Digitalisierung

Digitalisierung und neue Arbeitsmethoden

23. Juli 2021 Digitalisierung
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Quelle: undrey_Dollarphotoclub

In der Corona-Pandemie waren schnell digitalisierte Arbeitsmethoden am Start. Das führte zu massiven Veränderungen vieler Arbeitsplätze und sorgte für Überforderung der Beschäftigten. Die Veränderung wird bleiben, aber die Überforderung kann durch gezielte Qualifizierung behoben werden. Wie das geht, erklären Johannes Hentschel und Mattias Ruchhöft in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2021.

Seit März 2020 schreitet die Digitalisierung schneller voran als in den Jahren zuvor, da durch die Kontakteinschränkungen viele Menschen von zu Hause arbeiten und dadurch alle Aufgaben über digitale Systeme leisten müssen. Aber auch in der Produktion wurden durch das Internet der Dinge viele Prozesse und Tätigkeiten digitalisiert. Häufig wurden gerade in letzter Zeit viele Systeme durch den Anpassungsdruck schnell eingeführt und die Kolleginnen und Kollegen vor vollendete Tatsachen gestellt.

Qualifikation im Blick haben

Betriebsräte haben starke Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf den Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, um die Einführung und Nutzung von IT-Systemen zu begleiten und zu regeln. Die Gestaltungsmöglichkeiten der neuen Arbeitsprozesse und insbesondere die richtige Qualifikation der Beschäftigten stehen hingegen auf einem anderen Blatt. Dabei können Betriebsräte gerade auch über ihr Mitbestimmungsrecht nach § 97 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Qualifizierung der Beschäftigten aktiv mitgestalten.

Digitalisierung und Nutzung neuer Systeme im Schnelldurchlauf

Die Technologieberatungsstellen wurden in den letzten Jahren vielfach mit Anfragen konfrontiert, bei denen Betriebsräte eingeführte IT-Systeme gerade noch dulden konnten und nun schnell eine endgültige Regelung verhandeln wollten. Dies war in internationalen Konzernen insbesondere durch die Entscheidung von Muttergesellschaften aus dem Ausland initiiert. In den Zeiten der Kontakteinschränkungen und dem dadurch massiv gesteigerten Home-Office war diese Schnelligkeit der Einführung durch die Dynamik der Ereignisse bestimmt. Insbesondere Zusammenarbeits- und Kommunikationsplattformen wie Microsoft Teams oder Zoom wurden vielfach ad hoc eingeführt und zur Nutzung freigegeben.

Die Arbeitnehmervertretungen wollten in der Regel der Einführung nicht im Wege stehen und gaben durch Duldungen den Weg für die schnelle Nutzung der Systeme frei. Bei den anschließenden Verhandlungen zur Regelung dieser Systeme im Sinne des Schutzes vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle fiel schnell auf, dass neben den Themen der Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten auch die Themen Schulung und Schulungsbedarf im Raum standen.

Dazu mehr und wie Sie Beschäftigte bei der Veränderung von Arbeitsabläufen unterstützen und vor Überlastung schützen können, erfahren Sie im Beitrag »Digitalisierung und neue Arbeitsmethoden« AiB 7-8/2021 ab Seite 35.

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