Schwerbehindertenrecht

7 Schritte zur Barrierefreiheit

07. Juni 2021 Schwerbehindertenrecht
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Quelle: © Gerhard Seybert / Foto Dollar Club

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine grundlegende Anforderung für Gebäude, Technik und Arbeitsorganisation. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 6/2021 lesen Sie im Beitrag von Matthias Gillmann, wie Sie als SBV mithelfen, Barrierefreiheit vor Ort durchzusetzen.

Ein »Klassiker« unter den Alltagsbarrieren, den sicher noch viele kennen: In einem Kaufhaus befindet sich die einzige rollstuhlgerechte Toilette im 4. Stock. An der Tür klebt das bekannte Schild: »Den Schlüssel erhalten Sie gegen Pfand and der Hauptkasse im Erdgeschoss«.

Die Beobachtung zeigt: Es sind oft sind nicht einmal ihre gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Menschen an der vollen, gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, sondern erst von anderen Menschen gemachte Barrieren. Kurz gesagt: »Behindert ist man nicht, behindert wird man.«

Zumindest in der Arbeitswelt hat die SBV die Möglichkeit, solche Zustände abzustellen. In der Juni-Ausgabe von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« erklärt Matthias Gillmann in „7 Schritte zur Barrierefreieheit“, was die SBV vor Ort in Betrieb und Dienststelle tun kann, um sich für die bauliche und digitale Barrierefreiheit einzusetzen, die für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben essentiell ist. 

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • Was das kürzlich beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt
  • Welche Vorgaben die DIN 18040-1 und die ASR V 3a.2 für barrierefreie Arbeitsstätten machen
  • Welche Anhörungs- und Beteiligungsrechte der SBV zustehen.

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Assistenzhunde – Inklusionshelfer mit vier Pfoten
  • Sozialgericht Osnabrück: Kein Anspruch auf Merkzeichen RF wegen Covid-19-Ansteckungsgefahr
  • Verwaltungsgericht Köln: Apotheke muss barrierefrei zugänglich sein

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© bund-verlag.de (ck)

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