Interview

Tipps für neu gewählte MAV-Mitglieder

MAV-Tipps katholisch
Quelle: Bund-Verlag GmbH

Derzeit werden die neuen Mitglieder in die MAVen der katholischen Kirche und Caritas gewählt. Gerade für die neu Gewählten stellen sich jetzt viele Fragen: Was sind meine Aufgaben? Welche Mitbestimmungsrechte gibt es? Was ist die Rolle des MAV-Vorsitzenden? Antworten gibt Christof Mock, Mitautor unseres neuen Ratgebers »Tipps für MAV-Mitglieder in der katholischen Kirche und Caritas«.

1. Was sind die Aufgaben eines MAV-Mitglieds?

Aufgabe der Mitarbeitervertretung (MAV) ist es primär, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. Einzelne MAV-Mitglieder sind Teil des MAV-Gremiums, in dem über die Aufgabenschwerpunkte und die Aufgabenverteilung entschieden wird: So kümmert sich ein MAV-Mitglied vielleicht mehr um den Arbeitsschutz, ein anderes um Fragen der Einstellung und Eingruppierung neuer Kolleginnen, wieder jemand anderes um die Protokollführung bei Sitzungen oder die betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit. Entscheidungen werden in den gemeinsamen MAV-Sitzungen diskutiert und durch Abstimmung herbeigeführt. Insofern gehört die aktive Teilnahme bei den Sitzungen für alle zu den Aufgaben. Von Fall zu Fall gehört auch die Beteiligung an Gesprächen und Verhandlungen mit der Dienstgeberseite dazu, oder die Mitarbeit in Ausschüssen. Jedes MAV-Mitglied sollte zudem ein offenes Ohr für die Anregungen und Beschwerden aus der Belegschaft haben.

2. Welche Mitbestimmungsrechte gibt es?

Die Mitarbeitervertretungsordnung kennt gestufte Beteiligungsrechte. Das geht von der reinen Information durch die Dienstgeberseite über die Anhörung und Mitberatung bis zu den Zustimmungsrechten. Informationsrechte gibt es z.B. zu Stellenplänen und deren Änderung, Mitberatungsrechte zum wichtigen Bereich der Kündigungen. Erst auf der letzten Stufe der Zustimmungsrechte kann man von »echten« Mitbestimmungsrechten reden: Betroffen sind alle Entscheidungen zu Arbeitszeitfragen und Dienstplänen, zur technisch/elektronisch gestützte Verhaltens- und Leistungskontrolle, zu Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen und noch einiges mehr. Vieles ist vergleichbar mit den Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten, doch trotz kleiner Fortschritte: Vom Mitbestimmungsniveau der Betriebsräte sind die MAVen noch ein ganzes Stück entfernt. Umso mehr gilt es, die bestehenden, aber häufig übersehenen Rechte und Möglichkeiten engagiert wahrzunehmen und auszuloten.

3. Was ist die Rolle des MAV-Vorsitzenden?

Die oder der MAV-Vorsitzende sorgt für die kontinuierliche Geschäftsführung der MAV: Sie lädt zu den MAV- Sitzungen ein und leitet sie. Die MAV-Vorsitzende vertritt die MAV nach außen, nimmt Anträge und Informationen der Dienstgeberseite entgegen und teilt ihr die Beschlüsse der MAV mit. Das kann eine Zustimmung oder Zustimmungsverweigerung zu einem Dienstgeberantrag sein, aber z.B. auch ein MAV-Antrag auf Kostenübernahme für eine juristische Beratung oder das Abo einer Fachzeitschrift. Die Vorsitzende ist also das Sprachrohr der MAV. Sie führt die Verhandlungen mit der Dienstgeberseite – allerdings möglichst nicht alleine. MAV-Vorsitzende sind wie alle MAV-Mitglieder gebunden an die Beschlüsse des Gremiums. Viele MAV-Vorsitzende sind nicht nur Moderatoren oder »Postboten« zwischen den beiden Interessensparteien, sondern Motor und Ideengeber für eine kreative und nicht nur reaktive MAV-Arbeit.

4. Haben MAV-Mitglieder Anspruch auf Schulungen?

Ja, jedes MAV-Mitglied hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung zum Zweck der Schulung im Umfang von drei Wochen während der vierjährigen Amtszeit. Für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss kann eine weitere Woche für Schulungen zu diesem Thema hinzukommen. Ein Anspruch auf Teilnahme an Schulungsveranstaltungen besteht für Schulungen, die von der jeweiligen Diözese oder vom Diözesan-Caritasverband als geeignet anerkannt sind. In Bewegung geraten ist die Bereitschaft der zuständigen kirchlichen Stellen, auch Schulungen, die von Gewerkschaftsseite angeboten werden als geeignet anzuerkennen und die Praxis von MAVen, diese Angebote auch wahrzunehmen. Befördert wird dies u.a. durch die BAG-Rechtsprechung, die im kirchlichen Bereich eine Einbeziehung von Gewerkschaften einfordert und die Akzeptanz gewerkschaftlicher Betätigungsrechte anmahnt. Ohnehin war es bereits in der Vergangenheit in vielen Einrichtungen gelebte Praxis, entsprechende (noch) nicht formal anerkannte Schulungen zu besuchen. Das bot sich vor allem bei wichtige Themen an, zu denen es keine anerkannten Schulungen gab und die Leitung gleichwohl Wert auf eine fachgerecht geschulte und gut informierte MAV gelegt hat.

Mehr Informationen

Mehr zur Arbeit der MAV, Checklisten und Mustervereinbarungen für MAV-Mitglieder finden Sie in unserem neuen Ratgeber Geisen/Merkel/Mock: »Tipps für MAV-Mitglieder in der katholischen Kirche und Caritas«.

Der Interviewpartner:

Christof Mock, langjährige Erfahrung als MAV-Vorsitzender und als Vorsitzender der DiAG-MAV im Caritas-Bereich der Diözese Würzburg, Mitglied der AK Caritas.

© bund-verlag.de (ls)

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