Schwangerschaft

Schlechte Karriereaussichten für Mütter

19. Dezember 2022
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Quelle: RioPatuca Images_Dollarphotoclub

Frauen wollen ganz selbstverständlich Kinder und Karriere vereinbaren, stoßen aber auch im 21. Jahrhundert auf altbekannte Hindernisse und Diskriminierungen. Dies haben zwei Frankfurter Professorinnen in ihrer Karrierestudie II ermittelt - und wichtige Ergebnisse für die Zeitschrift »Gute Arbeit« 11/2022 zusammengefasst. Regine Graml und Yvonne Ziegler weisen unerfreuliche Trends nach.

Für die Studie »Karriereperspektiven berufstätiger Mütter – 2. Frankfurter Karrierestudie« wurden 2.000 berufstätige Mütter in Deutschland befragt: Wie haben sie die Schwangerschaft, die Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Beruf erlebt? Wurden dabei kritische Erfahrungen gemacht?

Schwangerschaft, ein notweniges Übel?

Erste Reaktionen auf ihre Schwangerschaft erhalten werdende Mütter in der Regel von direkten Führungskräften. Immerhin 82% der Befragten erlebten bei der Bekanntgabe einer Schwangerschaft eine positive oder neutrale Reaktion, doch knapp jede fünfte Frau (18%) stieß auf offene Ablehnung oder eine negative Haltung.

Ein Trend zeichnet sich ab: Erst wird positiv reagiert, doch später werden Schwangere eher ausgegrenzt, am letzten Arbeitstag nicht einmal verabschiedet. Nach der Geburt wird nicht gratuliert und versucht, Mütter per Abfindung »loszuwerden«. Die Folgen für die Betriebsorganisation, die Schutzpflichten, werden von Arbeitgeberseite teils ignoriert oder als zu aufwändig, als Last, empfunden.

Rückkehr nach Babypause

Konnten sich Mütter nach einer Auszeit beruflich gut reintegrieren und an ihre Karriere anknüpfen? Insgesamt kehrten 76% der befragten Mütter zu ihrem alten Unternehmen zurück, 56% davon auf die ursprüngliche Position. Die große Mehrheit (85%) von ihnen war zufrieden. Rund 20% wechselten im alten Unternehmen auf eine neue Position, von ihnen waren 37% mit dem neuen Aufgabenbereich nicht zufrieden.

Gründe für die Unzufriedenheit: Andere (Arbeits-)Bedingungen, uninteressantere Aufgaben, geringerer Einfluss, kaum Aufstiegschancen sowie eine schlechtere Bezahlung bot. 15% nannten zudem ein schlechtes Betriebsklima, fehlende Flexibilität Müttern gegenüber, keine Rücksichtnahme auf Urlaub oder Krankheit.

Karriere und Gehalt

Mütter treten im Job oft auf der Stelle: Bei einem Drittel (33%) der Befragten wurden anstehende Karriereschritte auf Eis gelegt; bei knapp jeder Fünften (18%) wurden Karriereschritte gestrichen. Auch geplante Gehalterhöhungen wurden ausgesetzt, nur knapp die Hälfte der Frauen (47%) durfte sich darüber freuen. Ein Fünftel der Betroffenen gab an, dass eine vorgesehene Erhöhung gestrichen (19%) wurde. Bei einigen wurden sie in größeren Abständen (13%) oder nur in verminderter Höhe (8%) umgesetzt.

Subtile Diskriminierung

Die Antworten auf die Frage, ob es zu diskriminierenden Verhaltensweisen am Arbeitsplatz kam, fielen unerfreulich aus. Mütter berichten von subtiler Diskriminierung. Mehr als die Hälfte der Frauen (53%) wurde mindestens drei Mal aufgrund ihres Geschlechts stigmatisiert: d. h. abgewertet, Leistungen wurden infrage gestellt.

Mehr als ein Drittel gab an, bei wichtigen Meetings mindestens drei Mal ausgegrenzt worden zu sein: Besprechungen wurden etwa auf den späten Nachmittag oder den Abend gelegt etc. Ebenfalls ein Drittel der Frauen (34%) erlebte »Ausbeutung«: Sie leisteten den Löwenanteil der Arbeit, während ein Kollege die Lorbeeren dafür erntete.

Weitere Informationen

Den vollständigen Beitrag von Prof. Dr. Regine Graml und Prof. Dr. Yvonne Ziegler (beide Hochschule Frankfurt): »Karriereperspektiven berufstätiger Mütter« (S. 20-22) können Abonnent:innen hier in »Gute Arbeit« 11/2022 lesen: Titelthema »Mutterschutzgesetz – Defizite beim Mutterschutz abstellen«.

Außerdem in der Ausgabe 11/2022 (S. 8-13):

  • Silke Raab (DGB): »Betrieblicher Mutterschutz – mit viel Luft nach oben« (S. 8-13).
  • Svenja Pfahl, Eugen Unrau (Institut SowiTra): »MuSchG: nicht ausreichend umgesetzt« (S. 14-17).
  • Interview mit Dr. Uta Ochmann: »Der Ausschuss entwickelt Regeln für die Praxis« (S. 18-19).

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BE, 14.11.2022

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