Die Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb gibt dem Betriebsrat alle wichtigen Informationen zur Betriebsratsarbeit: Praktische Handlungshilfen, harte Fakten und aktuelle Rechtsprechung – leicht verständlich und rechtssicher formuliert.
Ob neu im Gremium oder schon lange dabei, Arbeitsrecht im Betrieb steht Ihnen immer zur Seite und macht Sie und Ihr Team stark und schlagkräftig. Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch und überzeugen Sie sich selbst!
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs. In allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, ist ein Betriebsrat zu wählen (vgl. § 1 BetrVG). Der Betriebsrat nimmt die Beteiligungsrechte wahr, die die Belegschaft nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Im Kern sind das Überwachungs-, Schutz- und Gestaltungsaufgaben (§ 80 BetrVG). Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen dem Betriebsrat Informationsrechte, Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte zu. Wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte möglichst umfassend und effektiv wahrnehmen, erfahren Sie in unseren Top-Themen für den Betriebsrat: Betriebsratswahl, Betriebsratsarbeit, Mitbestimmung, Arbeitsschutz und Beschäftigtendatenschutz. Dort haben wir wissenswerte Grundlagen, Urteile und Empfehlungen für eine gute Betriebsratsarbeit zusammengefasst. |
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