Homeoffice

Kostenübernahme des Arbeitgebers bei Homeoffice

18. Januar 2021 Homeoffice, Kosten
Geld
Quelle: pixabay

Die Corona-Krise hat in den letzten Monaten viele Arbeitnehmer ins Homeoffice gezogen. Kontakte lassen sich so gut reduzieren – aber die häuslichen Kosten für Strom, Heizung und Büroausstattung steigen. Muss der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen? Das klärt Katrin Augsten in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 1/2021.

Die erste wichtige Frage ist, was unter Homeoffice überhaupt zu verstehen ist. Der Begriff taucht in keinem Arbeitsgesetz auf und muss für betriebliche Regelungen unbedingt definiert werden.

Abgrenzung Homeoffice und Telearbeit

Gesetzlich geregelt ist die sogenannte Telearbeit. Telearbeitsplätze sind demnach vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Für diese Telearbeitsplätze trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und die Kosten.

Solche echten Telearbeitsplätze sind in der Praxis aber sehr selten. Das »Homeoffice« besteht im besten Fall oft aus dem privaten Schreibtisch der Beschäftigten in deren Arbeitszimmer, oft eher der Arbeitsecke.

Rechtlich gesehen liegt dann kein Telearbeitsplatz vor, sondern eine Lösung, die in den Bereich des mobilen Arbeitens fällt. Dieses mobile Arbeiten ist derzeit als solches gesetzlich leider gar nicht geregelt.

Wofür der Arbeitgeber verantwortlich ist

Beschäftigte sind deshalb aber noch lange nicht vogelfrei. Egal ob im Betrieb, beim Kunden oder auf der Baustelle, beim mobilen Arbeiten im Café oder eben im häuslichen Bereich: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für die Einhaltung der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Deshalb gelten die grundlegenden Regelungen des Gesundheitsschutzes – seien es Anforderungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes – auch im »Homeoffice« genauso wie im Betrieb.

Ebenso wie niemand ohne entsprechende vertragliche Grundlage gegen seinen Willen gezwungen werden kann, den eigenen Computer oder gar Schreibtisch mit ins Büro zu bringen, um dort zu arbeiten, können die Beschäftigten auch nicht gezwungen werden, ihr privates Eigentum dem Arbeitgeber für die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung zu stellen.

Wann eine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber möglich ist, welche Kosten darunter fallen und wie eine Vereinbarung dazu aussehen könnte, erfahren Sie in der Januar-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

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