Schwerbehindertenvertretung

SBV-Arbeit wird digital

23. September 2020 Schwerbehindertenvertretung
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Quelle: © funkyfrogstock / Foto Dollar Club

Die Corona-Pandemie hat die digitale Arbeit enorm beflügelt – von der Arztsprechstunde über Büroarbeit bis zum Schulunterricht. Auch Schwerbehindertenvertreter wechseln jetzt häufiger ins Homeoffice oder bieten Rat und Hilfe online an. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 10/2020 zeigen Werner Feldes und Matthias Gillmann, wie SBV-Arbeit in Krisenzeiten funktioniert.

»Die SBV kann Krise«

Nach dem Lockdown ab März 2020 musste auch die Schwerbehindertenvertretungen  ihre Arbeit »von jetzt auf gleich« umstellen: Es galt die Beratungs- und Unterstützungsarbeit fortzusetzen, die hygienischen Bedingungen im Betrieb und auch die Arbeit im Homeoffice für den Anforderungen der Beschäftigten mit Behinderungen anpassen. Und sie haben die Krise gemeistert – mit viel Einsatz, verstärkter Nutzung digitaler Kommunikationsmittel und durch gute Kooperation mit den Betriebsräten. Werner Feldes hat Interviews mit fünf SBVen geführt, die erfolgreich durch die Krise navigiert sind. Ihr Fazit: Die SBV kann Krise!

Digitale SBV-Arbeit

Nicht nur Betriebsräte, auch die SBV kann ihre Amtstätigkeit im Homeoffice ausüben. Dabei stellen sich natürlich auch neue Anforderungen: Wichtig ist der Datenschutz nicht nur am Computer, sondern auch das sorgfältige Verwahren von Unterlagen zu Hause, denn die persönlichen Informationen über schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter sind hochvertraulich. Und wenn die Technik funktioniert, stellt sich die Frage, wie die SBV damit effektiv Beschäftigte beraten, an digitalen Besprechungen mit Betriebsrat und Arbeitgeber teilnehmen und ihre Rechte nach dem SGB IX ausüben kann. Wie das funktioniert, lesen Sie in den Beiträgen von Matthias Gillmann in der neuen Ausgabe.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • Wie die SBVen in fünf großen Betrieben und Einrichtungen die Corona-Krise gemeistert haben
  • Was die SBV beim Datenschutz beachten muss, wenn sie ihre Aufgaben im Homeoffice wahrnimmt.
  • Ob und wie die SBV auch eine digitale Schwerbehindertenversammlung abhalten kann

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • Gleichstellungsanträge in Corona-Zeiten: Warum die Arbeitsagenturen jetzt oftmals mehr Zeit brauchen
  • Große Übersicht: So nimmt die SBV ihre Rechte unter Corona-Bedingungen wahr
  • Kein Anspruch auf Rechtsanwalt beim BEM (LAG Köln, 23.1.2020)

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© bund-verlag.de (ck)

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