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Digitalisierung mitbestimmen

14. Dezember 2020 Digitalisierung
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Durch neue Technologien und Digitalisierung ändert sich die Arbeitswelt für Beschäftigte im Unternehmen immer schneller. Der Betriebsrat von Roche in Mannheim zeigt im Beitrag von Eva-Maria Stoppkotte und Christof Herrmann in »Arbeitsrecht im Betrieb« 12/2020, wie Digitalisierung von Anfang an mitbestimmt und beteiligungsorientiert funktioniert.

Die digitale Transformation wird in Unternehmen der Pharmabranche wie Roche Diagnostics in Mannheim immer präsenter und hat gleichzeitig weitreichende Folgen für alle Beschäftigten. Dies geschieht auf verschiedenen Ebenen. So entwickeln sich beispielsweise die Verkaufsorganisationen vom reinen Produktverkäufer zum Anbieter von umfassenden lösungsorientierten Leistungen. Dazu werden die umfassende Erhebung, Speicherung und Auswertung großer Datenmengen benötigt.

Die Ergebnisse können den Ärzten und Patienten wichtige Handlungsempfehlungen geben, um Krankheiten wie Diabetes in den Griff zu bekommen. Auch in der Forschung und Entwicklung von neuen medizinischen Produkten spielt der Einsatz von Software und die Vernetzung von Geräten eine immer wichtigere Rolle. Bevor neue Gebäude oder hochtechnisierte Laboreinrichtungen real entstehen, werden sie mit Hilfe von virtueller Realität geplant. So können die einzelnen Prozessabläufe im Vorfeld optimiert und Ressourcen geschont werden.

Sichern der Beschäftigungsfähigkeit und des Standorts

Für die Beschäftigten bedeuten diese Veränderungen den stetigen Aufbau neuer Kompetenzen und lebensbegleitendes Lernen. Ziel des Betriebsrats von Roche ist es, die Ängste der Beschäftigten um ihre Arbeitsplätze zu nehmen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Dazu zählen die Entwicklung von digitalen Kompetenzen, der Umgang mit Komplexität und Unsicherheit, Stärkung von Eigenverantwortung und der Aufbau von analogen wie digitalen Netzwerken. Gleichzeitig ist es für die Interessenvertretung wichtig, dass die Standorte in Deutschland auch in Zukunft eine wichtige Rolle in der globalen Roche-Welt spielen und Arbeitsplätze vor Ort erhalten bzw. sogar dazugewonnen werden.

So gelingt dem Gesamtbetriebsrat die Umsetzung

»Zunächst haben wir im Rahmen des Gesamtbetriebsrats unsere Ideen, hier zu einer Vereinbarung zu kommen, der Geschäftsführung präsentiert. Ideen lieferte eine Vereinbarung aus dem Jahr 1997, die sich mit dem Thema Veränderungen beschäftigte. Dass diese Absprache nicht mehr in die heutige Zeit passt, war allen bewusst. Sie diente jedoch als gute Orientierungshilfe, wie die Zielsetzung einer solchen Vereinbarung sein könnte«, so die Betriebsratsvorsitzende der Roche Mannheim, Dr. Brigitte Bauhoff.

In einer Betriebsrätekonferenz wurden dann Bausteine gesammelt, die in einer solchen Rahmenvereinbarung aus Sicht des Betriebsrats sinnvoll sind. Gleichzeitig setzten sich Arbeitgebervertreter*innen aus allen fünf Gesellschaften zusammen, um ebenfalls auf ihrer Seite relevante Themen zu sammeln. Bei einem ersten Meeting in Form eines moderierten Workshops stellten Betriebsrat und Arbeitgeberseite fest, dass viele der Themen deckungsgleich waren.

Wie die Vereinbarung aussah und wie die Regelungen mit Leben gefüllt wurden, erfahren Sie in der AiB 12/2020 ab Seite 36. Und hier jetzt exklusiv für Sie zum Reinhören der Podcast mit der Betriebsratsvorsitzenden Dr. Brigitte Bauhoff und ihrer Stellvertreterin Jeanette Nicole Moser mit wertvollen Tipps zum erfolgreichen Vorgehen.

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© bund-verlag.de (EMS)

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