Schichtarbeit

Gesundheitsschutz und Nachtarbeit

08. November 2021 Schichtarbeit, Nachtarbeit
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Quelle: diego cervo_Dollarphotoclub

Das BAG hat in mehreren Urteilen die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Nacht- und Schichtarbeit berücksichtigt. Im Bund-Verlag erschien dazu ein grundlegendes Gutachten. Zwei der Autoren stellen in »Gute Arbeit« 10/2021 verkürzt die wichtigsten Fakten zur Nacht- und Schichtarbeit vor – eine solide Grundlage für die Initiativen der Interessenvertretungen.

Unbestreitbar ist Nachtarbeit gesundheitsgefährdend. Entscheidend für die Belastungsintensität sind: ihre Lage, die Expositionsdauer, die Verteilung der Einsätze sowie der Rhythmus in der Arbeitswoche. Der Schutz- und Gestaltungsbereich Arbeitszeit ist u.a. ein Aspekt der psychischen Belastungen (Merkmalsbereich Arbeitsorganisation). Aber Nachtarbeit schädigt auch unmittelbar den Organismus.

Gefährdungsbeurteilung als Bewertungsgrundlage

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nennt die Arbeitszeit bei den zu beurteilenden Gefährdungsfaktoren. Es heißt in § 5 Abs. 3 Satz 4: »Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch (…) die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken.«

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits 1992 in einem Urteil zur Nachtarbeit von Frauen festgehalten: Arbeit im Schichtdienst mit Nachtarbeit ist stets eine zusätzliche Belastung, die zu eigentlichen Tätigkeit (kumulierend) hinzukommt und grundsätzlich für jeden Menschen gesundheitsschädlich ist. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das ArbSchG verlangen, die schädigenden Folgen von Nachtarbeit zu vermeiden bzw. sie zumindest zu minimieren, wenn Nachtarbeit unvermeidlich ist.

Was ist zu tun?

Evolutionsbiologisch ist der Mensch ein tagaktives Säugetier. Tagsüber laufen die Körperfunktionen – hormonell über das Tageslicht gesteuert – auf Hochtouren. Wer nachts arbeiten muss, ist asynchron aktiv, wenn der Organismus auf Schlaf programmiert ist und dazu den Stoffwechsel sowie wichtige Körperfunktionen herunterfährt.

Dauernachtschicht sollte aus arbeitsmedizinischer Sicht grundsätzlich vermieden, besser noch verboten werden. Bei einer Novellierung des ArbZG im Sinne einer Notlösung sollte sie zumindest auf eine möglichst kurze Zeitspanne (z.B. maximal drei Jahre) begrenzt werden. Dies kann bereits betrieblich vereinbart werden.

Um die Belastungen bei unvermeidlicher Nachtarbeit zu senken, sind vorwärtsrollierende Schichtsysteme mit kurzen Zyklen hilfreich: z.B. zwei Frühschichten, dann zwei Spätschichten, zuletzt zwei Nachtschichten. In diesem System nimmt die Freizeit zwischen den Einsatzzeiten zu, die Regeneration wird begünstigt. Am Zyklusende nach der Nacharbeit sollten mehrere freie Tage folgen (mindestens drei). Tarifvertraglich können zusätzliche freie Tage (pro Jahr, pro Monat) zur Entlastung bei Nachteinsätzen geregelt werden.

Beschwerden und Erkrankungen

Studien zeigen: Bei Dauernachtschicht verschlechtert sich der Gesundheitszustand zunehmend, besonders in der Altersgruppe ab 40 Jahre. Aber auch in Wechselschichtsystemen klagen Betroffene über erhebliche Schlafstörungen, die sich längerfristig psychosomatisch auswirken können. Oft wird von Magen-Darm-Problemen berichtet: Appetitstörungen, Bauchschmerzen, Verdauungsprobleme etc. Häufiger treten Magenschleimhautentzündungen, Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre auf. Auch die Entwicklung von Herzkreislauf-Erkrankungen wurde nachgewiesen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Schichtarbeit seit 2007 in der offiziellen Liste als wahrscheinlich krebserregend ein (bestätigt 2019). Auch das Unfallrisiko steigt im Verlauf der Schichtzyklen.

Schichtarbeit führt öfter zu ungünstigem Gesundheitsverhalten, z.B. mit Rauchen, schlechter Ernährung, mangelnder Bewegung und Alkoholkonsum. Zur biologischen Desynchronisation mit Erkrankungen kommen soziale Spannungen. Schichtarbeit greift in den Lebensablauf und die Teilhabechancen der Betroffenen ein, die in einen Widerspruch zu den zeitlichen Abläufen des gesellschaftlichen Lebens geraten.

Weitere Informationen

Der umfassende Beitrag von Prof. Dr. Thomas Langhoff und Rolf Satzer »Gesundheit und Nachtarbeit« in »Gute Arbeit« 10/2021 (S. 15 ff.). Außerdem im Titelthema der Ausgabe »Nachtarbeit und Zuschläge« lesen:

  • Prof. Dr. Wolfhard Kohte: »Nachtzuschläge – ein Auslaufmodell?!« Mit Rechtsprechungsübersicht (S. 8 ff.).
  • Hannah Tatzky: »Nachtarbeitszuschläge in der Pflege« (S. 12 ff.).
  • Stefan Soost (IG Metall Küste): »Ausgleich für Nachtarbeit durch Tarifvertrag« (S. 19 ff.).

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