Betriebsratsarbeit

Das Betriebsratsbüro – darauf haben Sie Anspruch

Büro
Quelle: pixabay

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit erfordert eine strukturierte und organisierte Arbeitsweise. Sitzungen am eigenen Arbeitsplatz oder im Pausenraum sind nicht sinnvoll und bieten keinen ausreichenden Schutz für sensible Daten. Deshalb ist ein eigenes Betriebsratsbüro so wichtig. Worauf Sie Anspruch haben, erfahren Sie in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 5/2020.

Der Arbeitgeber hat für Sitzungen, Sprechstunden und die laufenden Geschäfte des Betriebsrats Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen (§ 40 Abs. 2 BetrVG). Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang diese Hilfsmittel zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber bereit zu stellen sind, obliegt dem Betriebsrat. Dabei sind neben einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts auch die betrieblichen Notwendigkeiten und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.

Anforderungen an das Betriebsratsbüro

Das Abhalten von Betriebsratssitzungen, das Schreiben des Protokolls, das Ausarbeiten von Betriebsvereinbarungen und viele andere Aufgaben des Betriebsrats lassen sich nicht einfach auf dem Flur oder am eigenen Arbeitsplatz durchführen. Hierfür benötigt das Gremium in der Regel einen eigenen Raum, in dem es in Ruhe und ungestört Betriebsratsarbeiten erledigen kann. Ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Raum zur ausschließlichen Nutzung oder nur zu bestimmten Zeiten überlassen muss, hängt von der Größe des Betriebs und den Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Der Raum muss so gestaltet sein, dass ihn andere von außen nicht abhören oder einsehen können, z.B. durch Glaswände oder -türen. Natürlich müssen sich Betriebsräte nicht mit einem Raum ohne Fenster und ohne Heizung zufriedengeben. Auch beim Betriebsratsbüro ist die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) mit Vorschriften zu Größe, Einfall von natürlichem Licht, Temperatur, usw. zu beachten.

Welcher Standort für das Betriebsratsbüro in Frage kommt, wer das Hausrecht hat, mehr zum Datenschutz, den Kosten und wie das Betriebsratsbüro ausgestattet sein muss, lesen Sie in der Mai-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«. Außerdem finden Sie dort eine Checkliste zur Grundausstattung und ein Musterschreiben an den Arbeitgeber.

Außerdem in der Mai-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«:

  • Tarifverträge richtig verstehen und anwenden
  • Corona Pandemie: Mitbestimmung, Homeoffice, Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Pandemie

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