100 Jahre Betriebsverfassung

Ist das BetrVG noch zeitgemäß?

29. Januar 2020 Klimastreik, Experten-Interview
Betriebsrat Schild historisch
Quelle: Pixabay | Bild von Foto-Rabe

Das Betriebsrätegesetz - Vorläufer des BetrVG - wäre am 4. Februar 2020 genau 100 Jahre alt geworden. Doch wie steht es um die Betriebsverfassung? Ist sie noch zeitgemäß oder muss sie reformiert werden? Als das BetrVG 1972 geschaffen wurde, sah die Arbeitswelt noch völlig anders aus. Den Dienstleistungssektor gab es im heutigen Umfang noch nicht, »Digitalisierung« existierte nicht einmal als Wort. Über die Zukunft des BetrVG wird deshalb kontrovers diskutiert. Unsere Fragen beantwortet Prof. Dr. Wolfgang Däubler im Interview.

Prof. Däubler, Sie haben gemeinsam mit Prof. Michael Kittner das Buch "50 Urteile" über die Geschichte der Betriebsverfassung geschrieben, das in diesen Tagen in den Buchhandlungen liegt. Dabei haben Sie auch die Perspektiven der Betriebsverfassung einbezogen. Deshalb haben wir einige Fragen an Sie:

1. Ist das BetrVG heute noch zeitgemäß?

Ja und nein. Ja, weil es gerade heute in einer Zeit des Wandels besonders wichtig ist, dass sich die Beschäftigten Gehör verschaffen können. Und nicht nur das: Sie müssen auch über die weitere Entwicklung mitentscheiden können, sonst wird die Digitalisierung kein Erfolgsmodell. Auf der anderen Seite: Nein, weil viele aktuelle Probleme im Gesetz nicht aufgegriffen sind, man denke nur an Globalisierung und Klimawandel. Und nein, weil die Zahl der Betriebsräte zurückgeht und man dagegen etwas unternehmen muss.

2. Woran denken Sie hier in erster Linie?

Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht, eine Initiative zur Gründung eines Betriebsrats zu ergreifen. In manchen Betrieben haben sie Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil sie unter irgendeinem Vorwand gekündigt werden. In anderen haben sie das Gefühl, gegen innerbetriebliche Regeln zu verstoßen, was den »Chef« sauer macht. Das kann dann Aufstiegschancen zunichte machen. Zumindest werden interessante Arbeitsaufträge nicht an den gegeben, der sich für die Wahl eines Betriebsrats stark gemacht hat. Deshalb braucht man ein Verfahren, bei dem der Einzelne möglichst wenig in Erscheinung tritt. In Stichworten:

  • Keine Betriebsversammlung, die einen Wahlvorstand wählt. Stattdessen kann jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht einen Antrag stellen, dass ein Wahlvorstand eingesetzt wird. Dasselbe Recht steht drei Initiatoren zu. Der Wahlvorstand besteht im Regelfall aus Personen, die nicht im Betrieb beschäftigt sind.
     
  • Der Wahlvorstand veröffentlicht das Wahlausschreiben im Intranet; dies muss der Arbeitgeber dulden. Gibt es kein Intranet, kann man das gewerkschaftliche Netz benutzen, muss davon aber alle Belegschaftsmitglieder informieren.
     
  • Kandidaturen können per E-Mail angemeldet werden. Der Arbeitgeber muss hinnehmen, dass sie sich im Intranet mit ihrem Programm vorstellen. Soweit Stützunterschriften notwendig sind, können sie ebenfalls per Mail von zu Hause aus geleistet werden.
     
  • Die Wahl findet ebenfalls per Mail statt; eine Identitätskontrolle ist genau wie bei Kandidaturen einzurichten.

Dann hat man einen Betriebsrat und der ist gegen Repressalien geschützt.

3. Muss die Mitbestimmung bei IT-Systemen reformiert werden?  Der DGB fordert, der Betriebsrat müsse bei jeder IT-Anwendung, ungeachtet der Arbeitnehmerüberwachung, immer mitbestimmen.

Meistens besteht ja schon eine Mitbestimmung, weil die Möglichkeit der Überwachung genügt. Und diese Möglichkeit besteht schon dann, wenn die elektronisch erhobenen Daten nur zusammen mit anderen Informationen Aussagen über bestimmte Personen zulassen. Aus meiner Sicht ist es derzeit sehr viel wichtiger, die Arbeitsmenge, die der Einzelne zu bewältigen hat, und die daraus folgende Arbeitshetze etwas näher in Augenschein zu nehmen. Warum sollte man die Entscheidung darüber allein dem Arbeitgeber überlassen? Karl Fitting hat schon vor über 30 Jahren für diesen Bereich ein Mitbestimmungsrecht vorgeschlagen. Dazu müsste auch das Recht gehören, über die Zahl der Personen mitzubestimmen, die für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden. Ob man solche »Besetzungsregeln« aus Gründen des Gesundheitsschutzes schon nach geltenden Recht über die Einigungsstelle erzwingen kann, hat das BAG vor kurzem bewusst nicht entschieden – man ist also mit einer solchen Forderung gar nicht so weit von der aktuellen Rechtsprechung entfernt.

4. Sollten Betriebsratssitzungen per Videokonferenz zulässig sein? Bisher sind sie es nicht.

Darüber sollte man sich nicht zu sehr streiten. Irgendwann wird die Videokonferenz kommen. Allerdings muss man dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Jeder Teilnehmer muss allein in seinem Zimmer sein und die Türe abschließen. Die Kamera muss so platziert sein, dass das ganze Zimmer sichtbar ist, damit sich nicht etwa ein Arbeitgeberfreund als »Einflüsterer« oder Kontrolleur irgendwo verbirgt. Das wird nicht leicht zu realisieren sein. Auch kann man bei den bisherigen Sitzungen mal jemanden beiseite nehmen und mit ihm ein Gespräch führen, das andere nicht mithören sollten. Bei einer Videokonferenz wäre dies zwar technisch machbar, aber es wäre nicht üblich und würde auffallen. Von daher überwiegen derzeit noch die Nachteile.

5. Wären virtuelle Betriebsversammlungen nicht zeitgemäß?

Da bin ich ziemlich skeptisch. Nicht jeder hat heute an seinem Arbeitsplatz einen PC mit ausreichend großem Bildschirm. Außerdem geht es ja nicht nur darum, die Reden auf der Betriebsversammlung mit zu verfolgen, sondern unter Umständen auch selbst einzugreifen. Dabei würde man ohne realen Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen reden, da alle irgendwo hinter ihrem Gerät sitzen. Ich finde das nicht gerade besonders attraktiv. Auf diese Weise verschwindet ziemlich schnell das Zusammengehörigkeitsgefühl. Gespräche am Rande wären sowieso nicht mehr möglich. Ich bin dafür, dass man weiter an einem Ort zusammenkommt. Wenn eine Arbeitsgruppe in Ostasien ist, kann man ja zu solchen Mitteln greifen.

6. Das Thema Betriebsratsvergütung wird heiß diskutiert. Was sollte der Gesetzgeber hier tun?

Man muss nicht immer nach dem Gesetzgeber rufen. Meines Erachtens ist das geltende Recht und die dazu ergangene Rechtsprechung gar nicht so schlecht. Im Einzelfall muss man durch sachgerechte Auswahl von Vergleichspersonen dafür sorgen, dass Betriebsratsmitglieder die betriebsübliche Entwicklung mitmachen, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Die Diskussion wird viel zu sehr von realen oder angeblichen Privilegien einzelner Personen in Großbetrieben beherrscht. Das »normale« Betriebsratsmitglied muss nicht gegen Bestechungsversuche, sondern gegen Nachteile geschützt werden.

7. Der EuGH verlangt die vollständige Arbeitszeiterfassung. Was muss der Gesetzgeber tun?

Der EuGH geht davon aus, dass mit der Festlegung der Grenzen der Arbeitszeit automatisch auch die Pflicht verbunden ist, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Diese Aussage sollten wir uns zu eigen machen. Das heißt, dass ein Betriebsrat, der über die Lage der Arbeitszeit mitbestimmt, zugleich auch verlangen kann, dass ein objektives und verlässliches Kontrollsystem eingerichtet wird. Für die Personalräte gilt dies sowieso, da ihnen gegenüber die Arbeitszeitrichtlinie und damit auch das EuGH-Urteil unmittelbare Verbindlichkeit hat. Der öffentliche Arbeitgeber ist also verpflichtet, von sich aus ein entsprechendes System der Zeiterfassung einzuführen. Der Gesetzgeber will ja auch aktiv werden, aber mir erscheint es zweifelhaft, ob er etwas Vernünftiges zustande bringt.

8. Welche Baustellen sehen Sie noch?

Wir leben in einer Zeit des Klimawandels, der zu einer Klimakatastrophe führen wird, wenn die Menschen ihr Verhalten nicht ändern. Auch deutsche Betriebe sollten ihren Beitrag zu einer Veränderung leisten. Bisher ist dies in der Betriebsverfassung kaum ein Thema, aber das kann und muss sich ändern. Warum sollte der Betriebsrat kein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht haben, um die Klimabilanz des Unternehmens zu verbessern? Das würde nicht nur die Umstellung auf Elektroautos, sondern könnte z. B. auch die Frage betreffen, ob der Arbeitgeber weiter »Dreckschleudern« im In- und Ausland finanziert. Der Betriebsrat würde ein Stück weit »grün«. Für manche wäre das sicher etwas gewöhnungsbedürftig, aber ist es nicht besser, jenseits der vielen Alltagsprobleme auch eine größere Perspektive zu haben?

Die Fragen stellte Bettina Frowein, Bund-Verlag.

Der Interviewpartner:

Daeubler_Wolfgang_neuWolfgang Däubler

Dr. jur., Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Er ist einer der bekanntesten Arbeitsrechtler.

 

 

© bund-verlag.de (fro)

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