Veranstaltungstipp

Kanzleigespräch für Betriebsräte in Frankfurt am Main

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Quelle: © Marco2811 / Foto Dollar Club

Für den 21. Juni 2018 laden die Schwegler Rechtsanwälte wieder zum »Kanzleigespräch« in den Saalbau Gallus in Frankfurt am Main. Die Kanzlei ist spezialisiert auf guten Rat für Betriebsräte. Es handelt sich um eine Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Sie ist kostenfrei. Obenan stehen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, das neue BDSG und ihre Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit.

Das Kanzleigespräch findet am Donnerstag, 21.6.2018 von 9.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im »Saalbau Gallus«, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt am Main (nur eine S-Bahnstation vom Hauptbahnhof Frankfurt entfernt) statt.

Für die Veranstaltung sind folgender Ablauf und folgende Themen vorgesehen:

  • 09.30 Uhr Öffnung des Tagungsgebäudes
  • 10.00 Uhr Begrüßung und Beginn der Veranstaltung
  • 10.15 Uhr EU-Datenschutzgrundverordnung und BDSG (Neu):
    • Wesentliche Inhalte der gesetzlichen Neuregelungen, deren mögliche Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen sowie Handlungsbedarf für Betriebsräte
    • Referent: Lothar Bräutigam, Berater für Betriebsräte zu Fragen des Datenschutzes, Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)
  • 12.15 Uhr Mittagsimbiss
  • 13.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht
    • unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    • Referentin: Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • 15.30 Uhr »Auf ein Glas, auf ein Wort« (Kennenlernen und geselliges Beisammensein)

Anmeldung und Kontakt für weitere Fragen

Anmeldungen bei Frau Michaela Winkler werden erbeten bis spätestens Freitag, 1.6.2018, entweder schriftlich oder per E-Mail an die Kanzleiadresse:

schwegler Rechtsanwälte, Schillerstraße 28, 60313 Frankfurt am Main
michaela.winkler@schwegler-rae.de
Tel.: 069/216599-0, Fax: 069/216599-18,

Hinweise der Veranstalter:

  • Da uns bewusst ist, dass viele von Ihnen/Euch momentan voll und ganz mit den Vorbereitungen der Betriebsratswahlen beschäftigt sind und daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Namen nennen können, reicht es uns vorerst aus, wenn Sie/Ihr uns die Anzahl der Plätze nennen/nennt, die wir für Sie/Euch vorreservieren sollen. Wir notieren uns dies entsprechend und Sie/Ihr können/könnt uns im Anschluss an die  BR-Wahl die Namen der Teilnehmer  nennen,  die  gerne  an  unserer  Veranstaltung  teilnehmen möchten. So sind Ihre/Eure Plätze - bei rechtzeitiger Anmeldung - gesichert.
  • Leider sind unsere Platzkapazitäten begrenzt. Da die Höchstteilnehmerzahl von 250 Teilnehmern in den letzten Jahren regelmäßig ausgeschöpft wurde, bitten wir daher bei Ihrer/Eurer  Anmeldung folgendes zu  beachten:  Bei  einer  Betriebsratsgröße  von  bis  zu  9  Mitgliedern  können  wir  grundsätzlich  nur  eine Teilnahme von maximal 3 Personen und bei einer Betriebsratsgröße ab 10 Mitgliedern nur eine Teilnahme von maximal 4 Personen berücksichtigen. Sollten noch Plätze frei sein, werden wir selbstverständlich nachbesetzen.

Quelle:

schwegler Rechtsanwälte, Pressemitteilung vom 7.2.2018.

© bund-verlag.de (ck)

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