgang~.html</link>
      <description>Psychische Belastungen gehören für viele Auszubildende zum Alltag. Ob Überstunden, Personalmangel, hoher Leistungs- und Zeitdruck oder Zukunftssorgen: Die Gründe dafür sind vielfältig. Mit diesen fünf Tipps kannst du lernen, besser mit belastenden Situationen umzugehen und rechtzeitig gegenzusteuern.</description>
      <content:encoded>&lt;h2&gt;Tipp 1: Stressfaktoren herausfinden&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Oft hilft es schon, sich bewusst zu machen, welche Situationen und Aufgaben Stress ausl&amp;ouml;sen. Frage dich: Wann f&amp;uuml;hle ich mich besonders gestresst? Liegt die Belastung eher an der Arbeit im Betrieb oder an den Anforderungen in der Berufsschule? Spielen eventuell private Faktoren eine Rolle? Was kann ich tun, um Stress vorzubeugen oder besser mit ihm umzugehen?&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 2: Um Hilfe bitten&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Sprich offen mit deinen Vorgesetzten oder anderen Besch&amp;auml;ftigten &amp;uuml;ber Herausforderungen und Fragen. Oft k&amp;ouml;nnen sie dich unterst&amp;uuml;tzen oder dir hilfreiche Tipps geben. Schon anzusprechen, dass bestimmte Aufgaben besonders schwierig sind oder du noch Unterst&amp;uuml;tzung ben&amp;ouml;tigst, kann entlasten. Auch wenn du dich durch die Art und Menge der Aufgaben &amp;uuml;berfordert f&amp;uuml;hlst, solltest du das offen kommunizieren. Ausbilder erkennen nicht immer sofort, wenn sie Auszubildenden zu viel Verantwortung &amp;uuml;bertragen. Dar&amp;uuml;ber hinaus kann der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen oder anderen Auszubildenden Mut machen und zeigen, dass du mit deinen Herausforderungen nicht allein bist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Scheue dich auch nicht, den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) um Unterst&amp;uuml;tzung zu bitten. Wenn die Belastung beispielsweise durch lange Arbeitszeiten, h&amp;auml;ufige &amp;Uuml;berstunden ausbildungsfremde T&amp;auml;tigkeiten oder andere Probleme bei den Ausbildungsbedingungen entsteht, sind sie wichtige Ansprechpersonen. Sie vertreten die Interessen der Auszubildenden und setzen sich daf&amp;uuml;r ein, dass die gesetzlichen und tariflichen Regelungen eingehalten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn du das Gef&amp;uuml;hl hast, den Stress nicht mehr allein bew&amp;auml;ltigen zu k&amp;ouml;nnen, solltest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Daf&amp;uuml;r gibt es entsprechende Beratungs- und Unterst&amp;uuml;tzungsangebote.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 3: Zeitmanagement und Struktur&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Eine gute Tagesstruktur hilft dabei, stressige Situationen zu vermeiden. Organisiere deine Aufgaben daher sinnvoll und setze klare Priorit&amp;auml;ten. Ebenso wichtig sind feste Pausen, um neue Energie zu tanken.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 4: Sch&amp;uuml;tze deine Ressourcen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Berufsschule, die Arbeit im Betrieb sowie Zeit f&amp;uuml;r Familie und Freunde unter einen Hut zu bringen, kann schnell zu viel werden. Umso wichtiger ist es daher, auf den K&amp;ouml;rper und seine Bed&amp;uuml;rfnisse zu achten. Nimm dir regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig Zeit, um herauszufinden, was dir pers&amp;ouml;nlich hilft, abzuschalten und neue Energie zu tanken. W&amp;auml;hrend manche Menschen bei einem kurzen Mittagsschlaf, einem guten Buch oder Atem&amp;uuml;bungen entspannen, finden andere in Yoga, Meditation oder einem kurzen Spaziergang an der frischen Luft einen Ausgleich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders wirksam ist k&amp;ouml;rperliche Bewegung: Sport hilft dabei, Stresshormone abzubauen und die Stimmung zu verbessern. Am besten suchst du dir eine Sportart aus, die dir Spa&amp;szlig; macht. Vielleicht findest du auch einen Trainingspartner oder eine Trainingspartnerin. Gemeinsam f&amp;auml;llt es oft leichter, dranzubleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;G&amp;ouml;nne dir auch ausreichend Schlaf, um bereit f&amp;uuml;r den Arbeitsalltag zu sein und achte auf eine gesunde sowie ausgewogene Ern&amp;auml;hrung.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Tipp 5: Stoppe das &amp;raquo;Overthinking&amp;laquo;&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Ausbildung ist ein wichtiger Teil deines Lebens, aber sie ist nicht alles. Fehler, R&amp;uuml;ckschl&amp;auml;ge oder schwierige Situationen geh&amp;ouml;ren dazu und sind meist weniger schlimm, als sie im ersten Moment erscheinen. Sei deshalb nicht zu streng mit dir, wenn etwas einmal nicht wie geplant l&amp;auml;uft. Vieles, was im Alltag passiert, liegt nicht in deinem Einflussbereich, und l&amp;auml;sst sich daher auch nicht kontrollieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Versuche, dich nicht zu lange mit Dingen zu besch&amp;auml;ftigen, die nicht gelungen sind. St&amp;auml;rke stattdessen deine Selbstrelexion und gebe deinen Gedanken Raum &amp;ndash; etwa in dem du sie aufschreibst oder mit einer dir vertrauten Person dar&amp;uuml;ber sprichst. Halte fest, was du aus einer Situation lernen konntest. So gewinnst du Abstand, kannst Erfahrungen besser einordnen und den Blick wieder nach vorne richten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (nu)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Typ">Aktuelles</category>
      <category domain="Themen">Arbeitsschutz, Betriebsratsarbeit, Personalratsarbeit</category>
      <category domain="Zielgruppen">JAV, Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 07:09:16 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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      <title>Das Zusammenspiel von Datenschutz und der Bekanntgabe von Kündigungsgründen</title>
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      <description>Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt ein Unternehmen vor Veränderungen. Deswegen haben Arbeitgeber oft das Bedürfnis, die verbleibende Belegschaft über das Ausscheiden der jeweiligen Person zu informieren. Doch wie weit darf die Information über die Kündigung und ihre Gründe gehen?</description>
      <content:encoded>&lt;p&gt;Der Landesbeauftragte f&amp;uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-W&amp;uuml;rttemberg hat sich in seinem T&amp;auml;tigkeitsbericht f&amp;uuml;r 2025 mit der Bekanntgabe von K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nden gegen&amp;uuml;ber der Belegschaft und den damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Problemen befasst. Wir fassen die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Zul&amp;auml;ssige Informationen&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, ihre Belegschaft &amp;uuml;ber die K&amp;uuml;ndigung eines Mitarbeitenden zu informieren, da dies zur Weiterf&amp;uuml;hrung des Gesch&amp;auml;ftsbetriebs erforderlich ist. Daher ist die blo&amp;szlig;e Mitteilung &amp;uuml;ber eine K&amp;uuml;ndigung eines Mitarbeitenden zul&amp;auml;ssig. Ebenfalls darf verk&amp;uuml;ndet werden, zu welchem Zeitpunkt die Person das Unternehmen verlassen wird. Allerdings ist bei der Bekanntgabe zu beachten, dass die K&amp;uuml;ndigung der betroffenen Person bereits zugegangen sein muss. Das berechtigte Interesse, die Belegschaft &amp;uuml;ber das Ausscheiden eines Mitarbeitenden zu informieren, entsteht n&amp;auml;mlich erst nach Zugang der K&amp;uuml;ndigung.&lt;br /&gt;Grenzen durch den Grundsatz der Datenminimierung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zieht jedoch bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Grenze. Sie m&amp;uuml;ssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das f&amp;uuml;r die Zwecke der Verarbeitung notwendige Ma&amp;szlig; beschr&amp;auml;nkt sein (&amp;raquo;Grundsatz der Datenminimierung&amp;laquo;). Das bedeutet f&amp;uuml;r K&amp;uuml;ndigungen, dass es unzul&amp;auml;ssig ist, &amp;uuml;ber ihre Gr&amp;uuml;nde zu informieren. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass die betroffene Person in die Offenlegung der K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nde einwilligt.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Datenschutz macht vor m&amp;uuml;ndlichen &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen keinen Halt&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Der Landesbeauftragte f&amp;uuml;r Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-W&amp;uuml;rttemberg stellt insbesondere klar, dass der Datenschutz auch bei m&amp;uuml;ndlichen &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen im Besch&amp;auml;ftigungsverh&amp;auml;ltnis gewahrt werden muss. Diesbez&amp;uuml;glich herrschte lange Unsicherheit, denn im Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung sind m&amp;uuml;ndliche &amp;Auml;u&amp;szlig;erungen nicht erfasst. Allerdings ergibt sich der Schutz f&amp;uuml;r private Unternehmen aus &amp;sect; 26 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und f&amp;uuml;r den &amp;ouml;ffentlichen Dienst aus den jeweils einschl&amp;auml;gigen landesrechtlichen Bestimmungen.&lt;/p&gt;&lt;h2&gt;Fazit&lt;/h2&gt;&lt;p&gt;Die Belegschaft darf &amp;uuml;ber die K&amp;uuml;ndigung von Mitarbeitenden informiert werden. Zul&amp;auml;ssig ist aber nur die Mitteilung, dass und zu welchem Zeitpunkt die Person das Unternehmen verl&amp;auml;sst. Jeweilige K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nde sind au&amp;szlig;en vor zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;copy; bund-verlag.de (lr)&lt;/p&gt;</content:encoded>
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      <category domain="Zielgruppen">Betriebsrat, Personalrat</category>
      <pubDate>Fri, 28 Aug 2026 06:00:23 GMT</pubDate>
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      <dc:creator>Fachredaktion Bund-Verlag</dc:creator>
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