Betriebsratssitzung

Virtuelle Beschlussfassung – endlich offiziell

Corona_Homeoffice_Videokonferenz
Quelle: pixabay

Endlich ist die Neuregelung des § 129 BetrVG, die Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz für zulässig erklärt, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wir haben deshalb unsere Bücher und Online-Module für Sie aktualisiert und überarbeitet. Wo Sie mehr zum neuen § 129 BetrVG nachlesen können, zeigen wir Ihnen hier.

Aktualisierte Werke und Module

  • BetrVG-Kommentar für die Praxis von Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg.), 17. Auflage 2020: Neu jetzt inklusive Online-Ausgabe. Eine Kommentierung des § 129 BetrVG finden Sie in der Online-Ausgabe und im Fachmodul »Betriebsratswissen online«.
  • BetrVG: Basiskommentar mit Wahlordnung von Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo, 21. Auflage 2020 inklusive Beilage mit Erläuterungen zu § 129 BetrVG.
  • Betriebsratspraxis von A bis Z, Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung von Christian Schoof, 14. Auflage 2020 inklusive Online-Zugang. Alle Änderungen wegen Corona sind in der Online-Ausgabe berücksichtigt.
  • Michael Bachner, Kommentierung des neuen § 129 BetrVG. Die Kommentierung finden Sie online in der Datenbank von »Betriebsrat und Mitbestimmung«, »Arbeitsrecht im Betrieb« und können Sie als Download anfordern.

Fundstelle im Bundesgesetzblatt

Der neue § 129 BetrVG ist im Bundesgesetzblatt I, S. 1051 vom 28.5.2020 veröffentlicht worden. Er gilt rückwirkend vom 1.3.2020 bis 31.12.2020.

© bund-verlag.de (ls)

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