IT-Mitbestimmung

7 Tipps für eine BV E-Learning

Betriebsvereinbarung

Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind wichtig, um Prozesse und Leistungen zu verbessern. Diese können in Präsenz, aber auch als Webinar oder E-Learning stattfinden. Bei der Einführung von digitalen Angeboten haben die Betriebsparteien einiges zu beachten. Mehr dazu von Daniel Wall in »Computer und Arbeit« 2/2023.

Webinare und E-Learning-Angebote erfuhren im Zuge der Pandemie einen ungeahnten Zulauf. Seit einigen Monaten ist jedoch eine Renaissance präsenter Bildungsangebote zu verzeichnen, denn E-Learning-Angebote ermüden stärker und das Lernen vollzieht sich anders.

Gleichwohl bieten E-Learning-Angebote viele Vorteile. Insbesondere die zeitliche Unabhängigkeit und der Kostenfaktor sprechen dafür. Dabei dürfen die Nachteile nicht außer Acht gelassen werden. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, um diesen entgegenzuwirken. Diese Punkte sind beim Abfassen der Betriebsvereinbarung zu beachten:

1. Reichweite des Mitbestimmungsrechts klären

Verhandlungsstrategisch sollte zuerst die Reichweite der eigenen Mitbestimmung untersucht werden. Denn es hängt von der konkreten Maßnahme ab, welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von E-Learning-Angeboten zustehen. Als Bestandteil der Personalentwicklungsplanung sind E-Learning-Konzepte nach § 92 Abs. 2 BetrVG mit dem Betriebsrat zu beraten.

Wird E-Learning mittels eines IT-Tools (Plattform) eingeführt, welches personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet, unterliegen die Einführung und alle Ausgestaltungsmodalitäten dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Hiernach kann der Betriebsrat auch die Einführung von E-Learning im Betrieb über die Einigungsstelle erzwingen.

2. Personeller Geltungsbereich

3. Zeitlich begrenzen

4. Teilnahme am E-Learning

5. Schutz personenbezogener Daten und Leistungskontrolle

6. Urheberrecht

7. Evaluation

Mehr lesen?

Den vollständigen Beitrag von Rechtsanwalt Daniel Wall lesen Abonnent:innen hier in der Ausgabe 2/2023. Weitere Highlights:

  • Titelthema: Arbeitszeiterfassung ؘ– was ändert sich jetzt?
  • Datenschutz: Datenschutz im Betriebs- und Personalratsbüro
  • Praxis: Buchtipps: Office 2021 und Microsoft 365

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© bund-verlag.de (jv)

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