Datenschutzbericht

Bundesregierung bleibt bei Facebook

17. März 2023
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Quelle: Dmitriy K._Dollarphotoclub

E-Rezept, elektronische Patientenakte, Chatkontrolle auf EU-Ebene - Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) hatte auch 2022 wichtige Themen auf der Agenda. Nur mit seiner Forderung, die Bundesregierung solle ihre Facebook-Auftritte zugunsten von Alternativen wie Mastodon aufgeben, konnte er sich bisher nicht durchsetzen. Prof. Ulrich Kelber hat den 31. BfDI-Tätigkeitsbericht für 2022 vorgelegt.

Neben Gesundheitsthemen, wie dem E-Rezept, der elektronischen Patientenakte oder dem Umgang mit Forschungsdaten, musste sich der BfDI mit den europäischen Digitalrechtsakten, der Facebook-Fanpage der Bundesregierung  und den Problemen der sogenannten „Chat-Kontrolle“ beschäftigen. Am 15. März hat Prof. Ulrich Kelber er seinen Tätigkeitsbericht öffentlich vorgestellt und der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben.

Zunehmende Zahl an Datenschutzverstößen

Den BfDI erreichten im vergangenen Jahr 10.658 Meldungen von Datenschutzverstößen  - gut 5 Prozent mehr als 2021. Bürgerinnen und Bürger haben sich mit 6.619 Beschwerden und Anfragen an den Bundesdatenschutzbeauftragten gewandt.

Bei der Beratung der beaufsichtigten Stellen konnte der BfDI zunehmend von datenschutzfreundlichen Alternativen überzeugen, etwa bei der Gestaltung von Cookie-Bannern oder der Nutzung datenschutzfreundlicher sozialer Medien aus dem Fediverse wie etwa Mastodon.

Facebook-Fanpage der Bundesregierung

Der amtierende BfDI gilt als Kritiker der großen kommerziellen Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter. Er machte bei der Vorstellung seines Berichts deutlich, dass sich auch große IT-Konzerne an die europäischen Datenschutzregeln halten müssen. In dieser Pflicht sieht der BfDI auch Behörden und Verfaassungsorgane wie die deutsche Bundesregierung, die eine Facebook-Fanpage mit derzeit über 1.083.000 Followern betreibt, betreut durch das Bundespresseamt.

Der BFDI moniert,  beim Besuch einer Facebook-Fanpagee würden umfassend personenbezogene Daten über das Surfverhalten der Nutzer gesammelt, um diese Informationen über Werbung zu monetarisieren. Diese Überwachung treffe nicht nur angemeldete Nutzer von Facebook, sondern auch jene ohne Nutzerkonto. Die wichtige Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit rechtfertige nicht die Profilbildung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken. Hier müssten die Behörden eine Vorbildfunktion einnehmen, fordert Kelber.

Daher hat der BfDI nach einem im Mai 2022 eingeleiteten Abhilfeverfahren das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bundespresseamt) mittlerweile angewiesen, die Facebook-Fanpage der Bundesregierung abzuschalten. Dies hat das Bundespresseamt allerdings abgelehnt und will den Bescheid rechtlich orüfen. Der BfDI verweist auf datenschutzfreundliche Alternativen in Form von Cookie-Bannern und spricht sich für dezentrale soziale Medien wie Mastodon aus.

Lesetipp:

»Warum Behörden Facebook verlassen sollen« von Thilo Weichert in Computer und Arbeit (CuA) 7-8/2022, ab Seite 22.
 

Chat-Kontrolle durch die EU

Zu den "heißen Eisen" im Datenschutz zält auch die auf EU-Ebene geplante neue Verordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Das sogenannte »Kinderschutzpaket« der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sieht zu diesem Zweck vor, dass die Anbieter von Messengerdiensten wie WhatsApp und Telegram private Nachrichten durch Software nach Cybergrooming und bestimmten Inhalten durchsuchen und verdächtige Inhalte den Behörden melden müssen. Allerdings sind Datenschützer und Verbände gegen das Paket. Auch BfDI Kleber kritisiert, dass das Projekt den Kindern wenig nütze, aber EU-weit eine anlasslose Überwachung von geschützten Chats, Nachrichten, Bilder und Videos ermögliche.

Lesetipp:

»Chatkontrolle für den Kinderschutz?« in CuA 9/2022, Seite 6
 

E-Rezept und elektronische Patientenakte

Während die elektronische Patientenakte (ePA) seit Januar 2021 in Gebrauch ist, wurde das elektronische Rezept (e-Rezept), das mit der Gesundheitskarte der Krankenversicherung verbunden werden sollte, nach einer Testphase vorerst gestoppt - unter anderem hatte auch der BfDI massive Sicherheitslücken bei der technischen Umsetzung gerügt, aber auch Verbesserungen zur Lösung vorgeschlagen. Ein neuer Anlauf soll bis Sommer 2023 gemacht werden.

Lesetipps:

»Das E-Rezept kommt – nun doch erstmal nicht« in CuA 12/2022, Seite 6
Die elektronische Patientenakte (Bundesgesundheitsministerium)
 

Linktipp:

Der 31. Tätigkeitsbericht und alle anderen Berichte des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können hier kostenlos heruntergeladen und zum Teil auch gedruckt angefordert werden:

»BfDI / Publikationen / Tätigkeitsberichte

 

Quelle:

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 15.3.2023

© bund-verlag.de (ck)

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