Veranstaltungstipp

Gratis Schulung für Betriebsräte in Frankfurt

22. Mai 2023 Veranstaltungstipp
Schulung
Quelle: pixabay

Für den 26.9.2023 laden »Schwegler Rechtsanwälte« zum »Kanzleigespräch« in den Saalbau Gallus in Frankfurt am Main. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und die aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht.

Es handelt sich um eine kostenfreie Schulung für Betriebsräte; für Essen und Trinken ist gesorgt, die Teilnehmer*Innen tragen lediglich ihre Reisekosten.

Das Kanzleigespräch findet am Dienstag, den 26.9.2023 von 9:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr in der Frankenallee 111, 60326 Frankfurt am Main (im »Saalbau Gallus«, nur eine S-Bahnstation vom Hauptbahnhof entfernt) statt. Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Schulungsgebühren werden nicht erhoben.

Geplanter Ablauf und Themen der Veranstaltung

09:30 Uhr      Öffnung des Tagungsgebäudes

10:00 Uhr      Begrüßung und Beginn der Veranstaltung

10:15 Uhr      Die rechtskonforme Vergütung von Betriebsratsmitgliedern – Leitlinien für die Praxis                     

Referent: Prof Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Autor des Praxishandbuchs »Rechtssichere Betriebsratsvergütung«

12:15 Uhr      Mittagsimbiss

13:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung im Betriebsverfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Referentin: Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main

15:30 Uhr      »Auf ein Glas, auf ein Wort«: Kennenlernen und weiterer Austausch mit den Referenten und den Anwälten der Kanzlei

Anmeldung und Kontakt

Da die Plätze begrenzt sind, solltet Ihr Euch so bald wie möglich für die Veranstaltung anmelden. Spätestens jedoch bis Montag, den 31.7.2023. Anmeldungen richtet Ihr bitte per Post, Fax oder E-Mail an die Frankfurter Kanzleiadresse: Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt, Fax: 069/216599-18, E-Mail: monika.strauf@schwegler-rae.de.

In den letzten Jahren wurde die Höchstteilnehmerzahl von 250 Personen regelmäßig ausgeschöpft. Daher können bei einer Betriebsratsgröße von bis zu 9 Mitgliedern maximal 2 Personen, bei einer Betriebsratsgröße ab 10 Mitgliedern maximal 3 Personen bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

 

© bund-verlag.de (ls)

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