Gewalt am Arbeitsplatz

Prävention und Sicherheit mitbestimmt umsetzen

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Quelle: © VRD / Foto Dollar Club

Rettungssanitäter, Feuerwehr, Personal in Bürgerämtern: Die Hemmschwelle sinkt, Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen und privatisierten Sektor steigt. Der DGB will mit einer Initiative erreichen, dass Arbeitgeber endlich handeln und mit der Interessenvertretung Präventionskonzepte entwickeln und umsetzen. Wie das funktioniert, stellt die Zeitschrift »Gute Arbeit« in der Ausgabe 11/2020 vor.

Wir leben in sicheren Verhältnissen. Die Kriminalstatistik bestätigt diesen Eindruck, doch der genauere Blick darauf zeigt: Der Anteil der Gewaltdelikte steigt an. Das Ausmaß der Übergriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors bestätigt das.

Laut Statistik waren 2019 rund 80400 Polizeibeamt*innen und 3200 Rettungsdienstmitarbeiter*innen Opfer einer Gewalttat. Betroffen sind auch Beschäftigte der Deutschen Bahn AG oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es fehlen aber verlässliche Daten für ein belastbares Lagebild, denn Angriffe gegen andere Berufsgruppen werden meist nicht erfasst.

Pflicht zur Prävention

Mit seiner Initiative »Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch« zielt der DGB auf Zweierlei: Verbessrung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, damit die Arbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern besser läuft; Umsetzung von Sicherheitsplänen und Präventionskonzepten, damit Schutz für den Fall der Fälle gewährleistet ist.

Eckpunkte für die Sicherheit

Ein bewährter Ansatz für die Praxis ist das sogenannte »Aachener Modell«, das konkrete Vorschläge und Handlungsorientierung bietet. Die Bausteine und ermöglichen passgenaue Lösungen und Maßnahmen für nahezu jeden Arbeitsbereich. Im Folgenden einige Eckpunkte, die in der Ausgabe »Gute Arbeit« 11/2020 ausführlich beschrieben sind.

  • Position des Unternehmens Das Unternehmen entwickelt ein Leitbild zur „Null-Toleranz-Haltung“ gegenüber Gewalttaten und Übergriffen jeder Art, das intern und extern kommuniziert wird.
  • Externe Kooperation Anzeigen/Verfolgungen von Straftaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft sicherstellen. Ordnungsämter können deeskalierend eingreifen und der Verwaltung Hilfe leisten.
  • Interne Maßnahmen Dazu gehören z.B. der Schutz der Beschäftigten, konsequente (Weiter-)Entwicklung und Evaluation von Präventionsmaßnahmen, enge Kooperation und Mitbestimmung der Interessenvertretung, regelmäßige Schulungen/Unterweisungen, professionelle Betreuungsangebote für Betroffene von Gewalt, Bedrohung etc., Dokumentation aller Vorfälle.
  • Sicherheitsdienste Private Dienstleister haben eine starke Außenwirkung, können aber im Notfall rein rechtlich nicht viel mehr als Privatpersonen ausrichten. Sie sollen vornehmlich deeskalierend wirken.
  • Sicherheitskonzept Schon die Möblierung von Innenräumen soll den Arbeitsbereich klar abgrenzen, die Beleuchtung muss überall hell sein (auch auf Parkplätzen, in Tiefgaragen etc.).
  • Kundenfreundlichkeit Die Bearbeitungszeiten sind durch Terminvergabe und eine realistische Zeitplanung so zu gestalten, dass Wartezeiten werden. Große, gut lesbare Anzeigetafeln sollten anzeigen, wohin man sich wann wenden muss.
  • Büroausstattung Gegenstände wie Scheren, Brieföffner, Blumenvasen etc. können als Wurfgeschosse und Waffen verwendet werden und sollten außerhalb der Reichweite der Kunden*innen stehen.
  • Fluchtwege Verbindungstüren und Fluchtwege müssen im Notfall schnell erreicht werden, Verbindungtüren zu Nachbarbüros sind möglichst offen zu halten. Aus der Gefährdungsbeurteilung muss sich ergeben, welche Kunden mit welchem Arbeitsauftrag in welchen Räumlichkeiten betreut werden können.
  • Alarmsysteme Alarm kann z.B. still bei bestimmten Kolleg*innen in der Nähe eingehen – aktiviert über die Computertastatur. Für Stresssituationen ist eine direkte Alarmierung sicherzustellen.

Weitere Informationen

In der Ausgabe »Gute Arbeit« 11/2020 (S. 8-17) das Titelthema: »Gewalt am Arbeitsplatz – Präventionskonzepte mitbestimmt umsetzen« mit diesen Beiträgen:

  • Henriette Schwarz (DGB): »Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch« (S. 8-12).
  • Carsten Höltermann (Unfallkasse NRW): »Prävention bei Übergriffen und Gewalt« (S. 13-17).

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