Goldpreisträger in der AiB

Kein Zuckerschlecken

09. Dezember 2020
Gold_Bahlsen_Haase

Der Betriebsrat von Bahlsen setzte sich für gleiches Entgelt bei gleicher Tätigkeit ein. Nun erhalten Frauen dieselbe Eingruppierung wie ihre männlichen Kollegen. Dafür bekam der Betriebsrat von Bahlsen den Deutschen Betriebsräte-Preis in Gold.

Der Deutsche Betriebsräte-Preis 2020 in Gold geht an den Betriebsrat des Bahlsen-Werks in Varel. Als die Laudatorin Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft NGG diese Jury-Entscheidung im ehemaligen Plenarsaal des Deutschen Bundestages am 5. November bekannt gab, war die Freude auf allen Seiten groß.

Leider blieb der analoge Beifallssturm aus, denn pandemiebedingt durften anstelle von 800 Gästen, die in der Regel an der feierlichen Verleihung teilnehmen, dieses Jahr nur eine kleine zweistellige Zahl von Personen der Ehrung beiwohnen. Doch per Live-Stream verfolgten sehr viele Betriebsräte, Vertreter aus Gewerkschaften und zahlreiche Zuschauer aus der gesamten Bundesrepublik die Veranstaltung. Sie konnten – trotz strenger Maskenpflicht – das breite Grinsen der Preisträger unter den Mund-Nase- Bedeckungen mehr als erahnen. Mit dem Ziel „gleicher Lohn für gleiche Leistung“ hatten sich die Interessenvertreter hartnäckig und erfolgreich dafür eingesetzt, dass Frauen für ihre Tätigkeiten dieselben Eingruppierungen erhalten wie ihre männlichen Kollegen.

„Mangelnder Sachverstand“

Der Weg dahin war kein Zuckerschlecken und sein Ausgangspunkt liegt mittlerweile bereits zehn Jahre zurück. Das Bahlsen-Werk Varel ist mit derzeit insgesamt 262 Mitarbeitern der kleinste von drei Produktionsstandorten in Deutschland. Jährlich werden nur wenige Kilometer von der Nordseeküste entfernt 24.000 Tonnen Kekse und Kuchen gefertigt und in den Handel gebracht. Bevor das Feingebäck und die anderen Süßwaren den Weg auf Konferenztische, Adventsteller oder die heimische Kuchenplatte finden, sind viele Arbeitsschritte notwendig. Seit 2010 zeichnete sich ab, dass auch hier die Automatisierung zunehmen wird.

Verpackungstätigkeiten per Hand, die immer von Frauen, da sie ja so „fingerfertig seien“, durchgeführt wurden, standen damit zur Disposition. Sie waren in der Regel in den niedrigsten Lohngruppen A und B eingestuft, während der Einstieg für die männlichen Kollegen mindestens immer in Gruppe C erfolgte. Mit den Betriebsratswahlen 2010 formierte sich ein neues Gremium, nun erstmals unter Leitung einer Frau. Manuela Haase, seit 1990 im Werk und zuletzt in der Qualitätskontrolle beschäftigt, wollte zusammen mit ihren acht Betriebsratskollegen diese nicht nur aus ihrer Sicht ungerechten Zustände endlich beenden. Dass das nicht eine Veranstaltung in Form eines netten Kaffeekränzchens werden würde, war ihr schnell klar. Denn mit der beginnenden Automatisierung im Werk traf sie immer wieder auf die nicht nur unterschwellig artikulierte Ansicht, dass Frauen aufgrund ihres angeblichen „mangelnden technischen Sachverstandes nicht in der Lage seien, Maschinen zu bedienen“.

„Das“, so Haase, „ war für uns absolut nicht akzeptabel, zumal damit auch notwendige Qualifizierungen für  die Kolleginnen, die in der Verpackung tätig waren, in Frage gestellt wurden.“ Das Gremium wertete es als klare Diskriminierung, dass Frauen nicht qualifiziert werden sollten, um die neuen Maschinen zu bedienen und für die gleiche Arbeit, die Männer verrichten, nicht die gleiche Eingruppierung bekommen sollten.

Zum vollständigen Beitrag "Kein Zuckerschlecken" in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 12/2020, S. 45f.

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