Betriebsrat

Nicht mehr ohne IT-Mitbestimmung

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Quelle: © Marco2811 / Foto Dollar Club

Die Betriebsratswahl ist abgeschlossen. Die neuen Gremien haben sich konstituiert und für die »Rookies« (Neulinge) unter den Arbeitnehmervertretern ist nun Wissenserwerb angesagt. Ganz weit vorne steht mittlerweile die Mitbestimmung bei betrieblichen IT-Systemen. Das Titelthema der »Computer und Arbeit« (CuA) 7-8/2018 verabreicht die wichtigsten Basics zu IT-Mitbestimmung und Datenschutz.

Kaum eine Veränderung im Betrieb lässt die IT-Landschaft mehr unberührt. Eine Software nach der anderen wird angeschafft, ein Update jagt das nächste. Wurde die Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen bis vor einiger Zeit noch recht stiefmütterlich behandelt, steht sie jetzt im Zentrum. Und sie ist eine echte Waffe. Handelt es sich doch bei der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG um eine »harte« Mitbestimmung: Kommen die Betriebsparteien zu keiner Vereinbarung, landet die Sache bei der Einigungsstelle. Und das ist auch gut so.

Schutz der Beschäftigten vor Überwachung

Heutige IT-Systeme bieten unzählige Möglichkeiten zur Mitarbeiterüberwachung. Aber genau vor unzulässigen Eingriffen des Arbeitgebers in ihre Persönlichkeitsrechte sind die Beschäftigten zu schützen. Hierbei hilft auch das neue Datenschutzrecht – kompliziert wie die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz auch sein mögen. Der Datenschutz wird allmählich zu einer Kernaufgabe für Belegschaftsvertreter – und bietet sich gerade für neue Gremiumsmitglieder als Spielwiese an: Bei diesem Thema kann ein »Neuling« schnell einen Wissensvorsprung bekommen, wenn er sich intensiv mit der komplexen Materie beschäftigt. Denn spätestens nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung dürften sich nur wenige Gremiumsmitglieder finden, die sich freiwillig der Sache annehmen. Aber auch auf Arbeitgeberseite gibt es noch verstärkte Berührungsängste damit.  

Mehr lesen

im Titelthema der CuA 7-8/2018:

  • Strunk, »IT-Mitbestimmung – nicht mehr ohne!«, in: »CuA 7-8/2018, 8 ff.;
  • Brandt, »Datenschutz – muss das sein?«, in: CuA 7-8/2018, 16 ff.; 
  • Herrmann, »Informationsriese für die Hosentasche«, in: CuA 7-8/2018, 21 ff. 

© bund-verlag.de (ol)

 

 

 

 

 

 

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