Interview »Mobile Arbeit«

»Die Wahloption beim Arbeitsort kommt an«

23. Mai 2022 Mobile Arbeit, Interview
Homeoffice

Viele der 100.000 Beschäftigten in der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben mobile Arbeit pandemiebedingt schätzen gelernt. Seit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht gilt in der BA eine neue Dienstvereinbarung. Frauke Rehlen und Giuseppe Di Benedetto, beide Vorsitzende einer BA-Personalvertretung, berichten in »Gute Arbeit« 5/2022 über ihre positiven Erfahrungen.

Hinweis:

Das folgende Interview ist ein Auszug aus dem längeren Beitrag in »Gute Arbeit« 5/2022 (S. 12-13). Die Personalräte der BA und die entsprechende ver.di-Bundesfachgruppe Arbeitsverwaltung haben die Corona-Zeit genutzt, um sich umfassend mit der guten Gestaltung mobiler Arbeit auseinanderzusetzen. Der Hauptpersonalrat hat schließlich eine neue Dienstvereinbarung verhandelt, die bundesweit gilt und in die viele positive Praxiserfahrungen eingeflossen sind.

Ist das Homeoffice die neue Normalität bei der Bundesagentur für Arbeit?

Frauke Rehlen: Ich war vor der Corona-Krise wirklich kein Homeoffice-Fan. Mir war die klare Trennung von Arbeit und Privatleben ganz wichtig. Inzwischen habe ich aber gelernt, dass ich mein Privatleben und den Beruf durch Flexibilität beim Arbeitsort besser ausbalancieren kann. (…)

Giuseppe Di Benedetto: Über 50% der rund 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter haben in der Corona-Zeit Erfahrungen mit dem Homeoffice gesammelt. Sie haben den Zuwachs an Arbeitsortsouveränität erlebt. Und sie haben das Wechselspiel von Arbeit im Büro und mobiler Arbeit ausgesprochen positiv wahrgenommen. Die Inhalte der Tätigkeit bestimmen, welchen Arbeitsort ich aktuell nutze, nicht eine Jahrzehnte eingeübte Routine oder die Anwesenheitspflicht. Das ist für mich ein ausgesprochen attraktives Zukunftsmodell.

Und wie geht es nach Corona damit weiter?

Frauke Rehlen: Seit März 2022, also direkt ab dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit der Homeoffice-Pflicht, gilt in der Bundesagentur eine neue Dienstvereinbarung, die zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Vorstand zur Mobilarbeit abgeschlossen wurde. Diese sieht vor, dass maximal die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden bei den Angestellten in der Variante Homeoffice erbracht werden kann. Natürlich ist das abhängig von der Tätigkeit: Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass viel mehr möglich ist, als man dachte. Viele Beschäftigte in Hamburg nutzen jetzt diese Option. Aber es gibt auch die anderen: Die kamen im März mit Freude an ihren angestammten Arbeitsplatz zurück, weil die Lösung Homeoffice für sie nicht optimal passte. Freiwilligkeit ist wichtig!

Die Agentur in Hamburg hatte ein Projekt »Experimentierraum« aufgelegt ...

Frauke Rehlen: Ja, im operativen Service, in diesem Bereich haben alle Team-Mitarbeiter Homeoffice genutzt. Sie konnten Erfahrungen mit der eigenverantwortlichen Organisation des Arbeitsorts und ihrer Arbeitszeit sammeln. Das Team musste sich intern abstimmen, wann wer in Präsenz und wann wer im Homeoffice arbeitet. Der Vorgesetzte war da weitgehend außen vor. Das hat ausgesprochen gut geklappt.

Giuseppe Di Benedetto: Die neue Dienstvereinbarung der Bundesagentur nimmt diese Erfahrung aus Hamburg auf und regelt daher, dass die Abstimmung der Arbeitszeiten und -‑orte im Team erfolgt. Die Gruppe muss selbst regeln, wie sie ihre Arbeitsortsouveränität umsetzt. Die Macht liegt nicht in der Hand des Vorgesetzten, im Kern geht es um eine kollektive Abstimmung. (…)

Weitere Informationen

Das vollständige Interview von Dr. Klaus Heimann mit Frauke Rehlen und Giuseppe Di Benedetto lesen: »Wahloption beim Arbeitsort kommt an«, »Gute Arbeit« 5/2022 (S. 12-13).

Zwei weitere Beiträge im Titelthema »Mobile Arbeit – Gute Arbeit im Homeoffice«:

  • Dr. Klaus Heimann: »Das gut geregelte Homeoffice soll bleiben« (S. 8-11).
  • Peter Kulemann, Anke Thorein über eine neue Handlungshilfe für die Praxis: »Gute Arbeit – eine Perspektive auch für das Homeoffice« (S. 14-17).

Für die Online-Ausgabe registrierte Abonnent:innen von »Gute Arbeit« greifen auf Bund-Online auf das ePaper der Zeitschrift sowie im Archiv kostenfrei auf alle Beiträge der Zeitschrift zu (ab 2012).

Jetzt 2 Ausgaben »Gute Arbeit« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

© bund-verlag.de (BE)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Katrin Augsten
Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
29,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille