Corona-Pandemie

Homeoffice-Pflicht bis 30. April verlängert

04. März 2021
Homeoffice_Teddy
Quelle: pixabay

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mobile oder häusliche Telearbeit anbieten, wenn die Tätigkeit es zulässt. Das bestimmt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, zunächst nur bis 15. März. Mit Rücksicht auf die immer noch bestehende Pandemielage haben Bundesregierung und Länder am 3. März vereinbart, die Verordnung bis 30. April 2021 zu verlängern.

Aus der amtlichen Mitteilung der Bundesregierung:

»Angesichts  der  pandemischen  Lage  ist  es  weiterhin  nötig,  die  epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren. Deshalb wird die entsprechende Verordnung bis zum 30. April 2021 verlängert: Arbeitgeberinnen  und  Arbeitgeber  müssen  den  Beschäftigten  das Arbeiten  im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.

Die Bundeskanzlerin und  die  Regierungschefinnen  und  Regierungschefs  der  Länder  fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent  anzuwenden  und  durch  großzügige  Homeoffice-Lösungen  mit  stark reduziertem  Präsenzpersonal  umzusetzen oder  ihre Büros  ganz  geschlossen  zu halten. Sie bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.«

Quelle:

Bundesregierung, Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 (Ziffer 10).

Amtlicher Text der Verordnung:

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.1.2021 [Bundesanzeiger]
 

© bund-verlag.de (ck)

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