Arbeitszeit

Jeder vierte Beschäftigte arbeitet ohne Pause

15. November 2018 Arbeitszeit, Pause
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28 Prozent der Beschäftigten gönnen sich regelmäßig keine Pausen. Bei jüngeren Beschäftigten zwischen 15 und 29 Jahren liegt der Anteil mit 31 Prozent sogar noch höher. So die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Woran das liegt, sagen wir Ihnen nach einem Klick.

Das Ministerium verweist in diesem Zusammenhang auf Daten aus der »Arbeitszeitbefragung 2017« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Als Grund für den Ausfall gaben die Beschäftigten an:

  • 63 Prozent: »zu viel Arbeit« sowie »Pause passt nicht in den Arbeitsablauf«
  • 26 Prozent: »Möchte keine Pause machen«.
  • 14 Prozent verzichteten auf Pausen, »um früher Feierabend zu haben«.
  • 24 Prozent nannten sonstige Gründe

Beschäftigte im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen sind am häufigsten von einem Pausenausfall betroffen.

Die Linksfraktion kritisierte die Arbeitgeber. Linken-Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti sagte dazu: »Die Zahlen sind alarmierend. Viele Arbeitgeber ignorieren offensichtlich ihre gesetzlichen Schutz- und Sorgfaltspflichten und nehmen damit Gesundheitsgefährdungen ihrer Beschäftigten in Kauf«. ... »Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und Leistungsstress sind zu einem massiven Problem in der Arbeitswelt geworden. Wenn Beschäftigte die Arbeit in ihrer Arbeitszeit nicht schaffen, dann muss mehr Personal eingestellt werden.«

Das sagt das Gesetz

Pausen sind wichtig für die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten. Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) genau, wann Ruhepausen einzulegen sind:

»Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.«

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden (§ 4 ArbZG).

Quelle:

Frankfurter Rundschau vom 13.11.2018

© bund-verlag.de (ls)

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