Mutterschutz

Mutterschutz stärken – auch international

13. Oktober 2021
Dollarphotoclub_42019264
Quelle: contrastwerkstatt_Dollarphotoclub

Deutschland hat das internationale ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Es regelt den Arbeits- und Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen. Was sind die genauen Inhalte? Und wirkt sich das internationale Abkommen auf das deutsche Mutterschutzgesetz aus?

Das ILO-Übereinkommen zum Mutterschutz verpflichtet die Staaten – seit der Ratifikation am 30.9.2021 auch Deutschland – geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung und den Gesundheitsschutz von schwangeren oder stillenden Frauen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es will den Mutterschutz weltweit fördern.

Dafür regelt das Übereinkommen inhaltlich die folgenden Punkte:

  • den Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • den Kündigungsschutz,
  • das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit

Das Übereinkommen wurde bislang von 38 Staaten ratifiziert.

Was genau ist die ILO? Und was sind Übereinkommen?

Die International Labour Organization (ILO; deutsch: Internationale Arbeitsorganisation [IAO]) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Ihre zentrale Forderung: menschenwürdige Arbeit für alle. Dafür arbeitet sie rechtsverbindliche Übereinkommen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland) aus. Übereinkommen begründen nach Ratifizierung durch den Mitgliedstaat rechtliche Verpflichtungen, müssen also durch entsprechende Maßnahmen (etwa zum Mutterschutz) umgesetzt werden. Empfehlungen geben lediglich Orientierungshilfen für die Politik.

MuSchG gilt unverändert weiter

Durch Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland, die darin festgelegten internationalen Mutterschutz-Standards einzuhalten. Diese gelten hierzulande in Form des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) aber schon seit langem. Das MuSchG erfüllt die Anforderungen des ILO-Übereinkommens, teilweise geht es sogar darüber hinaus. Änderungen am MuSchG sind nach der Ratifizierung daher nicht erforderlich.

Die Ratifikation des internationalen Standards verleiht dem hohen Stellenwert des Mutterschutzes aber zusätzlich Nachdruck. Sie trägt zur Stärkung der internationalen Arbeitsstandards bei und hilft, den Mutterschutz in Deutschland und auch in anderen Ländern voranzutreiben.

© bund-verlag.de (fk)

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Bettina Graue
Basiskommentar zum MuSchG
34,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkette Produktion Transport Logistik supply chain
Lieferkettengesetz - Aktuelles

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Brille Tastatur Computer Bildschirmarbeit
Gesundheitsschutz - Aus den Fachzeitschriften

7 Fragen zur Bildschirmbrille