Vergütung

Experten-Interview zur Betriebsratsvergütung

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Quelle: magele_Dollarphotoclub

Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist durch die Verdächtigungen gegen den VW-Betriebsratschef Osterloh wieder hoch gekocht. Seit langem fordern Arbeitsrechtler eine Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dr. Thomas Klebe, unser Experte im Interview, plädiert für eine Eingruppierung der Betriebsräte.

Betriebsratsmitglieder werden aktuell wie »vergleichbare Arbeitnehmer« ihrer Qualifikation bezahlt. Was ist daran so schlimm?

Thomas Klebe:

Zum einen sind die praktischen Probleme oft kaum zu lösen: Es kommt auf die berufliche Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt an, in dem das Betriebsratsmitglied erstmalig in den Betriebsrat gewählt wird (siehe Näheres in den 5 Fragen zur Betriebsratsvergütung). Nach einiger Zeit gibt es dann oft diese Vergleichspersonen nicht mehr, z. B., weil sie aus dem Betrieb ausgeschieden sind. Manchmal gibt es auch die Abteilung nicht mehr, in der das Betriebsratsmitglied gearbeitet hat.

Zum anderen werden Betriebsratsmitglieder gegenüber anderen Beschäftigten benachteiligt, weil sie nicht danach eingruppiert und bezahlt werden, was sie als Betriebsrat für Fähigkeiten und Qualifikationen erwerben, nicht danach, welche Aufgaben und Verantwortungen sie wahrnehmen, wie das bei anderen Beschäftigten eben der Fall ist.

2. Die Qualifikationen und Entwicklungen als Betriebsrat spielen also keine Rolle? Warum hält das BAG daran fest?

Thomas Klebe:

Das Gericht geht strikt vom Wortlaut des § 37 Abs. 4 BetrVG aus. Es berücksichtigt nicht, dass die Regelung 1972 eingeführt wurde, um freigestellte Betriebsratsmitglieder vor Benachteiligungen zu schützen, um eine Untergrenze zu ziehen. Damit muss man leben. Deshalb sollte der Gesetzgeber handeln.

3. Die Gewerkschaften fordern vor allem Transparenz bei der Vergütung? Was heißt das genau?

Thomas Klebe:

Die Betriebsratsgremien sollten m.E. die Struktur ihrer Vergütung betriebsöffentlich machen. Das schafft, wie die Erfahrung zeigt, Transparenz und damit Vertrauen. Dann werden auch die manchmal wilden Spekulationen beendet.

4. Wie könnte eine neue gesetzliche Regelung aussehen? Was fordern die Gewerkschaften? Was würde besser und gerechter?

Thomas Klebe:

Wie ich vorhin schon gesagt habe, sollten Betriebsräte auch entsprechend ihrer Tätigkeit eingruppiert werden. Ich verstehe das Ehrenamtsprinzip so, dass sie durch ihr Amt weder Vor- noch Nachteile erhalten, also so wie die »normalen« Beschäftigten behandelt werden.

5. Bräuchte es nicht immer eine Obergrenze, um mögliche Exzesse bei der Vergütung zu verhindern?

Thomas Klebe:

Mit der entsprechenden Eingruppierung wird eine Obergrenze überflüssig.

Der Interviewpartner:

Dr. Thomas Klebe

ist Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts, außerdem Rechtsanwalt und ehemaliger Justitiar der IG Metall.

 

 

 

 

© bund-verlag.de (fro)

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