Betriebsratsarbeit

Strategisch klug mit dem Arbeitgeber verhandeln

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Quelle: © Kzenon / Foto Dollar Club

Ein großer Teil der Betriebsratsarbeit besteht aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei sind die eigenen Verhandlungspositionen und Strategien oft entscheidend. Als Betriebsrat sollten Sie stets gut vorbereitet in eine Verhandlung gehen. Worauf es ankommt, verrät Ihnen Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2019.

Die Belegschaft und der Arbeitgeber verfolgen in der betrieblichen Zusammenarbeit unterschiedliche Ziele. Während die Arbeitnehmer im Betrieb ihren Lebensunterhalt und gesellschaftliches Ansehen verdienen, ist es Ziel eines jeden (privaten) Unternehmers, gewinnorientiert zu wirtschaften.

Losgelöst von der Position des Betriebsrats, sollte es bei einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber in erster Linie um den Ausgleich von Interessen gehen und nicht um Prinzipien. Eine Belegschaft hat meist wenig Verständnis dafür, wenn der Betriebsrat zwar aus Prinzip die Mehrarbeit am Samstag verweigert, der Arbeitgeber dann aber »zur Strafe« die freiwillige Essenszulage streicht.

Rahmenbedingungen einer Verhandlung mitgestalten

Es versteht sich von selbst, dass Sie als Betriebsrat stets inhaltlich gut vorbereit in eine Verhandlung gehen. Aber nicht nur die Inhalte entscheiden über den Verlauf einer Verhandlung, sondern oft auch die Rahmenbedingungen.
Sie können unbewusst die Atmosphäre und Stimmung, Konflikt- oder Kompromissbereitschaft stark beeinflussen.
Hier drei Beispiele:

  • Ist in einer Verhandlung Platz für alle Teilnehmenden? Beengte Verhältnisse können eine »aggressive« Stimmung erzeugen.
  • Sitzen Sie mit dem Blick zum Fenster oder zur Tür? Ein Blick mit Gegenlicht auf den Verhandlungsgegner, nimmt die Möglichkeit kleine Veränderungen in der Mimik und Gestik genau wahrzunehmen.
  • Wie kam der Termin zustande? Wurde der Betriebsrat kurzfristig »vorgeladen«, reißt der Arbeitgeber ihn vielleicht gerade aus einer anderen wichtigen Sache. So gerät er z.B. einerseits unter Zeitdruck und kommt daher schlechter vorbereitet in die Verhandlung, zum anderen ist er möglicherweise mit dem Kopf noch »ganz woanders«.

Besetzung des Betriebsrats bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber

Das Betriebsverfassungsgesetz macht nur an wenigen Stellen Vorgaben, in welcher Besetzung der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zu Verhandlungen zusammenkommt. Daher können die Gremien meist selbst entscheiden, wie viele Mitglieder und wen aus dem Gremium sie zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber mitnehmen.

In der Verhandlung selbst kann es zweckmäßig sein, unterschiedliche Rollen unter den Betriebsratsmitgliedern zu verteilen. So kann es z.B. ein Gremienmitglied geben, das als »Vertreter der Belegschaft« im Gespräch Hinweise, Erwartungen und Stimmungen aus der Abteilung darstellt. Ein anderes Mitglied kann den »harten Verhandlungstyp« geben, ein weiteres Betriebsratsmitglied kann als »Rechtsexperte« mit entsprechenden Gesetzstexten auftreten.

Manche Verhandlungen lassen sich aber oft mit Kreativität einfacher zu einem Abschluss bringen als mit rechtlichen Schritten. Vier Beispiele von kreativen Verhandlungsstrategien unterschiedlicher Gremien und weitere Beispiele, Tipps und Hinweise u.a. zu den möglichen Positionen des Betriebsrats, finden Sie in der September-Ausgabe des Informationsdienstes »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

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© bund-verlag.de (ls)

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