Arbeitsschutz

Arbeitsschutz gut organisieren

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Quelle: Kzenon_Dollarphotoclub

Wer hat den Hut auf im Arbeitsschutz, wer macht was? Das Titelthema der Zeitschrift »Gute Arbeit« (GA) 9/2018 erläutert den Aufbau und die Säulen einer effektiven Arbeitsschutzorganisation im Betrieb. Dabei liegt der Fokus auf den Mitbestimmungsrechten und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats.

Zum Aufbau einer rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation muss der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit berufen. Je nach Größe und Art des Betriebs kann der Arbeitgeber dafür externe Dienstleister gewinnen oder die fachkundigen Personen fest im Unternehmen beschäftigten.

Die Rechtsgrundlagen für das Heranziehen der Fachkunde im Arbeitsschutz sind im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 fixiert. Darin sind auch die Aufgaben und Kooperationspflichten geregelt: Z.B. kann sich die Interessenvertretung jederzeit von der Betriebsmedizin und der Fachkraft  für Arbeitssicherheit beraten lassen.

Der Grundlagenbeitrag zum Titelthema »Arbeitsschutzorganisation« von Heike Diederich und Ulrich Faber (»Gute Arbeit« 9/2018, S. 8-12) ist die ideale Einstiegshilfe für neu gewählte Betriebsräte und alle, die einen systematischen Überblick suchen.

Mitbestimmung und Beratung nutzen

Die Fachkunde im Arbeitsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität im Arbeitsschutzhandeln. Diese Schnittstelle hat aber auch hohe Bedeutung für die Mitbestimmung, denn zwischen der Interessenvertretung und den fachkundigen Experten sollte die »Chemie stimmen«. Der Betriebsrat kann Einfluss nehmen auf die Betreuungsart im Betrieb (externe Dienstleister oder interne Anstellung) und auf deren Bestellung und Abberufung.

Betriebliche Themen setzen – wie Stressprävention

Außerdem können Interessenvertretungen Vorschläge zu den Aufgaben und dem Profil der Fachleute unterbreiten, bei den Einsatzzeiten und bei besonderen betrieblichen Präventionsschwerpunkten mitreden. Gibt es z.B. konkret Probleme mit nicht ausreichend alternsgerechten Arbeitsplätzen oder hapert es bei der Stressprävention, können die Interessenvertretungen – ergänzend zur Grundbetreuung – dafür weitere Einsatzzeiten und damit fachkundige Unterstützung einfordern.

Trotz der im Unternehmen aktiven Fachleute ist der Arbeitgeber nicht aus seiner Verantwortung für normgerechte Abläufe entlassen. Vielmehr trägt er die Gesamtverantwortung. Ein gut organisiertes Zusammenwirken der Akteure soll die Qualität und die Fachlichkeit der Verfahren und Abläufe im Arbeitsschutz sichern. Der Grundlagenbeitrag von Heike Diederich und Uli Faber geht auf alle wichtigen Aspekte ein – hier ein Ausschnitt aus dem Aufbau:

  • Die Rechtsgrundlagen
  • Organisatorische Einbindung
  • Unterstützungsaufträge
  • Qualifikation
  • Vereinbarung einer konkreten Arbeitsplanung gemäß DGUV Vorschrift 2

Nur Organisationspflichten erfüllen reicht nicht

Wichtiger Schwerpunkt des Beitrags: Wenn der Arbeitgeber die »Posten« besetzt hat, sind seine Pflichten nicht erfüllt. Wichtig ist vielmehr die Prävention mit Blick auf die einzelnen Arbeitsplätze und -bereiche, der konsequente Abbau von Gefährdungen und die dazugehörigen Maßnahme zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit.

Das alles ist ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) nicht machbar. Gerade auch hierbei kommt die Fachexpertise zum Einsatz – nicht zuletzt bei der Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen nebst Analyse kritischer Ereignisse (Unfälle, Beinahe-Unfälle) und Risiken.

Die Fachkunde soll mit dazu beitragen, dass die Beschäftigten gut unterwiesen (§ 11 ArbSchG) und aufgeklärt werden über alle Risiken, Gefährdungen und Belastungen an ihrem Arbeitsplatz - mit Informationen und Hinweisen zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten.

Außerdem lesen Sie im Titelthema 9/2018 der Zeitschrift »Gute Arbeit«:

  • Praxishilfe: Der GDA-ORGAcheck: Eine praxisnahe Handlungshilfe zur Überprüfung und Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation. Von Rüdiger Granz (S. 13-16)
  • Arbeitsmedizin und Prävention: Betriebsärzte sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen präventiv zu verbessern. Das geht aber nicht aus der Perspektive des Untersuchungszimmers. Von Petra Müller-Knöß (S. 17-19)
  • Ein wichtiges Rad im Getriebe: Sicherheitsbeauftragte sind ein wichtiger Posten in der Arbeitsschutzorganisation. Ihre Aufgaben sind klar geregelt. Von Axel Herbst (S. 20-21)
  • Das Stichwort (S. 33) klärt in Kürze über Rolle und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf. Von Rüdiger Granz

Weitere Informationen

Das Titelthema »Arbeitsschutzorganisation: Gut aufgestellt und mitbestimmt« ausführlich lesen in »Gute Arbeit« 9/2018« (S. 8-21).

Bisher auch zu den »Grundlagen im Arbeitsschutz« erschienen: Titelthema »Gute Arbeit« 7-8/2018«: Neu im Betriebsrat: Mitbestimmen und gestalten im Arbeitsschutz (S. 8-27) – inklusive großer »Checkliste Arbeitsschutz« zum Herausnehmen:

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