Corona

Corona-Impfung: Das müssen Betriebsräte wissen

05. März 2021 Corona-Impfung
Corona-Impfung
Quelle: pixabay

Die ersten Impfungen gegen Covid-19 sind gestartet. Sie machen Hoffnung auf ein absehbares Ende der Pandemie. Doch noch ist nicht genug Impfstoff für alle da. Das kann sich aber ändern. Wie sieht dann die Lage in den Betrieben aus? Das beantwortet Dr. Johanna Wenckebach im Interview mit »Betriebsrat und Mitbestimmung« 3/2021.

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass sich alle Beschäftigten gegen Corona impfen lassen?

Die Impfung rettet Leben, sich zu impfen schützt die eigene Gesundheit und die anderer und deshalb ist die Impfung auch ein solidarischer Akt. Zurzeit ist die Frage nach einer Impfpflicht eher ein theoretisches Problem, da viele Menschen, die gerne geimpft werden wollen, sehr lange darauf warten, überhaupt einen Termin zu bekommen. Das wird wohl auch noch einige Zeit so bleiben.

Anders ist es allerdings in der Gesundheits- und Pflegebranche, wo auch solche Beschäftigte priorisiert geimpft werden, die keiner Risikogruppe angehören. In diesen Branchen stellen sich die arbeitsrechtlichen Fragen zuerst. Und sie sind gleichzeitig drängend, weil es um die Gesundheit der Beschäftigten aber auch um zum Teil besonders gefährdete Patientinnen und Patienten geht.

Der Gesetzgeber hat aber zu Recht entschieden, keine Impfpflicht zu beschließen, auch nicht für bestimmte Berufsgruppen. Die einschlägige Verordnung regelt ausschließlich ein Recht auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Denn die Impfung ist ein körperlicher Eingriff und ist als höchstpersönliche Entscheidung verantwortlich durch jede und jeden selbst zu treffen.

Das gilt natürlich auch für abhängig Beschäftigte. Arbeitgeber dürfen die Entscheidungsfreiheit ihrer Beschäftigten nicht unterlaufen und sie zu der Impfung verpflichten, solange dies gesetzlich freigestellt ist.

Rund um die Impfung gibt es allerdings leider viele Fehlinformationen bis hin zu Verschwörungsmythen. Eingehen auf Ängste, Aufklärung und Information sind essenziell und sollten auch in Betrieben angeboten werden.

Können Impfungen im Betrieb angeboten werden – wie z.B. die Impfung gegen Grippe?

Arbeitsrechtlich ist das jedenfalls möglich. Und gerade in den hochbelasteten Bereichen Gesundheit und Pflege wäre es auch sehr hilfreich, wenn die Beschäftigten mit wenig Zeitaufwand und Logistik Impfungen erhalten können. So kann eine zusätzliche Belastung vermieden werden.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass Beschäftigte anderer Arbeitgeber, also von Leiharbeitsfirmen und Werkvertragsnehmende miteinbezogen werden. Zudem muss bei der Personal- und Schichtplanung darauf geachtet werden, dass ausreichend Kapazitäten für die Impflogistik eingeplant werden.

Ob es trotz der schwierigen Logistik möglich sein wird, z. B. mit mobilen Impfteams auch in Betrieben anderer Branchen zu impfen oder es jenseits der Gesundheitsbranchen bei den Impfzentren bleibt, ist zurzeit noch nicht abzusehen.

Müssen Arbeitnehmer überhaupt Auskunft darüber geben, ob sie gegen Corona geimpft sind?

Es gibt keine Auskunftspflicht von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber über den »Impfstatus«.

Mehr lesen

  • Worauf sollten Betriebsräte achten, wenn das Thema »Corona-Impfung« im Betrieb zum Thema wird?
  • Können Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ins Impfzentrum gehen, um sich impfen zu lassen? Oder müssen sie Urlaub nehmen?
  • Kann der Arbeitgeber nicht Geimpften den Zugang zu Gemeinschaftsräumen, zur Kantine oder zu Konferenzräumen verbieten
  • Kann der Arbeitgeber nicht geimpfte Arbeitnehmer ins Homeoffice »versetzen«?

Antworten auf diese weiteren 4 Fragen zum Thema Impfen von Dr. Johanna Wenckebach lesen Sie in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 3/2021.

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Die Interviewpartnerin:

Dr. Johanna Wenckebach,

Wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht.

 

 

 

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