Aktuell in der AiB

Sicher arbeiten

04. März 2021
Corona_Braun_PV

Sonderpreis Corona: Betriebsräte in zwei systemrelevanten Unternehmen tragen durch Vereinbarungen und umfassende Maßnahmen dazu bei, dass der wichtige Versorgungsauftrag nicht zulasten von Beschäftigungs- und Gesundheitsschutz geht.

Die einen beliefern Krankenhäuser mit allem, was zur medizinischen Versorgung benötigt wird – von der Einmal-Spritze über Dialysemaschinen bis hin zum OP-Roboter. Die anderen kümmern sich auch um die Versorgung, allerdings mit Wasser, Wärme und Strom. Beide sind systemrelevant. Ein Begriff, der während des ersten Corona-Lockdowns öfter zu hören und zu lesen war. Bei beiden Unternehmen stand und steht nicht nur der wichtige Versorgungsauftrag für die Bevölkerung, sondern zugleich auch der konsequente Beschäftigungs- und Gesundheitsschutz der eigenen Belegschaft ganz oben auf der Agenda. Unter Pandemiebedingungen ein komplexes Unterfangen, in dem gerade Betriebsräte eine wichtige Rolle spielen. Die Rede ist einerseits von der B.Braun Melsungen AG, einem familiengeführten und nicht börsennotierten Unternehmen. Beim Marktführer rund um Krankenhausbedarf, Chirurgie und Pflege sind weltweit über 64.000 Mitarbeiter* innen beschäftigt, der Umsatz im Jahr 2019 betrug fast 7,5 Mrd. Euro. Zweiter Akteur sind die Stadtwerke Böblingen, ein Energie-, Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmen, in dem etwa 90 Beschäftigte dafür Sorge tragen, dass die angeschlossenen Haushalte vor den Toren Stuttgarts rund um die Uhr auf die Grundlagen des täglichen Lebens zurückgreifen können. Als sich zum Jahresbeginn 2020 die erste Corona-Welle mit Wucht auf Deutschland zubewegte, wurde in beiden Unternehmen sehr schnell deutlich, dass die Anforderungen an die jeweilige Versorgungsleistung und -sicherung zum Teil massiv nstiegen. Gleichzeitig sorgten jeweils die Betriebsräte vor Ort dafür, dass dies nicht auf Kosten der Mitarbeiter*innen erfolgte.

Unter Volllast

Beim Medizintechnikhersteller B.Braun arbeiten die Beschäftigten seit Corona unter Volllast. »Wir als Betriebsrat standen damit vor der Aufgabe, die notwendige Produktionsausweitung so mitzugestalten, dass die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit aller Beschäftigten nicht riskiert werden«, erläutert Mike Schwarz, EBR-Vorsitzender. Im nordhessischen Melsungen gab es dafür bereits zahlreiche gute Voraussetzungen. So hatte sich das Unternehmen bereits im Zusammenhang mit dem Auftauchen der Vogelgrippe vor einigen Jahren intensiv mit der Produktion unter Pandemiebedingungen beschäftigt. Seit Langem spielt zudem der Ausbau der Digitalisierung nicht nur in Zusammenhang mit der Produktentwicklung, sondern auch mit der Arbeitsorganisation eine zentrale Rolle im gesamten Konzern. Und, nicht weniger wichtig, Betriebsrat und Arbeitgeber sehen in Kompromiss und gemeinsamer Gestaltung von Prozessen eine wichtige Grundvoraussetzung der Zusammenarbeit.

Das Gremium, eng eingebunden in zum Teil täglich tagende Krisenstäbe, entwickelte mit der Geschäftsführung eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und der unter medizinischen Aspekten so wichtigen Produktion. So wurden beispielsweise Anpassungen bei den Schichtsystemen vorgenommen, um die Kontakthäufigkeit der Mitarbeiter
so gering wie möglich zu halten und erforderliche Abstandsregeln zu wahren. Darüber hinaus vereinbarten sie weitere Regelungen für die Bereiche Arbeitsgestaltung, Dienstreisen und digitale Besprechung. So konnten Infektionsherde im Betrieb vermieden werden. Die Produktion stellte die Versorgung der Kunden sicher und konnte gleichzeitig gesteigert werden. Das zwischen Betriebsrat und Unternehmen vereinbarte Gesamtpaket führte bei der Belegschaft zu einem hohen Maß an Sicherheitsempfinden und Zufriedenheit.

Betriebsrat als Krisenmanager

Im Vergleich dazu stand das fünfköpfige Betriebsratsgremium bei den Stadtwerken Böblingen vor anderen Herausforderungen. Als der Lockdown und die damit verbundenen Schul- und Kitaschließungen sowie Kontaktsperren beschlossen wurden, stieg die Frequenz der Nachfragen aus der Belegschaft massiv an. Welche Möglichkeiten gibt es zur Kinderbetreuung und familiären Pflege? Welche Maßnahmen plant das Unternehmen zum Infektions- und Gesundheitsschutz? Wie wird die Arbeit jetzt konkret organisiert? Fragen über Fragen, doch nur wenig substanzielle und zufriedenstellende Antworten vonseiten der Geschäftsführung. Einheitliche Reglungen für Telearbeit-Arbeit: Fehlanzeige. Soft- und Hardware für Videokonferenzen: nicht vorhanden. Aus Sicht des Gremiums reichten die im Betrieb üblichen Regelungen, wie zur Verwendung von Urlaubstagen oder dem Abbau von Überstunden, bei Weitem nicht aus, um den coronabedingten Einschränkungen der Arbeitnehmer*innen zu begegnen. Auch die vom Arbeitgeber ins Auge gefasste Kurzarbeit der von der Bäderschließung betroffenen Kolleg* inneen war für den Betriebsrat keine akzeptable Lösung.

Das Gremium nahm die Sache selbst in die Hand. Zeitnah zum Start des Herunterfahrens des öffentlichen Lebens erhielten die Kolleg*innen Informationen zur Anpassung der Arbeitsorganisation. Die Betriebsräte entwickelten dazu ein eigenes Konzept in direkter Abstimmung mit den jeweils betroffenen Kollegen, ermittelten deren individuelle Bedarfe und Möglichkeiten. Parallel dazu legten sie dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zur notwendigen Arbeitsorganisation und zur Einführung und Anwendung einer Konferenzsoftware vor. Bereits am 18.3.2020 erreichten sie die Durchsetzung ihrer Verhandlungsentwürfe ohne inhaltliche Änderung durch die Gegenseite. Im Sommer des Jahres wurden dann neue Vereinbarungen unterzeichnet, die beispielsweise »die Telearbeit dauerhaft und flexibel anpassbar regeln und auch die Zusammenarbeit im Homeoffice verbessern«, berichtet Betriebsratsvorsitzender David Hoffmann. »Diese Anschlussvereinbarungen«, so der Diplom- Ingenieur für Umweltschutztechnik, »sind zudem eine wichtige Grundlage dafür, dass wir gut vorbereitet in den zweiten Lockdown gehen konnten.«

Corona-Sonderpreise

Auch wenn sich die zwei Gremien unter zum Teil unterschiedlichen Voraussetzungen mit den direkten Folgen der Pandemie auf den betrieblichen Alltag auseinandersetzen mussten, vereint sie doch auch der erreichte Erfolg. Grund genug für die Jury des Deutschen Betriebsräte- Preises 2020, beide Betriebsräte mit dem Sonderpreis »Corona« auszuzeichnen.

 

► Zum Beitrag "Sicher arbeiten" von Christof Herrmann in AiB 3/2021, S. 43f.

► Jetzt noch bis 30.4. für 2021 bewerben!

 

 

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

DBRP-Trophäen2024
Jetzt schnell bewerben! - Pressemitteilung

Countdown: Bewerbungsfrist endet am 30. April 2024

KI, Künstliche Intelligenz
DBRP-Teilnehmer im Interview - Aktuelles

»Für die Zukunft der Arbeit gewappnet«

2024_03_aib_Gold
Goldpreisträger im Interview - Aktuelles

Preis der Beschäftigten

Leonie Gebers
Der Wert des Deutschen Betriebsräte-Preises - Aktuelles

Wohlverdiente Anerkennung für den Betriebsrat