Covid-19

Gefälschter Impfpass: Kündigung nach 19 Jahren

07. Februar 2023
Impfausweis Impfnachweis Impfpass vaccination card
Quelle: Pixabay

Wegen zwei gefälschter Covid-19-Impfnachweise im Impfpass, die er seinem Arbeitgeber vorgelegt hatte, verlor ein Messtechniker nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit seine Stelle. Diese Nebenpflichtverletzung rechtfertigt eine fristlose Kündigung – so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Darum geht es

Der Arbeitnehmer war seit 2002 als Messwärter bei seiner Arbeitgeberin tätig. Er war einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Mit In-Kraft-Treten der so genannten 3-G-Regelung forderte die Arbeitgeberin alle Beschäftigten auf, im Rahmen der "3G-Regelung“ vor Dienstantritt einen vollständigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen (gemäß § 28b Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung ab dem 24.11.2021).

Nach zwei jeweils negativen Corona-Tests legte der Arbeitnehmer seiner Personalabteilung am 26.11.2021 einen Impfausweis vor. Nach dessen Angaben war er am 05.07.2021 und am 16.08.2021 jeweils mit dem Impfstoff COMIRNATY von Biontech/Pfizer geimpft worden. Beide Impftermine waren mit dem Stempel versehen: »Impfzentrum Duisburg Im Auftrag des Landes NRW« und trugen dieselbe Unterschrift.

Nach einer Überprüfung teilte die Arbeitgeberin mit, dass sie den Impfpass für gefälscht erachtet. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis am 29.12.2021 fristlos und hilfsweise fristgerecht. Die Arbeitgeberin hatte vorab Betriebsrat und SBV beteiligt sowie die Zustimmung des Inklusionsamts eingeholt. Dagegen wehrt sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab (ArbG Duisburg, 23.5.2022 – 1 Ca 48/22).

Das sagt das Gericht

Nachdem der Arbeitnehmer Berufung eingelegt hatte, führte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine umfangreiche Beweisaufnahme durch. Deren Ergebnis fasste das Gericht so zusammen:

  • Die im Impfpass des Klägers angegebenen Chargennummern habe es gar nicht gegeben. Dies bestätigten eine Ermittlerin der Duisburger Kriminalpolizei, der Leiter des Impf- und Testzentrums Duisburg und die Herstellerfirma Biontech, jeweils anhand ihrer Unterlagen.
  • Der im Impfpass verwendete Stempel weise einen Rechtschreibfehler („Im auftrag“) auf, auch aufgrund Designs und Größe sei von einem gefälschten Stempel auszugehen.
  • Zudem konnte der Kläger zumindest für den 16.8. keinen Impftermin nachweisen, obwohl laut dem Impfzentrum in diesem Zeitraum nicht ohne Termin geimpft wurde. Ein vom Kläger für den 16.8.2021 benannter Zeuge konnte nur aussagen, auf dem Parkplatz nahe beim Impfzentrum auf den Kläger gewartet zu haben, nicht aber, ob e dieses betreten habe.

Nachdem das LAG den Kläger informiert hatte, dass »die Beweislage zu seinen Lasten erdrückend« sei, nahm dieser seine Berufung zurück.

Hinweis für die Praxis

Das Verfahren erscheint angesichts der derzeit überall aufgehobenen Corona-Maßnahmen schon fast nicht mehr zeitgemäß – selbst die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz endete schon am 19. März 2022.

Dennoch ist das Verwenden eines gefälschten Impfpasses immer noch eine Straftat (§ 279 StGB), und mit gefälschten Covid-Impfnachweisen den Arbeitgeber zu täuschen ist ein gravierender Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Hier haben den Kläger weder seine lange Betriebszugehörigkeit noch seine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen vor der Kündigung bewahrt – das ist nachvollziehbar, denn für Straftaten ist der Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX nicht da.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

ArbG Duisburg (23.05.2022)
Aktenzeichen 1 Ca 48/22
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 2.2.2023 - 11 Sa 433/22
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