Familienförderung

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge ab 2019

11. Oktober 2018
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Quelle: © Andy Dean / Foto Dollar Club

Die Bundesregierung will Familien steuerlich stark entlasten und hat ein Gesetz in den Bundestag eingebracht. Vorgesehen sind eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich zehn Euro und höhere Kinderfreibeträge für 2019 und 2020.

Wie die Bundesregierung mitteilt, sinkt mit den geplanten Maßnahmen im »Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien« die Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (BT-Drucksache 19/4723).

Diese Maßnahmen sind geplant:

  • Eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, wie die Bundesregierung erwartet.
  • Im Gegenzug wird das höhere Kindergeld auch auf die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet, so dass der Staat dort Einsparungen erwartet, für 2019 rund 130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen.
  • Bereits ab 1. Januar 2019 steigen die steuerlichen Kinderfreibeträge von derzeit 7.428 auf 7.620 Euro (192 Euro mehr).
  • Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag noch einmal um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.
  • Der Grundfreibetrag des steuerlichen Existenzminiums (derzeit 9.000 Euro) steigt 2019 um 168 Euro, 2020 um weitere 240 Euro. Beiden Erhöhungen führen nach Mitteilung der Bundesregierung bei der Steuer zu Mindereinnahmen von drei Milliarden Euro.

Um den Effekt der »kalten Progression« auszugleichen, verschieben sich die Eckwerte des Einkommenstarifs. wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Quelle:

Heute im Bundestag (hib), Mitteilung Nr. 734/2018 vom 8.10.2018.

© bund-verlag.de (ck)

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