BetrVG-Reform

Ein BetrVG für die Zukunft: Was fordert Ihr?

22. Mai 2023 BetrVG-Reform
Mikrofon

Das BetrVG ist ein Erfolgsmodell und dennoch dringend reformbedürftig. Seit der letzten grundlegenden Neufassung im Jahr 1972 hat sich die Arbeitswelt massiv verändert. Was muss unbedingt geändert werden? Welche Regelungen sind in der Praxis nicht mehr zeitgemäß, wo lässt Euch das BetrVG »im Stich«?

In den letzten Monaten war der Reformentwurf des DGB für ein neues Betriebsverfassungsgesetz auf dem AuR-Blog das Thema: Ein Team an Jurist:innen und Gewerkschafter:innen hat den Gesetzentwurf so aufbereitet, dass man leicht die Unterschiede zur aktuell gültigen Fassung erkennen kann, verschiedene Aspekte des Vorschlags zur Diskussion gestellt und Hintergründe beleuchtet. Dazu gab es schon wertvolle Hinweise von Euch – den Betriebsräten.

Was sind Eure Wünsche?

Aber vielleicht gibt es ja noch andere Aspekte, die der Entwurf noch überhaupt nicht berücksichtigt. Deshalb wollen wir einfach malzuhören. Sagt uns, was Ihr Euch von einem neuen BetrVG wünscht! Welche Themen müssen unbedingt angegangen werden, welche Regelungen machen Euch das Leben schwer und wo fühlt Ihr Euch vom aktuellen Gesetz im Stich gelassen?

Wir freuen uns auf Eure Kommentare hier auf dem AuR-Blog. Jede Rückmeldung und Idee ist wertvoll. Denn natürlich muss die Reform vor allem den Betriebsratsmitgliedern helfen, besser und sicherer zu Arbeiten.

Wenn Ihr lieber nicht öffentlich kommentieren wollt, dann könnt Ihr gerne auch eine E-Mail schreiben an: redaktion@aur-blog.eu

Mehr Infos:

  • Den Gesetzentwurf des Deutschen Gewerkschaftsbundes für ein neues Betriebsverfassungsgesetz findet Ihr hier.
  • Zum Blog zur Reform des Betriebsverfassungs­gesetzes geht es hier.

 

© bund-verlag.de (ls)

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