Aktuell in der AiB - 100 Jahre Betriebsverfassung

Erfolg heißt TUN

04. Februar 2020
100 Jahre Betriebsverfassung

Bei den Feiern zu 100 Jahre Betriebsverfassung sollte der Fokus klar auf den zentralen Akteuren liegen: den Betriebsräten. Sie schultern den Löwenanteil der täglichen Mitbestimmung in den Betrieben. Die Betriebsverfassung wäre nichts ohne sie, sie hauchen den rund 130 Paragrafen des BetrVG Leben ein. Ohne Betriebsräte wären die Beschäftigten und die Betriebe aufgeschmissen.

Ohne Betriebsräte wäre dieses stolze Jubiläum nicht denkbar und betriebliche Mitbestimmung nur ein hohles Versprechen. Der Blick richtet sich daher auf die vielen Gremien, die auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) konkrete Vereinbarungen aushandeln und dafür sorgen, dass – zumindest oft – auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite langwierige Konflikte ausgetragen, schwierige Verhandlungen geführt und nachhaltige Lösungen im Interesse der Beschäftigten gefunden werden. Ganz gleich, ob es beispielsweise um das Dauerthema Arbeitszeit, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz oder um die mühsame Einhaltung von Datenschutzrichtlinien geht – sie sind diejenigen, die ehrenamtlich oft neben ihrer täglichen Arbeit und mit viel Herzblut dafür sorgen, dass die Interessen der Beschäftigten beachtet werden.

(...)

Gute Projekte öffentlich machen

Beim Deutschen Betriebsräte-Preis, der in diesem Jahr zum 12. Mal von der Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« verliehen wird, ist die Öffentlichkeit für nominierte und ausgezeichnete Projekte garantiert. Im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Bonn machen Betriebsräte ihre gute Arbeit für die Beschäftigten vor 1000 Zuschauern, Prominenz aus Politik, Gewerkschaft und Presse öffentlich. Bewerben können sich einzelne Betriebsratsmitglieder, komplette Gremien oder auch betriebsübergreifende Betriebsrats- Kooperationen. Außerdem Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen über ihren Betriebsrat – unabhängig von Branche, Betriebsgröße und Gewerkschaftszugehörigkeit.

Gesucht werden Initiativen und Projekte aus den Jahren 2018 bis 2020, die zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen, zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Bewältigung von Krisen im Betrieb führen oder geführt haben. Ausgezeichnet wurden in den Vorjahren beispielsweise Projekte zur Standort- oder Beschäftigungssicherung, zur Qualifizierung/Aus- und Weiterbildung. Mindestens genauso preiswürdig sind der Einsatz für gerechte Arbeitsbedingungen und auch die Professionalisierung der Betriebsratsarbeit – von der Gründung über den Einsatz von Managementmethoden bis hin zur internen und externen Kommunikation von Betriebsrats- Projekten.

Wichtig: Es geht vorrangig um die originäre Tätigkeit als Betriebsrat, wie sie durch das Betriebsverfassungsrecht definiert wird und die den Interessenvertreter als Akteur im betrieblichen Alltag beschreibt. Wo haben Betriebsräte in diesem Sinne Projekte angeschoben, Veränderungen initiiert, Betriebsvereinbarungen abgeschlossen oder konkrete erbesserungen erzielt?

► Zum vollständigen Beitrag "Erfolg heißt TUN" von Eva-Maria Stoppkotte und Christof Herrmann in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 2/2020, S. 10ff.

► Jetzt mit Ihrem Projekt für den Deutschen Betriebsräte-Preis bewerben

 

 

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