Künstliche Intelligenz

KI – Herausforderung für die Mitbestimmung

20. August 2020 Künstliche Intelligenz, KI
Künstliche Intelligenz
Quelle: pixabay

Künstliche Intelligenz formt die Arbeitswelt: Die (mögliche) Überwachung und die Fremdsteuerung durch IT-Systeme bei der Arbeit sind gesundheitsgefährdende Stressfaktoren. KI-Auswertungen bergen Diskriminierungspotenzial. In »Gute Arbeit« 8-9/2020 plädiert Prof. Dr. Peter Wedde für die Wahrung der Mitbestimmung und die Überwachung des IT-Einsatzes.

Womit haben wir es zu tun? Bei Künstlicher Intelligenz (KI) handelt es sich um Systeme, die auf der Basis von Methoden aus der Mathematik und der Informatik konkrete Anwendungsprobleme lösen und die dabei zur Selbstoptimierung in der Lage sind. KI-Software enthält in der Regel »selbstlernende Algorithmen«. Der Begriff »Algorithmus« steht nach der sprachlichen Definition für einen Rechenvorgang nach einem bestimmten Schema, der sich wiederholt.

Bezogen auf KI lassen sich Algorithmen als operative Verarbeitungsvorschriften beschreiben, mit denen ein Ablaufplan als eine Folge von Verarbeitungsschritten spezifiziert wird. Algorithmen sollen ein angestrebtes Ergebnis durch die schrittweise Transformation von Eingangsdaten erzielen.

KI – menschlich oder unmenschlich programmiert

Was der Algorithmus kann, wie weit er geht und welche Annahmen er setzt, das denken sich menschliche Köpfe aus, auch die Auftrag- oder Arbeitgeber. Die Vorgaben werden in Programme umgesetzt, die Systeme zunächst mit Daten gefüttert: Sie sind die Arbeits- und Rechengrundlage für autonome Prozesse.

KI kann gut in Arbeitsbereichen eingesetzt werden, in denen wiederkehrende und standardisierbare Abläufe vorkommen: etwa bei der Personalauswahl, Vertragsgestaltung, Personalbetreuung, Qualifizierung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen etc. Ziel ist es, dass Algorithmen die KI Systeme so steuern, dass aus Informationen oder Daten (neue) Muster abgeleitet und Handlungsvorschläge generiert werden.

Ein Problem dabei: Die Arbeitsschritte in »Dunkelverarbeitung« laufen maschinell vom Computer per Algorithmus gesteuert ab, nicht mehr (allein) von Menschen autorisiert. Dabei ist zentral, dass eine endgültige Entscheidung, die Menschen betrifft und auch aus ethischen Gründen nicht einer Maschine überlassen werden darf. Selbstlernende Algorithmen, die z.B. Auswahlentscheidungen unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zulassen, also etwa Bewerber*innen aufgrund des Geschlechts, des Alters oder der Herkunft diskriminieren, sind unzulässig und zu verhindern.

Erlaubt ist nicht, was gefällt

Der ausführliche Beitrag von Prof. Dr. Peter Wedde in der Zeitschrift »Gute Arbeit« (8-9/2020, S. 13-17) klärt Begriffe und schärft die Perspektive auf Problemlagen beim KI-Einsatz – Stichwort Missbrauchstatbestände. Er erklärt die Individualrechte der Beschäftigten und erläutert, wie die Interessenvertretung kollektivrechtlich und mitbestimmt ihre Informations-, Kontroll- und Mitgestaltungsrechte durchsetzt. Der Aufgabenkatalog der Mitbestimmungstatbestände für Betriebsräte wird durchdekliniert. Berührt werden z.B.

  • die Ordnung im Betrieb
  • die Mitbestimmung beim Technikeinsatz
  • die Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Dem starken Arbeitgeber steht erst recht in der digitalen Arbeitswelt die schwächere Partei gegenüber: Die Beschäftigten sind in dieser modernen Gemengelage darauf angewiesen, dass alle arbeitsrechtlichen Regelungen zu ihrem Schutz genutzt und umgesetzt werden: Schutz der Gesundheit, Schutz vor totaler Überwachung, der Begrenzung der Arbeitszeit, Schutz der Menschenwürde, der Privat- und Freiheitsphäre.

Weitere Informationen

Titelthema der Ausgabe »Gute Arbeit« 8-9/2020: »Künstliche Intelligenz: Herausforderung für die Mitbestimmung«. Darin der umfassende Fachbeitrag von Prof. Dr. Peter Wedde »Moderne Zeiten und Beschäftigtendaten« (S. 13-17). Außerdem im Titelthema lesen:

  • Oliver Suchy (DGB): »Gute Arbeit durch künstliche Intelligenz?« (S. 8-12).
  • Dr. Nadine Müller (ver.di): »KI und Gute Arbeit by Design« (S. 18-21).
  • Mattias Ruchhöft (dtb Kassel): »App, KI, Video und was noch?« (S. 22-23).

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