Arbeitsunfall

Unfall bei der Weihnachtsfeier

01. November 2022
Weihnachten08 Santa Claus Weihnachtsmann
Quelle: www.pixabay.com/de

Spätestens im Dezember beginnt in Unternehmen und Dienststellen wieder die Zeit der Weihnachtsfeiern. Leider können auch beim geselligen Zusammensein Unfälle passieren. Was genau ist dabei als Arbeits- oder Dienstunfall versichert? Erfahren Sie es in Ausgabe 11/2022 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«!

Wenn der Arbeitgeber zur betrieblichen Weihnachtsfeier einlädt, sind Beschäftigte dabei nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich unfallversichert, wenn:

  • die Feier die Verbundenheit der Belegschaft untereinander und mit der Betriebsleitung fördern soll,
  • die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert wird,
  • die Geschäftsleitung oder eine von ihr beauftragte Vertretung selbst an der Feier teilnimmt,
  • alle Beschäftigten grundsätzlich teilnehmen können.

Die Teilnahme an eigenständigen, d. h. von den Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit selbst organisierten Weihnachtsfeiern, gehört daher zur Privatsphäre und ist nicht gesetzlich unfallversichert.

Was genau ist versichert?

Versichert sind während der Weihnachtsfeier alle Tätigkeiten, die mit dem Gesamtzweck der Veranstaltung im Zusammenhang stehen – also etwa das Essen, Tanzen und die Teilnahme an Spielen. Wo die Feier stattfindet, ist dabei egal. Versicherungsschutz besteht sowohl im Restaurant, auf dem Weihnachtsmarkt als auch in Betrieb oder Dienststelle.

Versichert sind auch die Vor- und Nachbereitung, also der Aufbau und das Schmücken des Raumes sowie der Abbau und das Aufräumen.

Versicherungsschutz besteht außerdem auf dem Hin- und Rückweg zur Feier. Dafür gelten die gleichen Regeln wie für den Arbeitsweg: Versichert ist nur der direkte Weg zur Veranstaltung bzw. von dort nach Hause, private Umwege dagegen nicht. Nehmen Beschäftigte also nicht den direkten Weg zur Feierlichkeit oder machen sie auf dem Nachhauseweg noch einen Spaziergang und dabei einen Umweg, sind Unfälle auf diesen Umwegen keine versicherten Arbeitsunfälle.

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 11/2022.

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