Schwerbehinderung

Behinderte Arbeitnehmer zu oft arbeitslos

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Quelle: © Doris Heinrichs / Foto Dollar Club

Die Arbeitslosigkeit behinderter Arbeitnehmer liegt mit 12,4 Prozent um knapp 7 Prozentpunkte über dem Durchschnitt. Der DGB fordert deshalb, schwerbehinderte Beschäftigte stärker zu fördern und den Druck auf die Unternehmen zu erhöhen. Deutschland habe sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechts-Konvention umzusetzen. Diese garantiere behinderten Menschen das Recht auf Arbeit.

2009 lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in Deutschland bei 14,6 Prozent. Im Jahre 2016 hat sich die Lage kaum verbessert. Während die allgemeine Arbeitslosigkeit auf unter 8 Prozent sank, waren laut Bundesagentur für Arbeit noch immer 12,4 Prozent der Menschen mit Behinderung ohne Erwerbseinkommen. Die meisten sind länger als ein Jahr arbeitslos.

Daran ändern auch die gesetzlichen Beschäftigungsquoten nur wenig. Zudem wächst der Anteil an älteren und schwerbehinderten Menschen in der Bevölkerung.

Unternehmen zahlen lieber Ausgleichsabgaben als behinderte Menschen einzustellen

Unternehmen ab 20 Beschäftigten müssen mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Ansonsten wird eine gestaffelte Ausgleichsabgabe fällig. Diese Ausgleichsabgabe nehmen viele Unternehmen wahr. Denn der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter an der Belegschaft stagniert seit Jahren auf etwa 4,7 Prozent.

Während die öffentlichen Arbeitgeber die Mindestquote mit 6,6 Prozent sogar übertreffen, sind es in privaten Unternehmen nur 4,1 Prozent. Ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigt keinen einzigen schwerbehinderten Menschen.

UN-Behindertenrechts-Konvention garantiert behinderten Menschen Recht auf Arbeit

Behinderte Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen. So steht es in der UN-Behindertenrechts-Konvention, die in Deutschland seit dem März 2009 gilt. Mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtete sich die Bundesregierung, dieses Recht auf Arbeit aktiv zu sichern und zu fördern. Diese Ziele seien nicht annähernd erreicht worden, so der DGB.

Forderungen des DGB

Für die Förderung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, insbesondere für Langzeitarbeitslose, muss die Bundesregierung ausreichende Mittel bereitstellen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält dazu Vorschläge wie die Aufstockung der Mittel für die Jobcenter, die Langzeitarbeitslose betreuen sowie ein neues Instrument zur besseren Förderung von Langzeitarbeitslosen.

Der DGB fordert eine höhere Ausgleichsabgabe für die Unternehmen, die sich der Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise entziehen. Denn es gelte die Bereitschaft in den Unternehmen zu erhöhen, Menschen mit Behinderung einzustellen.

Näheres zu den Forderungen des DGB lesen Sie hier.

Quelle:

PM des DGB vom 9.3.2018

© bund-verlag.de (ls)

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