Dienstvergehen

Zu viel Nähe kostet den Job

25. Juni 2019 Beamte, Justizvollzug
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Quelle: © S. Engels / Foto Dollar Club

Geht eine Justizvollzugsbeamtin eine Beziehung mit einem Häftling ein, verstößt sie gegen das Distanzgebot, das zu den Kernpflichten der Bediensteten im Strafvollzug gehört. Daran hat das VG Trier erinnert und entschieden.

Die Beamtin war über mehrere Monate eine Beziehung zu einem Gefangenen eingegangen, zu der umfangreicher Briefverkehr mit sexuellen Inhalten und Bildern gehörten. Außerdem hatte die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Nachdem die Beziehung im Rahmen einer Postkontrolle des Gefangenen aufgefallen war, leitete das Land ein Disziplinarverfahren gegen die beklagte Beamtin ein und hat schließlich Disziplinarklage erhoben.

Grobe Verstöße rechtfertigen Dienstenthebung

Das VG Trier hat die Beamtin aus dem Dienst entfernt. Als Begründung nannten die Richter unter anderem das Distanzgebot: Das Eingehen einer Liebesbeziehung zu einem Gefangenen mit umfangreichem Briefverkehr und Austausch privater Gegenstände verletze das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot. 

Die Beamtin hätte die Beziehung zudem der Anstaltsleitung mitteilen müssen. 

Beamtin ist untragbar für öffentlichen Dienst

Ihr Verhalten sei als schweres Dienstvergehen einzuordnen, sie habe sich daher insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen. Die Beklagte habe im Kernbereich ihrer Dienstpflichten versagt. Sie habe aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen, was einer Vertrauensbasis sowohl aus Sicht des Dienstherrn als auch aus Sicht der Allgemeinheit die Grundlage entziehe. 

Ein weiterer Aspekt ist hier besonders schwerwiegend: Indem sie dem Gefangenen pornographische Aufnahmen von sich sowie Bilder ihres Grundstücks überlassen habe, habe sie sich erpressbar gemacht, sich diesbezüglich aber sogar im Verfahren völlig uneinsichtig gezeigt, was das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstverrichtung in der Zukunft nachhaltig zerstört habe. 

© bund-verlag.de (mst)

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