Unfallversicherung

Schläge durch Kollegen sind unfallversichert

Streit Auseinandersetzung Konflikt Schlägerei Argumente
www.pixabay.com/de

Auch unter Arbeitskollegen kommt es bisweilen zu Handgreiflichkeiten. Eskaliert der Streit am Arbeitsplatz oder auf dem Weg nach Hause, kann dies für das Opfer ein versicherter Arbeitsunfall sein. Verletzt sich der Angreifer, geht dieser allerdings leer aus – so das LSG Stuttgart. Näheres zum Berufsunfall finden Sie in unserer Themenwelt Arbeitsschutz.

1. Kopfstoß auf eigenes Risiko

Im Warenlager eines mittelständischen Betriebs kam es zwischen zwei Arbeitnehmern zu einer hitzigen Diskussion über die Arbeitsabläufe. Etwa eine halbe Stunde später eskalierte die Situation erneut. Es kam zu wechselseitigen Beschimpfungen und provozierenden Gesten. Der Kläger verließ seinen Arbeitsplatz, rannte mit gesenktem Kopf auf den Kollegen zu und stieß diesem absichtlich seinen Kopf mit großer Wucht in den Rumpf, worauf beide zu Boden gingen. Der Angreifer zog sich bei dem Kopfstoß und anschließendem Sturz einen Halswirbelbruch zu; der Kollege eine Rippenprellung.

Der Angreifer wollte seinen Halswirbelbruch als Arbeitsunfall anerkennen lassen - wenig überraschend lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Zu Recht, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht (LSG) in Stuttgart: Zwar könne auch die Klärung betrieblicher Pflichten in einem intensiven oder hitzigen Disput auch im betrieblichen Interesse liegen. Allerdings war der -mit Worten geführte- Streit um die Sache schon vorbei, als die tätliche Auseinandersetzung begann, wie das Gericht feststellte. Wer einen Kollegen tätlich angreift und sich dabei selbst verletzt, kann aber nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für sich beanspruchen.

(LSG Baden-Württemberg 22.11.2017 - L 1 U 1504/17)

2. Streit um Zugluft

Nach dem Einsatz auf einer Baustelle fuhren mehrere Arbeitnehmer mit den Firmentransporter zu ihrer Arbeitgeberin zurück. Die Arbeitnehmer waren nach dem Arbeitstag auf der Baustelle alle verschwitzt. Es kam zum Streit, ob man wegen der »schlechten Luft« die Fenster öffnen oder besser die Zugluft vermeiden solle. Der Streit eskalierte: Beim Aussteigen griff ein Kollege den Fahrer des Wagens an und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieser zu Boden ging. Dann versetzte er dem am Boden liegenden Fahrer noch mit dem mit einer Stahlkappe bewehrten Schuh einen Tritt in den Kopfbereich. Hierdurch erlitt der Fahrer eine Schädelprellung sowie Hautabschürfungen. Der Täter wurde später vom Amtsgericht Göppingen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.Die Berufsgenossenschaft wollte keinen Arbeitsunfalls anerkennen. Die Verletzung des Fahrers sei nicht wesentlich durch das Zurücklegen des Arbeitsweges bedingt, sondern durch die konfliktaffine Persönlichkeit der beiden Beteiligten.

Das hat das LSG Stuttgart anders gesehen: Es liegt ein gesetzlich versicherter Wegeunfall vor. Nach den Ermittlungen des Gerichts lag der Streit nicht im privaten Bereich begründet, sondern in der versicherten Tätigkeit des Klägers als Fahrer. Der Kläger und der Kollege hatten zuvor darüber gestritten, ob das Fenster geöffnet oder geschlossen sein werden sollte und wer dies zu bestimmen hatte. Außerdem war der Täter aufgebracht darüber, dass zunächst ein dritter Kollege und nicht er vom Kläger nach Hause gebracht worden war. In der Straftat wirkte der unmittelbar vorangegangener Streit über Themen mit konkretem Bezug zur versicherten Tätigkeit nach. Auch das Aussteigen aus dem Fahrzeug war notwendig, da der Kläger als Fahrer die vom Täter zuvor geöffneten Türen schließen musste.

(LSG Baden-Württemberg 22.11.2017, L 1 U 1277/17)

Lesetipp:

bund-verlag.de > Betriebsrat > Arbeitsschutz > Fragen & Anworten: 6. Was muss der Betriebsrat zum Arbeitsunfall wissen?
 

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

LSG Baden-Württemberg (22.11.2017)
Aktenzeichen L 1 U 1504/17; L 1 U 1277/17
LSG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 8.12.2017
AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -
Lothar Schröder, u.a.
Ökologie der Arbeit - Impulse für einen nachhaltigen Umbau
39,90 €
Mehr Infos

Das könnte Sie auch interessieren